ÄA zu TOP 1.1 Wohnungsnotfallhilfekonzept 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ haben einen Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 19. Mai 2022 vorgelegt. Der Antrag betrifft das Wohnungsnotfallhilfekonzept 2022 und sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag zu ersetzen.
Nach dem Entwurf soll der Ausschuss das Konzept mit den organisatorischen Änderungen in der Bochumer Angebotsstruktur begrüßen. Die Verwaltung soll gemeinsam mit den Trägern ein Gesamthilfekonzept erarbeiten, welches die Empfehlungen der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) als Grundlage nutzt. Dies umfasst unter anderem die trägerübergreifende Vermeidung von Wohnraumverlusten sowie die Einbindung des Jugend- und Gesundheitsamtes sowie deren freier Träger in die Organisation der Hilfen.
Des Weiteren sollen Gespräche mit dem LWL über die Inanspruchnahme von Leistungen nach den §§ 67 ff. SGB XII für Prävention und ordnungsrechtliche Unterbringung geführt werden. Die Aufgaben der zentralen Fachstelle sollen neben stadtinternen Steuerungsaufgaben auch die Ausarbeitung eines Konzepts zur Steuerung der Unterbringung, das fallbezogene Clearing in den Unterkünften sowie die Koordination im Rahmen des Gesamthilfekonzepts umfassen. Das fertige Gesamthilfekonzept wird dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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