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Außerplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 5304 Abwasserbeseitigung des Tiefbauamts für die Kanalerneuerung in der Straße Am Bremkamp.

20241877 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · 28.08.2024 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 28.08.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Für die Straße Am Bremkamp in Bochum ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von 700.000 Euro für die Abwasserbeseitigung vorgesehen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, investive Haushaltsmittel für die Erneuerung und Vergrößerung eines Mischwasserkanals bereitzustellen. Untersuchungen im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser haben ergeben, dass die betroffenen Leitungen aus den Jahren 1950, 1957 und 1983 bauliche Schäden aufweisen und hydraulisch überlastet sind. Zudem soll das Regenwasser von den Straßenflächen abgekoppelt und in bestehende Siepen auf der Fläche Nevelfeld geleitet werden.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch die Umwidmung von Mitteln aus dem Projekt „Constantin X“. Da sich diese Baumaßnahme aufgrund von Verzögerungen in das Haushaltsjahr 2025 verschiebt, stehen die für 2024 geplanten Mittel als Deckungsmittel zur Verfügung. Die Gesamtkosten der Investition belaufen sich inklusive Umsatzsteuer auf rund 700.000 Euro, wobei etwa 560.000 Euro für die Baukonstruktion und 140.000 Euro für Baunebenkosten veranschlagt sind. Der Haupt- und Finanzausschuss soll über den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 28. August 2024 entscheiden.

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Beratungen

Haupt- und Finanzausschuss (30. Sitzung)
28.08.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag