Genehmigungen und Gebühren für Straßenmusik
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur 4. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit Informationen zur Regelung der Straßenmusik in der Stadt angefordert. Derzeit ist für das öffentliche Musizieren in der Innenstadt sowie in anderen Stadtteilen eine Genehmigung erforderlich. Für diesen Zeitraum von fünf Tagen wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben. Der Antrag für eine solche Erlaubnis kann im Technischen Rathaus gestellt werden.
Die Anfrage umfasst vier spezifische Fragestellungen zur Verwaltungspraxis und zur aktuellen Lage. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Genehmigungen für Straßenmusik seit dem Jahr 2023 jährlich erteilt wurden. Zudem wird nach der Anzahl der Mitarbeiter gefragt, die aktuell mit der Bearbeitung und Erteilung dieser Genehmigungen betraut sind.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, wie viele Beschwerden bezüglich der Lautstärke durch Straßenmusik im laufenden Jahr beim Ordnungsamt eingegangen sind. Abschließend wird nach der Anzahl der Kontrollen durch das Ordnungsamt gefragt, bei denen Straßenmusiker ohne gültige Genehmigung angetroffen wurden. Die Beantwortung der Fragen soll schriftlich erfolgen.
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