Widmung der Straße „Rüsenacker“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20221742 den Antrag gestellt, die Straße „Rüsenacker“ als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für diese Vorlage federführend. Ziel der Widmung ist es, die Erschließung der angrenzenden Anwohner sicherzustellen und die Straße öffentlich nutzbar zu machen.
Die betroffene Fläche befindet sich in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 12, Flurstück 675 teilweise) und ist im beigefügten Lageplan entsprechend markiert. Als Eigentümerin des betreffenden Grundstücks ist die Stadt Bochum eingetragen. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Über den Beschluss zur Widmung soll die Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 23. August 2022 entscheiden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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