Bebauung eines städtischen Grundstücks in der Straße "Dr.-Gilbert-Weg"
20231639 · Mitteilung der Verwaltung · 26.09.2023 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant eine Verlängerung der Baufrist für ein Grundstück im Dr.-Gilbert-Weg. Wie aus einer Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hervorgeht, wurde das betreffende Grundstück bereits nach einem festgelegten Punkte- und Kriterienkatalog veräußert. Ziel der Bebauung ist die Errichtung eines Einzelhauses mit höchstens zwei Wohneinheiten.
Im ursprünglichen Grundstückskaufvertrag war eine Bauverpflichtung verankert, wonach das Grundstück innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss gebrauchsfertig bebaut werden muss. Da der Bauherr diese Frist nicht einhalten kann, sieht die vorliegende Vorlage eine Verlängerung der Fertigstellungsfrist um ein Jahr vor.
Die Beschlussfassung über diese Anpassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Damit sollen die Belange des Datenschutzes sowie der Geheimhaltung gewahrt bleiben. Die Vorlage wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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