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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.126. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20242449 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20242449 die 26. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vorgelegt, um die Gebührenfestsetzung für die Jahre 2025 und 2026 zu regeln. Der Rat soll die Satzung beschließen. Der prognostizierte Gebührenbedarf soll von 59.989.621 EUR im Jahr 2024 auf 61.007.852 EUR im Jahr 2025 und 63.483.760 EUR im Jahr 2026 steigen. Als Gründe für diese Entwicklung werden höhere Entsorgungskosten bei EKOCity, steigende CO2-Abgaben sowie gestiegene Personalkosten der USB Bochum GmbH angeführt. Eine Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2023 in Höhe von über 4 Millionen Euro soll dabei auf die Jahre 2025 bis 2027 verteilt werden.
Im Rahmen der Anpassung werden die Tarife für die Hausmüllentsorgung, beispielsweise für 120-Liter-Behälter, für 2025 auf 352,80 EUR und für 2026 auf 367,20 EUR festgesetzt. Die Gebühr für Müllsäcke soll schrittweise von 2,50 EUR auf 3,00 EUR im Jahr 2025 und 3,50 EUR im Jahr 2026 angehoben werden. Die Bioabfallsammlung bleibt unverändert.
Zudem sieht die Vorlage eine Erhöhung der Transportwegezuschläge um jeweils 10 % in den Jahren 2025 und 2026 vor, um die seit 2016 um etwa 24 % gestiegenen Personalkosten abzubilden. Die neuen Tarife beziehen sich auf verschiedene Behältergrößen und Wege. Der Transportweg soll dabei in Abstimmung mit der USB Bochum GmbH auf 100 Meter begrenzt werden. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 FDPDagegen - 1 BDDafür - 10 (SPD, GRÜNE, UWG)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.231. Änderungssatzung zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 20242452 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur 31. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt, mit der die Gebühren für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt werden sollen. Die Kalkulation wurde durch das Amt für Finanzsteuerung und den Technischen Betrieb unter Einbindung eines gerichtlichen Sachverständigen neu ausgerichtet. Dabei wurden neue Kostendeckungsgrade von 88 % für Bestattungen und Nutzungsrechte sowie eine Neuberechnung der internen Leistungsverrechnung und der Nebenleistungstarife vorgenommen.
Der Gebührenbedarf steigt laut Vorlage von 7.213.000 Euro im Jahr 2024 auf 7.947.000 Euro im Jahr 2025 und auf 8.121.000 Euro im Jahr 2026. Für das Jahr 2025 werden Einnahmen von etwa 6,4 Millionen Euro erwartet, für 2026 rund 6,55 Millionen Euro. Die Tarife für Sargbestattungen sollen im Jahr 2025 um 8 % bis 13 % steigen, während Urnenbeisetzungen eine Anpassung zwischen 0,3 % und 2,5 % erfahren. Für das Jahr 2026 ist eine durchschnittliche Erhöhung aller Tarife um 2,32 % vorgesehen.
Konkret sieht der Vorschlag für 2025 eine Erhöhung der Gebühren für Sargbestattungen in einer Reihengrabstätte von 2.333 Euro auf 2.634 Euro und in einem Rasenbeet von 2.719 Euro auf 2.940 Euro vor. Bei Urnenbeisetzungen steigen die Kosten für Urnenreihengrabstätten auf 1.415 Euro und für Kolumbarien auf 600 Euro. Für 2026 sind weitere Anpassungen geplant, etwa für die dreitägige Aufbahrung auf 231,30 Euro. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 24 (CDU, BD, FDP, FASG, Dahlmann, Steude)dafür: 50 (SPD, Grüne, UWG:FB, Backs, Müller, OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 FDPDagegen - 1 BDDafür - 10 (SPD, GRÜNE, UWG)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.333. Änderungssatzung zur AbwassergebührensatzungZur Vorlage · 20242454 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht die Verabschiedung der 33. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung der Stadt Bochum vor. Damit sollen die Gebührenfestsetzungen für die Jahre 2025 und 2026 angepasst werden. Der prognostizierte Gesamtabwasserbedarf steigt dabei von 93,84 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 106,45 Millionen Euro im Jahr 2025 und 110,51 Millionen Euro im Jahr 2026. Der bereinigte Gebührenbedarf entwickelt sich analog auf 93,40 Millionen Euro für 2025 und 96,97 Millionen Euro für 2026. Als Ursachen für die Kostensteigerungen werden Ergebnisvorträge mit Kostenunterdeckungen im Schmutzwasserbereich, höhere Beiträge an die Emschergenossenschaft sowie gestiegene Personal- und Baukosten angeführt.
Für das Jahr 2025 werden Tarife von 1,40 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser bei Direkteinleitern sowie 1,23 Euro pro Quadratmeter für Niederschlagswasser bei sonstigem Grundbesitz vorgeschlagen. Für das Jahr 2026 sind Steigerungen der Gebührenmaßstäbe zwischen 3,57 % und 4,41 % gegenüber dem Vorjahr vorgesehen. Die neuen Sätze für 2026 umfassen unter anderem 2,09 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser sowie unterschiedliche Sätze für Niederschlagswasser und Direkteinleiter. Im Gegensatz dazu ist für die Schlammabfuhrsatzung bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben aufgrund eines konstanten Gebührenbedarfs keine Tarifanpassung vorgesehen. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 20 (CDU, BD, FDP, FASG, Dahlmann, Steude)dafür: 54 (SPD, Grüne, UWG:FB, Backs, Müller, OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür: 10 (SPD, Grüne, UWG:FB)Die CDU-Ratsfraktion und die BD-Ratsfraktion haben an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.4Zweiundvierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20242471 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20242471 die 42. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Gegenstand des Beschlussantrags ist die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2025 und 2026 sowie die Anpassung des Straßenverzeichnisses.
Die Kalkulation der Gebühren basiert auf den Reinigungsleistungen der USB Bochum GmbH und den Entsorgungsleistungen des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes. Für das Jahr 2025 wird ein Gebührenbedarf von 22.350.963 EUR veranschlagt, für 2026 von 22.896.145 EUR. Die Verwaltung führt die Kostensteigerungen auf höhere Reinigungs- und Entsorgungskosten sowie auf die CO2-Bepreisung zurück. Im Vergleich zu den Vorjahreskalkulationen steigt der Bedarf 2025 um 1,53 % und 2026 um 2,44 %. Die vorgeschlagenen Tarife für die wöchentliche Reinigung variieren je nach Reinigungsklasse und Objekttyp.
Zudem sieht die Vorlage Änderungen im Straßenverzeichnis vor. Dies umfasst die Neuaufnahme sowie die Umstufung von Straßen in den Bezirken Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd und Südwest. In Wattenscheid und Bochum-Ost sind Anpassungen im Vorbehaltsstraßennetz vorgesehen, während in Bochum-Süd und Bochum-Südwest weitere Klassifizierungen und Umstufungen vorgenommen werden sollen. Auch Umbenennungen und Berichtigungen im Straßennetz sind Bestandteil des Entwurfs. Anträge von Anliegern auf Umstufung bestimmter Straßen wurden aufgrund der Gehwegbeschaffenheit abgelehnt. Die Bezirksvertretungen wurden zu den Änderungen angehört. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 FDPDagegen - 1 BDDafür - 10 (SPD, GRÜNE, UWG)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.4.1Zweiundvierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20242840 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Ergänzungsantrag zur 42. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. November 2024 vorgelegt. Der von stellvertretendem Fraktionsvorsitzendem Roland Mitschke eingereichte Antrag bezieht sich auf die Anpassung des Leistungsverzeichnisses für die Straßenreinigung.
Konkret wird vorgeschlagen, die Reinigung der Baumscheiben sowie eine intensivere Reinigung der Fußgängerzone in den Leistungsumfang aufzunehmen. Dies soll insbesondere den Bereich der unteren Kortumstraße und der Citypassage umfassen. Als Begründung führt die Fraktion an, dass es seit längerer Zeit Diskussionen über die Einhaltung der Reinigungsvorgabe „von Kante zu Kante“ gebe. Aufgrund ungeklärter Zuständigkeiten zwischen verschiedenen städtischen Dienstleistern würden Bereiche wie Bürgersteige und Baumscheiben nicht vollständig gereinigt. Dies betrifft unter anderem die Beseitigung von falsch entsorgten gelben Säcken. Ziel der Maßnahme ist eine Steigerung der Attraktivität der Innenstadt durch eine gründlichere Reinigung.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.5Erlass einer Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise der Stadt BochumZur Vorlage · 20242381 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Verabschiedung einer neuen Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise. Hintergrund des Antrags ist die Ermächtigung durch die Landesregierung, die Höhe der Gebühren selbstständig festzulegen. Derzeit belaufen sich die Kosten für einen Jahresausweis auf 22 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr auf 90 Euro pro Jahr anzuheben. Ziel der Neuregelung ist es, die realen Kosten des Parkens über die Verursacher zu finanzieren und Anreize für die Nutzung des Umweltverbunds zur Reduktion von Treibhausgasen zu schaffen. Die Einnahmen aus den Bewohnerparkausweisen sollen sich nach der Umstellung von derzeit 110.000 Euro auf etwa 450.000 Euro erhöhen und dem Gesamthaushalt zufließen.
Eine Staffelung der Gebühren nach Fahrzeuggewicht oder Fahrzeuglänge ist nicht vorgesehen, da hierfür die Rechtsgrundlage fehle und ein hoher Prüfaufwand in den Bürgerbüros entstehen könnte. Ebenso sind Ermäßigungen aus sozialen Gründen oder für Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge rechtlich nicht zulässig. Sollte sich der gesetzliche Rahmen ändern, wird eine Neudiskussion angestrebt, um etwa Ermäßigungen für Inhaber des Bochum Pass, Auszubildende oder Schüler zu ermöglichen. Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Ordnung soll eine Überprüfung der Gebührenhöhe erfolgen. Der Entscheidungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in den Ausschüssen im Zeitraum zwischen dem 8. Oktober und dem 19. November 2024, bevor der Rat am 21. November 2024 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG)dafür: 49 (SPD, Grüne, Backs, Müller, Steude, OB)
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: -Dagegen: 7 (CDU, UWG:FB)Dafür: 10 (SPD, Grüne, FDP, FL)
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242381Enthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dafür: 9 (SPD, Grüne)dagegen: 6 (CDU, BD, UWG:FB, FASG)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 5 (CDU, FDP/UWG, BD)Dafür: 8 (SPD; Grüne)
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 12 (SPD,Grüne, BSW,FDP, Die Partei)
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242381Enthaltungen: 1 (Frau Aksevi)Dagegen: 5 (SPD, CDU)Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.6Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026Zur Vorlage · 20242030 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20242030 den Entwurf für den Stellenplan der Haushaltsjahre 2025 und 2026 vor. Der Entwurf, erstellt durch das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation unter Federführung von Martin Klose, basiert auf den Ergebnissen der Budgetdialoge. Dabei wurden Personalmehrbedarfe aufgrund unabweisbarer Aufgaben sowie Personalminderbedarfe durch Optimierungsmaßnahmen oder den Wegfall von Aufgaben berücksichtigt.
Für das Jahr 2025 sieht der Plan eine Erhöhung des Stellenplans um insgesamt 377,41 Stellen vor, während für 2026 ein Zuwachs von 33,50 Stellen vorgesehen ist. Zu den Schwerpunkten der Neuschaffungen gehören die Digitalisierung, die Ausweitung der Verkehrsüberwachung, Feuerwehr und Rettungsdienst, der Kita-Ausbau sowie Bereiche des Jugendamtes und der Bildung. Gleichzeitig sind für 2025 Einsparungen von insgesamt 52,49 Stellen und für 2026 von 2,00 Stellen vorgesehen.
Der Entwurf beinhaltet zudem die Überführung von langjährig überplanmäßig eingesetztem Personal in den regulären Stellenplan sowie Anpassungen bei Beamtenstellen infolge analytischer Stellenbewertungen. Diese umfassen Auf- und Abwertungen sowie die Umwandlung von Tarifstellen in Beamtenstellen. Die Vorlage wird am 13. November 2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und am 21. November 2024 im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (UWG:FB, FASG, Dahlmann)dagegen: 22 (CDU, BD, FDP, Steude)dafür: 47 (SPD, Grüne, Backs, Müller; OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 11 (SPD/Grüne/UWG:FB/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 11 (SPD/Grüne/UWG:FB/OB) - 2.6.1Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hier: PG 12 10 Bekämpfung der Schwarzarbeit im Handwerk - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20242806 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. November 2024 vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20242806 betrifft den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, insbesondere im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit im Handwerk.
Der Antrag sieht vor, zwei zusätzliche Stellen für das entsprechende Sachgebiet einzurichten. Die Begründung führt aus, dass das Ordnungsamt für die Kontrolle von Dienst- oder Werkleistungen zuständig ist, die nicht gemäß Gewerbeordnung angezeigt wurden oder bei denen keine Reisegewerbekarte vorliegt. Laut der Vorlage besteht seit einem Ratsbeschluss vom Juni 2019 eine Verpflichtung der Verwaltung, einen Projektsteckbrief sowie eine Beschlussvorlage vorzulegen, was bislang nicht erfolgt sei.
Zudem wird auf die personelle Entwicklung im Stellenplan verwiesen, bei der die Kapazitäten zuvor von drei auf 0,8 und zuletzt wieder auf 2,2 Vollzeitstellen angepasst wurden. Der Fraktionsvorsitzende Karsten Herlitz begründet das Vorhaben mit dem Wunsch lokaler Handwerksunternehmen nach einer verstärkten Kontrolle sowie der Notwendigkeit, die Durchsetzung geltender Regeln in der Stadt zu fördern.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung)
- 2.6.2Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hier: Beratung über die Haushaltsansätze des Amtes 32 - Ordnungs- und Veterinäramt (Produktgruppen 1210,1212 und 5701) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20242807 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Haushaltsplanung 2025/2026 vorgelegt, der eine personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) vorsieht. In dem am 8. November 2024 eingereichten Dokument wird der Haupt- und Finanzausschuss aufgefordert, im Stellenplan zehn zusätzliche Stellen für den KOD vorzusehen.
Der Antrag bezieht sich auf die Haushaltsansätze des Amtes 32 – Ordnungs- und Veterinäramt. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit wachsenden Aufgabenbereichen sowie personellen Engpässen, die unter anderem durch einen hohen Krankenstand entstehen. Zudem führt der Antrag eine zunehmende Aggressivität gegenüber den Mitarbeitenden sowie Herausforderungen bei der Durchsetzung von Regelungen, wie etwa beim Grillen in der Öffentlichkeit, als Gründe für die beantragte Erweiterung an. Eine Aufstockung des Personals soll laut dem Entrag sowohl für die Bochumer Innenstädte als auch für die Stadtbezirke erfolgen, um die Einhaltung geltender Bestimmungen zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung)
- 2.6.3Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hier: PG 36 01 Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20242808 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. November 2024 wird über einen Änderungsantrag zur Vorlage 20242808 entschieden. Der von CDU-Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingebrachte Antrag sieht vor, im Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 eine zusätzliche Stelle einzurichten. Diese neue Position soll der Gewinnung von Erzieherinnen und Erziehern sowie der Entwicklung entsprechender Werbemaßnahmen dienen. Von dieser Stelle aus sollen zudem Maßnahmen koordiniert werden, um die Abwanderung oder Abwerbung von Fachkräften zu verhindern.
Der Antrag sieht vor, zu prüfen, ob die Schaffung dieser Stelle durch Umbesetzungen oder Verlagerungen innerhalb der bestehenden Verwaltung möglich ist. Ziel der Maßnahme ist es, die Versorgung mit Kita-Plätzen sowie die Qualität in den Bereichen der erzieherischen Hilfe und der Offenen Ganztagsschule (OGS) sicherzustellen. Da sich der Umfang im OGS-Bereich durch einen Rechtsanspruch ab 2026 vergrößern wird, sollen durch gezielte Maßnahmen die Attraktivität des Berufsstandortes Bochum gesteigert werden.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung)
- 2.7Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2025 / 2026Zur Vorlage · 20242513 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Haushalt 20242513 behandelt den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. Der Entwurf sieht die Festlegung der Steuersätze auf 250,0 v.H. für die Grundsteuer A, 645,0 v.H. für die Grundsteuer B sowie 495,0 v.H. für die Gewerbesteuer vor. Zudem regelt die Satzung die flexible Haushaltsbewirtschaftung durch die Budgetierung von Aufwendungen und Erträgen sowie die Handhabung von Stellen im Stellenplan. Ein weiterer Bestandteil des Entwurfs ist die Entscheidung über den Umgang mit der Bilanzierungshilfe gemäß NKF-CUIG, wobei ein linearer Abbau der Bilanzierungshilfe in Höhe von 138,07 Millionen Euro über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren ab dem Jahr 2026 vorgesehen ist.
Die Vorlage definiert zudem die Kompetenzverteilung für die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 83 GO NRW. Die Entscheidungsbefugnisse für Mehraufwendungen und Mindererträge sind nach Betragshöhe gestaffelt: Die Haushaltssachbearbeitung entscheidet bis 10.000 Euro, die Abteilungsleitung Haushaltsmanagement bis 100.000 Euro und die Leitung des Amtes für Finanzsteuerung bis 150.000 Euro. Bei konsumtiven Mitteln liegt die Entscheidungskompetenz der Kämmerin bis 250.000 Euro, unter Mitwirkung des Haupt- und Finanzausschusses bis 750.000 Euro und beim Rat bei Beträgen über 750.000 Euro. Bei investiven Mitteln ist die Kämmerin bis 500.000 Euro entscheidungsbefugt, darüber hinaus sind der Haupt- und Finanzausschuss oder der Rat einzubinden. Abweichungen von 3 % der Gesamtaufwendungen werden als erheblich eingestuft. Die Beratung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss am 13. November 2024 und im Rat am 21. November 2024.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 5 (CDU/BD/UWG:FB)dafür: 10 (SPD/Grüne/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 5 (CDU/BD/UWG:FB)dafür: 10 (SPD/Grüne/OB) - Änderungsanträge der Fraktionen und Einzelmandatsträger
- 2.8Benennung (Bestellung, Vorschlag) eines Vertreters der Stadt Bochum in den Aufsichtsrat der Bochum Marketing GmbH (unmittelbare Beteiligung) – Nachfolge Herr Ralf MeyerZur Vorlage · 20242472 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Bochum Marketing GmbH entscheiden. Eine Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht vor, Ralf Meyer zum 31. Dezember 2024 aus dem Aufsichtsrat abzurufen. Als Nachfolger für die Vertretung der Stadt wird Dr. Thomas Wollinger vorgeschlagen, der Geschäftsführer der WirtschaftsEntwicklungs-Gesellschaft Bochum mbH (WEG). Die Neubesetzung soll zum 1. Januar 2025 wirksam werden.
Der Wechsel im Aufsichtsrat erfolgt aufgrund einer Veränderung in der Geschäftsführung der WEG. Die Stadt Bochum ist mit einer Beteiligung von 50 Prozent an der Bochum Marketing GmbH vertreten, während die restlichen Anteile von Unternehmen aus der regionalen Wirtschaft gehalten werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus insgesamt zwölf Mitgliedern zusammen, wobei sechs Positionen durch die Stadt Bochum besetzt werden.
Der Entscheidungsprozess umfasst mehrere Beratungsstufen in den zuständigen Gremien. Nach einer Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 31. Oktober 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 13. November 2024 soll die abschließende Entscheidung über die Benennung von Dr. Wollinger in der Ratssitzung am 21. November 2024 fallen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 31.10.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.9Bebauungsplan Nr. 862 – Markstraße / Stiepeler Straße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20242214 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 862 – Markstraße / Stiepeler Straße – sieht die Entwicklung eines rund 7,2 Hektar großen Gebiets in Bochum-Querenburg vor. Das Projekt ist als urbanes, autoarmes Stadtquartier konzipiert, wobei der Schwerpunkt auf Wohnnutzung, der Entwicklung von Sporthallen der Ruhr-Universität Bochum sowie der Stadt und dem Neubau einer Kindertagesstätte liegt. Die Vorlage umfasst die Satzung nach § 10 BauGB, die Begründung inklusive eines Umweltberichts sowie die Entscheidung über Stellungnahmen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans sollen die Bebauungspläne Nr. 287 und Nr. 286d außer Kraft gesetzt werden. Eine Ersatzaufforstung ist innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Plans durchzuführen.
Der Entwurf wurde nach einer vorherigen Beratung im Ausschuss für Planung und Grundstücke geringfügig angepasst. Die Änderungen betreffen unter anderem die Fassadenbegrünung, bei der auf spezifische Techniken verzichtet wird, um einen Anteil von 30 % unter Einhaltung brandschutztechnischer Vorgaben zu ermöglichen. Zudem wurde ein Mindestabstand für technische Aufbauten und Solaranlagen zur Außenkante der Attika oder Brüstung festgelegt. Die Kennzeichnung zum Bergbau wurde angepasst und ein Hinweis auf den Waldausgleich ergänzt. Der Beratungsprozess sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Süd im Oktober 2024 sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen im November 2024 vor, bevor der Rat am 21. November 2024 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Backs, Dahlmann)dagegen: 1 (Steude)dafür: 71 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, Müller, OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.11.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242214 bei 2 Enthaltungen (FDP, Frau Aksevi)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Projekt Bochums stille Örtchen - Öffentliche WC-Anlagen in BochumZur Vorlage · 20241465/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20241465/1 des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster behandelt das Projekt „Bochums stille Örtchen“. Ziel der Initiative ist die Verbesserung der städtischen öffentlichen WC-Anlagen durch Sanierung, Modernisierung und Neubau, wobei Schwerpunkte auf Inklusion, Barrierefreiheit und einer generationengerechten Infrastruktur liegen. Der Rat soll die Projektinhalte, die schrittweise Umsetzung sowie die Finanzierung beschließen. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind 1,6 Millionen Euro für Neubaumaßnahmen angemeldet, was etwa 800.000 Euro pro Jahr für jeweils drei Anlagen entspricht. Eine Anschubfinanzierung in Höhe von 1,25 Millionen Euro für die Sanierung von Bestandsanlagen ist durch Rückstellungen gesichert.
Die Umsetzung erfolgt in Stufen: Während die Stufe Grün bereits abgeschlossen ist, wird die Stufe Gelb bis Ende 2024 durchgeführt, gefolgt von der Stufe Rot ab 2025. Drei Neubaumaßnahmen am Werner Markt, im Stadtpark und an der Schmechtingswiese sind bereits in Umsetzung. Am Standort Schmechtingswiese wurde ein Pilotprojekt für ein Trocken-WC mit der Firma EcoToiletten eingeleitet.
Die Standortplanung orientiert sich an einer Bedarfsanalyse, die Kriterien wie Zentralität, Bevölkerungsdichte und das Alter der Bevölkerung berücksichtigt. Für 2025 ist die Instandsetzung bzw. der Neubau in den Bezirken Mitte, Wattenscheid und Südwest vorgesehen, für 2026 in den Bezirken Nord, Ost und Süd. Im Bezirk Mitte wird ein barrierefreier Ersatz für die Anlage am Dr.-Ruer-Platz gesucht, während am Konrad-Adenauers-Platz ein Pilotprojekt für Menschen mit schweren Behinderungen geplant ist. Die Entscheidung über weitere Standorte wie den Gerther Markt oder das Uni Center obliegt den Bezirksvertretungen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 15 ( SPD, Grüne, CDU, BD, UWG, FDP)
- 24.10.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.10.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241465/1
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - im AUNO am 30.10.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 2.11Einführung der flächendeckenden Sammlung der kombinierten Wertstofftonne im Stadtgebiet ab 2026Zur Vorlage · 20241888 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum plant, die Sammlung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen ab dem Jahr 2026 flächendeckend in kombinierten Wertstofftonnen durchzuführen. Auf Basis eines Modellversuchs im Stadtteil Wattenscheid soll das System auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Die Verwaltung wird damit beauftragt, gemeinsam mit der USB Bochum GmbH die notwendigen Systemfestlegungen für den Ausschreibungszeitraum 2026 bis 2028 mit den Dualen Systemen zu verhandeln.
Für die Umsetzung sind zum 1. Januar 2026 etwa 14.550 neue Behälter erforderlich. Die Kosten für die Aufstellung dieser Tonnen sollen von den potenziellen Bietern im Rahmen der Ausschreibung berücksichtigt werden, sodass keine direkte finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger entsteht. In Ausnahmefällen, wenn auf Grundstücken nachweislich keine ausreichenden Stellmöglichkeiten vorhanden sind, kann die Sammlung weiterhin über Wertstoffsäcke erfolgen.
Aufgrund des erwarteten Mehraufwands bei der Bearbeitung von Ausnahmeanträgen sowie Beschwerden über Fehlbefüllungen oder die Platzierung der Behälter im öffentlichen Raum wurde eine zusätzliche Vollzeitstelle für den zuständigen Fachbereich genehmigt und im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt. Die Umstellung zielt zudem darauf ab, den Einsatz von Kunststoffbeuteln zu reduzieren und die Nachhaltigkeit der Abfallentsorgung zu fördern.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241888
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 15 ( SPD, Grüne, CDU, BD, UWG, FDP)
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241888 bei 1 Enthaltung (Frau Aksevi)
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.122. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung 2024Zur Vorlage · 20242327 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die zweite Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum vor, die auf der vierten Stufe der Lärmkartierung 2024 basiert. Die zugrunde liegende Kartierung wurde im Juni 2023 unter Anwendung des Verfahrens CNOSSOS-EU abgeschlossen, was zu angepassten Zahlen bezüglich der Anzahl betroffener Einwohner im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs führte. Der Plan dient als Handlungskonzept und planerische Grundlage zur Lärmreduzierung.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Sanierung von Straßendeckschichten nach den Richtlinien CNOSSOS und RLS-19 sowie die Nutzung lärmmindernder Deckschichttypen im Vorbehaltsnetz. Für den Einsatz von lärmminderndem Asphalt (Splittmastix SMA 5/8) bei Straßendeckenerneuerungen ist ein jährlicher Mittelbedarf von rund 100.000 EUR vorgesehen. Diese Kosten sollen bis zum Jahr 2027 durch Rückstellungen des Umwelt- und Grünflächenamtes gedeckt werden. Weitere Maßnahmen umfassen die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in 80 % des Nebennetzes, Gleispflege, die Umstellung der Busflotte der BOGESTRA auf Elektrobusse sowie Baumaßnahmen an der A 43. Zudem sollen 94 Gebiete als ruhige Gebiete festgesetzt werden.
Aufgrund einer kurzfristigen Aufforderung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) muss ein rechtskräftiger Plan bis zum 18. Oktober 2024 übermittelt werden, weshalb der reguläre Gremienweg nicht vollständig eingehalten werden kann. Die Beratungen sind für die Sitzungen im Rat sowie in den Ausschüssen für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Mobilität und Infrastruktur sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 21 (CDU, BD, FDP, Steude)dafür: 51 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, Backs, Müller, OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 11 (SPD/Grüne/UWG:FB/FASG/OB)
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 10 (SPD, Grüne, FASG)
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 1 (CDU)Dagegen - 3 (CDU, BD)Dafür - 11 (SPD, Grüne, UWG, FDP)
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 11 (SPD/Grüne/UWG:FB/FASG/OB) - im AUNO am 30.10.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 3.Anträge
- 3.1Umbesetzung im Politischen Baubegleitgremium „Schulbauten“Zur Vorlage · 20242700 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. November 2024 wird über eine personelle Neubesetzung im Politischen Baubegleitgremium „Schulbauten“ entschieden. Ein Antrag einer Fraktion im Rat der Stadt Bochum sieht vor, die Zusammensetzung dieses Gremiums zu verändern.
Der Beschlussvorschlag umfasst zwei wesentliche Punkte: Zum einen soll ein bisheriges Mitglied aus dem Baubegleitgremium ausscheiden. Zum anderen ist die Wahl einer neuen Person als neues Mitglied für das politische Baubegleitgremium vorgesehen. Die Begründung für diesen personellen Wechsel wird laut der Vorlage mündlich im Rahmen der Ausschusssitzung dargelegt. Der Antrag zielt somit auf eine formale Änderung der Mitgliederstruktur innerhalb des Gremiums ab, welches die baulichen Maßnahmen im Bereich der Schulbauten begleitet.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1Vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Konzessionsvertrages FernwärmeZur Vorlage · 20242501 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über die geplante vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages für Fernwärme zwischen der Stadt und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Der bestehende Vertrag, der auch die Sparte Wasser umfasst, ist derzeit bis zum 30. September 2030 befristet.
Im Rahmen der Anforderungen aus dem Wärmeplanungsgesetz ist eine Erweiterung des Fernwärmeversorgungsgebietes sowie Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung des Netzes und der Erzeugung vorgesehen. Die vorzeitige Verlängerung soll die notwendige langfristige Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung von Wegerechten für die Leitungsverlegung, gewährleisten. Die eingeräumten Versorgungs- und Wegerechte sind dabei nicht-ausschließlich gestaltet, sodass die Errichtung und der Betrieb von Nahwärmenetzen durch Dritte weiterhin möglich bleibt.
Die Verwaltung strebt die Ermächtigung an, den neuen Konzessionsvertrag abzuschließen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird in einer nicht öffentlichen Sitzung behandelt, um Geschäftsgeheimnisse der Stadtwerke Bochum Gruppe zu wahren und Wettbewerbsnachteile durch die Offenlegung von Vertragskonditionen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.10.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Ostpark – Neues Wohnen, hier: Aufhebung Bestgebotsverfahren zum Vermarktungsabschnitt 8Zur Vorlage · 20242272 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Projekt „Ostpark – Neues Wohnen“ wird das Bestgebotsverfahren für den Vermarktungsabschnitt 8 im Quartier Feldmark aufgehoben. Der betreffende Bereich im Südosten des Quartiers umfasst die Flurstücke 695, 725 und 726 in der Gemarkung Altenbochum. Ziel der Entwicklung ist die Bereitstellung von ausschließlich öffentlich gefördertem Wohnraum im Rahmen eines Erbbaurechts.
Das Verfahren, welches im Mai 2021 gestartet wurde, konnte nicht zum Abschluss gebracht werden. Zwar hatte ein Investor am Teilnahmewettbewerb teilgenommen und Interesse an der Entwicklung bekundet, jedoch führten wirtschaftliche Bedenken dazu, dass kein Erbbaurechtsvertrag zustande kam. Nachdem der Investor im August 2023 um eine Zurückstellung gebeten hatte und sich die Situation Anfang 2024 nicht änderte, hat die Stadt Bochum das Verfahren mit diesem Bewerber beendet.
Die Verwaltung strebt nun eine Direktvermarktung an interessierte Investoren an. Damit soll eine zeitnahe Entwicklung des Abschnitts 8 sichergestellt werden. Die ursprünglichen Ziele des Vermarktungskonzepts, wie der Bau von Mehrfamilienhäusern und Miet-Einfamilienhäusern als Reihenhäuser, sollen dabei beibehalten werden.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.11.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Eröffnung Gesundheitskiosk WattenscheidZur Vorlage · 20242599 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über die Eröffnung eines Gesundheitskiosks in Wattenscheid informiert. Zur Betreuung der Einrichtung wurde durch die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte und die Optimedis AG die WAT gesund gGmbH als neue Betreibergesellschaft gegründet. Im Nachgang zu einem Beschluss des Bochumer Rates vom 2. Mai 2024 wurde ein trilateraler Vertrag zwischen der AOK Nordwest, der Stadt Bochum und der WAT gesund gGmbH abgeschlossen. Dieser Vertrag trat zum 1. Oktober 2024 in Kraft und ist auf eine Laufzeit von 22 Monaten angelegt.
Mit dem Abschluss des Vertrages wurde die WAT gesund gGmbH mit der Errichtung des Gesundheitskiosks beauftragt. Die offizielle Eröffnung der Einrichtung ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2024 und Januar 2025 vorgesehen. Für diesen Zeitplan sind die Akquise von geeignetem Personal sowie notwendige Anpassungen an der Raumausstattung erforderlich.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Stellenbesetzung der Referatsleitung für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und KommunikationZur Vorlage · 20242592 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Neubesetzung der Referatsleitung für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation vor. Laut einer Vorlage des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation wird die derzeitige Leitung zum 31. Mai 2025 aus dem Dienst der Stadtverwaltung ausscheiden. Die Nachbesetzung der Stelle ist zum 1. Juni 2025 geplant.
Um einen reibungslosen Übergang und den notwendigen Wissenstransfer zwischen der scheidenden und der neuen Leitung zu gewährleisten, sieht das Vorhaben eine Phase der parallelen Einarbeitung vor. Dieser Prozess soll bereits ab dem 1. März 2025 beginnen, sodass die neue Person vor dem offiziellen Amtsantritt in die Aufgabenbereiche des Referats eingeführt werden kann.
Die Angelegenheit wird dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 13. November 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Rahmen der Beratungen findet zudem eine Entscheidung über die beabsichtigte Stellenübertragung im nichtöffentlichen Teil statt. Die Vorlage wurde von Alexandra Sander erstellt.
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- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Verkauf eines Grundstücks im Ostpark - FeldmarkZur Vorlage · 20242198 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über den Verkauf eines Grundstücks im Quartier Feldmark innerhalb des Projekts Ostpark. Nachdem im Rahmen eines vorangegangenen Bestgebotsverfahrens alle Bewerber zurückgezogen hatten, wird das Grundstück „Vermarktungsabschnitt 2“ nun direkt an einen Investor veräußert. Das betreffende Areal in der Gemarkung Altenbochum umfasst eine Fläche von etwa 3.178 Quadratmetern.
Durch die direkte Vergabe sollen die Bebauung der Grundstücke im Block 1 sowie die anschließende Herstellung des Innenhofs zeitlich abgestimmt werden. Ziel ist es, die Fertigstellung der Flächen „VA 1“ und „VA 2“ etwa gleichzeitig zu ermöglichen, um die Bereitstellung von gefördertem und freifinanziertem Wohnraum im Ostpark sicherzustellen. Die Verhandlungen mit dem Investor sind bereits abgeschlossen. Die entsprechende Beschlussfassung erfolgt gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung in der nichtöffentlichen Sitzung, um den Datenschutz sowie die Geheimhaltung zu wahren.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.11.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Kunstlichttor an der AlleestraßeZur Vorlage · 20242354 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Erneuerung der Alleestraße wurde im Haupt- und Finanzausschuss die Frage aufgeworfen, ob der Teilabriss einer Eisenbahnbrücke, die Bestandteil des KunstLichtTores 4 ist, mit den beteiligten Künstlern abgestimmt wurde.
Die Verwaltung erklärte dazu, dass ein Überbau der Brücke über die Alleestraße sowie dessen Stahlrahmenstützen im Zuge der Umbauarbeiten entfernt werden mussten, da diese dem Ausbau im Wege standen. Da dieser Bereich Elemente der Lichtinstallation umfasst, hat die zuständige Fachverwaltung den Umbau des KunstLichtTores vorab mit dem Künstler abgestimmt. Die betroffenen beleuchteten Elemente wurden bereits demontiert und eingelagert. Nach Abschluss der Arbeiten an der Alleestraße sollen diese Bestandteile in Abstimmung mit dem Künstler sowie der Deutschen Bahn an den Widerlagerwänden wieder montiert und in Betrieb genommen werden.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Radikalisierungstendenzen in Bochumer SchulenZur Vorlage · 20242681 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen im Rat geantwortet, die nach einem aktualisierten Sachstand zu Radikalisierungstendenzen an Bochumer Schulen fragte. Nach Rücksprache mit den Schulaufsichten sind zum aktuellen Zeitpunkt keine konkreten Taten oder Hinweise bekannt, die auf ein erhöhtes Maß an Radikalisierungen hindeuten. Da latente Haltungen schwer identifizierbar sind, werden bei auffälligem Verhalten Beratungsangebote wie die Fachstelle „Wegweiser“ genutzt, die auch präventiv tätig ist.
In Bezug auf Gewalt unterscheidet die Verwaltung zwischen alltäglichen Konflikten und körperlicher oder verbaler Gewalt. Eine erneute Umfrage der Schulaufsichten ergab, dass die Umgangsformen teilweise rauer geworden sind und ein Teil der Schülerinnen und Schüler herausforderndes Verhalten zeigt. Ein Anstieg von Gewaltverbrechen ist jedoch nicht zu verzeichnen, was mit der allgemeinen Kriminalstatistik übereinstimmt. Zur Prävention und Intervention werden bestehende Strukturen wie Schutzkonzepte, die Schulpsychologie sowie Programme zur Demokratiebildung eingesetzt. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen stehen neben erzieherischen Maßnahmen auch Ordnungsmaßnahmen oder die Einschaltung der Polizei zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024 · Integrationsausschuss (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.11.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Personalmangel bei der Stadtverwaltung BochumZur Vorlage · 20242703 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Personalmangel in der Stadtverwaltung reagiert. Laut der Antwort führt der Fachkräftemangel dazu, dass Arbeiten im Tiefbauamt sowie beim Technischen Betrieb teilweise priorisiert oder zeitlich verzögert ausgeführt werden müssen. Um die Aufgabenbereiche abzudecken, werden Planungsleistungen und Bauüberwachungen vermehrt an externe Ingenieurbüros vergeben. Im Bereich der Grünpflege können die erwarteten Pflegezustände nicht immer vollumfänglich erreicht werden.
Infolge des Personalmangels kommt es zu Verzögerungen bei der Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes sowie beim Aufbruchmanagement der Straßen. Zudem können Sachmittel für die Unterhaltung von Sportstätten und das Programm „Grüne Oasen“ nicht immer vollständig verausgabt werden.
Zur Sicherung der Ausbildungskapazitäten hat die Stadt die Zahl der Auszubildenden von 91 im Jahr 2018 auf bis zu 195 im Jahr 2025 gesteigert. Um dem Rückgang an erfahrenen Praxisanleitern durch den demografischen Wandel entgegenzuwirken, setzt die Verwaltung auf gezielte Maßnahmen. Die Anzahl der Praxisanleitungen ist von 240 im Jahr 2021 auf etwa 300 gestiegen. Zu den Anreizen gehören Dienstbefreiungen, eine jährliche Wertschätzungsprämie sowie Fortbildungsangebote und digitale Austauschplattformen.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Konzessionsabgabe der Stadtwerke BochumZur Vorlage · 20242812 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion liegen Informationen zur künftigen Entwicklung der Konzessionsabgabe der Stadtwerke Bochum vor. Gegenstand der Anfrage war die mögliche Verlängerung der Konzession für die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Auswirkungen von Erweiterungen des Fernwärmenetzes auf die Einnahmen der Stadt.
Nach Angaben der Stadtwerke Bochum wird in den kommenden Jahren mit einer Steigerung der Anzahl an Fernwärmekunden gerechnet. Diese Entwicklung soll zunächst durch eine Verdichtung der Anschlüsse im bestehenden Versorgungsgebiet und später durch einen weiteren Ausbau erreicht werden. Konkrete Aussagen zur künftigen Wärmeversorgung lassen sich jedoch erst nach Vorliegen der Kommunalen Wärmeplanung in der ersten Quartalsperiode 2026 treffen.
Hinsichtlich der Energiemenge wird eine moderate Zunahme des Absatzes bis zum Jahr 2045 erwartet. Während die Kundenzahlen steigen, wirken Effekte aus dem Klimawandel sowie energetische Sanierungen dieser Entwicklung entgegen. Da die Konzessionsabgaben mit der jährlichen Absatzmenge schwanken, ist durch den geplanten Ausbau eine Erhöhung der Einnahmen für die Stadt Bochum vorgesehen. Diese Faktoren wurden bereits in den Planungen für die künftigen Erlöse aus dem Fernwärmevertrieb und die entsprechenden Konzessionsabgaben berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (38. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Stellenbesetzung der Referatsleitung für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und KommunikationErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Verkauf eines Grundstücks im Ostpark - FeldmarkErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.3Teilweise Änderungen/Anpassungen der besonderen Vertragsbedingungen im Rahmen eines Grundstücksgeschäftes an der KreuzstraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Konzessionsvertrages FernwärmeErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/OB)
- 7.2Ostpark – Neues Wohnen, hier: Aufhebung Bestgebotsverfahren zum Vermarktungsabschnitt 8Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- 9.1Bebauungsplan Nr. 862 – Markstraße / Stiepeler Straße hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 9.2Antwort zur Nachfrage zum TOP 5.9/9.1 Vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbHErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.Anfragen
- 10.1Nachfragen zu Radikalisierungstendenzen an SchulenErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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