Verfügungsfonds der Techniker Krankenkasse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Bochum und der Techniker Krankenkasse zur Einrichtung eines sogenannten TK-Verfügungsfonds. Für den Zeitraum vom 1. September 2026 bis zum 31. Oktober 2027 stellt die Techniker Krankenkasse Fördermittel in einer Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro bereit. Ziel des Fonds ist die Unterstützung von gesundheitsfördernden Mikroprojekten, die sich an den Zielen der Fachplanung Gesundheit der Stadt Bochum orientieren.
Gefördert werden Projekte mit einem Fördervolumen von bis zu 5.000 Euro und einer Regellaufzeit von sechs Monaten. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Gesundheitskompetenz, Stress- und Ressourcenmanagement, Suchtprävention sowie Klima und Gesundheit. Die Maßnahmen sollen insbesondere vulnerable und gesundheitlich belastete Zielgruppen erreichen.
Anträge auf Förderung können im Zeitraum vom 15. September 2026 bis zum 31. Dezember 2026 beim Gesundheitsamt eingereicht werden. Nach einer fachlichen Prüfung durch die Stadt Bochum und einer gemeinsamen Entscheidung mit der Techniker Krankenkasse ist ein Förderbeginn der ausgewählten Projekte zum 1. März 2027 vorgesehen. Zur Erläuterung der Förderkriterien und des Antragsverfahrens plant das Gesundheitsamt am 1. Oktober 2026 eine Informationsveranstaltung. Die Verwaltung wird nach Ende des Förderzeitraums über die Nutzung der Mittel und die Ergebnisse berichten.
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