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Pflicht zur Wärmepumpe oder Anschluss- und Benutzungszwang Fernwärme

20231973 · Antrag · 15.08.2023

🟢 Beschlossen 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
Dafür: 2 (PSG und Linke)Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB)
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KI-Zusammenfassung

Ein sachkundiger Bürger hat für die 27. Sitzung des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 15. August 2023 einen Antrag gestellt, der neue Vorgaben für Heizsysteme und Solaranlagen in Bochum vorsieht. Die Verwaltung soll dazu beauftragt werden, eine stadtweite Satzung zu erarbeiten, die ab dem Jahr 2024 einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein örtliches Fern- oder Nahwärmenetz für alle Neubauten festlegt, sofern dies technisch möglich ist. Ausnahmen sollen für den Betrieb von Wärmepumpen sowie für andere als klimaneutral anerkannte Heizsysteme, wie etwa Pelletheizungen, vorgesehen werden.

Darüber hinaus sieht der Antrag vor, dass in Bebauungsplänen, die ab 2024 beschlossen werden, der Einbau von Wärmepumpen verbindlich vorgeschrieben wird, falls kein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz besteht. Zudem soll die Errichtung von Photovoltaikanlagen in künftigen Bebauungsplänen regelmäßig als Pflicht festgeschrieben werden.

Als Begründung führt der Antrag den erklärten Klimanotstand der Stadt Bochum sowie eine angestrebte Vorreiterrolle bei Klimaschutzmaßnahmen an. Zudem wird auf die bevorstehende Novelle der Landesbauordnung NRW verwiesen, welche bereits eine Solarpflicht für Nicht-Wohngebäude vorsieht und in Kürze auch Wohngebäude betreffen wird.

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Beratungen

Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung)
15.08.2023
Dafür: 2 (PSG und Linke)Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB)