Zweiundvierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20242471 die 42. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Gegenstand des Beschlussantrags ist die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2025 und 2026 sowie die Anpassung des Straßenverzeichnisses.
Die Kalkulation der Gebühren basiert auf den Reinigungsleistungen der USB Bochum GmbH und den Entsorgungsleistungen des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes. Für das Jahr 2025 wird ein Gebührenbedarf von 22.350.963 EUR veranschlagt, für 2026 von 22.896.145 EUR. Die Verwaltung führt die Kostensteigerungen auf höhere Reinigungs- und Entsorgungskosten sowie auf die CO2-Bepreisung zurück. Im Vergleich zu den Vorjahreskalkulationen steigt der Bedarf 2025 um 1,53 % und 2026 um 2,44 %. Die vorgeschlagenen Tarife für die wöchentliche Reinigung variieren je nach Reinigungsklasse und Objekttyp.
Zudem sieht die Vorlage Änderungen im Straßenverzeichnis vor. Dies umfasst die Neuaufnahme sowie die Umstufung von Straßen in den Bezirken Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd und Südwest. In Wattenscheid und Bochum-Ost sind Anpassungen im Vorbehaltsstraßennetz vorgesehen, während in Bochum-Süd und Bochum-Südwest weitere Klassifizierungen und Umstufungen vorgenommen werden sollen. Auch Umbenennungen und Berichtigungen im Straßennetz sind Bestandteil des Entwurfs. Anträge von Anliegern auf Umstufung bestimmter Straßen wurden aufgrund der Gehwegbeschaffenheit abgelehnt. Die Bezirksvertretungen wurden zu den Änderungen angehört. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 13.11.2024Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.10.2024Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 FDPDagegen - 1 BDDafür - 10 (SPD, GRÜNE, UWG)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
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