Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2025 / 2026
20242513 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.11.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 5 (CDU/BD/UWG:FB)dafür: 10 (SPD/Grüne/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für die Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der Entwurf umfasst neben der Festsetzung des Haushaltsplans auch eine Entscheidung über den Umgang mit der Bilanzierungshilfe gemäß dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz, wobei ein linearer Abbau über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren vorgesehen ist. Die Vorlage wurde bereits in den Bezirksvertretungen sowie in den zuständigen Fachausschüssen beraten, und die daraus resultierenden Änderungen sind in den Veränderungsnachweisen dokumentiert.
Der Entwurf enthält zudem Festlegungen zu den Steuersätzen für die kommenden Haushaltsjahre. Vorgeschlagen werden ein Hebesatz von 250 Prozent für die Grundsteuer A, 645 Prozent für die Grundsteuer B sowie 495 Prozent für die Gewerbesteuer. Darüber hinaus regelt die Vorlage die flexible Haushaltsbewirtschaftung in verschiedenen Bereichen, etwa bei Gebäudekosten, Reinigungsausgaben und Personalaufwendungen. Auch die Handhabung von Stellen im Stellenplan, die als künftig wegfallend oder umzuwandeln gekennzeichnet sind, wird in dem Dokument behandelt. Eine Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 21. November 2024 angesetzt, nachdem zuvor am 13. November 2024 eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss stattgefunden hat.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter).