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Mitteilung der Verwaltung

Haltverbot Immenweg

20222046 23.08.2022 Tiefbauamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat auf Antrag der CDU-Fraktion die Einrichtung eines Haltverbots im Bereich der Einmündung Immenweg und Markstraße beschlossen. Das Vorhaben sieht vor, auf einer Länge von jeweils zehn Metern beiderseits der Straßenkreuzung ein Halteverbot zu etablieren.

Nach Auskunft des Tiefbauamtes ist das Parken auf der östlichen Seite des Immenwegs im ersten Bereich von zehn Metern bereits aufgrund gesetzlicher Abstandsregeln sowie einer angrenzenden Grundstückszufahrt untersagt. Auf der westlichen Seite der Einmündung wird durch die Markierung einer Zickzacklinie das Parkverbot im Einmündungsbereich auf eine Länge von zehn Metern erweitert. Der kommunale Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie die Verkehrsüberwachung des Rechtsamtes sind mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs in diesem Abschnitt beauftragt und werden bei Verstöchen gegen die Straßenverkehrsordnung einschreiten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 118 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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