Widmung der Straße „Selbsthilfeweg“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Straße „Selbsthilfeweg“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Dokument mit der Nummer 20221731, welches vom Tiefbauamt erstellt wurde, betrifft ein Teilstück der Straße in der Gemarkung Wiemelhausen (Flur 11, Flurstück 673).
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die betreffende Fläche als Gemeindestraße zu widmen, um die Erschließung für die Anwohner zu gewährleisten. Die Flächen, die für diese Widmung vorgesehen sind, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Als rechtliche Grundlage dienen § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Entscheidung über die Widmung liegt bei der Bezirksvertretung Bochum-Süd. Die entsprechende Sitzung zur Beratung des Vorhabens ist für den August 2022 angesetzt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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