Immenweg 1 - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Süd hat Informationen zur geplanten Bebauung des Grundstücks am Immenweg 1 angefragt, auf dem sich eine ehemalige Kirche der Neuapostolischen Gemeinde befindet. Laut Antwort des Bauordnungsamtes liegen Pläne für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern sowie elf Stellplätzen vor, für die bereits im Mai 2020 ein positiver Vorbescheid erteilt wurde.
Das Grundstück ist derzeit im Bebauungsplan Nr. 241 als Fläche für den Gemeinbedarf Kirche ausgewiesen. Da die geplante Wohnnutzung von dieser Festsetzung abweicht, wurde eine Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen in Aussicht gestellt. Diese setzt voraus, dass das Bauvorhaben die baurechtlichen Vorgaben des angrenzenden Wohngebiets einhält, was zwei Vollgeschosse sowie einen GRZ-Wert von 0,4 und einen GFZ-Wert von 0,8 umfasst.
Ein förmlicher Bauantrag wurde bislang nicht gestellt. Die Erschließung der Fläche soll über den Immenweg erfolgen, wobei ein im Bebauungsplan festgelegter fünf Meter breiter Grünstreifen zu berücksichtigen ist. Die endgültige Anzahl der erforderlichen Stellplätze wird sich nach der künftig in Kraft tretenden Stellplatzsatzung richten.
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Beratungsfolge
- 23.08.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 16.08.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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