Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Wohnungsnotfallhilfekonzept 2022Zur Vorlage · 20220675 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20220675 das Wohnungsnotfallhilfekonzept 2022 vorgelegt. Grundlage für die neue strategische Ausrichtung ist eine im Jahr 2021 durchgeführte Überprüfung des Bochumer Systems zur Versorgung von Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder bereits davon betroffen sind. Diese Untersuchung wurde in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) durchgeführt.
Das Konzept sieht vor, organisatorische Änderungen sowie Weiterentwicklungen in der Bochumer Angebotsstruktur voranzutreiben. Ein wesentlicher Bestandteil ist die geplante Erweiterung der Nutzung des Fliednerhauses. Die Einrichtung, die bislang ausschließlich als Notschlafstelle diente, soll künftig auch für die ordnungsbehördliche Unterbringung genutzt werden können.
Ein gesonderter Beschlussvorschlag zur konkreten Umsetzung dieser Änderung am Fliednerhaus wird erst in der darauffolgenden Sitzung vorgelegt. Grund für die Verschiebung sind Personalwechsel beim Kooperationspartner Innere Mission – Diakonisches Werk sowie die Erarbeitung umfassender Regelungen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages gem. Vorlage Nr. 20221469, 0 Enthaltung(en)
- 31.03.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (9. Sitzung) — Ohne Abstimmung
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages gem. Vorlage Nr. 20221469, 0 Enthaltung(en) - 1.1.1ÄA zu TOP 1.1 Wohnungsnotfallhilfekonzept 2022Zur Vorlage · 20221469 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ haben einen Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 19. Mai 2022 vorgelegt. Der Antrag betrifft das Wohnungsnotfallhilfekonzept 2022 und sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag zu ersetzen.
Nach dem Entwurf soll der Ausschuss das Konzept mit den organisatorischen Änderungen in der Bochumer Angebotsstruktur begrüßen. Die Verwaltung soll gemeinsam mit den Trägern ein Gesamthilfekonzept erarbeiten, welches die Empfehlungen der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) als Grundlage nutzt. Dies umfasst unter anderem die trägerübergreifende Vermeidung von Wohnraumverlusten sowie die Einbindung des Jugend- und Gesundheitsamtes sowie deren freier Träger in die Organisation der Hilfen.
Des Weiteren sollen Gespräche mit dem LWL über die Inanspruchnahme von Leistungen nach den §§ 67 ff. SGB XII für Prävention und ordnungsrechtliche Unterbringung geführt werden. Die Aufgaben der zentralen Fachstelle sollen neben stadtinternen Steuerungsaufgaben auch die Ausarbeitung eines Konzepts zur Steuerung der Unterbringung, das fallbezogene Clearing in den Unterkünften sowie die Koordination im Rahmen des Gesamthilfekonzepts umfassen. Das fertige Gesamthilfekonzept wird dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 1.2Grundsatzbeschluss Nutzungsänderung FliednerhausZur Vorlage · 20221189 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales hat eine Beschlussvorlage zur Teilnutzungsänderung des Fliednerhauses vorgelegt. Aufgrund einer rückläufigen Nachfrage nach Schlafplätzen in der Notschlafstelle, deren Auslastung zwischen August 2021 und Januar 2022 zeitweise unter 50 Prozent lag, soll die Kapazität umgewidmet werden. Geplant ist, 25 Plätze als ordnungsbehördliche Unterbringungseinrichtung zu betreiben und weiterhin 10 bis 20 Plätze als Notschlafstelle bereitzuhalten.
Mit dieser Änderung soll zudem ein Beratungs- und Clearingangebot direkt im Fliednerhaus etabliert werden. Durch die Präsenz von Sozialarbeit vor Ort entfällt die bisherige Praxis der Ausgabe von Übernachtungsscheinen über externe Beratungsstellen. Ziel ist es, individuelle Hilfebedarfe zu ermitteln und die Betroffenen in die Lage zu versetzen, das kommunale Wohnungsnotfallhilfesystem verlassen zu können. Die neue Unterbringungseinrichtung soll zudem eine zielgruppenspezifische Trennung von Geflüchteten und Wohnungslosen ermöglichen.
Der Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringung als 24-Stunden-Einrichtung wird voraussichtlich zu höheren Personalkosten führen, wobei durch Benutzungsgebühren Erträge entstehen, die teilweise vom Bund getragen werden. Eine detaillierte Kostenkalkulation sowie das entsprechende Konzept werden im nächsten Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 1.3Zuwendungen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Amtes für Soziales für das Jahr 2022Zur Vorlage · 20221194 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales befasst sich mit zwei Neuanträgen auf Zuwendungen im Bereich des Amtes für Soziales für das Jahr 2022. Im Rahmen der Beschlussvorlage wird die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 32.221 Euro an den Verein Ronahi e. V. vorgeschlagen. Die Mittel sollen der Gründung einer Anlaufstelle in Bochum-Hustadt dienen, die Beratungsleistungen zur Eingliederungshilfe und zum Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderungen anbietet. Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben, da ein Bedarf an spezialisierten Angeboten festgestellt wurde und bisher keine vergleichbaren Strukturen in Bochum bekannt sind. Die Bewilligung erfolgt unter der Auflage, einen Sachstand des Projektes sowie einen Verwendungsnachweis vorzulegen.
Gleichzeitig wird die Ablehnung eines Antrags der Deutsch-Kurdischen Frauenunion e. V. auf eine Zuwendung von 53.800 Euro empfohlen. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag mit Fragen zur praktischen Umsetzung der geplanten Bildungs- und Beratungsangebote sowie möglichen Überschneidungen mit bereits geförderten Angeboten, wie etwa durch den Verein MIRA e. V. Zudem liegen der zuständigen Fachabteilung bislang keine Informationen über bisherige Aktivitäten des Vereins vor.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Ohne Abstimmung
Ergebnis: Ohne Abstimmung - 1.4Zuwendung an den Verein Tafel BOCHUM und WATTENSCHEID e.V. zur Aufrechterhaltung der Unterstützung Bedürftiger anlässlich des Zustroms aus der UkraineZur Vorlage · 20221232 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein Tafel BOCHUM und WATTENSCHEID e.V. eine einmalige Zuwendung in Höhe von 20.000 Euro zu gewähren. Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung der Unterstützung bedürftiger Menschen angesichts des Zustroms aus der Ukraine.
Die Vorlage begründet den erhöhten Bedarf mit gestiegenen Kosten für Personal und Sachaufwand. Durch die Nachfrage entstehen zusätzliche Ausgaben in den Bereichen Beschaffung, Transport sowie Logistik, etwa bei der Kühlung, Sortierung oder Reinigung von Lebensmitteln. Über die Lebensmittelversorgung hinaus bietet der Verein auch Unterstützung bei der Bereitstellung von Wohnungseinrichtung, Haushaltswaren und Bekleidung an.
Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage eines Auftrags des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, weitere Vereine und Verbände zu identifizieren, die durch die Unterstützung Geflüchteter zusätzliche finanzielle Bedarfe haben. Der Verein ist bislang kein regelmäßiger Zuwendungsempfänger des Amtes für Soziales. Im Rahmen des Antrags verpflichtet sich der Verein zur Erstellung eines Verwendungsnachweises, welcher durch das Amt geprüft wird. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt des Amtes für Soziales vorhanden.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 1.5Flüchtlingskonferenz: Hier: Berufung der stimmberechtigten Vertreter*innen aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesZur Vorlage · 20221315 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Nachgang zum Beschluss des Bochumer Stadtrates vom 3. März 2022 zur Einrichtung einer Flüchtlingskonferenz befasst sich der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit der Benennung seiner Vertreter. Ziel der Konferenz ist der Austausch zwischen ehrenamtlichen und professionellen Akteuren, um die Integration von Menschen mit internationaler Familiengeschichte zu unterstützen.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Kommunalen Integrationszentrums sieht vor, dass der Ausschuss drei Mitglieder als stimmberechtigte Delegierte sowie stellvertretende Delegierte für die Konferenz beruft. Die Zusammensetzung der Bochumer Flüchtlingskonferenz umfasst neben Vertretern verschiedener städtischer Ämter – darunter das Amt für Soziales und Wohnen, das Jugendamt, das Gesundheitsamt sowie das Ausländerbüro – auch Mitglieder aus zivilgesellschaftlichen Initiativen und Wohlfahrtsverbänden. Zudem sind Vertreter des Integrationsausschusses sowie des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Teil der Konferenzstruktur. Ergänzend können weitere fachkundige Personen beratend hinzugezogen werden.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages gem. Vorlage Nr. 20221453, 2 Enthaltungen (1 Die Linke, 1 UWG: Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages gem. Vorlage Nr. 20221453, 2 Enthaltungen (1 Die Linke, 1 UWG: Freie Bürger) - 1.5.1ÄA zu TOP 1.5 Flüchtlingskonferenz: hier: Berufung der stimmberechtigten Vertreter*innen aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesZur Vorlage · 20221453 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 19. Mai 2022 liegt ein Änderungsantrag zur Besetzung der Flüchtlingskonferenz vor. Der Antrag, der von den Fraktionen der Grünen, der SPD sowie der CDU eingebracht wurde, regelt die Berufung stimmberechtigter Vertreter aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Im Rahmen dieses Antrags wird vorgeschlagen, Anna di Bari, Gaby Schäfer und Kenan Yildiz als Delegierte zur Flüchtlingskonferenz zu entsenden. Zur Unterstützung der Vertretung sind zudem Sonja Lohf, Jörg Laftsidis und Erika Stahl als stellvertretende Delegierte vorgesehen.
Die Vorlage mit der Nummer 20221453 wird unter der Federführung des Referats für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation behandelt. Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf die formale Benennung der Personen, welche die Interessen des Ausschusses in der Flüchtlingskonferenz vertreten sollen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Einstimmig, 2 Enthaltungen (1 Die Linke, 1 UWG: Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltungen (1 Die Linke, 1 UWG: Freie Bürger) - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Flüchtlingskonferenz: hier: Geschäftsordnung, Namensänderung, Aufnahme weiterer MitgliederZur Vorlage · 20221318 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20221318 eine Neugestaltung der bisherigen Flüchtlingskonferenz vorgeschlagen. Im Zentrum des Beschlussvorschlags steht die Namensänderung in „Konferenz zu Aufnahme-, Bleiberechts- und Integrationsstrukturen in Bochum“, kurz KABIB, sowie die Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung.
Der Vorschlag sieht zudem eine Erweiterung des Mitgliederkreises vor. Neu aufgenommen werden sollen Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit, des Referats für Gleichstellung, Familie und Inklusion der Stadt Bochum, des Hochschulnetzwerkes UniverCity Bochum sowie des Vereins Rosa Strippe e.V. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Kriterien für die Aufnahme weiterer ehrenamtlicher Vereine und Initiativen aus dem Bereich der Migrantenselbstorganisationen zu prüfen.
Die Namensänderung soll den Fokus der Konferenz von einer spezifischen Zielgruppe auf die Gestaltung allgemeiner Integrationsprozesse in Bochum ausweiten, unabhängig vom jeweiligen Zuwanderungsgrund. Die Neuausrichtung orientiert sich am Aufbau des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in der Stadt. Während bei einem Treffen der Akteure auch die Einbindung einzelner Personen angeregt wurde, empfiehlt die Verwaltung, den Fokus auf institutionelle Mitglieder zu legen, um eine strategische und systemische Ausrichtung der Konferenz zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 10 (LINKE/FFB/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (Linke, FFB, UWG:FB)
- 08.06.2022 · Integrationsausschuss (8. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (Linke)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Einstimmig, 3 Enthaltungen (1 Die Linke, 1 FFB, 1 UWG: Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltungen (1 Die Linke, 1 FFB, 1 UWG: Freie Bürger) - 3.1.1ÄA zu 3.1 Flüchtlingskonferenz: hier: Geschäftsordnung, Namensänderung, Aufnahme weiterer MitgliederZur Vorlage · 20221471 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Ergänzungsantrag für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegt. Der Antrag sieht eine Namensänderung der bisherigen „Flüchtungskonferenz“ vor. Die neue Bezeichnung lautet künftig „Konferenz zu Aufnahme-, Bleiberechts- und Integrationsstrukturen in Bochum“, abgekürzt KABIB. Damit einhergehend soll auch die entsprechende Geschäftsordnung angepasst werden.
Im Rahmen des Antrags sollen zudem weitere Institutionen als Mitglieder in die Konferenz aufgenommen werden. Dazu gehören das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesagentur für Arbeit sowie das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion der Stadt Bochum. Ebenfalls vorgesehen ist die Einbindung des Hochschulnetzwerkes UniverCity Bochum und des Vereins Rosa Strippe e.V. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, nach welchen Kriterien weitere ehrenamtliche Vereine und Initiativen aus dem Bereich der Migrantenselbstorganisationen in das Gremium aufgenommen werden können.
Die KABIB fungiert als fachliche Kommunikationsplattform zur Verbesserung der Koordination zwischen verschiedenen Akteuren im Integrationsbereich. Ziel des Gremiums ist es, die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, professionellen Akteuren der Flüchtlingshilfe und der Zivilgesellschaft zu stärken, um die soziale Teilhabe von Menschen mit Fluchthintergrund sowie die Sicherstellung einer angemessenen Unterbringung zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Mehrheitlich dagegen, 3 (CDU) dafür, 4 Enthaltungen (Linke, FFB, UWG: FB; Partei&Stadtgestalter), 8 dagegen (5 SPD, 3 Die Grünen)
Ergebnis: Mehrheitlich dagegen, 3 (CDU) dafür, 4 Enthaltungen (Linke, FFB, UWG: FB; Partei&Stadtgestalter), 8 dagegen (5 SPD, 3 Die Grünen) - 4.Anträge
- 4.1Soziale Jungs in der Kernaktivität "Nachwuchskräftesicherung in der Pflege"Zur Vorlage · 20221168 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Die Grünen im Rat haben einen Antrag für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegt, der die Förderung von jungen Männern für den Pflegeberuf zum Ziel hat. Im Rahmen der Kernaktivität „Nachwuchskräftesicherung in der Pflege“ soll die Verwaltung gemeinsam mit dem Bündnis „Bochum bewegt Pflege“ sowie den durch care4future entstandenen Stadtteil-Netzwerken geschlechtergerechte Formate entwickeln und umsetzen. Diese sollen junge Männer gezielt für den Beruf interessieren und motivieren.
Nach einer einjährigen Erprobungsphase ist die Verwaltung dazu angehalten, über die allgemeinen Erfahrungen innerhalb der Kernaktivität zu berichten und eine Auswertung der spezifischen Formate für junge Männer vorzunehmen. Der Antrag geht davon aus, dass junge Männer in sozialen Berufen derzeit unterrepräsentiert sind, und möchte durch gezielte Angebote neue Potenziale erschließen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 5.Mitteilungen
- 5.1Mündlicher Bericht zur Situation Geflüchteter aus der Ukraine in Bochum; Vorstellung der Leiterin der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) BochumZur Vorlage · 20221158 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen Bericht zur aktuellen Situation von Geflüchteten aus der Ukraine in Bochum vor. Im Rahmen einer Sitzung am 19. Mai 2022 informiert die Sozialdezernentin mündlich über den derzeitigen Stand der Aufnahme, Unterbringung sowie Versorgung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen im Stadtgebiet.
Ein weiterer Bestandteil dieser Mitteilung ist die Vorstellung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum. Die Leiterin der Einrichtung nimmt an der Sitzung teil, um sich persönlich vorzustellen und die Arbeitsweise der LEA unter den aktuellen Bedingungen darzustellen. Dabei werden sowohl die gegenwärtige Situation innerhalb der Landeserstaufnahmeeinrichtung als auch die damit verbundenen Aufgaben im Rahmen der aktuellen Lage erläutert.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 5.2Regelung des Amtes für Soziales zur Beteiligung an den Wohnkosten, wenn geflüchtete Ukrainer*innen in Privathaushalten untergekommen sindZur Vorlage · 20221181 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales hat eine Regelung zur Beteiligung an Wohnkosten für Geflüchtete aus der Ukraine implementiert, die in privaten Haushalten untergebracht sind. Diese Neuregelung gilt sowohl für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Soziales als auch für das Jobcenter Bochum. Sie adressiert Situationen, in denen Personen in privaten Wohnungen aufgenommen wurden, ohne dass formelle Mietverträge abgeschlossen wurden, wodurch jedoch zusätzliche Betriebskosten entstehen.
Die Regelung sieht einen Anteil von 4,50 Euro für Heiz- und Betriebskosten pro Quadratmeter vor. Die Höhe der Leistung ist dabei von der überlassenen Wohnfläche abhängig. In die Berechnung wird zudem die Mitnutzung von Gemeinschaftsräumen wie Küche oder Bad durch eine pauschale Berücksichtigung von Quadratmetern einbezogen. Die Leistungen werden auf Antrag gewährt und können rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Aufnahme nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine beansprucht werden. Ein entsprechender Antragsvordruck ist über die Internetpräsenz des Amtes für Soziales verfügbar.
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- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 5.3Fortschreibung des schlüssigen Konzepts über angemessene Unterkunftskosten zum 01.06.2022 inklusive Energieeffizienzkomponente ("Klimabonus")Zur Vorlage · 20221157 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat das „schlüssige Konzept“ über die Angemessenheit von Wohnraumkosten in Bochum mit Wirkung zum 1. Juni 2022 fortgeschrieben. Die Anpassung, die von Nils Stark und Frank Korte vom Amt für Soziales vorgelegt wurde, basiert auf einer Erhöhung der Obergrenzen anhand des Verbraucherpreisindexes um 9,8 %. Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund steigender Inflationsraten sowie einer veränderten Wohnungsmarktlage durch die Ankunft von Geflüchteten aus der Ukraine.
Die neuen Angemessenheitswerte für Bruttokaltmieten gelten für Haushalte bis zu einer Größe von vier Personen. So steigt der Richtwert für eine Einzelperson in 50 Quadratmetern von 392,85 EUR auf 4au431,35 EUR, während er für einen Vier-Personen-Haushalt in 95 Quadratmetern von 685,14 EUR auf 752,28 EUR angehoben wird. Für Haushalte ab fünf Personen bleiben die bisherigen Orientierungswerte nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 % bestehen.
Zusätzlich wurde eine Energieeffizienzkomponente, der sogenannte „Klimabonus“, eingeführt. Dieser ermöglicht höhere Bruttokaltmieten für Wohnungen mit einer Energieeffizienzklasse von D oder besser, um die durch energetische Modernisierungen steigenden Kaltmieten auszugleichen. Der monatliche Zuschlag richtet sich nach der Haushaltsgröße und der Effizienzklasse und liegt zwischen etwa 12,50 EUR und 37,92 EUR. Bei den kalten Betriebskosten wird weiterhin ein Zuschlag von 10 % für künftige Kostensteigerungen vorgesehen.
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- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 5.4Mietspiegel BochumZur Vorlage · 20221028 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Arbeitskreis zur Erstellung des Bochumer Mietspiegels hat am 28. März 2022 beschlossen, einen neuen qualifizierten Mietspiegel aufzustellen. Zuvor wurde seit Anfang des Jahres über eine bloße Fortschreibung oder eine Neuerstellung des aktuell geltenden Mietspiegels beraten. Eine Einigung über eine Anpassung des bestehenden Modells konnte bis Ende März 2022 nicht erzielt werden, da die mietervertretende Seite eine Anpassung gemäß dem Verbraucherpreisindex aufgrund der Inflation ablehnte und Teile der Eigentümerseite eine Anpassung mittels Stichprobe nicht mittragen konnten.
Die Fertigstellung des neuen qualifizierten Mietspiegels wird voraussichtlich erst im Sommer 2023 erfolgen können, womit die Frist zum 1. April 2023 nicht eingehalten werden kann. Als Gründe für diese Verzögerung nennt die Verwaltung die Neudefinition von Wohnlagen sowie neue gesetzliche Anforderungen aus der Mietspiegelreform, welche grundlegende Änderungen an den Befragungsmethoden erfordern. In der Übergangsphase zwischen dem alten und dem neuen qualifizierten Mietspiegel wird ein einfacher Mietspiegel zur Anwendung kommen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 5.5Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE”: „Kümmerer”-Projekte zur Bekämpfung der WohnungslosigkeitZur Vorlage · 20220849 · Antwort der Verwaltung
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Auf Anfrage des CDU-Ratsmitglieds Yildiz hat die Verwaltung zum Status der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE“ in Bochum Stellung bezogen. Die Stadt gehörte bis Ende Februar 2022 zu den 22 kreisfreien Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen, die am stärksten von Wohnungslosigkeit betroffen waren. Seit 2019 wird in Bochum das Projekt „Shelter“ im Rahmen dieser Initiative durchgeführt. Das Team, bestehend aus zwei Sozialarbeiterinnen und einer Immobilienkauffrau, richtet sich an wohnungslose Menschen sowie Personen mit drohendem Wohnraumverlust.
Die beantragten Fördergelder wurden für Personal- und Sachkosten verwendet, unter anderem für die Ausstattung mobiler Arbeitsplätze zur Beratung in Notunterkünften. Während das Projektberatungsangebot den Fokus auf bereits Betroffene legt, erfolgt die eigentliche Sicherung des Wohnraums durch ein spezialisiertes Sachgebiet der Verwaltung. Bis zum 28. März 2022 konnten laut Verwaltung 132 wohnungslose Personen in 85 Mietwohnungen vermittelt werden.
Hinsichtlich der zeitlichen Perspektive wies die Verwaltung darauf hin, dass die Projektförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen zum 31. Dezember 2022 endet. Im Rahmen einer Prozessanalyse des Sozialdezernats V wird derzeit eine Verstetigung der Arbeitsabläufe angestrebt.
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- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 5.6Bochum Strategie 2030 - Kernaktivität "Nachwuchskräftesicherung in der Pflege" - Auftakt von vier care4future® Netzwerken in BochumZur Vorlage · 20221095 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Bochum Strategie 2030 wurde der Auftakt von vier care4future®-Netzwerken zur Nachwuchskräftesicherung in der Pflege vollzogen. Am 3. Mai 2022 wurden hierzu Kooperationsvereinbarungen in den Räumlichkeiten der Hochschule für Gesundheit unterzeichnet. Die Netzwerke, die von der contec GmbH initiiert und begleitet werden, setzen sich aus Unternehmen der Pflegebranche, allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen sowie weiteren Partnern zusammen.
Das Ziel dieser Initiative ist es, jungen Menschen durch praxisorientierte Einblicke in pflegerische Berufe über einen Zeitraum von bis zu einem Schuljahr die Gewinnung potenzieller Nachwuchskräfte zu ermöglichen. Die Maßnahmen umfassen unter anderem Informationsveranstaltungen an Schulen sowie praktische Unterrichtseinheiten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und der Hochschule für Gesundheit.
Während das Netzwerk für den Bochumer Süden und Südwesten bereits unter der Schirmherrschaft zweier Bezirksbürgermeister aktiv ist und gemeinsam mit weiterführenden Schulen Curricula erarbeitet hat, befinden sich die Netzwerke für Bochum Wattenscheid, Bochum Mitte sowie Bochum Nord/Ost derzeit in der Erarbeitungsphase. Die Umsetzung der Lehrpläne an den Schulen soll im Schuljahr 2022/23 beginnen.
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- 10.06.2022 · Beirat "Leben im Alter" (5. Sitzung)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 5.7Bekanntgabe des Jahresberichts 2021 des Amtes für SozialesZur Vorlage · 20221180 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales hat den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2021 vorgelegt. In diesem Dokument werden die Tätigkeiten und Aufgaben des Amtes im abgelaufenen Berichtszeitraum zusammengefasst. Die Inhalte des Berichts sind dabei maßgeblich durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die verschiedenen Aufgabenbereiche des Fachbereichs geprägt.
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung dient dazu, den Bericht dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnisnahme vorzulegen. Im Rahmen dieser Bekanntgabe wird zudem angekündigt, dass der Jahresbericht zeitnah auf der offiziellen Internetseite der Stadt Bochum veröffentlicht wird, um eine breite Zugänglichkeit der Informationen zu gewährleisten. Ergänzend dazu stellt die Verwaltung eine begrenzte Anzahl an gedruckten Exemplaren des Berichts zur Verfügung.
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- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 5.8Einrichtung Schulsprechstunden - WiR gegen CoronaZur Vorlage · 20220476 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat Informationen zum Stand von Schulsprechstunden sowie zu weiteren Maßnahmen zur Förderung der psychischen und körperlichen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen angefragt. Die Verwaltung teilte mit, dass der Kinder- und Jugendärztliche Gesundheitsdienst (KJGD) die Schuleingangsuntersuchungen im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes umstrukturiert. Ziel ist eine gezieltere Nutzung ärztlicher Ressourcen sowie die Stärkung der Prävention durch Mittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem telefonische Sprechstunden für Fachkräfte in Kitas und Schulen sowie individuelle oder gruppenbezogene medizinische Angebote vor Ort. Flächendeckende, regelmäßige Schulsprechstunden sind jedoch nicht vorgesehen, da hierfür personelle und konzeptionelle Ressourcen fehlen; Beratungen durch den KJGD stehen allen Eltern und Schülern auf Anfrage zur Verfügung. Die Einbeziehung der Schulsozialarbeit erfolgt einzelfallbezogen.
Zusätzlich wird das Projekt „Urban Mental Health“ des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit der Ruhr-Universität Bochum vorbereitet. Das Vorhaben zielt auf eine Verbesserung der psychischen Gesundheit durch die Vernetzung verschiedener Akteure wie Schulen, Jugendamt und medizinische Dienste ab. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe bereitet die schrittweise Umsetzung vor, wobei Wattenscheid als erster Startstandort vorgesehen ist. Die Stadt Bochum hat ihre Zusammenarbeit im Rahmen eines „Letter of Intent“ bereits zugesagt.
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Beratungsfolge
- 07.06.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (12. Sitzung)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung)
- 5.9Versorgungssituation: Beratung und Betreuung schwangerer Frauen in BochumZur Vorlage · 20220977 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Versorgungssituation schwangerer Frauen in Bochum reagiert und Details zur Arbeit der Hebammenzentrale sowie zum Stand der Hebammenversorgung veröffentlicht. Laut Angaben des Gesundheitsamtes konnten im Jahr 2021 von 760 eingegangenen Anfragen lediglich 13 aus Kapazitätsgründen nicht vermittelt werden. Die Anzahl der in der Zentrale registrierten Hebammen hat sich seit dem Start der Einrichtung im Jahr 2017 von ursprünglich 31 auf derzeit 81 erhöht.
Die allgemeine Versorgungssituation wird als weitgehend konstant beschrieben, wobei die Zahl der Schwangeren und Wöchnerinnen die Anzahl der verfügbaren freiberuflichen Hebammen übersteigt. Eine erfolgreiche Vermittlung sei vor allem bei einer frühzeitigen Suche im ersten oder zweiten Trimester möglich. Bei einem Mangel an freiberuflichen Kräften kommen die Familienhebammen des Gesundheitsamtes zum Einsatz, wobei die Hebammenzentrale den Kontakt zwischen Suchenden und diesen Fachkräften herstellt. Familienhebammen werden zudem durch Netzwerkpartner wie Kinderärzte oder Beratungsstellen gezielt angefragt. Ein Austausch zwischen dem Gesundheitsamt und der Hebammenzentrale besteht weiterhin, wobei die Erfolgschancen bei einer späten Suche abnehmen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 5.10Protokoll der Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz vom 30.03.2022Zur Vorlage · 20221086 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Mitteilung mit der Nummer 20221086 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist das Protokoll der Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz, welche am 30. März 2022 stattgefunden hat.
Die Übermittlung des Protokolls erfolgt auf Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus dem Jahr 2017. In jener Sitzung wurde festgelegt, dass die Protokolle der Kommunalen Gesundheitskonferenz dem Gremium als Mitteilung zur Kenntnis gegeben werden sollen.
Das Gesundheitsamt ist für diese Vorlage federführend. Die Einbringung des Dokuments erfolgt zur Kenntnisnahme durch den Ausschuss im Rahmen seiner Sitzung am 19. Mai 2022.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 5.11Geförderter Wohnungsbau: Rückblick 2021 - Ausblick 2022Zur Vorlage · 20220614 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat mit der Vorlage 20220614 eine Mitteilung zum Stand des geförderten Wohnungsbaus in Bochum vorgelegt. Der Bericht umfasst eine Darstellung der Ergebnisse der Wohnraumförderung aus dem Jahr 2021 sowie einen Ausblick auf die Entwicklungen im Jahr 2022.
Die von Mirco Agethen verfasste Information ist als Präsentation konzipiert und dient der Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen. Die Inhalte werden im Rahmen der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Grundstücke im April 2022 sowie des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa im Mai 2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Zudem ist das Thema Bestandteil der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Mai 2022.
Gegenstand der Mitteilung ist die Bilanzierung der Wohnraumförderung, wobei die Verwaltung die Förderergebnisse des Vorjahres darlegt und die Planung für das laufende Jahr erläutert. Die vorliegende Dokumentation bezieht sich auf die bereits erfolgte Berichterstattung aus dem Vorjahr, welche den Rückblick auf 2020 und den Ausblick auf 2021 behandelte.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 04.05.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (8. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.12Neue Konditionen in der öffentlichen WohnraumförderungZur Vorlage · 20220617 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat über die neuen Konditionen der öffentlichen Wohnraumförderung informiert. Grundlage der Mitteilung sind die im Februar 2022 vom zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Förderbestimmungen. Für das aktuelle Förderjahr steht dem Land Nordrhein-Westfalen ein Mittelvolumen von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Für die Stadt Bochum sind innerhalb dieser Regelungen spezifische Mittel für verschiedene Wohnbauvorhaben vorgesehen. Ein Betrag von 18,2 Millionen Euro ist für die Neuschaffung von Mietwohnraum reserviert. Zudem stehen 2,2 Millionen Euro für die Modernisierung des bestehenden Wohnungsbestands zur Verfügung. Die der Mitteilung beigefügte Präsentation enthält detaillierte Informationen zu den Neuerungen der Förderrichtlinien sowie zu den vorgenommenen Anpassungen der Konditionen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 04.05.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (8. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.13Datenlage Bochumer WohnungsmarktZur Vorlage · 20220623 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet, dass der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen mit Mietpreisbindung zum 31. Dezember 2021 bei 12.349 Wohneinheiten lag. Bis zum Jahr 2032 ist ein planmäßiger Verlust von etwa 900 Bindungen zu erwarten. Für das Jahr 2022 sind 96 planmäßige Abgänge vorgesehen, während zusätzlich 353 Wohneinheiten durch vorzeitige Ablösung von Darlehen aus der Sozialbindung ausscheiden, unter anderem in den Stadtteilen Weitmar-Mitte und Laer.
Im Bereich des Neubaus wurden im Jahr 2021 insgesamt 925 Wohneinheiten genehmigt, ergänzt um 189 Einheiten durch Dachausbau oder Umnutzung. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau wurden 240 Einheiten – bestehend aus 148 Mietwohnungen und 92 Modernisierungen – bewilligt, was einem Fördervolumen von rund 34 Millionen Euro entspricht. Die Zahl der Fertigstellungen im geförderten Bereich belief sich 2021 auf 90 Wohneinheiten.
Hinsichtlich Problemimmobilien führt das städtische Verdachtsimmobilien-Kataster aktuell 20 Gebäude auf, wobei in den letzten fünf Jahren fünf Gebäude nach Sanierung oder Abbruch aus dem Register gelöscht wurden. Zum Leerstand liegen für das Jahr 2020 Daten vor, wonach etwa 7.100 Wohnungen (ca. 3,6 %) leerstanden. Eine Unterscheidung zwischen kurzfristigem und strukturellem Leerstand ist über die Stromzählermethode nicht möglich.
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- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 04.05.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (8. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.04.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (15. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.14Offene Fragen zum Wohnungsmarkt in BochumZur Vorlage · 20221146 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den Entwicklungen am Wohnungsmarkt reagiert. Für den Zeitraum von 2023 bis 2031 wird mit einem außerplanmäßigen Abgang von öffentlich geförderten Wohnungen mit Mietpreisbindung gerechnet. Unter Einbeziehung des Jahres 2022 beläuft sich die Zahl der außerplanmäßigen Abgänge auf insgesamt 3.581 Wohneinheiten. Inklusive der planmäßigen Abgänge ergibt sich ein Gesamtabgang von 4.505 Wohneinheiten. Die Verteilung der Einheiten erfolgt über verschiedene Stadtteile, wobei für die Jahre 2023 bis 2031 detaillierte Zahlen vorliegen. Für das Jahr 2032 können keine Daten bereitgestellt werden, da die vorzeitige Ablösung von Darlehen durch Eigentümer zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist.
Zur personellen Ausstattung der Ämter in Bezug auf Themen wie Neubau, Baugenehmigungen oder Wohnungsaufsicht teilte das Amt für Stadtplanung und Wohnen mit, dass keine exakte Anzahl an Mitarbeitenden ausgewiesen werden kann. Dies begründet die Verwaltung mit der fehlenden Trennschärfe bei der Sachbearbeitung, da Aufgaben im Bereich Wohnbau, Gewerbe und andere Vorhaben in den Fachämtern gemeinsam bearbeitet werden. Eine Ausnahme bildet die Wohnungsaufsicht sowie der Mietspiegel: Hierfür ist aktuell eine Mitarbeiterin im Rahmen der Bochumer Wohnraumförderung zuständig.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.15Prognose zum Auslaufen der MietpreisbindungZur Vorlage · 20221185 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke Fragen zur Prognose des Auslaufens der Mietpreisbindung in Bochum gestellt. Im Zentrum der Anfrage stand die Diskrepanzung zwischen den im Handlungskonzept Wohnen prognostizierten rund 2.520 wegfallenden Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 und einer aktuellen Schätzung von etwa 4.500 Einheiten.
Die Verwaltung erklärte, dass die Stadt Bochum nicht an den Modellrechnungen der NRW.BANK zur Entwicklung geförderter Mietwohnungen beteiligt war. Die im Handlungskonzept verwendeten Werte basierten auf einem Bericht der NRW.BANK aus dem Jahr 2016. Die Differenz zwischen den Prognosen und der aktuellen Entwicklung begründet das Amt für Stadtplanung und Wohnen mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Ablösung öffentlicher Darlehen. Aufgrund des Niedrigzinsumfeldes haben zahlreiche Eigentümer die Konditionen privater Kreditinstitute genutzt, um sich von der Mietpreis- und Belegungsbindung zu befreien.
Da der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen in Bochum abnimmt, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, Anpassungen im Rahmen der Evaluation und Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen zu diskutieren. Aus dieser Diskussion sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 6.Anfragen
- 6.1Netzwerk Leben im AlterZur Vorlage · 20221235 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum aktuellen Stand der Erweiterung der Konferenz für Alter und Pflege angefordert. Grundlage ist ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2019, der die Schaffung eines Netzwerks „Leben im Alter“ vorsah. Ziel dieses Netzwerks ist es, Akteure aus verschiedenen Bereichen wie Pflege, Wohnen, Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe zu vernetzen, um die Lebenssituation älterer Menschen in Bochum zu unterstützen und deren Teilhabe zu sichern.
Im Rahmen der Umsetzung sollte die Verwaltung prüfen, ob die bestehende Konferenz für Alter und Pflege durch eine Änderung ihrer Geschäftsordnung um den im ursprünglichen Antrag genannten Personenkreis sowie um politische Vertreter aus den zuständigen Fachausschüssen erweitert werden kann. Die Anfrage der Fraktion bezieht sich konkret auf das Ergebnis dieser Prüfung. Es wird gefragt, ob eine Anpassung der Geschäftsordnung beabsichtigt ist und ab wann ein mögliches neues Format der Konferenz starten könnte. Die Antwort auf die Anfrage soll zudem dem Beirat „Leben im Alter“ zur Kenntnis gegeben werden.
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- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 6.2Keine Mietkostenerstattung für ukrainische GeflüchteteZur Vorlage · 20221417 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Mietkostenerstattung für ukrainische Geflüchtete eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Situation von Personen, die in privaten Wohnungen untergebracht sind, wodurch die Nutzung von Notunterkünften wie Turnhallen oder Leichtbauhallen vermieden werden konnte. Die Fraktion thematisiert, dass Anträge auf Übernahme der Kosten für die Unterkunft abgelehnt werden können, wenn die Wohnungen die geltenden Angemessenheitsgrenzen überschreiten.
Im Rahmen der Anfrage stellt die Fraktion zwei Fragen an die Verwaltung. Es wird nach Möglichkeiten gesucht, in konkreten Krisensituationen sowie für einen Übergangszeitraum stärker von den festgelegten Grenzen abzuweichen. Zudem wird angefragt, ob eine flexible Regelung analog zu bereits bestehenden Lösungen bei der Überlassung von Wohnraum umsetzbar ist.
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- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 6.3Laien-ReanimationZur Vorlage · 20221470 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Laien-Reanimation gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf die Bedeutung von Ersthelfermaßnahmen und der Nutzung von Defibrillatoren bei Herz-Kreislauf-Stillständen außerhalb von Krankenhäusern.
Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, ob die Stadt niedrigschwellige und kostenlose Bildungsformate für die Bochumer Bevölkerung im Rahmen der jährlich im September stattfindenden „Woche der Wiederbelebung“ plant. Es wird angefragt, ob solche Angebote dauerhaft etabliert werden können, um das Wissen über Reanimation zu erweitern oder aufzufrischen.
Des Weiteren wird die Erreichbarkeit von Informationen über Standorte von Defibrillatoren thematisiert. Die Fraktion erkundigt sich nach Möglichkeiten, den nächsten Defibrillator zu finden, falls kein Zugriff auf das städtische Geoportal möglich ist, beispielsweise aufgrund einer unzureichenden Mobilfunkabdeckung in bestimmten Bereichen wie dem BVZ. Zudem wird die Haltung der Verwaltung zu dem Vorschlag erfragt, Schulungen zur Reanimation und zum Einsatz von Defibrillatoren im Zusammenhang mit einer Ausschusssitzung anzubieten. Die Antworten auf diese Fragen sollen auch dem Ausschuss für Schule und Bildung zugestellt werden.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 6.4Fortschreibung des Wohnungsnothilfekonzepts - "Housing First" weiter ausbauen und niedrigschwellige Wohnvermittlung stärkenZur Vorlage · 20221479 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 19. Mai 2022 eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Weiterentwicklung des Wohnungsnothilfekonzepts, insbesondere der Ausbau des „Housing First“-Ansatzes sowie die Stärkung der niedrigschwelligen Wohnvermittlung. Das Konzept sieht vor, wohnungslose Menschen zunächst in festen Wohnraum zu vermitteln und erst im Anschluss durch soziale Betreuung verschiedene Problemlagen wie Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen oder Überschuldung anzugehen.
Im Rahmen der Anfrage werden drei Punkte erfragt. Zunächst wird gefragt, ob die Verwaltung gemeinsam mit den Projektträgern den „Housing First“-Ansatz sukzessive ausbauen und diesen gegebenenfalls als Kernaufgabe zur Vermeidung von Obdachlosigkeit etablieren wird. Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion nach dem aktuellen Stand der Akquise von Fördergeldern durch den LWL oder den Bund für dieses Projekt sowie nach den notwendigen Kriterien für etwaige Förderanträge. Abschließend wird nach bestehenden Kooperationen mit großen Wohnungskonzernen, Wohngenossenschaften und der VBW zur Unterstützung der Wohnungsvermittlung von wohnungslosen Menschen in Bochum gefragt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 6.5LWL-Traumaambulanz für Menschen aus der Ukraine geöffnetZur Vorlage · 20221484 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die sachkundige Bürgerin Laura-Denise Müller hat im Rahmen einer Anfrage zur 10. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Informationen über die Nutzung der LWL-Traumaambulanz in Bochum angefordert. Hintergrund ist die Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen vom 6. Mai 2022, wonach die Angebote der Landschaftsverbände auch für Menschen aus der Ukraine geöffnet werden sollen. Zur Unterstützung dieser Maßnahmen sowie zur Überwindung von Sprachbarrieren stellt das Land NRW Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereit.
In ihrer Anfrage adressiert Müller drei zentrale Punkte bezüglich des Angebots der LWL-Universitätsklinik in der Alexandrinenstraße. Erstens wird gefragt, auf welche Weise Geflüchtete aus der Ukraine über das Angebot der Traumaambulanz informiert werden. Zweitens steht die Frage im Raum, inwieweit sich die Leistungen der Klinik auch für Kinder und Jugendliche eignen. Abschließend bittet die Sachkundige Bürgerin um Auskunft darüber, wie eine Vernetzung des LWL-Angebots mit weiteren Hilfsmöglichkeiten der Kommune sowie sozialer Träger gestaltet werden kann.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 6.6Umsetzung der Vertreterin des Beirates für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und EmanzipationZur Vorlage · 20221500 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Anna Katharina di Bari, gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist ein Vorfall während der vorangegangenden Sitzung des Ausschusses, bei dem die Vertreterin des Beirates für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation aus dem Sitzungsraum in den Gästebereich versetzt wurde.
Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Kenan Yildiz, weist in der Anfrage darauf hin, dass der Vertreterin des Beirates grundsätzlich ein Rederecht im Ausschuss zusteht. Die Fraktion bittet um eine Erläuterung der Gründe, die zu dieser Versetzung in den Gästebereich geführt haben. Eine Rückmeldung zur Anfrage wird bis spätestens zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erbeten.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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