Zweiundvierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
20242471 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.11.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20242471 die 42. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Der Entwurf sieht die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2025 und 2026 sowie Änderungen des Straßenverzeichnisses vor. Federführend ist das Umwelt- und Grünflächenamt.
Die Kalkulation der Gebühren basiert auf den Kosten der USB Bochum GmbH für die Reinigung sowie den Beiträgen des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity. Für das Jahr 2025 wird ein Anstieg der Gebühren um etwa 1,53 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen, was laut Vorlage primär auf gestiegene Personalkosten bei der USB und höhere CO2-Abgaben beim EKOCity zurückzuführen ist. Für das Jahr 2026 wird eine weitere Steigerung des Gebührenbedarfs um rund 2,44 Prozent prognostiziert. Ursächlich hierfür sind laut Dokument steigende Kosten für die Fahrzeugunterhaltung, notwendige Investitionen in den Fuhrpark sowie die Erhöhung der CO2-Bepreisung auf 65 Euro pro Tonne Abfall.
Der Vorschlag beinhaltet konkrete Tarifanpassungen. So soll sich beispielsweise die Gebühr für die wöchentliche Reinigung einer Fahrbahn im Jahr 2025 von 3,16 Euro auf 3,31 Euro erhöhen. Die Stadt Bochum übernimmt dabei Anteile an den Kosten für die Gehwegreinigung, die Fahrbahnreinigung sowie den vollständigen Winterdienst. Die Entscheidung über die Änderungssatzung wird im Rat erwartet.
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