Einsatz- und Eingriffsbefugnisse Kommunaler Ordnungsdienst
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit am 15. September 2026 einen Antrag zur Überprüfung der Einsatz- und Eingriffsbefugnisse des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gestellt.
Die Antragstellerin fordert die Verwaltung dazu auf, die Befugnisse und Einsatzmittel des KOD im Hinblick auf die Ausbildung und Qualifikation der Beschäftigten zu prüfen. Dabei sollen insbesondere die Notwendigkeit und Angemessenheit der Ausstattung mit Einsatzstöcken und Handfesseln untersucht werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Rat vorgelegt werden, um mögliche Anpassungen der Befugnisse und Mittel aufzuzeigen.
Zudem wird beantragt, den Kommunalen Ordnungsdienst zu verpflichten, Bodycams in konfliktbehafteten Situationen konsequent einzusetzen. Die Aufzeichnung soll laut Antrag sowohl dem Eigenschutz der Beschäftigten als auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen und zur Deeskalation beitragen.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Ausbildung der KOD-Beschäftigten kürzer und stärker im Verwaltungsbereich angesiedelt sei als das Studium der Polizeikommissärinnen und Polizeikommissäre. Ein Verzicht auf bestimmte Einsatzmittel wie Schlagstöcke und Handfesseln solle dazu beitragen, die Aufgaben des KOD klarer von polizeilichen Tätigkeiten abzugrenzen und den Fokus auf ordnungsrechtliche sowie präventive Arbeit zu legen. Die Stadt verfüge rechtlich über den Spielraum, den Umfang der Ausstattung des Ordnungsdienstes selbst zu bestimmen.
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