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Mitteilung der Verwaltung

Neue Konditionen in der öffentlichen Wohnraumförderung

20220617 19.05.2022 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 04.05.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (8. Sitzung) · Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat über die neuen Konditionen der öffentlichen Wohnraumförderung informiert. Grundlage der Mitteilung sind die im Februar 2022 vom zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Förderbestimmungen. Für das aktuelle Förderjahr steht dem Land Nordrhein-Westfalen ein Mittelvolumen von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Für die Stadt Bochum sind innerhalb dieser Regelungen spezifische Mittel für verschiedene Wohnbauvorhaben vorgesehen. Ein Betrag von 18,2 Millionen Euro ist für die Neuschaffung von Mietwohnraum reserviert. Zudem stehen 2,2 Millionen Euro für die Modernisierung des bestehenden Wohnungsbestands zur Verfügung. Die der Mitteilung beigefügte Präsentation enthält detaillierte Informationen zu den Neuerungen der Förderrichtlinien sowie zu den vorgenommenen Anpassungen der Konditionen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 114 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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