Schutz von Wohnungslosen durch den KOD?
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat der Stadt Bochum“ hat im Rahmen einer Anfrage zur 4. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit Informationen zum Umgang des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) mit dem Eigentum wohnungs- und obdachloser Menschen angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte aus der Bürgerschaft, wonach der KOD wiederholt persönliche Gegenstände von Menschen, die ihre Habseligkeiten im öffentlichen Raum aufbewahren, entfernt oder entsorgt haben soll.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Fragen zu den bestehenden Maßnahmen des KOD zum Schutz dieser Personengruppen im öffentlichen Raum. Zudem wird nach den spezifischen Vorgaben und Handlungsanweisungen gefragt, die für den Ordnungsdienst im Umgang mit wohnungs- und obdachlosen Menschen sowie deren persönlichem Eigentum gelten. Dabei soll dargelegt werden, nach welchen Kriterien das Vorgehen des KOD in diesen Situationen gerichtet ist. Die Antwort auf die Anfrage soll zudem an den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit weitergeleitet werden.
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