Regelung des Amtes für Soziales zur Beteiligung an den Wohnkosten, wenn geflüchtete Ukrainer*innen in Privathaushalten untergekommen sind
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales hat eine Regelung zur Beteiligung an Wohnkosten für Geflüchtete aus der Ukraine implementiert, die in privaten Haushalten untergebracht sind. Diese Neuregelung gilt sowohl für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Soziales als auch für das Jobcenter Bochum. Sie adressiert Situationen, in denen Personen in privaten Wohnungen aufgenommen wurden, ohne dass formelle Mietverträge abgeschlossen wurden, wodurch jedoch zusätzliche Betriebskosten entstehen.
Die Regelung sieht einen Anteil von 4,50 Euro für Heiz- und Betriebskosten pro Quadratmeter vor. Die Höhe der Leistung ist dabei von der überlassenen Wohnfläche abhängig. In die Berechnung wird zudem die Mitnutzung von Gemeinschaftsräumen wie Küche oder Bad durch eine pauschale Berücksichtigung von Quadratmetern einbezogen. Die Leistungen werden auf Antrag gewährt und können rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Aufnahme nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine beansprucht werden. Ein entsprechender Antragsvordruck ist über die Internetpräsenz des Amtes für Soziales verfügbar.
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