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Beschlussvorlage der Verwaltung

Grundsatzbeschluss Nutzungsänderung Fliednerhaus

20221189 19.05.2022 Amt für Soziales

🟢 Beschlossen 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) · Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für Soziales hat eine Beschlussvorlage zur Teilnutzungsänderung des Fliednerhauses vorgelegt. Aufgrund einer rückläufigen Nachfrage nach Schlafplätzen in der Notschlafstelle, deren Auslastung zwischen August 2021 und Januar 2022 zeitweise unter 50 Prozent lag, soll die Kapazität umgewidmet werden. Geplant ist, 25 Plätze als ordnungsbehördliche Unterbringungseinrichtung zu betreiben und weiterhin 10 bis 20 Plätze als Notschlafstelle bereitzuhalten.

Mit dieser Änderung soll zudem ein Beratungs- und Clearingangebot direkt im Fliednerhaus etabliert werden. Durch die Präsenz von Sozialarbeit vor Ort entfällt die bisherige Praxis der Ausgabe von Übernachtungsscheinen über externe Beratungsstellen. Ziel ist es, individuelle Hilfebedarfe zu ermitteln und die Betroffenen in die Lage zu versetzen, das kommunale Wohnungsnotfallhilfesystem verlassen zu können. Die neue Unterbringungseinrichtung soll zudem eine zielgruppenspezifische Trennung von Geflüchteten und Wohnungslosen ermöglichen.

Der Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringung als 24-Stunden-Einrichtung wird voraussichtlich zu höheren Personalkosten führen, wobei durch Benutzungsgebühren Erträge entstehen, die teilweise vom Bund getragen werden. Eine detaillierte Kostenkalkulation sowie das entsprechende Konzept werden im nächsten Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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