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Antwort der Verwaltung

Durchsetzung der Katzenschutzverordnung

20262114 15.09.2026 Ordnungs- und Veterinäramt

↳ Zugehörige Anfrage Durchsetzung der Katzenschutzverordnung · 30.06.2026
🟡 In Beratung Nächste Station: 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Gruppe „Stadtgestalter/Volt im Rat“ zur Durchsetzung der Bochumer Katzenschutzverordnung Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage war die Frage, weshalb in einem spezifischen Fall ein unkastrierter Kater nicht durch Inbesitznahme in Obhut genommen wurde und ob die Verordnung um Bußgeldvorschriften ergänzt werden sollte.

Das Ordnungs- und Veterinäramt erläuterte, dass das Einfangen von Freigängerkatzen in der Regel nur in Kooperation mit den Haltern möglich sei und eine polizeiliche Amtshilfe in solchen Fällen kaum nutzbar sei. Eine Änderung der Satzung zur Einführung von Bußgeldern sei bisher nicht beauftragt worden, da bei der Verabschlagung der Verordnung der politische Wille bestand, primär auf Überzeugung statt auf Zwang zu setzen. Zur Durchsetzung der Verordnung nutzt die Verwaltung eine Handlungskaskade, die von Aufforderungen über Ordnungsverfügungen bis hin zur Androhung und Beibringung von Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro oder 500 Euro reicht.

Hinsichtlich der Zahlen gab die Verwaltung an, dass seit 2018 in 13 Fällen Kastrationen per Ordnungsverfügung angeordnet wurden, wovon 10 Fälle nachweislich abgeschlossen sind. Im Jahr 2026 wurde eine Katze zur Kastration in Obhut genommen. Eine aktive Kontrolle von Katzen ohne ermittelbare Halter ist laut Verwaltung aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht vorgesehen. Kosten für Maßnahmen wurden bisher bei einer Katze in Rechnung gestellt.

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