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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der Straße „Am Spik“

20221772 23.08.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage 20221772 die Widmung der Straße „Am Spik“ als Gemeindestraße beantragt. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Die Maßnahme betrifft Flächen in den Gemarkungen Wiemelhausen (Flur 7, Flurstück 290) sowie Altenbochum (Flur 13, Flurstück 188).

Der Antrag sieht vor, die Straße „Am Spik“ gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW als Gemeindestraße zu widmen. Ziel der Widmung ist die Erschließung der angrenzenden Anwohner. Die betroffenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein beigefügter Lageplan kennzeichnet die zu widmenden Bereiche rot.

Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag obliegt der Bezirksvertretung Bochum-Süd. Die entsprechende Sitzung zur Beratung und Entscheidung ist für den 23. August 2022 angesetzt.

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