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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der Straße „Am Schußholz“

20221743 23.08.2022 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 23.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (14. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20221743 die Widmung der Straße „Am Schußholz“ als Gemeindestraße beantragt. Der entsprechende Vorschlag wird der Bezirksvertretung Bochum-Süd in ihrer Sitzung am 23. August 2022 zur Entscheidung vorgelegt.

Die Maßnahme betrifft ein Grundstück im Gemarkteil Wiemelhausen (Flur 11, Flurstück 675). Laut der Begründung des Tiefbauamtes dient die Straße der Erschließung der dort ansässigen Anwohner und soll daher in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden. Die zu widmende Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot markiert. Als Eigentümerin der betreffenden Flächen ist die Stadt Bochum eingetragen. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem Paragraph 37 der Gemeindeordnung NRW.

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