Widmung der Straße „Kuhlehof“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Beschlussvorlage des Tiefbauamtes die Widmung der Straße „Kuhlehof“ als Gemeindestraße beantragt. Die Vorlage, die von Rouven Strehlau verfasst wurde, sieht vor, den betreffenden Straßenabschnitt in der Gemarkung Altenbochum (Flur 12, Flurstück 738) offiziell als öffentliche Straße einzustufen.
Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die Erschließung der angrenzenden Anwohner. Durch die Widmung soll die Straße der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.
Die Flächen, welche die Widmung betreffen, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Ein entsprechender Lageplan ist der Vorlage beigefügt, um die Grenzen des zu widmenden Bereichs darzustellen. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 23. August 2022 erwartet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.08.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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