Öffentliche Waldwege in Stiepel
✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Koalition aus SPD und Bündnis 90/die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Süd hat die Verwaltung zur Begehbarkeit von Wald- und Feldwegen in Stiepel Stellung genommen. Hintergrund der Anfrage war der Zustand bestimmter Wege, die infolge von Naturereignissen und mangelnder Pflege teilweise nicht mehr passierbar sind.
Die Verwaltung erklärte, dass Grundstückseigentümer gemäß § 903 BGB über die Nutzung ihrer Flächen entscheiden können und nicht zur Erschließung öffentlicher Wege verpflichtet sind. Die betreffenden Verbindungen werden von der Stadt Bochum nicht unterhalten und sind in den amtlichen Kartenwerken nicht als öffentliche Wege verzeichnet. Während Teile des Gebiets in Privatbesitz sind, liegt ein weiterer Abschnitt im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen.
Über die Beweggründe der Eigentümer liegen der Stadt keine Informationen vor. Zudem wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der geplanten Ausweisung des Naturschutzgebietes „Ruhrsteilhänge oberhalb Kemnader See“ behördlich keine Instandsetzung gewünscht ist, um die Schutzziele zu unterstützen. Für Schäden auf städtischen Flächen kann der Mängelmelder der Stadt Bochum genutzt werden. Bei akuten Gefahren auf Privatgrundstücken, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, informiert die Verwaltung die Eigentümer und bittet um Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.
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