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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der Stichstraße „Querenburger Straße“

20221741 23.08.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20221741 einen Beschluss zur Widmung der Stichstraße „Querenburger Straße“ vorgelegt. Das Tiefbauamt ist für dieses Anliegen federführend. Der Vorschlag sieht vor, die betreffende Stichstraße als Gemeindestraße zu widmen.

Die betroffene Fläche befindet sich in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 7, Flurstück 318). Laut Begründung dient diese Straße der Erschließung der angrenzenden Anwohner und soll daher den öffentlichen Status erhalten. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.

Die Eigentümerin der entsprechenden Flächen ist die Stadt Bochum. Der Beschlussvorschlag wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Entscheidung vorgelegt, deren Sitzung hierfür für den 23. August 2022 angesetzt ist. Ein Lageplan mit der rot markierten Fläche der zu widmenden Straße liegt dem Dokument bei.

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