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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Widmung der Straße „Selbsthilfeweg“Zur Vorlage · 20221731 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Straße „Selbsthilfeweg“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Dokument mit der Nummer 20221731, welches vom Tiefbauamt erstellt wurde, betrifft ein Teilstück der Straße in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 11, Flurstück 673).
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die betreffende Fläche als Gemeindestraße zu widmen, um die Erschließung für die Anwohner zu gewährleisten. Die Flächen, die für diese Widmung vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Als rechtliche Grundlage dienen § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Entscheidung über die Widmung liegt bei der Bezirksvertretung Bochum-Süd. Die entsprechende Sitzung zur Beratung des Vorhabens ist für den August 2022 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Widmung der Stichstraße „Querenburger Straße“Zur Vorlage · 20221741 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20221741 einen Beschluss zur Widmung der Stichstraße „Querenburger Straße“ vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für dieses Anliegen federführend. Der Vorschlag sieht vor, die betreffende Stichstraße als Gemeindestraße zu widmen.
Die betroffene Fläche befindet sich in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 7, Flurstück 318). Laut Begründung dient diese Straße der Erschließung der angrenzenden Anwohner und soll daher den öffentlichen Status erhalten. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.
Die Eigentümerin der entsprechenden Flächen ist die Stadt Bochum. Der Beschlussvorschlag wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Entscheidung vorgelegt, deren Sitzung hierfür für den 23. August 2022 angesetzt ist. Ein Lageplan mit der rot markierten Fläche der zu widmenden Straße liegt dem Dokument bei.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Widmung der Straße „Rüsenacker“Zur Vorlage · 20221742 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20221742 den Antrag gestellt, die Straße „Rüsenacker“ als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für diese Vorlage federführend. Ziel der Widmung ist es, die Erschließung der angrenzenden Anwohner sicherzustellen und die Straße öffentlich nutzbar zu machen.
Die betroffene Fläche befindet sich in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 12, Flurstück 675 teilweise) und ist im beigefügten Lageplan entsprechend markiert. Als Eigentümerin des betreffenden Grundstücks ist die Stadt Bochum eingetragen. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Über den Beschluss zur Widmung soll die Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 23. August 2022 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Widmung der Straße „Am Schußholz“Zur Vorlage · 20221743 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20221743 die Widmung der Straße „Am Schußholz“ als Gemeindestraße beantragt. Der entsprechende Vorschlag wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 23. August 2022 zur Entscheidung vorgelegt.
Die Maßnahme betrifft ein Grundstück im Gemarkteil Wiemelhausen (Flur 11, Flurstück 675). Laut der Begründung des Tiefbauamtes dient die Straße der Erschließung der dort ansässigen Anwohner und soll daher in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden. Die zu widmende Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot markiert. Als Eigentümerin der betreffenden Flächen ist die Stadt Bochum eingetragen. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem Paragraph 37 der Gemeindeordnung NRW.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Widmung der Straße „Kuhlehof“Zur Vorlage · 20221745 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Beschlussvorlage des Tiefbauamtes die Widmung der Straße „Kuhlehof“ als Gemeindestraße beantragt. Die Vorlage, die von Rouven Strehlau verfasst wurde, sieht vor, den betreffenden Straßenabschnitt in der Gemarkung Altenbochum (Flur 12, Flurstück 738) offiziell als öffentliche Straße einzustufen.
Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die Erschließung der angrenzenden Anwohner. Durch die Widmung soll die Straße der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.
Die Flächen, welche die Widmung betreffen, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein entsprechender Lageplan ist der Vorlage beigefügt, um die Grenzen des zu widmenden Bereichs darzustellen. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 23. August 2022 erwartet.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Widmung der Straße „Am Spik“Zur Vorlage · 20221772 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage 20221772 die Widmung der Straße „Am Spik“ als Gemeindestraße beantragt. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Die Maßnahme betrifft Flächen in den Gemarkungen Wiemelhausen (Flur 7, Flurstück 290) sowie Altenbochum (Flur 13, Flurstück 188).
Der Antrag sieht vor, die Straße „Am Spik“ gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW als Gemeindestraße zu widmen. Ziel der Widmung ist die Erschließung der angrenzenden Anwohner. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein beigefügter Lageplan kennzeichnet die zu widmenden Bereiche rot.
Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag obliegt der Bezirksvertretung Bochum-Süd. Die entsprechende Sitzung zur Beratung und Entscheidung ist für den 23. August 2022 angesetzt.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1SportstättenentwicklungsplanungZur Vorlage · 20222016 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Sportplatzanlage Westerholtstraße für den vereinsorganisierten Fußballsport aufzugeben und in einen speziell für den Hockeysport geeigneten Kunstrasenplatz umzuwandeln. Da die Vereine TUS Querenburg 1890 e.V. und FC Acadi Bochum e.V. seit der Sanierung der Anlage Hustadtring ausschließlich dort trainieren, sind auf der Westerholtstraße Kapazitäten für andere Sportarten frei geworden.
Der Hockey Verein 05 e.V. hat den Umbau beantragt und strebt eine langfristige Standortisierung an. Die Finanzierung soll im Rahmen des sogenannten „60/40-Modells“ erfolgen, bei dem der Verein 60 Prozent der Kosten für den Umbau übernimmt und die Stadt Bochum 40 Prozent beisteuert. Das Vorhaben ist Teil der Sportstättenentwicklungsplanung und steht im Einklang mit dem Rahmenplan Campus Bochum, welcher eine Nutzungsmischung aus Gewerbe, Dienstleistungen und Sport vorsieht.
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss zur Umgestaltung der Anlage unter der Voraussetzung, dass für die Faustballgruppe des USC Bochum eine tragfähige Lösung entwickelt werden kann. Die Vorlage wird im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.09.2022 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- 3.1Schaffung von bespielbaren Plätzen und Orten im Rahmen des KulturentwicklungsprozessesZur Vorlage · 20222067 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und der Grünen haben im Rahmen einer Anregung an die Bezirksvertretung Bochum-Süd die Prüfung von Möglichkeiten zur Schaffung bespielbarer Plätze und Orte beantragt. Ziel ist es, dass die Verwaltung die Realisierung solcher Flächen im Bezirk untersucht und hierfür entsprechende Haushaltsmittel in den Etatberatungen für die Jahre 2023/2024 bereitstellt.
Die Begründung der Anregung stützt sich auf Handlungsempfehlungen aus dem Bericht zum Kulturentwicklungsprozess Bochum. Dieser empfiehlt unter anderem, vorhandene oder potenzielle Räume der Begegnung und Kulturarbeit zu identifizieren und nutzbar zu machen. Laut den Antragstellenden gibt es im Bezirk bereits zahlreiche Akteure, Vereine und Verbände, die kulturelle Angebote in den Stadtteilen durchführen. Es fehle jedoch an ausreichenden geeigneten Plätzen für solche Veranstaltungen. Zudem wird auf ein Bedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner hingewiesen, verstärkt lokale Unterhaltung, Kultur und Begegnungsmöglichkeiten sowie Vernetzung innerhalb der Organisationen zu nutzen.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- 4.1Laerholzwäldchen AbfallentsorgungZur Vorlage · 20222084 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd einen Antrag zur Abfallentsorgung im Laerholzwäldchen gestellt. Mit der Vorlage Nummer 20222084 wird die Fachverwaltung dazu aufgefordert, an den Wegen des Waldgebietes Abfallbehälter zu installieren und diese zeitnah in einen Leerungsplan einzubinden. Die beantragten Behälter sollen mit einer Art Abdeckung versehen sein, um das Ausräumen durch Vögel oder andere Tiere zu erschweren.
Als Begründung führen die Fraktionen an, dass die Wege im Laerholzwäldchen sowohl als Durchgangswege in Richtung Universität und Uni-Center als auch als Naherholungsraum genutzt werden. An den stark frequentierten Wegen falle regelmäßig Abfall an, für dessen Entsorgung aktuell keine Behälter zur Verfügung stehen. Es wird ergänzt, dass Teile des Mülls bereits von Privatpersonen sowie Schulklassen aufgesammelt werden.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.2Instandsetzung Laterne(n) LaerholzwäldchenZur Vorlage · 20222085 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd einen Antrag zur Instandsetzung von Laternen im Bereich des Laerholzwäldchens gestellt. Die Fachverwaltung wird aufgefordert, einzelne Leuchten an der Treppe, die vom Anfang der Vormholzstraße in das Waldgebiet führt, zu überprüfen und bei Bedarf zu reparieren.
Der Antrag begründet den Bedarf mit dem Zustand der Befestigungen am Hang. Die Laternen sind dort an Holzpfählen angebracht, wobei zur Stabilisierung teilweise Stahlseile eingesetzt werden. Laut Vorlage steht eine Laterne im unteren Bereich des Geländes bereits leicht schief, da sie nicht durch ein Stahlseil gesichert ist. Bei einer weiteren Laterne weiter oben am Hang sei das zur Abspannung dienende Stahlseil gerissen. Mit der Überprüfung soll sichergestellt werden, dass von den Lichtmasten keine Gefahr ausgeht.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 5.Mitteilungen
- 5.1Nettelbeckstraße - BauordnungZur Vorlage · 20221409 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Nettelbeckstraße wurde ein Antrag auf Errichtung einer Doppelgarage mit einem Schuppen gestellt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 391, welcher als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt ist. Zudem befindet sich das Areal im Landschaftsschutzgebiet Nr. 35 sowie im Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost.
Da keine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch vorliegt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 3 BauGB. Die geplante Garage soll in Holzbauweise mit einer Dachbegrünung errichtet werden. Der Schuppen dient der Unterbringung von Gerätschaften zur Grundstückspflege. Die Erschließung des Grundstücks ist durch eine Baulast öffentlich-rechtlich gesichert.
Das Bauordnungsamt beabsichtigt, eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 391 zu erteilen und die Baugenehmigung zu erlassen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Die Abstimmung über etwaige Kompensationsmaßnahmen erfolgt mit der unteren Naturschutzbehörde.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.2Immenweg 1 - BauordnungZur Vorlage · 20221522 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Süd hat Informationen zur geplanten Bebauung des Grundstücks am Immenweg 1 angefragt, auf dem sich eine ehemalige Kirche der Neuapostolischen Gemeinde befindet. Laut Antwort des Bauordnungsamtes liegen Pläne für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern sowie elf Stellplätzen vor, für die bereits im Mai 2020 ein positiver Vorbescheid erteilt wurde.
Das Grundstück ist derzeit im Bebauungsplan Nr. 241 als Fläche für den Gemeinbedarf Kirche ausgewiesen. Da die geplante Wohnnutzung von dieser Festsetzung abweicht, wurde eine Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt. Diese setzt voraus, dass das Bauvorhaben die baurechtlichen Vorgaben des angrenzenden Wohngebiets einhält, was zwei Vollgeschosse sowie einen GRZ-Wert von 0,4 und einen GFZ-Wert von 0,8 umfasst.
Ein förmlicher Bauantrag wurde bislang nicht gestellt. Die Erschließung der Fläche soll über den Immenweg erfolgen, wobei ein im Bebauungsplan festgelegter fünf Meter breiter Grünstreifen zu berücksichtigen ist. Die endgültige Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird sich nach der künftig in Kraft tretenden Stellplatzsatzung richten.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.3Libellenweg - BauordnungZur Vorlage · 20221570 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktionen der SPD und Bündnis 90 Die GRÜNEN haben im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd Informationen zum Bauvorhaben am Libellenweg/Im Haarmannsbusch angefordert. Es geht um ein etwa 960 Quadratmeter großes Grundstück, für das bereits ein positiver Bauvorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses inklusive Tiefgarage vorliegt.
Die Verwaltung teilte mit, dass auf dem betreffenden Flurstück die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum Anwendung findet. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass ein im Jahr 2021 beantragter Antrag auf Fällung einer Buche aufgrund von Pilzbefall und Abgängigkeit durch das Umwelt- und Grünflächenamt abgelehnt wurde.
Hinsichtlich der Information politischer Gremien erklärte die Verwaltung, dass das Umwelt- und Grünflächenamt die zuständigen Ausschüsse informiert, sofern ein erheblicher Eingriff in den geschützten Baumbestand zu erwarten ist. Dies gelte insbesondere bei der Fällung besonderer Einzelbäume oder einer größeren Anzahl von Bäumen. Für das aktuelle Bauvorhaben am Libellenweg liegen derzeit keine Informationen über solche erheblichen Eingriffe vor.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.4Öffentliche Fußwege im Dreieck Kemnader See, Hevener Str. und Kemnader Str.Zur Vorlage · 20221661 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Süd hat Informationen über den Status öffentlicher Fußwege im Bereich zwischen dem Kemnader See, der Hevener Straße und der Kemnader Straße angefragt. Die Anfrage umfasste die Identifizierung ausgewiesener Wanderwege, die Frage nach nicht mehr gekennzeichneten Wegen sowie die Erfassung von Wegen, die in den letzten zehn Jahren aufgegeben oder anderweitig genutzt wurden. Zudem wurde eine kartografische Darstellung der Wege angefordert.
Das Umwelt- und Grünflächenamt erläuterte in seiner Antwort, dass die öffentliche Nutzbarkeit eines Weges vom jeweiligen Eigentum abhängt. Während öffentliche Straßen und Wege nach dem Straßen- und Wegerecht Nordrhein-Westfalen förmlich gewidmet sind, unterliegen Privatwege wie Wald- oder Fußwege nicht dieser Regelung. Eigentümer können gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch selbst über die Nutzung entscheiden. Als Referenz wurden amtliche Flurkarten sowie Karten städtischen Eigentums bereitgestellt.
Bezüglich der Beschilderung gab die Verwaltung an, dass Verkehrszeichen rechtlich nur im öffentlichen Straßenbereich notwendig sind. Da Waldwege nicht als Straßen gelten, besteht keine Verpflichtung zur Beschilderung, weshalb fehlende Schilder nicht ersetzt werden. Eine Dokumentation über die Aufgabe oder Änderung der Nutzung von Wegen in den vergangenen zehn Jahren liegt der Verwaltung aufgrund personeller und zeitlicher Ressourcen nicht vor.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 5.5Öffentliche Waldwege in StiepelZur Vorlage · 20221662 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Koalition aus SPD und Bündnis 90/die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Süd hat die Verwaltung zur Begehbarkeit von Wald- und Feldwegen in Stiepel Stellung genommen. Hintergrund der Anfrage war der Zustand bestimmter Wege, die infolge von Naturereignissen und mangelnder Pflege teilweise nicht mehr passierbar sind.
Die Verwaltung erklärte, dass Grundstückseigentümer gemäß § 903 BGB über die Nutzung ihrer Flächen entscheiden können und nicht zur Erschließung öffentlicher Wege verpflichtet sind. Die betreffenden Verbindungen werden von der Stadt Bochum nicht unterhalten und sind in den amtlichen Kartenwerken nicht als öffentliche Wege verzeichnet. Während Teile des Gebiets in Privatbesitz sind, liegt ein weiterer Abschnitt im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen.
Über die Beweggründe der Eigentümer liegen der Stadt keine Informationen vor. Zudem wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der geplanten Ausweisung des Naturschutzgebietes „Ruhrsteilhänge oberhalb Kemnader See“ behördlich keine Instandsetzung gewünscht ist, um die Schutzziele zu unterstützen. Für Schäden auf städtischen Flächen kann der Mängelmelder der Stadt Bochum genutzt werden. Bei akuten Gefahren auf Privatgrundstücken, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, informiert die Verwaltung die Eigentümer und bittet um Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 5.6Grüner Pfeil für RadfahrendeZur Vorlage · 20221765 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung des Verkehrszeichens „Grüner Pfeil für Radfahrende“ im Bezirk Bochum-Süd reagiert. Laut Auskunft des Tiefbauamtes wurde die Grünpfeilregelung am Knotenpunkt Max-Imdahl-Straße/Ecke Hustadtring bereits umgesetzt.
Hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Installation verwies die Verwaltung auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Eine Anwendung des Zeichens ist nur zulässig, wenn Rechtsabbiegende den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr ausreichend einsehen können und keine Konflikte mit dem entgegenkommenden Linksabbiegeverkehr oder Gleisüberquerungen bestehen. Zudem müssen Sicherheitsaspekte, wie die Vermeidung von Gefährdungen für sehbehinderte Menschen sowie die Berücksichtigung der Unfallhäufigkeit, gewährleistet sein.
An den angefragten Kreuzungen Brenscheder Straße bzw. Auf dem Alten Kamp zur Universitätsstraße sowie Wasserstraße zur Universitätsstraße ist die Einrichtung des grünen Pfeils nach Angaben der Verwaltung nicht möglich. An den ersten genannten Knotenpunkten existieren bereits Aufstellflächen für das indirekte Linksabbiegen von Radfahrenden, was einer Anwendung entgegensteht. Zudem verhindern vorhandene Pfeilsignale an der Universitäststraße die Installation. An der Kreuzung Wasserstraße/Universitätsstraße sind bereits freie Rechtsabbieger vorhanden, sodass ein Abbiegen vor der Signalanlage möglich ist.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 5.7Beschilderung an der Glücksburger StraßeZur Vorlage · 20221775 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 3. Mai 2022 stellten die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne Fragen zur Beschilderung an der Glücksburger Straße. Die Anfrage bezog sich auf die Platzierung sowie die Größe der Verkehrszeichen für die dortige Spielstraße, konkret die Schilder „Durchfahrt verboten“ und „Anlieger frei“. Es wurde angefragt, ob eine Versetzung der Schilder an die nächste Laterne sowie ein Austausch gegen größere Verkehrszeichen möglich sei.
Das Tiefbauamt erklärte in seiner Stellungnahme, dass eine Befestigung an der nächsten Laterne aufgrund von Windlasten und unzureichender Fundamentdimensionen nicht umsetzbar ist. Hinsichtlich der Schildgröße wies die Verwaltung darauf hin, dass das vorhandene Verkehrszeichen mit einem Durchmesser von 600 mm bereits über der für Spielstraßen vorgesehenen Standardgröße von 420 mm liegt. Eine weitere Vergrößerung sei gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung nicht möglich, da die Beschilderung auf das tatsächliche Erfordernis zu begrenzen ist.
Als Maßnahme wird die Verwaltung die aktuelle Montagehöhe der Schilderkombination von 2,50 m um 30 cm absenken. Damit wird die Höhe der Schilder angepasst, wobei das erforderliche Lichtraumprofil von 2,20 m gewahrt bleibt.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 5.8Kulturentwicklungsprozess Bochum (hier: Zwischenergebnis-Bericht)Zur Vorlage · 20221890 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung hat einen Zwischenbericht zum Kulturentwicklungsprozess (KEP) in Bochum vorgelegt. Der im Jahr 2019 initiierte Prozess zielte darauf ab, die bestehende Kulturlandschaft zu analysieren und zukünftige Entwicklungsziele festzulegen. Auf Basis von Experteninterviews, Befragungen und der „Zukunftskonferenz Kultur“ im November 2019 erarbeiteten sieben Arbeitsgruppen verschiedene Handlungsfelder, darunter Finanzen, Diversität sowie nachhaltige Stadtentwicklung.
Der Bericht umfasst 34 Handlungsempfehlungen für die Stadt. Ein Schwerpunkt liegt auf der kulturellen Entwicklung der Bochumer Stadtteile. Hierzu gehören die Identifizierung und Nutzung von Begegnungsräumen, der Aufbau von Kulturnetzwerken sowie die Erhöhung der Präsenz zentraler Kultureinrichtungen in den Bezirken durch dezentrale Angebote. Zudem wird die Nutzung eines digitalen Kulturportals zur Förderung des Austauschs vorgeschlagen.
Einige Maßnahmen werden bereits umgesetzt, wie etwa die Schaffung einer Stelle als Förderscout im Kulturbüro. Weitere geplante Schritte umfassen die Etablierung einer regelmäßigen Kulturkonferenz sowie die Erarbeitung eines Konzepts zur Diversität. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretungen über die konkreten Umsetzungsschritte in den jeweiligen Stadtbezirken fortlaufend informieren.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (14. Sitzung)
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (16. Sitzung)
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung)
- 24.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (18. Sitzung)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung)
- 5.9Verkehrsüberwachung in BochumZur Vorlage · 20221696 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20221696 eine Mitteilung zur aktuellen Situation der Verkehrsüberwachung vorgelegt. Die von Tobias Mikus aus dem Rechtsamt verfasste Information dient als Überblick über die Aktivitäten und Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit in der Stadt.
Anlass für diese Zusammenfassung sind verschiedene Anfragen sowie Anträge, die in der Vergangenheit von unterschiedlichen Gremien des Rates und den Bezirksvertretungen gestellt wurden. Die Mitteilung umfasst ein allgemeines Lagebild zur Verkehrsüberwachung. Dabei werden sowohl die Aufgaben als auch die konkreten Maßnahmen zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs sowie des fließenden Verkehrs erläutert. Darüber hinaus enthält das Dokument einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Bereich der Verkehrsüberwachung. Die Informationen sind zur Kenntnisnahme für verschiedene Gremien vorgesehen, darunter der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie die Bezirksvertretungen Bochum-Mitte, Süd, Südwest, Nord, Wattenscheid und Ost.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (14. Sitzung)
- 01.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (12. Sitzung)
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (16. Sitzung)
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung)
- 24.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (18. Sitzung)
- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung)
- 10.08.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (15. Sitzung)
- 5.10Parksituation in den Seitenstraßen der Drusenbergstraße (Memeler Straße, Thorner Straße, Danziger Straße, Hultschiner Straße, Flotowstraße, Weberstraße)Zur Vorlage · 20222045 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd die Parksituation in den Seitenstraßen der Drusenbergstraße thematisiert. Die Anfrage bezog sich auf die Memeler, Thorner, Danziger, Hultschiner, Flotow- und Weberstraße. Ziel war es, Lösungen zu finden, um eine Durchfahrt in diesen Straßen dauerhaft zu gewährleisten, da das Parken auf beiden Straßenseiten die Befahrbarkeit durch Rettungsfahrzeuge oder größere PKW erschweren kann.
Das Tiefbauamt teilte dazu mit, dass es sich bei den betroffenen Straßen um Wohnstraßen mit geringer Verkehrsbedeutung handelt. Die bestehenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), wie etwa Parkverbote in Einmündungsbereichen oder auf Gehwegen, seien grundsätzlich ausreichend, sofern diese eingehalten werden. Zusätzliche verkehrsregelnde Maßnahmen wie Beschilderungen oder Markierungen seien nur dann geboten, wenn besondere Umstände dies zwingend erfordern.
Die Verwaltung räumte einen hohen Parkdruck im Bereich der Drusenbergstraße ein, was vereinzelt zu verkehrswidrigem Parken führe. Eine Anordnung zusätzlicher Beschilderungen allein aufgrund der Nichteinhaltung bestehender Verbote sei jedoch nicht gerechtfertigt. Zur Bekämpfung massiver Verkehrsbehinderungen können Überwachungsmaßnahmen durch das Rechtsamt erfolgen. Die Verkehrsüberwachung ist über die Situation informiert und wird bei Verstösem einschreiten, wobei aufgrund des begrenzten Parkraums und fehlender Ausweichmöglichkeiten der Fokus auf besonders blockierenden Parkvorgängen liegt.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 5.11Haltverbot ImmenwegZur Vorlage · 20222046 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat auf Antrag der CDU-Fraktion die Einrichtung eines Haltverbots im Bereich der Einmündung Immenweg und Markstraße beschlossen. Das Vorhaben sieht vor, auf einer Länge von jeweils zehn Metern beiderseits der Straßenkreuzung ein Halteverbot zu etablieren.
Nach Auskunft des Tiefbauamtes ist das Parken auf der östlichen Seite des Immenwegs im ersten Bereich von zehn Metern bereits aufgrund gesetzlicher Abstandsregeln sowie einer angrenzenden Grundstückszufahrt untersagt. Auf der westlichen Seite der Einmündung wird durch die Markierung einer Zickzacklinie das Parkverbot im Einmündungsbereich auf eine Länge von zehn Metern erweitert. Der kommunale Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie die Verkehrsüberwachung des Rechtsamtes sind mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs in diesem Abschnitt beauftragt und werden bei Verstöchen gegen die Straßenverkehrsordnung einschreiten.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Regenwasser-ManagementZur Vorlage · 20222066 · Anfrage
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In der Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 23. August 2022 befassen sich die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD mit dem Thema Regenwasser-Management. Die Vorlage thematisiert die Auswirkungen von Flächenversiegelung in städtischen Gebieten auf den Oberflächenabfluss sowie die Entstehung urbaner Hitzeinseln. Als Grundlage für die aktuelle Stadtentwicklung werden die Studie „Plan4Change“ sowie die Erarbeitung des „Klimaplans Bochum 2035“ angeführt.
Die Fraktionen fragen nach konkreten Maßnahmen im Stadtbezirk Bochum-Süd, um das Versickern von Regenwasser auf unversiegelten Flächen zu fördern, und untersuchen, ob klimaanpassende Planungen wie die Schaffung kleiner Speicherräume vorgesehen sind. Zudem wird die Möglichkeit erörtert, die Dachentwässerung öffentlicher Gebäude so umzugestalten, dass das Wasser gezielt auf nahegelegene Grünflächen geleitet wird. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft mögliche Fördermittel für private Hausbesitzer zur Schaffung von Abflussmöglichkeiten sowie die bauordnungsrechtliche Verpflichtung zur Regenrückhaltung bei großen Parkplatzanlagen.
Abschließend erkundigen sich die Fraktionen nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der Online-Beteiligung zum „Klimaplan Bochum 2035“. Dabei wird auf Rückmeldungen von Bürgern zu Starkregenproblemen in den Stadtteilen Steinkuhl und Querenburg verwiesen. Es wird gefragt, ob die Fachabteilungen ihre Einschätzungen zu den eingereichten Vorschlägen veröffentlichen und wie über die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen an die Bürger sowie die Bezirksvertretung kommuniziert werden soll.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 6.2Verkehrssituation in der Straße Vogelrute in StiepelZur Vorlage · 20222068 · Anfrage
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Die Fraktionen der SPD und der Grünten haben eine Anfrage an die Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Verkehrssituation in der Straße Vogelrute im Stadtteil Stiepel gestellt. Die Straße ist als Anliegerstraße ohne Durchgangsverkehr ausgewiesen, was durch entsprechende Beschilderungen an der Kreuzung Surkenstraße/Vogelrute sowie am Wendehammer gekennzeichnet ist.
Am Ende der Straße befindet sich ein etwa drei Meter breiter, gepflasterter Verbindungsweg zur Straße Rotteland. Dieser Weg weist keine separaten Geh- oder Radwege auf und bietet nur begrenzte Flächen für das Ausparken aus den angrenzenden Wohngebäuden. Laut der Anfrage wird dieser Weg von Verkehrsteilnehmern aus der Umgebung als Abkürzung genutzt, um die Ampelkreuzung Kemnader/Surkenstraße zu umfahren, insbesondere während der Semesterzeiten der Bochumer Hochschulen.
Die Anfrage fordert die Fachverwaltung auf, die aktuelle Situation in der Straße Vogelrute zu beurteilen und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrslage darzulegen.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 6.3Tauben im UnicenterZur Vorlage · 20222078 · Anfrage
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Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der Bezirksvertretung Bochum-Süd haben eine Anfrage zur Taubenpopulation im Bereich des Unicenters gestellt. Basierend auf einem Gutachten des Tierarztes Burkard Sudhoff wird die Zahl der Tauben im Umfeld des Einkaufszentrums auf etwa 410 Exemplare geschätzt. Die Bestände konzentrieren sich vor allem auf das Parkhaus des Unicenters, Teile der Ruhr-Universität Bochum sowie den Bereich der Unterführung des Graffiti-Tunnels.
In der Anfrage werden verschiedene Maßnahmen zur Bestandsverringerung thematisiert. Die Fraktionen fragen nach dem aktuellen Stand der Taubenabwehr, etwa durch die Versiegelung von Nistmöglichkeiten mittels Gittern, und nach der Wirksamkeit bisheriger Projekte wie dem Taubenwagen. Zudem wird nach Maßnahmen des Ordnungsamtes gegen unkontrollierte Fütterungen gefragt sowie die Möglichkeit einer Erhöhung des Verwarnungsgeldes geprüft. Als weitere Ansätze zur Regulierung werden der Einsatz von natürlichen Fressfeinden oder chemischen Sterilisationen angefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf hygienischen und gesundheitlichen Aspekten. Die Fraktionen thematisieren die Verschmutzung durch Taubenkot und fragen nach den Risiken durch Krankheitserreger. Dabei wird insbesondere die Situation in den Warenlieferzonen der Supermärkte im Unicenter sowie die Notwendigkeit von Untersuchungen von Kotproben zur Einschätzung möglicher Gesundheitsrisiken angesprochen.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- 6.4Möglichkeiten zur Verbesserung der Nutzungs- und Aufenthaltsqualität der Spiel- und Basketballfläche „Hinterer Bereich Girondelle“Zur Vorlage · 20222220 · Anfrage
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Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in der Bezirksvertretung Bochum-Süd eine Anfrage zur Verbesserung der Nutzungs- und Aufenthaltsqualität der Spiel- und Basketballfläche „Hinterer Bereich Girondelle“ eingereicht. Die Anfragenden bitten die Verwaltung um eine Bewertung des aktuellen Zustands sowie der Qualität der gesamten Anlage.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem möglichen Sanierungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Bespielbarkeit für Basketball. Es wird nach kurzfristigen, kostengünstigen Maßnahmen zur Behebung von Unebenheiten im Untergrund gefragt sowie nach Informationen über mittel- bis langfristige Planungen zur Aufwertung der Fläche. Zudem bittet die Anfrage um Auskunft über die zu erwartenden Kosten für kurzfristige Ausbesserungs- und Aufbereitungsarbeiten.
Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen aus der Bevölkerung, wonach Unebenheiten des Spielfeldes das Ballspielen erschweren oder nur eingeschränkt möglich machen.
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- 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
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- 10.Anträge
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- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
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