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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts für die Kanalerneuerung in der Straße Am Bremkamp.Zur Vorlage · 20241877 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Straße Am Bremkamp in Bochum ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von 700.000 Euro für die Abwasserbeseitigung vorgesehen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, investive Haushaltsmittel für die Erneuerung und Vergrößerung eines Mischwasserkanals bereitzustellen. Untersuchungen im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser haben ergeben, dass die betroffenen Leitungen aus den Jahren 1950, 1957 und 1983 bauliche Schäden aufweisen und hydraulisch überlastet sind. Zudem soll das Regenwasser von den Straßenflächen abgekoppelt und in bestehende Siepen auf der Fläche Nevelfeld geleitet werden.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Umwidmung von Mitteln aus dem Projekt „Constantin X“. Da sich diese Baumaßnahme aufgrund von Verzögerungen in das Haushaltsjahr 2025 verschiebt, stehen die für 2024 geplanten Mittel als Deckungsmittel zur Verfügung. Die Gesamtkosten der Investition belaufen sich inklusive Umsatzsteuer auf rund 700.000 Euro, wobei etwa 560.000 Euro für die Baukonstruktion und 140.000 Euro für Baunebenkosten veranschlagt sind. Der Haupt- und Finanzausschuss soll über den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 28. August 2024 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Sparkasse Bochum AöR hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20241680 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über den Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Bochum AöR sowie die Entlastung ihrer Organe entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse für das vergangene Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wurde bereits am 13. Juni 2024 vom Verwaltungsrat festgestellt und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe versehen.
Hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns von 18.475.370,09 Euro schlägt die Verwaltung vor, 16.500.000,00 Euro für gemeinwohlorientierte lokale Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Ein Betrag von 1.900.000,00 Euro soll der Sicherheitsrücklage zugeführt werden, während die restlichen 75.370,09 Euro als Gewinnvortrag in das Geschäftsjahr 2024 übernommen werden. Die geplante Ausschüttung ist im Haushaltsplan 2024 bereits in dieser Höhe veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Punkte 1, 3 und 4 der BeschlussvorlageEinstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 2 der BeschlussvorlageEinstimmig nach Beschlussvorschlag(Abstimmung ohne befangene Mitglieder des Ausschusses)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.2VBW Bauen und Wohnen GmbH hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20241765 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2023 der VBW Bauen und Wohnen GmbH entscheiden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung wird die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung angewiesen, den Jahresabschluss festzustellen, die Gewinnverwendung zu beschließen sowie die Entlastung der Organe der Gesellschaft zu verabschieden.
Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf rund 7,19 Millionen Euro bei einer Bilanzsumme von etwa 702,88 Millionen Euro. Von dem Bilanzgewinn in Höhe von rund 6,47 Millionen Euro sollen 3 Millionen Euro an die Gesellschafter ausgeschüttet und der restliche Betrag von rund 3,47 Millionen Euro den freien Rücklagen zugewiesen werden.
Im Vergleich zum Vorjahr, in dem ein Jahresüberschuss von rund 11,93 Millionen Euro erzielt wurde, ist das Ergebnis gesunken. Als Gründe für diese Entwicklung werden aus der Vorlage geringere Umsatzerlöse aus dem Bauträgergeschäft sowie gestiegene Zinsaufwendungen angeführt. Demgegenüber stehen gestiegene Mieterlöse durch den Anbau und die Fertigstellung von Wohnungen. Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Partnerschaft mbB mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Punkte 1-3Einstimmig nach BeschlussvorschlagPunkt 4Einstimmig nach Beschlussvorschlag(Abstimmung ohne befangene Mitglieder des Ausschusses)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.3SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Jahresabschluss 2023Zur Vorlage · 20241778 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss 2023 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH feststellen. Die Bilanzsumme beläuft sich auf rund 41,6 Millionen Euro, wobei ein Jahresfehlbetrag von etwa 4,1 Millionen Euro ausgewiesen wird. Damit liegt das Ergebnis deutlich unter dem geplanten Wirtschaftsplan, der einen Überschuss von 13.000 Euro vorsah.
Die Abweichung zum Plan resultiert im Wesentlichen aus zwei Bereichen. Im laufenden Geschäft führten eine Auslastung von 91,8 Prozent sowie gestiegene Aufwendungen für die Inflationsausgleichsprämie und den Einsatz von Fremdpflegekräften zu einem geringeren Ergebnis als erwartet. Zudem konnte ein geplanter Ertrag aus dem Verkauf eines Grundstücks am Glockengarten im Jahr 2023 nicht realisiert werden, wodurch das außerordentliche Ergebnis bei null Euro lag.
Die SBO Senioreneinrichtungen befinden sich seit März 2023 in einer Sanierungsphase. Zu den bereits etablierten Maßnahmen gehören unter anderem ein verbessertes Belegungscontrolling, die Optimierung des Aufnahmeprozesses sowie ein neues Genehmigungsverfahren für die Anforderung von Fremdarbeitskräften zur Kostensteuerung. Mit der Vorlage wird zudem die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates beantragt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Punkte 1-3 der BeschlussvorlageEinstimmig nach Beschlussvorschlag, Enthaltungen: 1 (BD)Punkt 2 der BeschlussvorlageEinstimmig nach Beschlussvorschlag, Enthaltungen: 1 (BD)(Abstimmung ohne befangene Mitglieder des Ausschusses)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.4Abberufung von Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen (unmittelbare Beteiligung) – Gesellschafterversammlung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH – und Erteilung einer DauerbevollmächtigungZur Vorlage · 20241739 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant, die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH zu verändern. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen Sebastian Kopietz und sein Stellvertreter Denes Kücük als Vertreter der Stadt abberufen werden.
Anstelle einer direkten Benennung von Vertretern soll dem Deutschen Städtetag eine Dauerbevollmächtigung zur Wahrnehmung der Rechte aus der Gesellschaftsbeteiligung erteilt werden. Die Stadt Bochum hält an der Beratungsgesellschaft, die für den öffentlichen Sektor tätig ist, einen Anteil von 0,25 Prozent, was 25 Geschäftsanteilen entspricht. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem geringen administrativen Aufwand bei einer sehr niedrigen Anteilsquote. Das Verfahren der Bevollmächtigung durch den Deutschen Städtetag wird bereits von 41 weiteren Gesellschaftern genutzt. Eine Rücknahme der Bevollmächtigung sei jederzeit möglich.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Die endgültige Entscheidung des Rates der Stadt Bochum ist für die Sitzung am 5. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)dagegen: 1 (Dahlmann)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ Backs/Steude/OB)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.5Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus den Bereichen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen) – Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbHZur Vorlage · 20241767 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Benennung von Vertretern in die Gesellschafterversammlung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH entscheiden. Das Unternehmen wurde am 14. März 2024 gegründet und setzt sich aus der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) mit einem Anteil von 99,9 Prozent und der Stadt Bochum mit 0,1 Prozent zusammen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage werden Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter vorgeschlagen. Die bestellten Personen sollen die Rechte sowohl für die Stadt Bochum als auch für die WEG in der Gesellschafterversammlung ausüben. In diesem Zusammenhang wird vorgesehen, Dr. Hubbert von den Beschränkungen des § 181 BGB bezüglich der Mehrfachvertretung zu befreien, da sie die Vertretung für beide Gesellschafter übernimmt.
Die Amtszeit der Vertreter ist an die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates gebunden. Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat am 5. September 2024 noch die Beratung in den Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.6Benennung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus den Bereichen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie – hier: Ruhr:HUB GmbH, Aufsichtsrat (mittelbare Beteiligung)Zur Vorlage · 20241821 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll neue Vertreter für den Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH benennen. Hintergrund der Vorlage sind personelle Veränderungen in der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Bochum (WiFö) sowie bei der Ruhr:HUB GmbH selbst.
Als Nachfolger für Ralf Meyer wird Dr. Thomas Wollinger vorgeschlagen, der als vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Dienstkraft zum 1. Oktober 2024 in den Aufsichtsrat eintritt. Den Sitz von Jannis Heuner, der in die Geschäftsführung der Ruhr:HUB GmbH wechselt, soll Dr. Yvonne Braukhoff aus der WiFö übernehmen.
Die Ruhr:HUB GmbH dient als regionale Plattform für digitale Start-ups, den Mittelstand sowie Forschung und Wissenschaft. Die Gesellschaft ist eine Gemeinschaftsstruktur der Städte Bochum, Essen, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen und Mülheim sowie der Business Metropole Ruhr GmbH. Bochum hält über die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH einen Anteil von 18,69 Prozent.
Mit dem Ausscheiden von Ralf Meyer aus dem Aufsichtsrat wird auch der Vorsitz des Gremiums vorzeitig wechseln. Dieser geht von Bochum auf Heike Marzen von der Stadt Dortmund über. Die Entscheidung über die Neubesetzung der Vertreterposten wird im Rat der Stadt Bochum am 5. September 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.7Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus dem Bereich Verkehr (mittelbare Beteiligung) – ÖPNV Projektgesellschaft mbHZur Vorlage · 20241886 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 20241886 beabsichtigt die Verwaltung, Vertreter für die Gesellschafterversammlung der ÖPNV Projektgesellschaft mbH zu benennen. Grundlage hierfür ist die Entscheidung des Rates vom 27. Juni 2024 zur Gründung dieser Gesellschaft, an der die Stadt Bochum und die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) jeweils mit 50 Prozent beteiligt sind.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter für die Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung zu bestellen. Die bestellten Personen sollen die Rechte der Stadt in diesem Gremium ausüben. Die Vertreter sind dabei an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden. Die Amtszeit der Benennungen gilt für die Dauer der aktuellen Wahlperiode und endet mit der Neubesetzung nach der nächsten Ratswahl, sofern keine vorzeitige Abberufung durch den Rat erfolgt.
Die Vorlage wird im August 2024 zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Eine Entscheidung des Rates ist für die Sitzung am 5. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.8Bildung einer Einigungsstelle gem.§ 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG)Zur Vorlage · 20241675 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW für die laufende Wahlperiode des Personalrats vorgelegt. Die Aufgabe dieser Einigungsstelle besteht darin, in strittigen Angelegenheiten der Mitbestimmung endgültige Entscheidungen zu treffen oder Empfehlungen auszusprechen, sofern im regulären Verfahren keine Einigung erzielt werden konnte.
Der Vorschlag sieht die Bestellung von Karola Geiß-Netthöfel zur Vorsitzenden und Michael Wiese zum stellvertretenden Vorsitzenden vor. Die Besetzung dieser Positionen erfolgt nach dem bisherigen Übereinkommen zwischen der Verwaltung und der Personalvertretung, wonach die Benennungen wechselseitig durch beide Parteien erfolgen. Darüber hinaus wird beantragt, die Befugnis zur Benennung der Beisitzer für konkrete Einigungsstellenverfahren auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Verfahren bei Bedarf zeitnah und unter Einhaltung der erforderlichen Fristen eingeleitet werden können, ohne dass eine anlassbezogene Benennung durch den Rat zu Verzögerungen führt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken für den Bereich des Stadtumbaugebiets Innenstadt Bochum / ISEK Innenstadt Bochum (Vorkaufssatzung Nr. 1048 V - Innenstadt Bochum -)Zur Vorlage · 20241091 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Vorkaufssatzung für das Stadtumbaugebiet Innenstadt vorgelegt. Die Satzung Nr. 1048 V sieht ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten sowie unbebauten Grundstücken vor, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Bochum zu sichern. Die rechtliche Grundlage bildet § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches.
Mit dieser Regelung sollen zusätzliche Steuerungsinstrumente geschaffen werden, um sicherzustellen, dass Grundstücksveräußerungen den Zielen der Stadtentwicklung entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Aufwertung des Stadtbildes, die Entwicklung von Baulücken sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Grundstückseigentümer innerhalb des Geltungsbereichs sind verpflichtet, den Abschluss von Kaufverträgen unverzüglich der Stadt anzuzeigen. Sollte ein geplanter Verkauf nicht mit den ISEK-Zielen vereinbar sein, kann die Stadt das Vorkaufsrecht ausüben oder eine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer treffen, um die Umsetzung der städtebaulichen Ziele abzusichern. Im Gegensatz zu früheren Regelungen umfasst diese Satzung explizit auch bebaute Grundstücke.
Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Vorlage nach Beratungen in verschiedenen Gremien, darunter der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Haupt- und Finanzausschuss, am 5. September 2024 im Rat der Stadt Bochum beschlossen werden soll. Federführend ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024Zur Vorlage · 20241140 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241140 das neue Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 vorgelegt. Dieses Konzept dient als Fortschreibung der wohnungspolitischen Strategie aus dem Jahr 2017 und basiert auf einer Evaluation der Maßnahmen aus den Jahren 2018 bis 2022. Ziel des Entwurfs ist es, bewährte Ansätze fortzuführen sowie neue Maßnahmen zur Wohnraumschaffung zu etablieren.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Umsetzung von 18 konkreten Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Senkung der Neubaukosten sowie die Identifizierung von Flächen für seniorengerechtes und inklusives Wohnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Innenentwicklung, wofür eine separate Potenzialanalyse beauftragt wurde. Zudem sollen Beratungsangebote zur Nutzung von Dachgeschossen sowie zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnformen bereitgestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neufassung einer Quotierungsregelung für den geförderten Wohnungsbau. Demnach sollen auf städtischen Flächen mindestens 40 Prozent und auf nicht-städtischen Flächen, für die die Stadt Baurecht schafft, mindestens 30 Prozent der Geschossfläche im geförderten Bereich realisiert werden. Das Konzept wurde in einem Beteiligungsprozess erarbeitet, an dem über 500 Beiträge aus der Öffentlichkeit einflossen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 27 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)dafür: 49 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Müller/Steude/ OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 14 (SPD, B90/GRÜNE, FDP, DIE LINKE.)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241140 bei 1 Enthaltung (AfD)
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:1 (UWG)Dagegen:1 (BD)Dafür:8 (SPD, Die GRÜNEN)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Die Partei)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei vier Enthaltungen (CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.10.1Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20242099 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke hat im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. August 2024 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20242099 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist der Tagesordnungspunkt 2.10, welcher das Handlungskonzept Wohnen Bochum 2024 (Vorlage 20241140) behandelt.
Mit diesem Änderungsantrag wird vorgeschlagen, den bestehenden Beschlussvorschlag zu ersetzen. Der Antrag sieht vor, dass eine Beratung der Beschlussvorlage in der Bezirksvertretung Bochum-Nord stattfinden soll, bevor der Rat der Stadt Bochum über das betreffende Handlungskonzept berät. Als Termin für diese Beratung in der Bezirksvertretung wurde der 24. September 2024 vorgesehen. Eine schriftliche Begründung des Antrags ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten; die Begründung erfolgt laut Text mündlich.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 2.11Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Verlängerung des Betriebs von P&I Loga mit der ITK Rheinland bis zum 31.12.2026Zur Vorlage · 20241681 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb des IT-Verfahrens P&I Loga mit der ITK Rheinland zu verlängern. Die aktuelle Regelung, welche den Lizenzumfang „LogaAll-in“ für den Bereich Personalwirtschaft umfasst, endet zum 31. Dezember 2024. Ein entsprechender Beschlussvorschlag sieht vor, den Oberbürgermeister zu ermächtigen, die Vereinbarung bis zum 31. Dezember 2026 fortzuführen und diese der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorzulegen.
Die Anwendung wird im Rahmen interkommunaler Kooperation betrieben, wobei die Stadt Bochum unter anderem die ITK Rheinland für die Nutzung durch die Stadt Mönchengladbach unterstützt. Da der Lizenzvertrag der Stadt Bochum mit dem Hersteller P&I Personal und Informatik AG bereits bis Ende 2026 läuft, soll auch die Bereitstellung für den Kooperationspartner entsprechend angepasst werden. Die Verwaltung führt an, dass die Verlängerung im Interesse der Stadt liegt, da die ITK Rheinland durch hohe Fallzahlen zum Deckungsbeitrag des Competence Center Personalwirtschaft beiträgt.
Die damit verbundenen Mehraufwendungen sind laut Vorlage durch Fallpreispauschalen vollständig refinanziert. Für das Jahr 2024 belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf rund 24.097 Euro, während für die Jahre 2025 und 2026 Beträge von etwa 191.196 Euro beziehungsweise 195.976 Euro veranschlagt sind. Eine Entscheidung des Rates wird für die Sitzung am 5. September 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.12Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz und den Jahresabschluss 2019Zur Vorlage · 20241770 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat eine Beschlussvorlage zur Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 2019 des Sondervermögens Grundstückentwicklung Bochum vorgelegt. Der betrachtete Zeitraum erstreckt sich vom 2. September 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Da die Geschäftstätigkeit des Sondervermögens erst im Jahr 2020 aufgenommen wurde, belaufen sich sowohl die Bilanzsumme als auch das Jahresergebnis für diesen Zeitraum auf null Euro.
Die vorliegenden Abschlüsse wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die anschließende Auswertung der Unterlagen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW ergab keine weiteren Feststellungen.
Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Rumpfwirtschaftsjahr 2019 entlasten, vorbehaltlich der Entscheidung des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses. Die endgültige Entscheidung über die Feststellung der Eröffnungsbilanz sowie des Jahresabschlusses durch den Rat ist für die Sitzung am 5. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.13Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020Zur Vorlage · 20241771 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum die Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 für das Sondervermögen Grundstückentwicklung Bochum vorgelegt. Der vorliegende Abschluss weist eine Bilanzsumme von 14.645.088,97 Euro sowie einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 386.696,05 Euro aus. Es wird vorgeschlagen, diesen Fehlbetrag mit der allgemeinen Rücklage des Sondervermögens zu verrechnen.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kaufmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat den Prüfbericht ausgewertet, wobei keine Beanstandungen festgestellt wurden. Das Sondervermögen ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den Vorgaben der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufgestellt.
Der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling soll die Betriebsleitung des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2020 entlasten, vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung durch den Rat. Die Beratungen in den zuständigen Gremien sind für August 2024 angesetzt, bevor der Rat am 5. September 2024 die abschließende Feststellung des Jahresabschlusses vornimmt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.14Bedarfsplan für Radschnellverbindungen: Keine Meldung der Stadt BochumZur Vorlage · 20241891 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt, zum aktuellen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen für den neuen Bedarfsplan für Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden. Nachdem die Bezirksregierung Arnsberg die Stadt zur Anmeldung von Maßnahmen bis Ende Juni 2024 aufgefordert hatte, reichte die Verwaltung eine entsprechende Mitteilung unter dem Vorbehalt eines noch ausstehenden Ratsbeschlusses ein. Grund für dieses Vorgehen waren die kurzen Rückmeldefristen, die keinen vollständigen Durchlauf der Gremien innerhalb der vorgegebenen Zeit ermöglichten.
Hintergrund des Verfahrens ist die Neuaufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne durch das Land NRW. In einer Potenzialanalyse wurden drei mögliche Korridore identifiziert, die auch Bochum betreffen. Die Verwaltung vertritt jedoch die Auffassung, dass die technischen Standards für Radschnellwege in den betroffenen Bereichen aufgrund örtlicher Gegebenheiten und mangelnder Flächenverfügbarkeit im Stadtgebiet nicht eingehalten werden können. Stattdessen setzt die Stadt auf die Trassen ihres bestehenden Radverkehrskonzepts mit sogenannten Velorouten. Insbesondere bei der Verbindung zwischen Herne und Bochum sowie den Trassen durch die Innenstadt in Richtung Norden und Süden sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für neue Radschnellwege, da die Stadt bereits durch den Radschnellweg RS1 gut aufgestellt sei. Ein erneutes Beteiligungsverfahren des Landes wird für Ende 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.08.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (P&StG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen und Antworten
- 4.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH – hier: Anteilsverkauf Kueppers Solutions GmbHZur Vorlage · 20241708 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die GELSENWASSER Service GmbH beabsichtigen, ihre jeweils 12,45-prozentigen Anteile an der Kueppers Solutions GmbH zu veräußern. Die Entscheidung basiert auf den bestehenden Risiken sowie dem Investitionsbedarf des Unternehmens, das auf die Herstellung und Wartung industrieller Brennersysteme spezialisiert ist.
In der Vergangenheit haben die Gesellschafter Forschung, Entwicklung und Produktion mitfinanziert, wobei der angestrebte wirtschaftliche Erfolg bislang nicht eingetreten ist. Um die Produktion zu stabilisieren und die Abhängigkeit von Lieferketten zu verringern, plant Kueppers Solutions GmbH Investitionen in eigene Anlagen, wofür zusätzliche Finanzmittel benötigt werden. Für den Erwerb der Anteile gibt es interessierte Marktpartner.
Um einen zeitnahen Vertragsabschluss und eine zügige Abwicklung des Verkaufsprozesses zu gewährleisten, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, da die reguläre Gremienfolge nicht eingehalten werden konnte. Der Rat der Stadt Bochum wird am 5. September 2024 im nichtöffentlichen Teil über die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung beraten. Die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung ist zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen sowie des potenziellen Käufers vorgesehen.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 2. Quartals 2024 (Halbjahresprognose)Zur Vorlage · 20241842 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des zweiten Quartals 2024 vor. Zum Jahresende wird ein positives Ergebnis von rund 0,99 Millionen Euro erwartet. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz stellt dies eine Verbesserung um 15,83 Millionen Euro dar. Seit dem laufenden Haushaltsjahr ist aufgrund geänderter Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen keine separate Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Ukrainekriegs mehr möglich.
Bei den Personalaufwendungen prognostiziert die Verwaltung einen Betrag von etwa 348,7 Millionen Euro, was einer Überschreitung des fortgeschriebenen Ansatzes um rund 3,3 Millionen Euro entspricht. Als Hauptgründe werden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sowie die daraus resultierende Anpassung der Beamtenbesoldung angeführt. Zu den wesentlichen budgetären Verschlechterungen zählen zudem die Gründung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH mit 14,6 Millionen Euro sowie Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 36,8 Millionen Euro.
Auf der Gegenseite werden Verbesserungen durch geringere Zinsaufwendungen um 6,6 Millionen Euro, höhere Gewerbesteuererträge um 17,2 Millionen Euro sowie eine HVV-Erstattung in Höhe von 29,1 Millionen Euro ausgewiesen. Weitere positive Effekte ergeben sich aus den Verwaltungsgebühren für Ausweisdokumente und Rettungsdienstgebühren.
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- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über Einführung und Betrieb des Client-Server-Verfahrens „OK.EWO“Zur Vorlage · 20241809 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum informiert über die Beendigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Nutzung und zum Betrieb der IT-Anwendung „OK.EWO“. Diese Vereinbarung, welche den Betrieb des Client-Server-Verfahrens für das Meldewesen zwischen den Städten Bochum und Dortmund regelte, ist ausgelaufen.
Nach Angaben des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation wird die bisherige Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund nicht fortgesetzt. Als Gründe werden die mangelnde Wirtschaftlichkeit des Betriebs bei der Stadt Dortmund sowie die Verfügbarkeit anderer IT-Dienstleister im kommunalen Umfeld angeführt, die eine höhere Eignung für den Betrieb der Anwendung aufweisen.
Die Verwaltung plant, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit eine Kooperation mit einem anderen Partner anzustreben. Die entsprechende Mitteilung wird dem Haupt- und Finanzausschuss am 28. August 2024 sowie dem Rat am 5. September 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Erwerb des Schulgrundstücks Donnerbecke 3 und landwirtschaftlicher FlächenZur Vorlage · 20241010 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant den Erwerb des Grundstücks der Grundschule „Donnerbecke 3“ sowie mehrerer landwirtschaftlicher Flächen. Die Schule wird derzeit auf einem Grundstück im Erbbaurecht betrieben. Nach dem Tod der Grundstückseigentümerin wurden Verhandlungen mit deren Rechtsnachfolgerin aufgenommen, die bereit ist, das Schulgelände in Gemarkung Linden zusammen mit acht weiteren Flächen an die Stadt zu verkaufen.
Das angebotene Paket umfasst neben dem etwa 9.503 Quadratmeter großen Schulgrundstück verschiedene Ackerflächen sowie Waldflächen in den Gemarkungen Linden und Hattingen Baak. Der Erwerb der landwirtschaftlichen Flächen ist im Rahmen der Bodenbevorratung vorgesehen.
Die Beschlussfassung über diesen Vorgang erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen. Damit sollen die Vorgaben zum Datenschutz sowie zur Geheimhaltung gewahrt bleiben.
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- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Sachstand der Planungen zur Sportplatzverlagerung des BV HiltropZur Vorlage · 20241720 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Zwischenmitteilung zum Planungsstand der Sportplatzverlagerung des BV Hiltrop vorgelegt. Damit reagiert sie auf Anfragen der CDU-Ratsfraktion, vertreten durch Roland Mitschke, sowie der Grünen im Norden, vertreten durch Thomas Wedding.
Die CDU-Ratsfraktion hatte Informationen über die Umsetzungsschritte seit 2018, den aktuellen Zeitplan, die Sicherung der Grundstücksflächen sowie über alternative Trainingsmöglichkeiten für den Verein angefordert. Die Grünen im Norden erkundigten sich nach dem Stand des Flächentausches an der Sodinger Straße, etwaigen Planänderungen gegenüber den Vorlagen aus dem Jahr 2022 sowie nach der Realisierungsplanung hinsichtlich Zeit und Kosten für den Neubau.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Beantwortung dieser Fragen im Rahmen einer gesonderten Vorlage in Kürze erfolgen wird. Parallel dazu prüft das Amt für Stadtplanung und Wohnen derzeit Möglichkeiten, wie anstelle des Sportplatzes Wohnraum östlich der Sodinger Straße realisiert werden kann. Nach Abschluss dieser Prüfung soll eine separate Vorlage erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Herr Mitschke verweist auf die noch ausstehende Beantwortung seiner Anfrage zu dieser Thematik - insbesondere zur Sicherung des Spielbetriebes. Herr Dr. Bradtke erläutert, dass die umfassende Beantwort
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Herr Mitschke verweist auf die noch ausstehende Beantwortung seiner Anfrage zu dieser Thematik - insbesondere zur Sicherung des Spielbetriebes. Herr Dr. Bradtke erläutert, dass die umfassende Beantwort - 4.6Beendigung einer Mitgliedschaft in den Arbeitsgruppen des Haupt- und FinanzausschussesZur Vorlage · 20241929 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage Nummer 20241929 informiert die Verwaltung über das Ende einer Mitgliedschaft in den Arbeitsgruppen des Haupt- und Finanzausschusses. Dr. Carsten Bachert hat seine beratende Tätigkeit in zwei Gremien niedergelegt: die Arbeitsgruppe „Verwaltungsoptimierung, Personalentwicklung und Sitzungsdienst“ sowie die Arbeitsgruppe des Haupt- und Finanzausschusses zur Umsetzung der Inklusion.
Die personelle Änderung ergibt sich aus der aktuellen Fraktionszugehörigkeit von Dr. Carsten Bachert. Da er Mitglied der CDU-Fraktion ist und diese bereits in den betreffenden Arbeitsgruppen vertreten ist, entfällt die Grundlage für seine beratende Teilnahme. Mit dem Rücktritt von Dr. Carsten Bachert endet zugleich die Vertretung in diesen Arbeitsgruppen durch Dr. Steude.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Bekämpfung der SchwarzarbeitZur Vorlage · 20241955 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat in einer Antwort auf eine Anfrage des Haupt- und Finanzausschusses über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit berichtet. Die entsprechende Abteilung im Ordnungsamt wird derzeit von drei Mitarbeitenden mit einem Stellenanteil von 2,2 besetzt, was eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr (1,4 Stellenanteile) darstellt.
Die Kontrolltätigkeiten zeigten in den vergangenen Jahren unterschiedliche Schwerpunkte und Ergebnisse. Im Jahr 2021 wurden 27 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die zu Bußgeldern von 163.000 Euro führten. Im Jahr 2022 stieg die Zahl der Verfahren auf 42 an, wobei Bußgelder in Höhe von etwa 113.000 Euro festgesetzt wurden. Für das Jahr 2023 wurden nach Schwerpunktprüfungen im Bereich der Friseurgewerbe 51 Verstöge festgestellt, was Bußgelder von rund 130.000 Euro zur Folge hatte. Im laufenden Jahr 2024 wurden bislang 31 Ermittlungsverfahren eingeleitet, vor allem im Bäckerei- und Konditoreigewerbe, mit Bußgeldern von etwa 98.500 Euro.
Die Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Dortmund und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls wird als positiv beschrieben. Die künftige Strategie sieht neben Regelkontrollen auch die Auswertung von Hinweisen aus der Bürgerschaft vor. Zur Frage der fehlenden Projektvorlage erklärte die Verwaltung, dass die Aufgabe als dauerhafte Pflicht in den Dienstbetrieb integriert wurde, statt sie als separate Kernaktivität zu führen. Eine unzureichende Kommunikation dieser Entscheidung gegenüber dem Rat wurde eingeräumt.
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- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Personalmangel bei der Stadtverwaltung Bochum - ZwischenmitteilungZur Vorlage · 20241963 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage detaillierte Informationen zum Personalmangel in der Bochumer Stadtverwaltung angefordert. Im Zentrum der Fragen stehen die Auswirkungen des Fachkräftemangels auf spezifische Bereiche wie das Tiefbauamt oder den Technischen Betrieb sowie mögliche Verzögerungen bei der Abwicklung von Arbeitsaufträgen. Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Maßnahmen oder Mittel aufgrund der personellen Situation nicht umgesetzt werden können. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Ausbildungssituation: Es wurde nach notwendigen Schritten zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten sowie nach möglichen Anreizen für Praxisanleiter gefragt, um die Anzahl der Ausbildungsplätze in den Fachbereichen zu steigern.
Die Verwaltung hat auf diese Fragen in einer Zwischenmitteilung reagiert. Das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation teilte mit, dass eine Beantwortung der umfangreichen Fragen erst in der nächsten Sitzung erfolgen soll. Grund hierfür ist die Komplexität der Fragestellungen, da deren Bearbeitung eine Abstimmung über verschiedene Ämter hinweg erfordert.
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- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Erneuerung HusemannplatzZur Vorlage · 20241943 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. August 2024 Fragen zum Projekt zur Erneuerung des Husemannplatzes an den Oberbürgermeister gestellt. Im Fokus der Anfrage stehen die zeitliche Planung sowie die Kostenentwicklung der Baumaßnahme.
Die Fraktion bittet um eine Erläuterung, weshalb die Planungen nicht im zeitlichen Zusammenhang mit der Investitionsentscheidung für das Husemann-Karree begonnen wurden. Zudem wird nach dem Zeitpunkt der Räumung zweier Cafés am Platz sowie nach dem zeitlichen Ablauf der Planungsphase gefragt.
Ein zentraler Aspekt der Anfrage ist die Entwicklung der Kosten, die von ursprünglich 3,7 Millionen Euro im Jahr 2020 auf aktuell etwa 12 Millionen Euro gestiegen sind. Hierzu wird eine detaillierte Begründung gefordert. Des Weiteren werden Informationen über die noch ausstehenden Arbeiten sowie deren zeitliche Vorgaben benötigt. Die Anfrage weist zudem auf die Auswirkungen der Baustelle auf den Fußgängerverkehr und den Einzelhandel in den angrenzenden Bereichen hin. Abschließend wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, welche Möglichkeiten zur Beschleunigung der Bauarbeiten – etwa durch eine Anpassung der Arbeitszeiten oder Prämierungen – zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Radikalisierungstendenzen an SchulenErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
- 5.3Kunstlichttor an der AlleestraßeErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
- Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Erwerb des Schulgrundstücks Donnerbecke 3 und landwirtschaftlicher FlächenErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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