Nettelbeckstraße - Bauordnung
✦ KI-Zusammenfassung
In der Nettelbeckstraße wurde ein Antrag auf Errichtung einer Doppelgarage mit einem Schuppen gestellt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 391, welcher als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt ist. Zudem befindet sich das Areal im Landschaftsschutzgebiet Nr. 35 sowie im Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost.
Da keine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch vorliegt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 3 BauGB. Die geplante Garage soll in Holzbauweise mit einer Dachbegrünung errichtet werden. Der Schuppen dient der Unterbringung von Gerätschaften zur Grundstückspflege. Die Erschließung des Grundstücks ist durch eine Baulast öffentlich-rechtlich gesichert.
Das Bauordnungsamt beabsichtigt, eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 391 zu erteilen und die Baugenehmigung zu erlassen, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Die Abstimmung über etwaige Kompensationsmaßnahmen erfolgt mit der unteren Naturschutzbehörde.
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