Gesundheitsversorgung für Minderjährige im AsylbLG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zur Gesundheitsversorgung von Minderjährigen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, Stellung genommen. Hintergrund der Anfrage ist die Gesetzesänderung im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), durch die Betroffene seit dem 12. Juni 2026 Anspruch auf die gleichen Gesundheitsleistungen wie gesetzlich Krankenversicherte haben und eine elektronische Gesundheitskarte erhalten sollen.
Das Amt für Soziales teilte mit, dass alle von der Änderung betroffenen Familien schriftlich über die Neuregelung informiert wurden. Im Rahmen dieses Schreibens wurden die Sorgeberechtigten gebeten, eine Krankenkasse für die Kinder auszuwählen und diese Mitteilung dem Amt mittels eines Antwortvordrucks zukommen zu lassen.
Die Anmeldung zur Krankenversorgung erfolgt durch das Amt für Soziales, sobald die Rückmeldungen der Betroffenen vorliegen. In einigen Fällen wurde die Anmeldung bereits durchgeführt, in anderen Fällen stehen die Antworten der Betroffenen noch aus, weshalb dort noch keine Anmeldung erfolgt ist. Sollte keine Krankenkassenwahl durch die Betroffenen erfolgen, wird die Wahl und Anmeldung von Amts wegen vorgenommen.
Zudem wies die Verwaltung darauf hin, dass Personen in den ersten 36 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland in Bochum bereits eine elektronische Gesundheitskarte der Knappschaft erhalten. Damit wird eine medizinische Versorgung ermöglicht, die über die Nutzung von Behandlungsscheinen hinausgeht. Das Amt für Soziales beabsichtigt, die Umsetzung der Änderungen weiter zu verfolgen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.11.2026anstehend
- 06.10.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Verwandte Vorlagen
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