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Mitteilung der Verwaltung

Fortschreibung des schlüssigen Konzepts über angemessene Unterkunftskosten zum 01.06.2022 inklusive Energieeffizienzkomponente ("Klimabonus")

20221157 19.05.2022 Amt für Soziales

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat das „schlüssige Konzept“ über die Angemessenheit von Wohnraumkosten in Bochum mit Wirkung zum 1. Juni 2022 fortgeschrieben. Die Anpassung, die von Nils Stark und Frank Korte vom Amt für Soziales vorgelegt wurde, basiert auf einer Erhöhung der Obergrenzen anhand des Verbraucherpreisindexes um 9,8 %. Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund steigender Inflationsraten sowie einer veränderten Wohnungsmarktlage durch die Ankunft von Geflüchteten aus der Ukraine.

Die neuen Angemessenheitswerte für Bruttokaltmieten gelten für Haushalte bis zu einer Größe von vier Personen. So steigt der Richtwert für eine Einzelperson in 50 Quadratmetern von 392,85 EUR auf 4au431,35 EUR, während er für einen Vier-Personen-Haushalt in 95 Quadratmetern von 685,14 EUR auf 752,28 EUR angehoben wird. Für Haushalte ab fünf Personen bleiben die bisherigen Orientierungswerte nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 % bestehen.

Zusätzlich wurde eine Energieeffizienzkomponente, der sogenannte „Klimabonus“, eingeführt. Dieser ermöglicht höhere Bruttokaltmieten für Wohnungen mit einer Energieeffizienzklasse von D oder besser, um die durch energetische Modernisierungen steigenden Kaltmieten auszugleichen. Der monatliche Zuschlag richtet sich nach der Haushaltsgröße und der Effizienzklasse und liegt zwischen etwa 12,50 EUR und 37,92 EUR. Bei den kalten Betriebskosten wird weiterhin ein Zuschlag von 10 % für künftige Kostensteigerungen vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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