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Mitteilung der Verwaltung

Mietverhältnis Lothringer Str. 21a – Abschluss eines Mietvertrages

20231132 20.09.2023

🟢 Beschlossen 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) · Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Die im nicht öffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen (Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (UWG); dagegen: 3 (CDU); dafür: 12 (SPD; Grüne; Linke; BD; PA

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Bochum beabsichtigt die Anmietung der Immobilie in der Lothringer Straße 21a, dem ehemaligen Pflegeheim „Haus Gloria“. Diese Maßnahme ist Teil der Neukonzeption der Wohnungsnotfallhilfe und dient der Erfüllung der ordnungsrechtlichen Unterbringungspflicht nach dem Ordnungsbehördengesetz.

Ziel der Neuausrichtung ist es, die Unterbringungskonzepte differenzierter zu gestalten und eine Trennung von geflüchteten Menschen und wohnungslosen Personen in den bestehenden Sammelunterkünften zu erreichen. Das Objekt in der Lothringer Straße bietet Platz für bis zu 42 Personen in verschiedenen Gruppenwohnangeboten sowie Räumlichkeiten für das Fachpersonal. Die Unterbringung richtet sich an wohnungslose Männer und Frauen mit komplexen Problemlagen, um durch intensive Betreuung die Perspektive auf eigenen Wohnraum zu stärken. Der Aufenthalt in der Einrichtung ist vorrangig auf eine Dauer von maximal zwölf Monaten ausgelegt. Die Betreuung soll durch ein multiprofessionelles Team, unter anderem bestehend aus Sozialarbeit und sozialpsychiatrischer Pflege, sichergestellt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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