Flüchtlingskonferenz: Hier: Berufung der stimmberechtigten Vertreter*innen aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
✦ KI-Zusammenfassung
Im Nachgang zum Beschluss des Bochumer Stadtrates vom 3. März 2022 zur Einrichtung einer Flüchtlingskonferenz befasst sich der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit der Benennung seiner Vertreter. Ziel der Konferenz ist der Austausch zwischen ehrenamtlichen und professionellen Akteuren, um die Integration von Menschen mit internationaler Familiengeschichte zu unterstützen.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Kommunalen Integrationszentrums sieht vor, dass der Ausschuss drei Mitglieder als stimmberechtigte Delegierte sowie stellvertretende Delegierte für die Konferenz beruft. Die Zusammensetzung der Bochumer Flüchtlingskonferenz umfasst neben Vertretern verschiedener städtischer Ämter – darunter das Amt für Soziales und Wohnen, das Jugendamt, das Gesundheitsamt sowie das Ausländerbüro – auch Mitglieder aus zivilgesellschaftlichen Initiativen und Wohlfahrtsverbänden. Zudem sind Vertreter des Integrationsausschusses sowie des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Teil der Konferenzstruktur. Ergänzend können weitere fachkundige Personen beratend hinzugezogen werden.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages gem. Vorlage Nr. 20221453, 2 Enthaltungen (1 Die Linke, 1 UWG: Freie Bürger)
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