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Antwort der Verwaltung

Beschilderung an der Glücksburger Straße

20221775 23.08.2022 Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Beschilderung an der Glücksburger Straße · 17.05.2022
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 3. Mai 2022 stellten die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne Fragen zur Beschilderung an der Glücksburger Straße. Die Anfrage bezog sich auf die Platzierung sowie die Größe der Verkehrszeichen für die dortige Spielstraße, konkret die Schilder „Durchfahrt verboten“ und „Anlieger frei“. Es wurde angefragt, ob eine Versetzung der Schilder an die nächste Laterne sowie ein Austausch gegen größere Verkehrszeichen möglich sei.

Das Tiefbauamt erklärte in seiner Stellungnahme, dass eine Befestigung an der nächsten Laterne aufgrund von Windlasten und unzureichender Fundamentdimensionen nicht umsetzbar ist. Hinsichtlich der Schildgröße wies die Verwaltung darauf hin, dass das vorhandene Verkehrszeichen mit einem Durchmesser von 600 mm bereits über der für Spielstraßen vorgesehenen Standardgröße von 420 mm liegt. Eine weitere Vergrößerung sei gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung nicht möglich, da die Beschilderung auf das tatsächliche Erfordernis zu begrenzen ist.

Als Maßnahme wird die Verwaltung die aktuelle Montagehöhe der Schilderkombination von 2,50 m um 30 cm absenken. Damit wird die Höhe der Schilder angepasst, wobei das erforderliche Lichtraumprofil von 2,20 m gewahrt bleibt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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