Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Bochumer Planungs- und Steuerungsgremium unter Berücksichtigung der Teilhabe von Menschen mit besonderen BedarfenZur Vorlage · 20261676 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines neuen Bochumer Planungs- und Steuerungsgremiums Teilhabe vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Weiterentwicklung der bestehenden Gremienstruktur im Bereich der Teilhabe von Menschen mit besonderen Bedarfen. Das neue Gremium soll die bisherige Arbeit des Psychosozialen Ausschusses fortführen und die fachliche Planung sowie Abstimmung der Leistungs- und Versorgungsangebote für Menschen mit Behinderungen koordinieren.
Mit der Neugestaltung sollen die Anforderungen einer modernen kooperativen Sozialplanung erfüllt werden. Das Gremium soll aus Vertretungen der kommunalen Verwaltung, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), des Gemeindepsychiatrischen Verbundes sowie von Selbsthilfegruppen und Verbänden von Menschen mit Behinderungen bestehen. Die Struktur soll eine engere Verzahnung von Gesundheits-, Sozial- und Eingliederungshilfe ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung für das neue Gremium zu erarbeiten und dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Zudem soll die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Bochum und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe an die neue Struktur angepasst werden. Die Umsetzung der neuen Gremienstruktur soll in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren vorbereitet werden. Der Rat der Stadt Bochum soll über den Vorschlag im Oktober 2026 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.2Beitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem GkG NRW über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärterinnen und Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie.Zur Vorlage · 20262108 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, einer bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Kommunalgesetz Nordrhein-Westfalen beizutreten. Ziel dieser Vereinbarung ist die zentrale Entscheidung über die eingeschränkte Erlaubniserteilung sowie die zentrale Durchführung der Kenntnisüberprüfungen von Heilpraktikeranwärtern im sektoralen Bereich der Podologie. Durch den Beitritt sollen die entsprechenden Aufgaben künftig nicht mehr durch die Stadt Bochum, sondern zentral durch die Stadt Dortmund wahrgenommen werden.
Bisher wurden die Verfahren zur Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Podologie sowie die dazugehörigen Kenntnisüberprüfungen in eigener Zuständigkeit durch die Stadt Bochum abgewickelt. Die Verwaltung führt aus, dass die Vorhaltung der erforderlichen Prüfungsausschüsse aufgrund der geringen Anzahl an Antragstellenden mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Zudem empfiehlt das Bundesministerium für Gesundheit eine zentrale Durchführung, um eine landeseinheitliche Gestaltung der Überprüfungen zu gewährleisten.
Es existiert bereits eine Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und weiteren Kommunen des Regierungsbezirks Arnsberg, welche die Abwicklung dieser Verfahren übernimmt. Die rechtliche Grundlage für den Abschluss einer solchen Vereinbarung wurde bereits in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat der Stadt Bochum im Jahr 2024 eingeholt. Die durch den Beitritt entstehenden Verwaltungsgebühren werden von der Stadt Bochum erhoben und zur Deckung der entstandenen Verwaltungskosten einbehalten.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- 4.1Flächendeckende Ausstattung städtischer Sportstätten und Sporthallen mit Defibrillatoren (AED)Zur Vorlage · 20261843 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion, die Fraktionen Freie Bürger – BSW im Rat sowie FDP-UWG: WAT im Rat haben einen Antrag zur flächendeckenden Ausstattung städtischer Sportstätten mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) gestellt. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung auf, sämtliche Hallen, Plätze und Schwimmbäder der Stadt mit AED-Geräten auszustatten, sofern dort bislang keine vorhanden sind. Die Geräte sollen an gut sichtbaren und jederzeit zugänglichen Standorten installiert und einheitlich beschildert werden. Zudem wird die Erstellung eines Konzepts für die regelmäßige Wartung sowie das Angebot von Schulungen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung in Kooperation mit Sportvereinen und Hilfsorganisationen beantragt. Ein Umsetzungs- und Finanzierungsplan inklusive Zeitplan soll dem Rat vorgelegt werden, wobei eine vollständige Ausstattung der Sportstätten bis Ende 2027 angestrebt wird. Perspektivisch sollen auch alle städtischen Gebäude mit AED ausgestattet werden.
Der Antrag begründet die Forderung mit der Notwendigkeit, die Überlebenschancen bei Herz-Kreislauf-Stillständen zu erhöhen. Als Grundlage dient eine Verwaltungsauskunft, wonach dem Gesundheitsamt derzeit nur neun Defibrillatoren in öffentlichen Sportstätten bekannt sind und die Gesamtzahl der registrierten Geräte im Stadtgebiet seit 2023 lediglich von 182 auf 189 gestiegen ist. Die Antragsteller verweisen zudem auf vergleichbare Maßnahmen in den Städten Dortmund und Wuppertal und fordern die Verwaltung auf, mögliche Förderprogramme für das Vorhaben zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Entscheidung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“ sowie Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen/Integrationsmaßnahmen gem. § 35a SGB VIIIZur Vorlage · 20261841 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort der Vorlage 20261841 die Anfrage der Fraktion Die Linke zur Ausschreibung des Inklusionsprojekts in Bochumer Schulen für den Zeitraum 2026/2027. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 20. Februar 2026, die Angebotsöffnung am 12. März 2026. Der Zuschlag für das Projekt wurde an den Leni – Leuchtturm am Niederrhein e.V. erteilt, da dieses Angebot unter einer Preisgewichtung von 100 % als das wirtschaftlichste eingestuft wurde. Ein weiteres Unternehmen wurde aufgrund unvollständiger Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen. Verantwortlich für die Textgestaltung und die Auswahl waren das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt sowie die Zentrale Vergabestelle.
Für das Schuljahr 2025/2026 beläuft sich der Bochumer Anteil an der Inklusionspauschale auf 1.180.328,53 Euro. Diese Mittel werden für die systemische Unterstützung durch nicht-lehrendes Personal oder Pool-Modelle eingesetzt. Im Jahr 2025 wurden 707 Fälle im Bereich der Unterstützungsmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII verzeichnet.
Im Bereich der Individualbetreuung waren im Jahr 202<0xC2>5 etwa 60 Träger tätig. Das Klassenassistenzmodell wird unter anderem durch die Familien- und Krankenpflege sowie das Zukunft Bildungswerk durchgeführt. Voraussetzung für die Träger ist eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit der Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes sowie die Vorlage von Kalkulationen. Die Finanzierung der Einzelfallhilfen belief sich 2025 auf 14.102.421,88 Euro nach SGB VIII sowie auf 17.224.387,07 Euro nach SGB IX, einschließlich der Klassenassistenten. Zur Reduzierung der Einzelfallhilfen wird eine Ausweitung des Klassenassistenzmodells im inklusiven Raum geprüft. Die Bedarfsfeststellung erfolgt hierbei durch die Clearing- und Diagnostikstelle.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 25.09.2026 · Rechnungsprüfungsausschuss (4. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Psychosoziale Versorgung und niedrigschwellige Unterstützungsangebote in BochumZur Vorlage · 20261940 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Vorlage eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zur psychosozialen Versorgung und zu niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten in Bochum. Der Bestand an Angeboten durch das Gesundheitsamt, den Sozialpsychiatrischen Dienst sowie freie Träger ist in die Sektoren Mitte, Ost und West gegliedert. Laut Bericht der Verwaltung sind die Nutzungszahlen des Sozialpsychiatrischen Dienstes in den letzten fünf Jahren gestiegen, wobei im Jahr 2025 ein besonders hohes Fallaufkommen verzeichnet wurde. Ein 24-Stunden-Krisendienst wird nicht vorgehalten; die Versorgung in akuten Krisen erfolgt über psychiatrische Kliniken, den Rettungsdienst der Feuerwehr sowie die Telefonseelsorge. Ein Ausbau wohnortnaher Anlaufstellen ist derzeit nicht vorgesehen.
Herausforderungen bei der Versorgung psychisch erkrankter Menschen werden insbesondere beim Zugang zu Akut-Psychotherapie sowie bei der Betreuung von wohnungslosen, nicht versicherten oder chronisch kranken Personen ohne stabilen Zugang zu Hilfesystemen identifiziert. Hierfür werden Kooperationen zwischen dem Sozialpsychiatrischen Dienst, Kliniken, der Sozialverwaltung und der Wohnungslosenhilfe als erforderlich beschrieben. Angesichts steigender Fallzahlen besteht Handlungsbedarf in den Bereichen Depressionen, Einsamkeit und Alterspsychiatrie. Die Stadt verfolgt Strategien zur Weiterentwicklung alterspsychiatrischer Strukturen infolge des demografischen Wandels und setzt auf Kooperationen, unter anderem mit dem Verein Bochum e.V. Die Vorlage dient der Kenntnahme im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
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- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Förderung und langfristige strukturelle Unterstützung der Selbsthilfe in BochumZur Vorlage · 20261943 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zum Thema Selbsthilfe in Bochum Stellung bezogen. Eine belastbare Gesamtzahl der in der Stadt aktiven Selbsthilfegruppen sowie eine statistische Erfassung über deren Entwicklung in den letzten fünf Jahren liegen der Verwaltung nicht vor, da es keine zentrale Registrierungspflicht gibt und Gruppen sich eigenständig verändern oder auflösen.
Hinsichtlich der finanziellen Unterstützung führt die Verwaltung aus, dass die unmittelbare Förderung von Selbsthilfegruppen aufgrund begrenzter kommunaler Mittel nur in einem geringen Umfang erfolgt. Schwerpunkte der Förderstrukturen liegen in den Bereichen Suchthilfe sowie bei onkologischen Erkrankungen. Über die Entwicklung der Fördersummen lassen sich aufgrund unterschiedlicher Förderwege nur eingeschränkt Aussagen treffen. Zusätzliche Unterstützungsformen wie die Bereitstellung von Räumlichkeiten oder die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit werden als denkbar beschrieben, sofern die Rahmenbedingungen und Ressourcen dies zulassen.
Die Verwaltung erkennt die Bedeutung der Selbsthilfe für die Gesundheitsförderung, die soziale Teilhabe und die Entlastung des Sozialsystems an. Für eine Stärkung der Strukturen wird eine fachliche Wünschbarkeit konstatiert, wobei die aktuellen kommunalen Haushaltslagen den Spielraum für zusätzliche freiwillige Leistungen einschränken. Informationen über bestehende Angebote können für Bürgerinnen und Bürger über Plattformen wie das „Selbsthilfenetz NRW“, Wohlfahrtsverbände oder die Nationale Kontakt- und Informationsstelle (NAKOS) bezogen werden.
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- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Gesundheitsversorgung für Minderjährige im AsylbLGZur Vorlage · 20261957 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zur Gesundheitsversorgung von Minderjährigen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, Stellung genommen. Hintergrund der Anfrage ist die Gesetzesänderung im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), durch die Betroffene seit dem 12. Juni 2026 Anspruch auf die gleichen Gesundheitsleistungen wie gesetzlich Krankenversicherte haben und eine elektronische Gesundheitskarte erhalten sollen.
Das Amt für Soziales teilte mit, dass alle von der Änderung betroffenen Familien schriftlich über die Neuregelung informiert wurden. Im Rahmen dieses Schreibens wurden die Sorgeberechtigten gebeten, eine Krankenkasse für die Kinder auszuwählen und diese Mitteilung dem Amt mittels eines Antwortvordrucks zukommen zu lassen.
Die Anmeldung zur Krankenversorgung erfolgt durch das Amt für Soziales, sobald die Rückmeldungen der Betroffenen vorliegen. In einigen Fällen wurde die Anmeldung bereits durchgeführt, in anderen Fällen stehen die Antworten der Betroffenen noch aus, weshalb dort noch keine Anmeldung erfolgt ist. Sollte keine Krankenkassenwahl durch die Betroffenen erfolgen, wird die Wahl und Anmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Zudem wies die Verwaltung darauf hin, dass Personen in den ersten 36 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland in Bochum bereits eine elektronische Gesundheitskarte der Knappschaft erhalten. Damit wird eine medizinische Versorgung ermöglicht, die über die Nutzung von Behandlungsscheinen hinausgeht. Das Amt für Soziales beabsichtigt, die Umsetzung der Änderungen weiter zu verfolgen.
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Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (7. Sitzung)
- 06.10.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - Etat - (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Erste Hilfe für mentale GesundheitZur Vorlage · 20261989 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen im Rat zum Thema mentale Gesundheit im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Bekanntheit und Finanzierung des Programms „MHFA Ersthelfer“ sowie die bestehenden Angebote zur Förderung der psychischen Gesundheit für Beschäftigte der Stadt Bochum und ihrer Tochtergesellschaften.
Das Programm „MHFA Ersthelfer“ ist der Verwaltung bekannt und wird als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements eingeordnet. Die Prüfung der Eignung des Programms im Abgleich mit bestehenden Maßnahmen liegt in der Verantwortung der einzelnen Ämter sowie der Stabsstelle Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb.
Für die Beschäftigten der Stadt stehen verschiedene Qualifizierungsangebote zur Verfügung, die Themen wie Stressbewältigung, Resilienz, Achtsamkeit und Burn-out-Prävention abdecken. Diese werden sowohl durch interne Fortbildungen als auch über eine digitale Lernplattform bereitgestellt. Zur Prävention psychischer Belastungen gehören zudem Gefährdungsbeurteilungen, Führungskräfteunterweisungen und Beratungsangebote durch einen Betriebspsychologen. Ein Netzwerk aus Gesundheitslotsen dient als Ansprechperson in den Ämtern. Für akute Krisensituationen besteht eine Kooperation mit dem Anbieter „PräNet“, um eine zeitnahe psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung zu ermöglichen. Über spezifische Angebote der Tochtergesellschaften liegen der Verwaltung keine Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Frauenhäuser und Opferschutz (Nachfragen zur Antwort der Verwaltung 20260176)Zur Vorlage · 20262018 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zum Thema Frauenhäuser und Opferschutz Stellung bezogen. In der Anfrage wurde hinterfragt, weshalb die Organisation „Frauen in Not“ als Beratungsstelle für Gewaltbetroffene aufgeführt wird, obwohl deren Schwerpunkt auf der Unterstützung wohnungsloser Frauen liegt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass Wohnungslosigkeit und Gewalterfahrungen häufig miteinander verknüpft sind, da häusliche Gewalt ein wesentlicher Auslöser für den Verlust des Wohnraums darstellt.
Hinsichtlich der Verfügbarkeit spezialisierter Angebote für FLINTA*-Personen verweist die Verwaltung auf verschiedene bestehende Einrichtungen, darunter das Frauenhaus Bochum, NORA e.V., MIRA e.V., Wildwasser e.V., Rosa Strippe e.V. sowie das Evangelische Beratungszentrum der Diakonie Ruhr. Diese Institutionen bieten Beratungsleistungen an, die unter Berücksichtigung der jeweiligen Ressourcen auch barrierearme Zugänge oder Dolmetscherdienste beinhalten.
Bezüglich der Schaffung eines zweiten Frauenhauses in Bochum hält die Verwaltung fest, dass die Notwendigkeit weiterer Schutzmöglichkeiten unbestritten ist. Aktuell wird die Ausgangsanalyse des zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schutzinfrastruktur verfolgt. Ein Dialog mit den lokalen Akteuren zur Schaffung weiterer Angebote soll perspektivisch aufgenommen werden. Eine Berichterstattung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
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- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7„Kein Abschluss ohne Anschluss“ – Jugendliche mit Perspektive aus der Schule entlassen!Zur Vorlage · 20262050 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) reagiert und erläutert die Auswirkungen des Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW. Durch dieses Gesetz konnte die Zahl der Schulabgänger ohne Perspektive landesweit von vorläufig rund 32.908 auf etwa 11.500 Fälle reduziert werden. Für das Jahr 2025 verzeichnete Bochum bei 3.265 Absolventen an allgemeinbildenden Schulen 121 Personen, was einem Anteil von etwa 3,7 % entspricht. Die Verwaltung stellt hierzu Statistiken für die Schuljahre 2021/22 bis 2024/25 zur Verfügung, die nach Abschlussarten aufgeschlüsselt sind.
Für das Schuljahr 2024/25 weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 2.210 Bewerber aus, wobei 51,4 % unter 20 Jahre alt sind. Als Verbleib werden für diese Gruppe 35,6 % Berufsausbildung, 18,2 % Schule, Studium oder Praktikum sowie 8,6 % Arbeitslosigkeit ausgewiesen. Die Gruppe der Unversorgten liegt bei 5,8 %. Während KAoA als Instrument zur Sichtbarmachung vulnerabler Gruppen dient, verbleibt die Vermittlung in der Verantwortung der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der Kammern.
Die Finanzierung der Kommunalen Koordinierungsstelle Bochum erfolgt für das Jahr 2026 durch einen Eigenanteil der Stadt Bochum in Höhe von 245.203,20 € sowie eine Zuwendung des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 163.468,80 €. Die Gesamtausgaben für die Finanzierung von vier Vollzeitstellen belaufen sich im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 auf 408.672,00 €. Grundlage für die Förderung der Jahre 2026 und 2027 ist der Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 01.08.2025.
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Beratungsfolge
- 18.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (6. Sitzung)
- 11.11.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (7. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Räumungen von Obdachlosenschlafplätzen durch das OrdnungsamtZur Vorlage · 20262105 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ Informationen zu Räumungen von Schlafplätzen wohnloser Personen vorgelegt. Bezüglich eines Vorfalls auf dem Blumenfriedhof am 8. Juni 2026 wird ausgeführt, dass aufgrund von Beschwerden über Vermüllung und die Störung der Totenruhe eine Aufforderung zur Räumung des Lagers erfolgte. Die Verwaltung stellte klar, dass die von einem Verein veröffentlichten Bilder ein anderes Lager im Kortumpark zeigten und es vor Ort weder zu Platzverweisen noch zur Einschaltung der Polizei kam. Ordnungsbehördliche Räumungen werden laut Verwaltung nur als letzte Maßnahme bei Gefährdungen, etwa durch Brandgefahr oder Müll, durchgeführt, wobei die Verhältnismäßigkeit und die Wetterlage berücksichtigt werden. In den vergangenen vier Jahren wurden insgesamt zwei zwangsweise Räumungen durchgeführt. Zur Unterstützung werden Konzepte zur Wohnungsnotfall-, Kälte- und Hitzehilfe sowie ein Netzwerk freier Träger genutzt.
Zudem erläuterte die Verwaltung Maßnahmen zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden des Ordnungsamtes und städtischer Tochtergesellschaften. Ein respektvoller Umgang mit obdachlosen Menschen in Extremsituationen sei Teil des Grundverständnisses des Ordnungsamtes. Der Kommunale Ordnungsdienst erhält in regelmäßigen Abständen Schulungen zu Themen wie Antidiskriminierung und dem Umgang mit sensiblen Situationen. Die Informationen sind dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 17. September 2026 zur Kenntnis vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Aufbewahrungs- und Bereitstellungsmöglichkeiten für Menstruationsprodukte im RathausZur Vorlage · 20262319 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 20262319 auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ bezüglich der Bereitstellung von Menstruationsprodukten im Rathaus reagiert. Die Fraktion hatte im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 14. Juli 2026 angefragt, wie und in welcher Form Aufbewahrungs- und Bereitstellungsmöglichkeiten in den Rathaustoiletten eingerichtet werden können und bis wann eine Umsetzung realisierbar sei. Ziel der Anfrage war es, die hygienische und kostenfreie Bereitstellung dieser Produkte zur Förderung der Barrierefreiheit und Gleichstellung zu prüfen.
Die zuständige Fachabteilung der Zentralen Dienste – Kaufmännische Betriebsleitung teilte mit, dass die Umsetzung bereits erfolgt ist. Unter Verweis auf einen Ratsbeschluss vom 10. Juni 2021 wurden bereits alle öffentlichen Gebäude mit Publikumsverkehr mit Spendern für Menstruationsprodukte ausgestattet. Im historischen Rathaus findet sich eine entsprechende Einrichtung in der Besuchertoilette im Ostflügel der Ebene 1. Die von der Stadt Bochum bereitgestellten Materialien sollen dazu dienen, den Bedarf abzudecken, falls die betroffenen Personen keine eigenen Hygieneartikel zur Verfügung haben.
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- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Hitzeschutz in BochumZur Vorlage · 20262322 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Thema Hitzeschutz in Bochum reagiert und erläutert die geplanten Maßnahmen zur Anpassung an steigende Temperaturen. Ein zentraler Bestandteil der Antwort ist die Erweiterung der digitalen „Kühle Orte“-Karte, die über die Bochum App abrufbar ist. Geplant ist die Ergänzung der Karte um Wasserspielplätze sowie die Prüfung, ob auch Bibliotheken, Museen und Apotheken in das Verzeichnis aufgenommen werden können.
Hinsichtlich der technischen Infrastruktur bestätigt die Verwaltung, dass die „Blue Cloud“ am Husemannplatz nach Behebung technischer Defekte im Normalbetrieb läuft. Die mobilen Wasserspender der Stadtwerke Bochum werden gemäß den Vorgaben des DVGW-Regelwerks alle zwei Wochen gereinigt und alle vier Wochen einer Wasserprobenahme unterzogen.
Für den Fall von Hitzewarnungen der Stufe 2 durch den Deutschen Wetterdienst sieht das Konzept vor, dass der städtische Krisenstab erste Abstimmungen einleitet. Sollten Hitzeereignisse die öffentliche Sicherheit, die Gesundheitsversorgung, den Rettungsdienst oder kritische Infrastrukturen beeinflussen, werden die gesamtstädtischen Krisenmanagementstrukturen aktiviert. An diesem Prozess sind verschiedene Ämter und Organisationen beteiligt, darunter das Gesundheitsamt, das Sozialamt, das Ordnungs- und Veterinäramt, die Feuerwehr, der Rettungsdienst, der Technische Betrieb, das Grünflächenamt sowie anerkannte Hilfsorganisationen. Nach Abschluss einer Hitzeperiode erfolgt durch das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz eine Nachbetrachtung unter Einbeziehung der beteiligten Akteure.
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Beratungsfolge
- 15.10.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (5. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Bürokratische Belastungen in der freien WohlfahrtspflegeZur Vorlage · 20262384 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Rahmen der Sitzung am 17. September 2026 einen Bericht zur Bürokratiebelastung in der freien Wohlfahrtspflege vor. Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20262384 dient der Vorstellung der Forschungsergebnisse, die im Rahmen einer Untersuchung der Ruhr-Universität Bochum erarbeitet wurden.
Ein Vertreter der Ruhr-Universität Bochum stellt die Inhalte des Berichts im Ausschuss vor. Der Fokus der Vorlage liegt auf der Darstellung der Ergebnisse bezüglich der administrativen Aufwände innerhalb der freien Wohlfahrtspflege. Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Soziales, ist für die Federführung dieser Mitteilung verantwortlich. Der Bericht dient der Kenntnahme durch das Gremium.
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- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Verfügungsfonds der Techniker KrankenkasseZur Vorlage · 20262358 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Bochum und der Techniker Krankenkasse zur Einrichtung eines sogenannten TK-Verfügungsfonds. Für den Zeitraum vom 1. September 2026 bis zum 31. Oktober 2027 stellt die Techniker Krankenkasse Fördermittel in einer Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro bereit. Ziel des Fonds ist die Unterstützung von gesundheitsfördernden Mikroprojekten, die sich an den Zielen der Fachplanung Gesundheit der Stadt Bochum orientieren.
Gefördert werden Projekte mit einem Fördervolumen von bis zu 5.000 Euro und einer Regellaufzeit von sechs Monaten. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Gesundheitskompetenz, Stress- und Ressourcenmanagement, Suchtprävention sowie Klima und Gesundheit. Die Maßnahmen sollen insbesondere vulnerable und gesundheitlich belastete Zielgruppen erreichen.
Anträge auf Förderung können im Zeitraum vom 15. September 2026 bis zum 31. Dezember 2026 beim Gesundheitsamt eingereicht werden. Nach einer fachlichen Prüfung durch die Stadt Bochum und einer gemeinsamen Entscheidung mit der Techniker Krankenkasse ist ein Förderbeginn der ausgewählten Projekte zum 1. März 2027 vorgesehen. Zur Erläuterung der Förderkriterien und des Antragsverfahrens plant das Gesundheitsamt am 1. Oktober 2026 eine Informationsveranstaltung. Die Verwaltung wird nach Ende des Förderzeitraums über die Nutzung der Mittel und die Ergebnisse berichten.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- 6.1Mobilitätsverhalten von Bürgergeld- und Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern als Grundlage für eine sozial gerechte MobilitätsförderungZur Vorlage · 20262414 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 17. September 2026 Informationen zum Mobilitätsverhalten von Leistungsbeziehenden aus dem Leistungsbezug von Bürgergeld und Grundsicherung angefordert. Ziel der Anfrage ist es, eine Datengrundlage für eine mögliche sozial gerechte Mobilitätsförderung zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung des Deutschlandtickets als Sachleistung.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie hoch der Anteil der Empfänger von Bürgergeld und Grundsicherung in Bochum ist, die über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen oder regelmäßig auf ein solches angewiesen sind. Zudem werden Erkenntnisse zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch diese Personengruppe sowie die möglichen Auswirkungen einer Bereitstellung des Deutschlandtickets auf Personen angefragt, die zwingend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind.
Des Weiteren möchte die Fraktion klären, welche Gruppen von Leistungsberechtigten durch eine Umwandlung oder Zweckbindung von Geldleistungen zugunsten einer spezifischen Mobilitätsleistung benachteiligt werden könnten. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach möglichen alternativen Modellen einer bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Mobilitätsförderung aus Sicht der Verwaltung sowie nach Möglichkeiten, die tatsächlichen Mobilitätsbedarfe vor einer politischen Entscheidung belastbar zu ermitteln.
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- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Kostenfreier Zugang zu öffentlichen Toiletten und Hygieneartikeln für wohnungs- und obdachlose Menschen in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20262415 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 17. September 2026 verschiedene Aspekte zur Versorgung wohnungs- und obdachloser Menschen in der Bochumer Innenstadt thematisiert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach Möglichkeiten, einen kostenfreien Zugang zu öffentlichen Toiletten sowie die Bereitstellung von Hygieneartikeln, wie etwa Menstruationsprodukten, zu gewährleisten.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Informationen darüber, welche Optionen für einen kostenfreien Zugang zu sanitären Einrichtungen bestehen und ob die Einführung eines Gutschein- oder Berechtigungssystems für soziale Träger zur Versorgung ihrer Klientel umsetzbar wäre. Zudem wird nach der Existenz und dem Umfang bereits bestehender Angebote sowie deren Standorten und Nutzungsraten gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der finanziellen Komponente. Die Verwaltung soll darlegen, welche Kosten der Stadt Bochum durch die Einführung oder Ausweitung solcher Maßnahmen entstehen würden, wobei eine Differenzierung zwischen verschiedenen Modellen, wie der direkten Bereitstellung oder einem Gutscheinwesen, gefordert wird. Abschließend wird nach den Möglichkeiten gefragt, bestehende Angebote in Zusammenarbeit mit sozialen Trägern in der Stadt weiterzuentwickeln und den Zugang niederschwelliger zu gestalten.
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- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3„Toilette für alle“ im BermudadreieckZur Vorlage · 20262451 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 17. September 2026 Informationen zum Zustand der im April 2026 eröffneten Einrichtung „Toilette für alle“ im Bochumer Bermudadreieck angefordert. Die Einrichtung ist nach einer Vandalismus-Tat derzeit nicht nutzbar, was laut der Anfrage Auswirkungen auf die Nutzung durch Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen hat.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wann die Wiedereröffnung der Toilette voraussichtlich stattfinden wird und welche konkreten Schäden sowie Reparaturkosten durch die Beschädigung entstanden sind. Zudem wird gefragt, welche Maßnahmen die Verwaltung plant, um die Einrichtung künftig besser vor Vandalismus zu schützen. Abschließend wird nach barrierefreien Alternativen gefragt, die während der aktuellen Ausfallzeit zur Verfügung stehen.
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- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Auswirkungen der geplanten WohngeldkürzungenZur Vorlage · 20262529 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur 6. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Informationen zu den Auswirkungen einer geplanten Reform des Wohngeldes durch die Bundesregierung angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Absicht der Bundesregierung, die Wohngeldleistungen im Jahr 2027 zu reduzieren, was laut der Fraktion zu einer Senkung der Bundesausgaben um etwa 613 Millionen Euro führen könnte.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um detaillierte Zahlen zum aktuellen Wohngeldbezug in Bochum. Erfragt werden unter anderem die Anzahl der Haushalte und Personen, die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in diesen Haushalten sowie die Verteilung der Beziehenden auf Gruppen wie Erwerbstätige, Rentner, Arbeitslose und Alleinerziehende. Zudem wird nach der Entwicklung der Wohngeldhaushalte seit dem Jahr 2020 sowie nach der Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs gefragt.
Darüber hinaus möchte die Fraktion wissen, inwieweit die geplante Reform Auswirkungen auf die Bochumer Haushalte hat. Die Anfrage umfasst die Frage, ob die Verwaltung bereits Berechnungen dazu vorliegen hat, wie viele Haushalte, Personen, Kinder oder Rentner in der Stadt durch die Kürzungen ihren Anspruch verlieren könnten. Zudem wird nach einer möglichen Verlagerung von Kosten in andere Sozialleistungssysteme sowie nach geplanten Maßnahmen der Verwaltung gefragt, um Wohnungslosigkeit oder den Wechsel in die Grundsicherung infolge der Reform zu verhindern. Die Antwort soll auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zugehen.
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- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Präsentation der Urban Mental Health ErgebnisseZur Vorlage · 20262653 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Anfrage zur Präsentation der Ergebnisse der Untersuchung „Urban Mental Health“ gestellt. Hintergrund der Anfrage ist ein Verweis auf die Niederschrift der zweiten Sitzung des Ausschusses vom 11. Februar 2026. In dieser Protokollierung wurde angeführt, dass die Präsentation der aktuellen Ergebnisse für die Sitzung des Ausschusses am 15. April 2026 vorgesehen war.
Die Fraktion weist darauf hin, dass am genannten Termin keine Ausschusssitzung stattfand und die Ergebnisse der Befragung bislang nicht im Ausschuss präsentiert wurden. Im Rahmen der Anfrage werden nun zwei konkrete Punkte adressiert. Es wird gefragt, für welchen Zeitpunkt die Präsentation der Ergebnisse im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales geplant ist. Zudem wird die Bereitstellung der Ergebnisse für die Mitglieder des Ausschusses angefordert. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Antwort sowie um die Einsichtnahme in die entsprechenden Daten.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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