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Antwort der Verwaltung

Grüner Pfeil für Radfahrende

20221765 23.08.2022 Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Grüner Pfeil für Radfahrende · 17.05.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung des Verkehrszeichens „Grüner Pfeil für Radfahrende“ im Bezirk Bochum-Süd reagiert. Laut Auskunft des Tiefbauamtes wurde die Grünpfeilregelung am Knotenpunkt Max-Imdahl-Straße/Ecke Hustadtring bereits umgesetzt.

Hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Installation verwies die Verwaltung auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Eine Anwendung des Zeichens ist nur zulässig, wenn Rechtsabbiegende den Fußgänger- und Fahrzeugverkehr ausreichend einsehen können und keine Konflikte mit dem entgegenkommenden Linksabbiegeverkehr oder Gleisüberquerungen bestehen. Zudem müssen Sicherheitsaspekte, wie die Vermeidung von Gefährdungen für sehbehinderte Menschen sowie die Berücksichtigung der Unfallhäufigkeit, gewährleistet sein.

An den angefragten Kreuzungen Brenscheder Straße bzw. Auf dem Alten Kamp zur Universitätsstraße sowie Wasserstraße zur Universitätsstraße ist die Einrichtung des grünen Pfeils nach Angaben der Verwaltung nicht möglich. An den ersten genannten Knotenpunkten existieren bereits Aufstellflächen für das indirekte Linksabbiegen von Radfahrenden, was einer Anwendung entgegensteht. Zudem verhindern vorhandene Pfeilsignale an der Universitäststraße die Installation. An der Kreuzung Wasserstraße/Universitätsstraße sind bereits freie Rechtsabbieger vorhanden, sodass ein Abbiegen vor der Signalanlage möglich ist.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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