Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW zur Standortprüfung und Einrichtung einer öff. WC-Anlage im Bereich der Jahrhunderthalle Bochum bzw. Westpark.Zur Vorlage · 20262151 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW befasst. Ziel der Anregung ist die Prüfung und Einrichtung einer dauerhaft und unabhängig von Veranstaltungen zugänglichen öffentlichen Toilettenanlage im Bereich der Bochumer Jahrhunderthalle sowie des Westparks. Die Anregung führt an, dass die hohe Frequenz von Spaziergängern, Familien und Sporttreibenden in diesem Bereich eine solche Einrichtung erforderlich mache, um auch für Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen die Versorgung sicherzustellen und hygienische Beeinträchtigungen im Park zu vermeiden.
Die Verwaltung teilt mit, dass der vorgeschlagene Standort bereits in der Standortliste des Projektes „Bochums stille Örtchen“ geführt wird. Dieser Vorschlag steht jedoch in Konkurrenz zu anderen Prioritäten im Bezirk Bochum-Mitte. Ein Neubau im Bereich der Jahrhunderthalle bzw. des Westparks wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht umgesetzt. Als Hauptgrund werden die laufenden jährlichen Folgekosten für die Bewirtschaftung, wie Reinigung und Reparaturen, sowie die allgemeine Haushaltslage angeführt. Ein Projektstillstand bei der Umsetzung neuer Standorte sei aufgrund der finanziellen Situation derzeit zu verzeichnen. Eine erneute Prüfung der Umsetzung kann jedoch bei einer veränderten Sachlage erfolgen. Die in der Anregung geforderten Standards, wie Barrierefreiheit und gendergerechte Gestaltung, entsprechen dem bestehenden Projektstandard der Stadt.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse bzw. die Bezirksvertretungen
- 2.1Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 69 BO Sodinger Straße/Hiltroper Volkspark in BochumZur Vorlage · 20261757 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Mit dem Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren „69 BO Sodinger Straße/Hiltroper Volkspark“ sollen die planerischen Grundlagen für die städtebaulichen Konzepte „Wohnen an der Sodinger Straße“ und „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ geschaffen werden.
Das neue Verfahren ersetzt das im Jahr 2022 eingeleitete Vorhaben „51 BO Wohnen am Hillerberg“, da die ursprünglichen Planungen aufgrund von Kostensteigerungen nicht weiterverfolgt werden. Während zuvor eine Verlagerung der Sportanlage „Am Hillerberg“ vorgesehen war, soll die bestehende Anlage nun am aktuellen Standort saniert und erweitert werden. Die wohnbauliche Entwicklung konzentriert sich stattdessen auf den nördlichen und südlichen Bereich des ursprünglichen Rahmenplangebiets. In diesem Zuge soll die Trasse der ehemals geplanten Westumgehung „Gerthe-West“ nach deren Aufgabe überwiegend als Grünfläche ausgewiesen werden.
Der geplante Ablauf sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Nord im September 2026 vor. Die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss soll im Ausschuss für Planung und Grundstücke fallen. Das Scoping zur Festlegung des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung ist für den Zeitraum vom 7. Juli bis zum 7. August 2026 angesetzt. Ein abschließender Feststellungsbeschluss erfordert die Zustimmung der Räte der beteiligten Städte Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie die Genehmigung durch das zuständige Landesministerium.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Stadtgestalter/Volt)Dafür:14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, AfD, UWG:BSW)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltung: 0Dagegen: 5 (AfD, Grüne)Dafür: 9 ( SPD, CDU)
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Beschluss über den Wärmeplan und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20262218 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20262218) behandelt die Verabschiedung des Wärmeplans der Stadt Bochum sowie die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen. Der Plan dient als Orientierungsrahmen für eine treibgasneutrale Wärmeversorgung und unterteilt das Stadtgebiet in Bereiche für Fernwärme und dezentrale Versorgung. Im Rahmen der Beteiligungsphase gingen 12 Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie 33 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Nach Prüfung der Eingaben wurden Ergänzungen zu den Themen Biomasse, Geothermie und Fernwärme vorgenommen, während wesentliche Änderungen am Plan nicht als notwendig erachtet wurden.
Der Plan umfasst zudem Identifizierungen von Potenzialen für Freiflächen-Photovoltaik auf etwa 50 Hektar sowie Informationen zur Geothermie, wobei Bohrungen bis 100 Meter in die Basisbetrachtung einfließen. Nahwärmenetze werden als dezentrale Einheiten betrachtet. Die Stadt initiiert keine eigenen Projekte, überlässt die Planung jedoch Projektentwicklern. Für den Rückbau des Gasnetzes wird aufgrund langer Vorlaufzeiten ein strategischer Rückzug angestrebt. Die Stadtwerke Bochum haben zudem Prüfkriterien für Fernwärme-Prüfgebiete, wie Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit, ergänzt und Zieljahre für den Prüfabschluss in verschiedenen Gebieten festgelegt.
Nach dem Beschluss durch den Rat soll der Plan an Landesbehörden übermittelt, im Amtsblatt bekannt gemacht und im Internet veröffentlicht werden. Zur Information der Gebäudeeigentümer ist eine Postkartenaktion sowie sechs Informationsveranstaltungen ab November vorgesehen. Eine Überprüfung und Fortschreibung des Plans ist spätestens alle fünf Jahre verpflichtend. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Belastungsausgleich.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Linke)Dagegen: 3 (AfD, FDP)Dafür: 14 (SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (CDU, AfD)Dafür 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD, Die Linke)Dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 5 (2 SPD, 3 AfD)Dafür: 7 (3 SPD, 2 CDU, 2 Grüne)
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT, WatC)Anmerkung der Schriftführung:Herr Menningmann (GrünLinks) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 3.1.1Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan – hier: Beschluss über den Wärmeplan und Entscheidung über Stellungnahmen -Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20262482 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. September 2026 wird eine Erweiterung des Beschlussvorschlags zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Bochum angestrebt.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung gemeinsam mit den Stadtwerken Bochum die Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher klimaneutraler bzw. erneuerbarer Erzeugungskapazitäten für die leitungsgebundene Wärmeversorgung untersucht. Dabei sollen Technologien wie Großwärmepumpen, die Nutzung von Gruben-, Fluss- und Abwasserwärme, Geothermie sowie Biomasse betrachtet werden. Zudem soll die Wirtschaftlichkeit eines zusätzlichen Heizkraftwerks oder einer vergleichbaren zentralen Erzeugungsanlage sowie die Weiternutzung des Gasnetzes durch alternative Brenngase geprüft werden. Ein entsprechender Bericht mit Details zu Standorten, Kosten und Versorgungssicherheit soll dem Rat bis zum 30. Juni 2027 vorliegen.
Ein weiterer Punkt des Antrags umfasst die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Ausbauplans für die elektrische Netzinfrastruktur durch die Verwaltung und die zuständigen Netzbetreiber. Dieser Plan soll sicherstellen, dass die Stromnetze den Bedarf durch Wärmepumpen und Elektromobilität in den relevanten Gebieten abdecken können. Auch hier ist ein Sachstandsbericht bis zum 30. Juni 2027 vorgesehen.
Zuletzt soll die Verwaltung prüfen, inwieweit eine interkommunale Zusammenarbeit bei der leitungsgebundenen Wärmeversorgung mit Nachbarstädten und deren Versorgungsunternehmen sinnvoll ist, insbesondere im Hinblick auf die Verknüpfung von Wärmenetzen über Stadtgrenzen hinweg. Ein Bericht über den Sachstand wird ebenfalls bis zum 30. Juni 2027 erwartet.
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- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 4.Anträge
- 4.1Drohnentechnik zur BaumkontrolleZur Vorlage · 20262125 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. September 2026 gestellt. Der Antrag sieht vor, die Stadtverwaltung mit der Beschaffung von Drohnentechnik zu beauftragen, um die kommunalen Baumkontrollen zu unterstützen. Die Technologie soll zunächst im Rahmen eines Pilotbetriebs ergänzend zu den bisherigen Kontrollmethoden eingesetzt werden. Nach einer Erprobungsphase soll die Verwaltung über die gewonnenen Erkenntnisse und die Wirksamkeit des Einsatzes an den Ausschuss berichten.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, die durch die Drohnen gewonnenen Bilddaten künftig mithilfe von Künstlicher Intelligenz auszuwerten, um Schäden am Baumbestand frühzeitig zu identifizieren. Zudem soll die Verwaltung nach geeigneten Förderprogrammen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Europäischen Union für die Beschaffung und den Einsatz der Drohnentechnik suchen und diese nach Möglichkeit nutzen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Nutzung ähnlicher Verfahren in anderen Kommunen. Als Gründe für den Einsatz der Technik werden die Herausforderungen durch den Klimawandel, Trockenperioden, Wetterereignisse sowie Krankheiten und Schädlingsbefall angeführt. Der Einsatz der Drohnen soll die Kontrolle von Baumkronen und schwer zugänglichen Bereichen erleichtern, die Dokumentation verbessern und den Personaleinsatz effizienter gestalten.
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- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 4.2Einsatz- und Eingriffsbefugnisse Kommunaler OrdnungsdienstZur Vorlage · 20262301 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. September 2026 einen Antrag zur Überprüfung der Einsatz- und Eingriffsbefugnisse des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gestellt.
Die Antragstellerin fordert die Verwaltung dazu auf, die Befugnisse und Einsatzmittel des KOD im Hinblick auf die Ausbildung und Qualifikation der Beschäftigten zu prüfen. Dabei sollen insbesondere die Notwendigkeit und Angemessenheit der Ausstattung mit Einsatzstöcken und Handfesseln untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Rat vorgelegt werden, um mögliche Anpassungen der Befugnisse und Mittel aufzuzeigen.
Zudem wird beantragt, den Kommunalen Ordnungsdienst zu verpflichten, Bodycams in konfliktbehafteten Situationen konsequent einzusetzen. Die Aufzeichnung soll laut Antrag sowohl dem Eigenschutz der Beschäftigten als auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen und zur Deeskalation beitragen.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Ausbildung der KOD-Beschäftigten kürzer und stärker im Verwaltungsbereich angesiedelt sei als das Studium der Polizeikommissärinnen und Polizeikommissäre. Ein Verzicht auf bestimmte Einsatzmittel wie Schlagstöcke und Handfesseln solle dazu beitragen, die Aufgaben des KOD klarer von polizeilichen Tätigkeiten abzugrenzen und den Fokus auf ordnungsrechtliche sowie präventive Arbeit zu legen. Die Stadt verfüge rechtlich über den Spielraum, den Umfang der Ausstattung des Ordnungsdienstes selbst zu bestimmen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 4.3Schluss mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum!Zur Vorlage · 20262302 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. September 2026 einen Antrag gestellt, der Maßnahmen gegen sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum vorsieht. Die Vorlage fordert die Verwaltung dazu auf, dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) vorzulegen. Ziel ist es, sogenannte sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprachen, Gesten oder Geräusche, auch als Catcalling bezeichnet, als unerwünschtes Verhalten festzuschreiben.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, wie ein verpflichtendes Fortbildungsprogramm für das Personal des Ordnungsamtes zum Umgang mit sexualisierter Belästigung etabliert und langfristig im Fortbildungskatalog der Stadt verankert werden kann. Hierbei sollen externe Fachexpertisen, etwa aus den Bereichen Gleichstellung und Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt, einbezogen werden. Zudem wird die Prüfung bestehender digitaler Meldestrukturen und Beschwerdesysteme der Stadt auf mögliche Ergänzungen beantragt.
Der Antrag sieht zudem vor, die im Prozess gewonnenen Erkenntnisse auf Landes- und Bundesebene einzubringen. Über kommunale Spitzenverbände und die Ansprache zuständiger Ministerien soll die Prüfung eines eigenständigen Tatbestands der sexualisierten Belästigung im Ordnungswidrigkeitenrecht angestrebt werden. Die Begründung der Fraktion führt an, dass sexuelle Belästigung das Sicherheitsgefühl und die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum beeinträchtige und die BOSVO durch die Benennung klarere Maßstäbe für die Prävention schaffen könne.
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- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 4.3.1Schluss mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum! - Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Grüne -Zur Vorlage · 20262490 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. September 2026 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit der Bekämpfung von sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum.
Der Änderungsantrag sieht vor, den ursprünglichen Antrag in zwei Punkten neu zu formulieren. Erstens soll geprüft werden, inwieweit die Aufzählung der Verstöße gegen allgemeine Verhaltenspflichten in § 3 Absatz 1 der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) um den Punkt „verbale und nonverbale sexualisierte Belästigung“ rechtssicher ergänzt werden kann. Zweitens soll untersucht werden, in welcher Form ein Fortbildungsprogramm für das Personal des Ordnungsamtes zum Umgang mit sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum etabliert werden kann.
Die Punkte 3 und 4 des ursprünglichen Antrags werden durch diesen Änderungsantrag nicht übernommen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Ergebnisse einer bereits in Köln begonnenen Prüfung, die infolge eines entsprechenden Ratsbeschlusses durchgeführt wird, in die weiteren Überlegungen einzubeziehen. Eine schriftliche Begründung zum Antrag liegt nicht vor, da die Erläuterungen mündlich erfolgten.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Wattenscheid Mitte (ISEK WAT 2025) hier: Änderungsantrag im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesZur Vorlage · 20261578 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung prüft im Rahmen des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für Wattenscheid-Mitte die Fortführung von Elementen des Projekts „Gesund durch Bewegung“ (Fit in WAT). Da die bisherige Förderung durch die Technions Krankenkasse ausgelaufen ist und keine städtischen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Weiterführung in der ursprünglichen Form nicht möglich. Es wird untersucht, ob Teilaspekte wie der Aktionstag „Wat in Action“, das Minisportabzeichen oder der Geräteverleih beibehalten werden können; abschließende Gespräche mit Beteiligten, etwa dem Stadtsportbund, stehen noch aus.
Gleichzeitig werden die Ziele der Bewegungsförderung durch andere stadtweite Maßnahmen adressiert. Dazu gehören das Projekt „Bochum bewegt gesund“ sowie die Kernaktivitäten der Bochum Strategie, wie Urban Sport, die Entwicklung grüner Oasen und die Gestaltung von Räumen für Spiel, Bewegung und Aufenthalt. Beispielsweise werden im Bereich Urban Sport bereits neue Sportboxen in Wattenscheid eingesetzt. Zudem arbeitet der öffentliche Gesundheitsdienst an einer neuen Angebotsstruktur zur Gesundheitsförderung in den Quartieren. Der Stadterneuerungsprozess in Wattenscheid behält das Thema Gesundheit als Schwerpunkt bei, insbesondere im Hinblick auf die Prävention für vulnerable Bevölkerungsgruppen und die klimagerechte Gestaltung öffentlicher Räume.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 11.09.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.07.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Natur, Landschaft, Öffentliches Grün
- 5.2Tiny Forest hier: mündlicher Bericht der Verwaltung
- 5.3Naturschutzgebiet Ruhraue StiepelZur Vorlage · 20262198 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ zum Status des Naturschutzgebietes Ruhraue Stiepel reagiert. Die Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEPL) wird kontinuierlich vorangetrieben, wobei die Optimierung von Grünlandflächen sowie die Verbesserung der Lebensraumqualität im Fokus stehen. Zu den bereits durchgeführten oder geplanten Maßnahmen gehören die Bekämpfung invasiver Neophyten, insbesondere des Riesenbärenklaus, die Gehölzpflege sowie die Sicherung von Flächen. Zudem werden Maßnahmen zur Besucherlenkung und zum Schutz sensibler Bereiche vorbereitet.
Hinsichtlich der Filterbecken teilte die Verwaltung mit, dass eine geplante Elektrobefischung zur Reduzierung des Fischbestandes und zur Förderung von Amphibien bislang nicht stattgefunden hat, da kein geeigneter Auftragnehmer gefunden wurde. Die Untere Naturschutzbehörde steht hierzu im Austausch mit weiteren Akteuren.
Bezüglich der Bestandsentwicklung konnte eine erfolgreiche Brut des Weißstorches dokumentiert werden. Auch bei den produktionsintegrierten Kompensationsflächen der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft zeigt sich eine positive Entwicklung, da wiederholt die Feldlerche nachgewiesen wurde. Ergänzend wurden weitere Brutvorkommen der Feldlerche sowie des Wiesenpiepers registriert. Über eine mögliche Nutzung des Schleusenwärterhauses findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und verschiedenen Naturschutzverbänden statt, wobei erste Umweltbildungsveranstaltungen bereits durchgeführt wurden.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.4Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten eines Bochumer Vereins gegenüber einem KreditinstitutZur Vorlage · 20262243 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum die Mitteilung mit der Nummer 20262243 zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft vor. Gegenstand der Vorlage ist die Gewährung einer Bürgschaft in Höhe von 80 Prozent zugunsten eines Bochumer Vereins gegenüber einem Kreditinstitut.
Der Verein beabsichtigt, eine Einrichtung im Bereich des Kleingartenwesens mit entsprechenden Aufbauten auszustatten. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll über ein Darlehen erfolgen, das bei einem Kreditinstitut aufgenommen wird. Das Institut fordert für die Kreditvergabe die Übernahme der Ausfallbürgschaft durch die Stadt Bochum. Laut der Vorlage besteht die Stadt im Rahmen der Erfüllung ihrer gemeindlichen Aufgaben an dieser Maßnahme unmittelbar interessiert.
Die Beratung der Vorlage erfolgt in einer nichtöffentlichen Sitzung. Dies ist erforderlich, da die Mitteilung finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen des Vereins und des Kreditinstituts enthält. Eine Veröffentlichung dieser Informationen könnte nach Angaben der Verwaltung zu wirtschaftlichen und finanziellen Nachteilen für den Verein sowie für das beteiligte Kreditinstitut führen. Die Vorlage bezieht sich auf einen bereits vorliegenden Beschluss des Rates vom 1. Oktober 2026. Federführend für das Dokument ist das Amt für Finanzsteuerung.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.5Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2026/ 2027Zur Vorlage · 20262292 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über die geplanten Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum für das Winterhalbjahr 2026/2027, welches den Zeitraum von Oktober 2026 bis Februar 2027 umfasst. Die Maßnahmen beinhalten Durchforstungen im Stadtwald auf einer Gesamtfläche von 111,8 Hektar, wobei verschiedene Forstorte wie Im Hammertal, Stiepeler Straße oder Blücher Kippe betroffen sind. Darüber hinaus sind Fällungen in Park- und Grünanlagen, auf Friedhöfen, auf Schulgrundstücken, auf Sportplätzen, im Straßenbegleitgrün, an Straßenbäumen sowie auf Kinderspielplätzen vorgesehen. Das Tiefbauamt plant zudem Fällungen an Straßen wie dem Harpener Hellweg oder der Castroper Straße sowie 15 Bäume im Bereich der Großprofilreinigung.
Im Bereich der Infrastruktur sind Rodungen für den Unterhaltsweg im Waldgebiet Hinterland, die Errichtung einer vorübergehenden Baustraße für den Kanalneubau An der Papenbug sowie die Freistellung einer Stromtrasse an der Kemnader Straße vorgesehen. Die Stadtwerke Bochum planen die Fällung eines Straßenbaumes an der Hattinger Straße zur Erneuerung einer 10-kV-Stromstation.
Ergänzend zu den Fällungen sind Neupflanzungen geplant. Nachdem im Winter und Frühjahr 2026 bereits 187 Bäume in den Bezirken I bis VI gesetzt wurden, ist für die kommende Pflanzperiode die Pflanzung von weiteren 868 Bäumen vorgesehen. Die Aufforstung umfasst zudem eine Fläche von 9,4 Hektar mit insgesamt 70.500 Forstpflanzen. Die Mitteilung dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie die Bezirksvertretungen.
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Beratungsfolge
- 17.11.2026 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (6. Sitzung)
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Herr Kamplade berichtet ausführlich und präsentationsgestützt zum Sachstand. Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem einsehbar.Er beantwortet die Nachfragen der Herren Hüsten und Finke sowie der Damen Kössler und Paul zu den Themen Baumkataster, An
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Umwelt und Klima
- 5.6Sachstand der Projekte Gießpatenschaften und Gießkannenheld*innenZur Vorlage · 20261824 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung hat im Rahmen einer Anfrage der Ratsgruppe „Die Stadtgestalter/Volt“ den Sachstand zu den Projekten „Gießpatenschaften“ und „Gießkannenheld*innen“ dargelegt.
Bezüglich der Gießpatenschaften für Bochumer Bäume, die seit 2021 zur Bewässerung in Trockenperioden dienen, verzeichnete die Verwaltung einen Rückgang der Beteiligung. Während im Jahr 2021 noch 57 Personen eine Patenschaft über die entsprechende App im Geoportal übernahmen, sank die Zahl im Jahr 2022 auf 17 Interessenten. Seit 2023 wurden keine neuen Gießpatenschaften mehr registriert. Als Werbemaßnahme für das Jahr 2026 wird eine Pressemitteilung in Erwägung gezogen, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass die Bewässerung im Rahmen der Bestandspflege bedarfsgerecht angepasst wird.
Zum Projekt „Gießkannenheld*innen“, das von der VBW GmbH und der VBW Stiftung durchgeführt wird, gibt die Verwaltung eine positive Bewertung ab. Das Projekt, welches ursprünglich von einer Essener Ehrenamtsagentur stammt, nutzt Wassertanks zur Bewässerung von Bäumen sowie zur Pflege von Gemeinschaftsgärten und Hochbeeten. Die VBW Stiftung finanziert und liefert die Tanks, sofern lokale Akteure die verbindliche Nutzung und den Anschluss an ein Fallrohr in Eigenleistung zusichern. Die Tanks werden unter anderem in Wohnprojekten und Bildungseinrichtungen eingesetzt. Eine Ausweitung des Angebots durch die Bearbeitung weiterer Anfragen lokaler Initiativen ist geplant.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.7Energy Sharing - Strom aus kommunalen PV-Anlagen mit Bürger*innen und kleine Unternehmen teilenZur Vorlage · 20261876 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe STADTGESTALTER / Volt, vertreten durch Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger, hat im Juni 2026 eine Anfrage zum Thema „Energy Sharing“ gestellt. Ziel der Anfrage war es, die Möglichkeiten zu untersuchen, Strom aus kommunalen Photovoltaikanlagen über das öffentliche Netz mit Bürgerinnen, Bürgern und kleinen Unternehmen zu teilen. Dabei wurden insbesondere die Rolle der Stadtwerke Bochum als Dienstleister, die notwendigen technischen Voraussetzungen wie der Smart-Meter-Rollout sowie mögliche Vorteile für die lokale Gemeinschaft erfragt.
Die Verwaltung erklärte in ihrer Antwort, dass die durch das Projekt „Mission Solar“ gewonnene Energie vorrangig für den Eigenverbrauch der jeweiligen Immobilien oder zur regionalen Direktvermarktung durch die Stadt Bochum vorgesehen sei, weshalb ein Energy Sharing derzeit nicht erforderlich sei. Die Stadtwerke Bochum bewerteten den administrativen und abrechnungstechnischen Aufwand als sehr hoch, da viele Prozesse und Datenformate in der Branche noch unklar seien. Zwar wurden Vorteile wie der Zugang zu lokal erzeugtem Strom und der Beitrag zum Klimaschutz benannt, jedoch sehen die Stadtwerke aufgrund komplexer Hürden und eines fehlenden Kundennutzens aktuell keine Grundlage für eine Positionierung als Sharing-Dienstleister. Derzeit sind keine konkreten Maßnahmen oder Vertriebsformen für dieses Modell geplant; die Entwicklungen in der Verbandsarbeit werden jedoch beobachtet.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.8Sachstand zur Umsetzung der "Charta Faire Metropole Ruhr 2030" in BochumZur Vorlage · 20262086 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung der „Charta Faire Metropole Ruhr 2030“ in Bochum. Seit Januar 2025 werden zentrale Beschaffungsvorgänge bei sensiblen Produktgruppen mit einem Auftragswert von über 5.000 Euro im Portal „Kompass Nachhaltigkeit“ dokumentiert. Das Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 mindestens 50 Prozent der Beschaffung in diesen Gruppen nachhaltig auszurichten. Für Leistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte wird die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien durch eine Dienstanweisung ab Januar 2026 verbindlich verankert. Weitere geplante Schritte umfassen die Rezertifizierung als Fairtrade-Town, die Durchführung der Fairen Woche 2025 sowie die Beantragung einer Koordinierungsstelle bei der SKEW im Juni 2026. Die Umsetzung erfolgt über bestehende Strukturen ohne zusätzliche finanzielle Mehrkosten.
Zusätzlich sind Maßnahmen zur Förderung der lokalen Wirtschaft vorgesehen. Dazu gehören ein Workshop zum Thema faire Beschaffung für Unternehmen und Gastronomien sowie die Sensibilisierung von Betrieben durch die Bochum Wirtschaftsentwicklung. Im Rahmen struktureller Maßnahmen wird eine Erklärung zu den ILO-Kernarbeitsnormen entwickelt. Zudem werden zwei Zuschussprogramme für Fairtrade-Aktionen an Schulen bereitgestellt und das Sortiment der Bochum Marke-Marketing GmbH erweitert. Im Bereich der Städtepartnerschaften, etwa mit Nordhausen, fanden bereits Vernetzungstreffen statt. Ein Beschluss zur Kenntnisnahme der Berichterstattung ist für den 15. September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.9Hitze-Risikogebiete in Bochum und kommunale AnpassungsmaßnahmenZur Vorlage · 20262104 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zum Thema Hitze-Risikogebiete und kommunale Anpassungsmaßnahmen reagiert. Als Gebiete mit höchster Handlungspriorität werden die Innenstadtquartiere, insbesondere das Bermuda3Eck und das Viktoriaquartier, sowie Industrie- und Gewerbegebiete mit hohen Versiegelungsgraden identifiziert. In den Stadtteilen Hamme, Hofstede und Teilen von Wattenscheid besteht zudem eine Doppelbelastung durch Hitze und Starkregen, die mit sozialen Risikofaktoren einhergeht.
Zur Senkung der Hitzebelastung setzt die Stadt auf verschiedene Maßnahmen im öffentlichen Raum. Bei Neubauprojekten wie dem Ostpark wird ein innovatives Regenwassermanagement im Sinne der Schwammstadt verfolgt. In den Stadterneuerungsgebieten Hamme und Wattenscheid Mitte werden Entsiegelungspotenziale und Baumpflanzungen geprüft. Das Konzept „Upgrade Grün und Spiel“ dient als Grundlage für Begrünungsmaßnahmen in der Innenstadt, wobei bereits Projekte wie die Aufwertung des Platz am Kuhhirten oder die Schaffung von Hochbeeten an der Massenbergstraße umgesetzt werden oder geplant sind.
Die Stadt nutzt zudem Klimamodellierungen und demografische Daten, um soziale Strukturen in die Planung von Klimaanpassungsmaßnahmen einzubeziehen. Zur Finanzierung werden Mittel aus der Städtebauförderung sowie aus dem KRIS-Förderprogramm genutzt. Für private Eigentümer stellt die Verwaltung ein Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünungen bereit. Bei größeren städtebaulichen Maßnahmen werden zudem klimatische Untersuchungen durchgeführt, um die Erhaltung von Frischluftschneisen sicherzustellen.
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- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.10Kommunales Förderprogramm: Bochums Dächer, Fassaden und Gärten- ökologisch und klimaangepasstZur Vorlage · 20262294 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zum kommunalen Förderprogramm „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten – ökologisch und klimaangepasst“ detaillierte Informationen zur Nutzung der Fördermittel bereitgestellt. Das Programm, das Maßnahmen zur Begrünung und Entsiegelung unterstützt, wurde nach einer ersten Phase von 2021 bis 2022 im Juli 2023 aufgrund der Nachfrage neu aufgelegt.
Im Zeitraum von 2021 bis Ende 2024 wurden insgesamt 204 Projekte gefördert. Die Anzahl der Förderbescheide lag im Jahr 2021 bei 80 und im Jahr 2022 bei 66, während im Jahr 2023 19 und im Jahr 2024 38 Projekte bewilligt wurden. Die Förderbeträge bewegten sich pro Projekt zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Mehrheit der Bewilligungen entfiel auf die Kategorie zwischen 500 und 5.000 Euro.
Hinsichtlich der Fördergegenstände dominierten Dachbegrünungen die Statistik, mit 71 Projekten im Jahr 2021 und 35 Projekten im Jahr 2024. Zudem wurden Entsiegelungen von Vorgärten sowie Fassadenbegrünungen gefördert. Die Verteilung der Projekte auf die Stadtbezirke variierte jährlich; so verzeichneten beispielsweise der erste und der sechste Stadtbezirk in den ersten beiden Förderjahren die höchsten Projektzahlen. Bei den Antragstellenden waren primär private Eigentümerinnen und Eigentümer vertreten, während im Jahr 2021 auch Vereine und eine Erbbauberechtigte Förderbescheide erhielten.
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- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.11Ausweiskontrollen in Schwimm- und Freibädern der WasserWelten Bochum GmbHZur Vorlage · 20261838 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage von Elias Bala (Fraktion Die Linke im Rat) hat die Verwaltung Informationen zu den seit dem 25. Juni 2026 eingeführten Ausweis- und Taschenkontrollen in den Schwimm- und Freibädern der WasserWelten Bochum GmbH vorgelegt. Diese Maßnahmen betreffen alle Einrichtungen des Betreibers, einschließlich des Urban Blue.
Das Ziel dieser Kontrollen ist laut Verwaltung die Gewährleistung eines sicheren Badebetriebs. Durch die Überprüfung von Ausweisdokumenten soll die Anonymität der Gäste aufgehoben werden, um im Falle von Vorfällen die polizeiliche Ermittlungsarbeit zu unterstützen. Taschenkontrollen sollen das Mitführen verbotener Gegenstände wie Glas oder Messer verhindern. Die Durchführung erfolgt am Eingang durch eigenes Personal oder externe Sicherheitsdienste. Akzeptiert werden amtliche Lichtbildausweise, die einen Adressnachweis ermöglichen.
Hinsichtlich des Datenschutzes gab die Verwaltung an, dass bei der Sichtung der Dokumente keine personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert werden. Als Alternativen zur aktuellen Regelung wurden unter anderem eine flächendeckende Kameraüberwachung oder ausschließlich personalisierte Online-Tickets geprüft, jedoch aufgrund der Einschränkungen für die öffentliche Zugänglichkeit verworfen. Die Entscheidung wurde von der Geschäftsführung und den Badleitungen auf Grundlage des Hausrechts getroffen. Die entsprechenden Haus- und Badeordnungen wurden bereits angepasst.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 03.07.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.12Fehlende Anlaufstellen für Opfer von sexualisierter Gewalt in BochumZur Vorlage · 20262034 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zur Situation von Anlaufstellen für Opfer sexualisierter Gewalt reagiert. Hintergrund der Anfrage war ein Bericht über eine Abweisung an einer im Internet aufgeführten Anlaufstelle im St.-Elisabeth-Hospital, bedingt durch laufende Zertifizierungsprozesse im Rahmen der landesweiten Umstellung auf die „Vertrauliche Spurensicherung“ (VSS).
Die Verwaltung gibt an, dass die Informationen auf der städtischen Webseite bereits an die aktuelle Versorgungssituation angepasst wurden. Zur Koordination der Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter das Gesundheitsamt, die Augusta Kliniken, das St. Josef-Hospital, die Polizei Bochum sowie verschiedene Beratungsstellen wie pro familia oder Wildwasser Bochum e.V., beantragt das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hinsichtlich der Evaluation der Abläufe weist die Verwaltung darauf hin, dass die Vertrauliche Spurensicherung eine freiwillige Leistung der Kliniken ist und die Integration in den Klinikalltag sowie die entsprechende Auswertung durch die medizinischen Einrichtungen erfolgen muss. Das Referat führt zudem jährliche Schulungen in Kooperation mit dem Rechtsmedizinischen Institut des Universitätsklinikums Essen durch. Eine Versorgungslücke bestehe aktuell nicht, da die Augusta-Kliniken sowie die Kinderklinik des St. Josef-Hospitals das Angebot bereitstellen. Weitere Kliniken befinden sich im Zertifizierungsprozess, der voraussichtlich bis zum Jahresende abgeschlossen sein wird.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.13Sicherheitsrelevante Vorfälle am Infostand der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bochum am 15.05.2026, Kortumstraße 79–81 (vor TK Maxx), in der Zeit von 14:00 Uhr bis 18:00 UhrZur Vorlage · 20262112 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Ratsfraktion zu sicherheitsrelevanten Vorfällen während eines Infostandes am 15. Mai 2026 reagiert. Die Anfrage bezog sich auf Ereignisse in der Kortumstraße, bei denen es laut der Fraktion zu Protesten, der Blockade des Standes durch Personen der Organisation „Antifa“ sowie zu aggressivem Verhalten gegenüber dem Personal kam. Die Fraktion hatte zudem die polizeiliche Reaktion sowie die Abwesenheit von Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) thematisiert.
Zur Beantwortung der Fragen teilte die Verwaltung mit, dass keine Erkenntnisse über den genauen Ablauf des Vorfalls oder die Anzahl der beteiligten Personen vorliegen. Ebenso liegen keine Informationen über etwaige strafrechtliche Vorbelastungen der beteiligten Personen der Stadt vor. Eine Begleitung von Informationsständen durch den KOD erfolgt grundsätzlich nicht.
Hinsichtlich der präventiven Maßnahmen stellte die Verwaltung fest, dass zwischen der Stadt Bochum und dem Polizeipräsidium Bochum eine Ordnungspartnerschaft besteht. Da für den besagten Tag eine Versammlung des „Bündnisses gegen Rechts“ angemeldet war, unterlag die Situation dem Schutz des Versammlungsrechts nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Das Polizeipräsidium Bochum ist als zuständige Behörde für die Maßnahmen im Rahmen des Versammlungsgesetzes NRW verantwortlich und handelt dabei im eigenen Ermessen. Die Stadt Bochum hat keine rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Einsatzplanung oder die Eingriffsschwelle der Polizeibeamten.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.14Durchsetzung der KatzenschutzverordnungZur Vorlage · 20262114 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Gruppe „Stadtgestalter/Volt im Rat“ zur Durchsetzung der Bochumer Katzenschutzverordnung Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage war die Frage, weshalb in einem spezifischen Fall ein unkastrierter Kater nicht durch Inbesitznahme in Obhut genommen wurde und ob die Verordnung um Bußgeldvorschriften ergänzt werden sollte.
Das Ordnungs- und Veterinäramt erläuterte, dass das Einfangen von Freigängerkatzen in der Regel nur in Kooperation mit den Haltern möglich sei und eine polizeiliche Amtshilfe in solchen Fällen kaum nutzbar sei. Eine Änderung der Satzung zur Einführung von Bußgeldern sei bisher nicht beauftragt worden, da bei der Verabschlagung der Verordnung der politische Wille bestand, primär auf Überzeugung statt auf Zwang zu setzen. Zur Durchsetzung der Verordnung nutzt die Verwaltung eine Handlungskaskade, die von Aufforderungen über Ordnungsverfügungen bis hin zur Androhung und Beibringung von Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro oder 500 Euro reicht.
Hinsichtlich der Zahlen gab die Verwaltung an, dass seit 2018 in 13 Fällen Kastrationen per Ordnungsverfügung angeordnet wurden, wovon 10 Fälle nachweislich abgeschlossen sind. Im Jahr 2026 wurde eine Katze zur Kastration in Obhut genommen. Eine aktive Kontrolle von Katzen ohne ermittelbare Halter ist laut Verwaltung aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht vorgesehen. Kosten für Maßnahmen wurden bisher bei einer Katze in Rechnung gestellt.
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- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- Feuerwehr und Rettungsdienst
- 5.15Aktueller Stand zur Finanzierung des RettungsdienstesZur Vorlage · 20262024 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die aktuelle finanzielle Situation des Rettungsdienstes, die durch eine geänderte Auffassung der Krankenkassen zur Gebührenkalkulation beeinflusst wird. Gegenstand des Konflikts ist die Refinanzierung von Einsätzen, bei denen zwar Rettungsmittel eingesetzt werden, jedoch kein Patiententransport stattfindet. Während bisher die Kosten für den Regelbetrieb inklusive Fehlfahrten weitgehend durch die Krankenkassen gedeckt waren, beschränken die Kostenträger die Erstattung künftig auf tatsächlich stattgefundene Transporte.
Für das Jahr 2026 werden zwei Szenarien für die Stadt Bochum betrachtet. Bei einer Umsetzung des vom Land Nordrhein-Westfalen vorgelegten Musterbeschlusses, der eine 50-prozentige Mitfinanzierung von Fehlfahrten bis zu einem Anteil von 15 % vorsieht, entstünde ein Kostenanteil der Stadt von etwa 6,8 Millionen Euro. In diesem Fall müssten geplante Ausbauvorhaben des Rettungsdienstbedarfsplans zurückgestellt werden. Sollten die Krankenkassen hingegen bei der Anwendung einseitiger Festbeträge bleiben, würde sich der Kostenanteil der Stadt auf rund 11,6 Millionen Euro belaufen.
Es bestehen weiterhin rechtliche Unsicherheiten in den Bereichen Gebühren-, Haushalts- und Rettungsdienstrecht. Insbesondere die Frage, ob Kommunen Vereinbarungen mit finanziellen Belastungen ohne kommunalaufsichtliches Risiko zustimmen dürfen und wie die rechtssichere Gestaltung der Gebührenkalkulation aussieht, ist ungeklärt. Konkretisierungen durch landesrechtliche Erlasse werden nach der Sommerpause erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.16Sachstand: Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie als interkommunales Projekt der Städte Essen und Bochum – Erstellung einer MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 20262064 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zum interkommunalen Projekt einer gemeinsamen Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzakademie der Städte Bochum und Essen. Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 2. Mai 2024 sowie eines vorangegangenen Letter of Intent wird nun die Umsetzung einer Machbarkeitsstudie eingeleitet. Nachdem es im Vorfeld zu zeitlichen Verzögerungen bei der Vorbereitung der Auftragsvergabe durch die Stadt Essen gekommen war, dient die Studie nun der Prüfung der Realisierbarkeit dieses Vorhabens.
Im Zentrum der Untersuchung steht die Verifizierung der maximalen Nutzungsmöglichkeiten auf einem Grundstück in Bochum-Wattenscheid. Dabei sollen die jeweiligen Raum- und Flächenbedarfe der geplanten Akademie berücksichtigt werden. Die Machbarkeitsstudie soll als Grundlage für die weitere Planung dienen, um die Rahmenbedingungen für die Aus- und Fortbildung der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren beider Kommunen festzulegen. Ein Ziel des interkommunalen Projekts ist es, Synergien zu nutzen, um der aktuellen Haushaltslage Rechnung zu tragen. Der Abschluss der Machbarkeitsstudie wird nach aktuellem Stand im Laufe des ersten Halbjahres 2027 erwartet. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. September 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.17Sachstandsbericht zur Konfliktentwicklung in einer Löscheinheit der Freiwilligen Feuerwehr Bochum (Februar 2025 bis Juni 2026)Zur Vorlage · 20262115 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Konfliktentwicklung innerhalb der Löscheinheit 11 der Freiwilligen Feuerwehr Bochum vorgelegt. Der Bericht bezieht sich auf die Zeitspanne von Februar 2025 bis Juni 2026 und knüpft an vorangegangene Mitteilungen zu Unstimmigkeiten in der Löscheinheit Günnigfeld an.
Nach Feststellungen der Feuerwehr wurden Gegenstände aus den Räumlichkeiten der Löscheinheit entfernt. Diese Entfernung erfolgte ohne vorherige Abstimmung oder Zustimmung der zuständigen Stellen. Die betroffenen Gegenstände stehen teilweise im Zusammenhang mit dem Dienstbetrieb der Feuerwehr.
Um die Eigentums- und Nutzungsrechte zu wahren und den Sachverhalt rechtlich zu klären, hat die Verwaltung entschieden, Strafanzeige gegen beteiligte Mitglieder des Kameradschaftsvereins zu erstatten. Ziel der Stadt Bochum ist es, den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb der Freiwilligen Feuerwehr sicherzustellen. Eine weitere Bewertung des Vorgangs sowie die Prüfung möglicher dienst- und vereinsrechtlicher Konsequenzen werden in den laufenden Verfahren durchgeführt. Der Bericht dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- Nachgereichte Antworten der Verwaltung
- 5.18Wasserverbrauch während Trocken- und HitzeperiodenZur Vorlage · 20262271 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Ratsgruppe „Stadtgestalter/Volt“ die Auswirkungen von Hitze- und Trockenperioden auf den Wasserverbrauch. Eine Auswertung der Jahre 2021 bis 2025 zeigt, dass Hitzeperioden mit einem erhöhten Wasserverbrauch im Versorgungsnetz der Stadtwerke Bochum verbunden sind. An sehr warmen Tagen lag der Verbrauch im Mittel etwa 15 % über dem jährlichen Durchschnitt, in Spitzenzeiten wurden Anstiege von über 30 % verzeichnet.
Hinsichtlich der Wasserentnahme aus Gewässern stellt die Verwaltung fest, dass keine signifikanten Auswirkungen von Hitzeperioden auf die Entnahme aus Fließgewässern feststellbar sind. Das Trockenfallen einzelner Gewässer wird auf natürliche Gegebenheiten zurückgeführt. Da die Stadtwerke Bochum Trinkwasser von den Vorlieferanten Wasserwerke Westfalen und Wassergewinnung Essen beziehen, liegen keine Daten zur Entnahme aus Gewässern vor.
Die Trinkwasserversorgung gilt nach aktuellem Stand auch bei längeren Trockenperioden als gesichert. Eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus dem Netz wird derzeit nicht als notwendig erachtet; solche Maßnahmen kämen nur bei entsprechenden Hinweisen der Vorlieferanten in Betracht.
Bei der Verwaltung und den kommunalen Beteiligungen bestehen aktuell keine besonderen Regelungen zur Einschränkung der Bewässerung. Es wird jedoch auf einen bedarfsgerechten Umgang geachtet, etwa durch die Nutzung von Regenwasser oder aufbereitetem Brauchwasser. Zur Senkung des Wasserverbrauchs setzt die Verwaltung auf technische Maßnahmen wie die Instandhaltung des Leitungsnetzes und moderne Messtechnik zur Leckageerkennung.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.19Polizeieinsatz im Bochumer Freibad und Konsequenzen für die Sicherheit in städtischen BädernZur Vorlage · 20262311 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Ratsfraktion zum Sicherheitsvorfall im Freibad Bochum-Werne vom 24. Juni 2026 reagiert. In der Antwort wird erläutert, dass die genaue Rekonstruktion des Ablaufs sowie die Ermittlung der Teilnehmerzahl in die Zuständigkeit der Polizei und der Staatsanwaltschaft fallen.
Die Betreiberin, die WasserWelten Bochum GmbH, führt verstärkte Sicherheitsmaßnahmen wie die Ausweispflicht für Besucher ab 14 Jahren sowie Taschenkontrollen auf Basis des Hausrechts durch. Diese Maßnahmen dienen der Prävention und der Identitätsfeststellung. Die Ausweiskontrollen sind als proaktive Maßnahme für die laufende Saison angelegt; eine Aufhebung der Kontrollen hängt von der Sicherheitslage und der Besucherfrequenz ab. Im direkten Zusammenhang mit dem Vorfall wurde ein Hausverbot bis September 2027 ausgesprochen.
Hinsichtlich der Kosten für den Sicherheitsdienst berichtet die Verwaltung von einem Anstieg der Aufwendungen. Für den Zeitraum Mai bis Juli 2026 fielen rund 140.000 Euro für externe Wachdienste an, verglichen mit etwa 57.000 Euro im Vorjahreszeitraum. Dieser Unterschied wird auf den witterungsbedingten Besucherandrang und den früheren Einsatz des Personals ab Mai zurückgeführt. Die WasserWelten Bochum GmbH sieht die Maßnahmen als wirksam an, da es seither zu keinen weiteren vergleichbaren Vorfällen kam, und behält sich eine Anpassung des Sicherheitskonzepts bei Bedarf vor. Die Haus- und Badeordnung wurde bereits an die neuen Anforderungen angepasst.
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- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 5.20Bundesfreiwilligendienst im Bereich Umwelt und Naturschutz der Stadt BochumZur Vorlage · 20262338 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ zum Bundesfreiwilligendienst im Bereich Umwelt und Naturschutz der Stadt Bochum Stellung bezogen. Die Betreuung und Anleitung der im Bereich Umwelt- und Naturschutz eingesetzten Freiwilligen erfolgt durch den Technischen Betrieb. Die praktische Einsatzplanung sowie die fachliche Begleitung werden vor Ort durch die zuständigen Mitarbeiter des Technischen Betriebs sichergestellt.
Ein Maßnahmenprogramm im Bereich Umwelt- und Naturschutz wird durch das Umwelt- und Grünflächenamt aufgestellt. Die darin enthaltenen Aufgaben werden entsprechend der jeweils verfügbaren Anzahl an Freiwilligen bearbeitet. Sofern Aufgaben nicht durch den Bundesfreiwilligendienst wahrgenommen werden können, erfolgt die Umsetzung durch das Umwelt- und Grünflächenamt, wobei Leistungen gegebenenfalls an Dritte wie Unternehmen, Verbände oder Vereine vergeben werden.
Für das laufende Jahr teilte die Verwaltung mit, dass keine Maßnahmen durch Bundesfreiwilligendienstleistende begleitet wurden, da derzeit keine Freiwilligen im Bereich Umwelt und Naturschutz eingesetzt sind. Entsprechend existieren aktuell keine laufenden oder konkret geplanten Maßnahmen, die durch diesen Dienst umgesetzt werden. Die Ausschreibung der Stellen erfolgt über den Internetauftritt der Stadt Bochum im Bereich Ausbildung und Karriere. Geeignete Bewerbungen werden an den Technischen Betrieb weitergeleitet, wo die fachliche Begleitung durch eine Praxisanleitung erfolgt.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Schutz von Wohnungslosen durch den KOD?Zur Vorlage · 20262355 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat der Stadt Bochum“ hat im Rahmen einer Anfrage zur 4. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit Informationen zum Umgang des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) mit dem Eigentum wohnungs- und obdachloser Menschen angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte aus der Bürgerschaft, wonach der KOD wiederholt persönliche Gegenstände von Menschen, die ihre Habseligkeiten im öffentlichen Raum aufbewahren, entfernt oder entsorgt haben soll.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Fragen zu den bestehenden Maßnahmen des KOD zum Schutz dieser Personengruppen im öffentlichen Raum. Zudem wird nach den spezifischen Vorgaben und Handlungsanweisungen gefragt, die für den Ordnungsdienst im Umgang mit wohnungs- und obdachlosen Menschen sowie deren persönlichem Eigentum gelten. Dabei soll dargelegt werden, nach welchen Kriterien das Vorgehen des KOD in diesen Situationen gerichtet ist. Die Antwort auf die Anfrage soll zudem an den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit weitergeleitet werden.
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- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 6.2Sichtbarkeit der Internationalen Gartenausstellung 2027 in BochumZur Vorlage · 20262356 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur 4. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit Informationen zur Sichtbarkeit der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA) angefordert. Die Fraktion weist darauf hin, dass die IGA 2027 mit stadtplanerischen Projekten verbunden ist, die über das Veranstaltungsjahr hinaus Bestand haben sollen, die Ausstellung im Stadtbild jedoch bislang wenig präsent sei.
Die Anfrage umfasst vier spezifische Fragestellungen. Zunächst wird nach dem aktuellen Planungsstand des städtischen Begleitprogramms gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, wie die Bochumer Orte und Projekte, die Teil der IGA sind, vor Ort gekennzeichnet werden sollen. Zudem wird nach der Bereitstellung von Informations- und Werbematerialien durch die IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH für die Bochumer Projektstandorte gefragt. Abschließend wird die Verwaltung nach konkreten Planungen oder Überlegungen zur Erhöhung der Sichtbarkeit im Stadtbild gefragt, etwa durch den Einsatz von Fahnen, Bannern, Informationstafeln oder QR-Codes an den IGA-Projekten. Die Beantwortung der Anfrage ist für die kommende Ausschusssitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 6.3Entwicklung der ehemaligen Parkplatzfläche am Blumenfriedhof an der Harpener StraßeZur Vorlage · 20262442 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger - BSW hat im Rahmen einer Anfrage zum 15. September 2026 Informationen zum aktuellen Sachstand der ehemaligen Parkplatzfläche gegenüber dem Blumenfriedhof an der Harpener Straße angefordert. Hintergrund ist die geplante Umnutzung und mögliche Entsiegelung des Areals, da die Fläche aufgrund sinkender Besucherzahlen nicht mehr als Parkvorhaltefläche benötigt wird.
In der Anfrage wird auf eine Antwort der Verwaltung aus dem März 2025 Bezug genommen, in der eine Untersuchung durch einen Bodengutachter zur Eignung der Fläche für die Versickerung von Niederschlagswasser angekündigt wurde. Die Ratsgruppe bittet um Auskunft, ob dieses Gutachten bereits vorliegt und welche Ergebnisse es erbracht hat. Zudem werden konkrete Pläne für die zukünftige Gestaltung sowie ein Zeitplan für die Entsiegelung und Begrünung erfragt.
Die Anfrage thematisiert zudem den aktuellen Zustand der Fläche, die nach wie vor abgesperrt und ungenutzt erscheint. Es wird nach den Gründen für die bisher ausbleibende Umgestaltung sowie nach möglichen organisatorischen oder finanziellen Hindernissen gefragt. Die Ratsgruppe regt die Prüfung von Zwischenlösungen, wie etwa einer temporären Begrünung, an und erkundigt sich nach der langfristigen Sicherstellung der Pflege sowie der Möglichkeit einer Einbindung von Anwohnerinnen, Anwohnern und lokalen Initiativen in den Gestaltungsprozess.
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- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 6.4Rattenbefall auf privaten Grundstücken und Immobilien in BochumZur Vorlage · 20262485 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 4. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. September 2026 wurde eine Anfrage zur Situation von Rattenbefall auf privaten Grundstücken und Immobilien in Bochum eingereicht. Hintergrund der Anfrage sind wiederholte Beschwerden aus der Bürgerschaft über Nagetierproblematiken im privaten Bereich.
Die Anfrage richtet sich an die Verwaltung und umfasst mehrere Fragen zur internen Organisation und zum Verfahrensablauf. Es wird nach der Koordination von Meldungen zwischen den beteiligten städtischen Stellen sowie nach der konkreten Vorgehensweise bei Eingang eines Hinweises gefragt. Dabei sollen die Dokumentation, die Bewertung von Hinweisen sowie die Durchführung von Vor-Ort-Überprüfungen erläutert werden. Zudem wird nach den rechtlichen Möglichkeiten der Stadt gefragt, bei Beeinträchtigungen der Umgebung durch Rattenbefall, Vermüllung oder mangelnde Grundstückspflege einzugreifen, insbesondere wenn wiederkehrende Beschwerden über dieselben Objekte vorliegen.
Des Weiteren bittet die Anfrage um statistische Informationen für den Zeitraum von 2021 bis 2025. Erfragt werden die Anzahl der registrierten Vorgänge, die Anzahl der abgeschlossenen sowie der noch offenen Fälle und der Anteil der Fälle, die mit unsachgemäßer Müllentsorgung oder mangelnder Grundstückspflege in Verbindung stehen. Abschließend wird die Verwaltung nach einer systematischen Erfassung wiederkehrender Probleme sowie nach der Möglichkeit gefragt, einen Zusammenhang zwischen Rattenbefall und sogenannten Problemimmobilien herzustellen.
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- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 6.5Genehmigungen und Gebühren für StraßenmusikZur Vorlage · 20262486 · Anfrage
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Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur 4. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit Informationen zur Regelung der Straßenmusik in der Stadt angefordert. Derzeit ist für das öffentliche Musizieren in der Innenstadt sowie in anderen Stadtteilen eine Genehmigung erforderlich. Für diesen Zeitraum von fünf Tagen wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Der Antrag für eine solche Erlaubnis kann im Technischen Rathaus gestellt werden.
Die Anfrage umfasst vier spezifische Fragestellungen zur Verwaltungspraxis und zur aktuellen Lage. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Genehmigungen für Straßenmusik seit dem Jahr 2023 jährlich erteilt wurden. Zudem wird nach der Anzahl der Mitarbeiter gefragt, die aktuell mit der Bearbeitung und Erteilung dieser Genehmigungen betraut sind.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, wie viele Beschwerden bezüglich der Lautstärke durch Straßenmusik im laufenden Jahr beim Ordnungsamt eingegangen sind. Abschließend wird nach der Anzahl der Kontrollen durch das Ordnungsamt gefragt, bei denen Straßenmusiker ohne gültige Genehmigung angetroffen wurden. Die Beantwortung der Fragen soll schriftlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- –Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorlagen für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse bzw. die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- 9.1Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten eines Vereins gegenüber einem zurzeit noch nicht feststehenden Kreditinstitut
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW zur Standortprüfung und Einrichtung einer öff. WC-Anlage im Bereich der Jahrhunderthalle Bochum bzw. Westpark.
- 11.2Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Zuordnung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Namen und Adressen
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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