„Kein Abschluss ohne Anschluss“ – Jugendliche mit Perspektive aus der Schule entlassen!
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) reagiert und erläutert die Auswirkungen des Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW. Durch dieses Gesetz konnte die Zahl der Schulabgänger ohne Perspektive landesweit von vorläufig rund 32.908 auf etwa 11.500 Fälle reduziert werden. Für das Jahr 2025 verzeichnete Bochum bei 3.265 Absolventen an allgemeinbildenden Schulen 121 Personen, was einem Anteil von etwa 3,7 % entspricht. Die Verwaltung stellt hierzu Statistiken für die Schuljahre 2021/22 bis 2024/25 zur Verfügung, die nach Abschlussarten aufgeschlüsselt sind.
Für das Schuljahr 2024/25 weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 2.210 Bewerber aus, wobei 51,4 % unter 20 Jahre alt sind. Als Verbleib werden für diese Gruppe 35,6 % Berufsausbildung, 18,2 % Schule, Studium oder Praktikum sowie 8,6 % Arbeitslosigkeit ausgewiesen. Die Gruppe der Unversorgten liegt bei 5,8 %. Während KAoA als Instrument zur Sichtbarmachung vulnerabler Gruppen dient, verbleibt die Vermittlung in der Verantwortung der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der Kammern.
Die Finanzierung der Kommunalen Koordinierungsstelle Bochum erfolgt für das Jahr 2026 durch einen Eigenanteil der Stadt Bochum in Höhe von 245.203,20 € sowie eine Zuwendung des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds in Höhe von 163.468,80 €. Die Gesamtausgaben für die Finanzierung von vier Vollzeitstellen belaufen sich im Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2026 auf 408.672,00 €. Grundlage für die Förderung der Jahre 2026 und 2027 ist der Förderbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 01.08.2025.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.11.2026anstehend
- 11.11.2026anstehend
- 07.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 17.09.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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