Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- Fragen für Einwohnerinnen und Einwohner in Sitzungen der Bezirksvertretungen gemäß §19 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) – Fragen zu stadtgestalterischen Projekten im Stadtbezirk Mitte -Zur Vorlage · 20262333 · Einwohnerfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung Bochum-Mitte wurden Fragen zu stadtgestalterischen Projekten im Stadtbezirk Mitte eingereicht. Die Fragen beziehen sich auf die in der Sitzung am 25. Juni 2026 vorgestellten Projekte zur Umgestaltung des Friemannplatzes sowie zur Umgestaltung des Parks Präsident in Hofstede.
Zunächst wird nach der Urheberschaft der Präsentation zum Projekt Park Präsident gefragt, wobei die Beteiligung eines Planungsbüros aus Essen als mögliche Quelle angeführt wird. Darüber hinaus liegen Fragen zu den administrativen Vorgaben der Stadtverwaltung vor. Es wird nach der Existenz und der Ausgestaltung von Standards für Ausschreibungen bei stadtplanerischen Prozessen gefragt, sofern diese Beteiligungsformate beinhalten. In diesem Zusammenhang wird nach der Verfügbarkeit und der Einsichtnahme dieser Standards gefragt.
Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob die Stadt Vorgaben für die Berichterstattung über den Planungsverlauf festlegt und wie diese sowie deren Einsichtnahme gestaltet sind. Abschließend wird gefragt, ob diese Standards als fester Bestandteil in die Projektausschreibungen für alle stadtplanerischen Prozesse einfließen. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 17. September 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung)
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Antrag auf Prüfung und Einrichtung einer Bewohnerparkzone in der Stahlhauser Straße; Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 20262177 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, in der auf eine Bürgeranregung zur Prüfung und Einrichtung einer Bewohnerparkzone in der Stahlhauser Straße reagiert wird. Der Antragsteller fordert eine verkehrs- und parkraumbezogene Untersuchung sowie die mögliche Einführung oder Erweiterung einer Bewohnerparkzone, um dem Parkdruck im Quartier Stahlhausen/Westend entgegenzuwirken.
Die Verwaltung folgt der Anregung in Teilen. Sie erkennt die beschriebene Problemlage sowie die städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen des Gebiets an. Da die historische Bebauung oft keine privaten Stellplätze bietet und durch die Nähe zu kulturellen und sozialen Einrichtungen sowie zur Innenstadt ein zusätzlicher Parksuchverkehr durch fremde Nutzer entstehen kann, werden die Nutzungskonflikte als nachvollziehbar eingestuft.
Eine unmittelbare Durchführung der angeforderten Untersuchung ist jedoch derzeit nicht möglich. Die Verwaltung führt an, dass aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen weder eine Eigenleistung noch eine externe Vergabe an ein Fachbüro realisierbar ist. Eine isolierte Untersuchung der Stahlhauser Straße wird zudem als fachlich unzureichend betrachtet, da eine umfassende Erfassung des gesamten Quartiers zwischen Alleestraße, Windhausstraße, Bessemerstraße und Stahlhauser Straße notwendig wäre, um Verlagerungseffekte zu berücksichtigen.
Statt einer sofortigen Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt, das Quartier Stahlhausen/Westend in die dritte Stufe des Gesamtkonzepts zum ruhenden Verkehr im erweiterten Innenstadtbereich einzubeziehen. Diese Untersuchung ist für die zweite Jahreshälfte 2029 geplant und soll die Voraussetzungen für Bewohnerparkregelungen prüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Besetzung des 1. Schiedsamtsbezirks Bochum-Mitte (Hamme/Hordel/Riemke/Hofstede)Zur Vorlage · 20262351 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Besetzung des 1. Schiedsamtsbezirks Bochum-Mitte, welcher die Stadtteile Hamme, Hordel, Riemke und Hofstede umfasst, zu regeln. Hintergrund der Vorlage ist das vorzeitige Ausscheiden der bisherigen Schiedsperson aus gesundheitlichen Gründen, wodurch das Amt vor dem regulären Ende der Amtszeit im September 2027 vakant wird.
Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung in der Lokalpresse sowie über soziale Medien wurde eine Bewerbung für die Position eingegangen. Nach einem Eignungsgespräch, an dem die Bezirksbürgermeisterin, die Leitung der Bezirksverwaltungsstelle Mitte, der Vorsitzende der Bezirksvereinigung Bochum des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie Vertreter des Rechtsamtes teilnahmen, wird die Wahl eines Bewerbers vorgeschlagen.
Der Direktor des Amtsgerichts Bochum wurde als aufsichtsführender Richter in den Prozess einbezogen und äußerte keine Bedenken gegen die Neubesetzung. Der vorgeschlagene Bewerber hat erklärt, das Amt im Falle einer Wahl durch die Bezirksvertretung Bochum-Mitte zu übernehmen. Die Entscheidung über die Besetzung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 17. September 2026 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Aufstellen von Weihnachtsbäumen im Stadtbezirk Mitte im Jahr 2026Zur Vorlage · 20262246 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung von Weihnachtsbäumen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, an sieben Standorten Bäume aufzustellen, wobei die Auswahl der Plätze den Vorjahren entspricht. Zu den genannten Orten gehören der Beamtenplatz Hordel, der Tana-Schanzara-Platz, der Inge-Baecker-Platz, der Riemke Markt, die Kreuzung Dorstener Straße/Braunsberger Straße, der Bürgerplatz Hofstede/Rondell Haldenstraße sowie die Theodor-Imberg-Straße.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist die Bereitstellung von 6.000 Euro aus den bezirklichen Haushaltsmitteln vorgesehen. Laut der Vorlage belaufen sich die kalkulierten Kosten basierend auf der Preiskalkulation des Baumservices des Technischen Betriebes auf etwa 4.500 Euro. Der darüber hinausgehende Betrag dient als finanzieller Puffer, um etwaige Mehrkosten nach der städtischen Ausschreibung abzufangen und die Handlungsfähigkeit des Technischen Betriebes sicherzustellen. Die logistische Abwicklung sowie die Beschaffung der Bäume sollen durch den Technischen Betrieb erfolgen. Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit der Pflege des lokalen Brauchtums und der Förderung der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihren Stadtteilen. Die Entscheidung über die Vorlage steht für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 17. September 2026 an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Kinderspielplatz Klara-Max-Str. – Ersatz Spielgerät Fliegender TeppichZur Vorlage · 20262090 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die den Ersatz eines Spielgerätes auf dem Kinderspielplatz in der Klara-Max-Straße vorsieht. Das betreffende Gerät mit der Bezeichnung „Fliegender Teppich“ hat die reguläre Lebensdauer von etwa 12 bis 15 Jahren überschritten und ist nach Angaben des Umwelt- und Grünflächenamtes abgängig. Um den Spielwert des in einer dicht bebauten Lage nahe der Innenstadt gelegenen Spielplatzes zu erhalten, wird ein 1-zu-1-Ersatz angestrebt.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind Kosten in Höhe von 18.000 Euro brutto veranschlagt. Die Finanzierung soll über bezirkliche Haushaltsmittel im Jahr 2026 erfolgen. Der Mittelabfluss wird voraussichtlich im selben Jahr stattfinden. Die jährliche Abschreibung für das neue Spielgerät wird auf rund 1.800 Euro geschätzt.
Hinsichtlich der klimatischen Auswirkungen wird in der Vorlage ausgeführt, dass sich die Klimabilanz durch den Austausch des Gerätes im Vergleich zum Bestand nicht verändert, da lediglich ein Austausch stattfindet und die Flächenanteile nur minimal angepasst werden. Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte soll über die Umsetzung der Maßnahme entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Kinderspielplatz Freiligrathstr. (Schmechtingwiese). – Ergänzung KleinkindspielgerätZur Vorlage · 20262095 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung des Kinderspielplatzes in der Freiligrathstraße vorgelegt. Der Spielplatz befindet sich innerhalb der Park- und Grünanlage Schmechtingwiese in einem dicht bebauten Bereich nahe der Innenstadt. Nachdem in Teilen bereits Spielgeräte ausgetauscht und ein Unterstand ergänzt wurden, sieht die Vorlage die Anschaffung eines zusätzlichen Kleinkindspielgerätes vor. Hintergrund ist ein Wunsch aus der Bürgerschaft, durch die Ergänzung einen spezifischen Bereich für Kleinkinder zu schaffen und damit eine weitere Altersgruppe anzusprechen.
Die Umsetzung der Maßnahme soll durch die Bereitstellung von bezirklichen Haushaltsmitteln in Höhe von 37.000 Euro ermöglicht werden. Dieser Betrag deckt die Kosten für die Lieferung und Montage des neuen Gerätes ab. Der Mittelabfluss wird voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgen. Das neue Spielgerät soll gestalterisch auf die bereits vorhandenen Anlagen abgestimmt werden.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen stellt die Verwaltung fest, dass sich die Klimabilanz des Spielplatzes durch die Installation des Gerätes im Vergleich zum Bestand nicht verändert, da die baulichen Anpassungen der Flächen nur minimal ausfallen. Die Entscheidung über die Vorlage liegt bei der Bezirksvertretung Bochum-Mitte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Spende VBW für Umgestaltung Kinderspielplatz Vorm GruthoffZur Vorlage · 20262323 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, nach der die Bezirksvertretung Bochum-Mitte eine Spende der Wohnbauverein Bochum (VBW) in Höhe von 65.000 Euro für die Neugestaltung des Kinderspielplatzes „Vorm Gruthoff“ annehmen soll. Da die Fläche im Eigentum der VBW liegt, stellt das Unternehmen diesen Betrag zusätzlich zu den bereits vorhandenen bezirklichen Mitteln in Höhe von 65.000 Euro zur Verfügung. Damit stünden für das Projekt insgesamt 130.000 Euro zur Verfügung.
Die Neugestaltung ist notwendig, da die bestehenden Spielgeräte nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen und die Anlage in einem dicht besiedelten Wohngebiet eine hohe Nutzung aufweist. Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung des Spiel- und Aufenthaltswertes. Im Rahmen der Umgestaltung ist zudem eine Entsiegelung von Flächen sowie zusätzliche Baumpflanzungen vorgesehen, um den Anteil an Vegetationsflächen zu erhöhen.
Die Spende der VBW wird über ein Konto der Stadt Bochum abgewickelt. Der Mittelabfluss für die Investition wird für das erste Quartal des Jahres 2027 erwartet. Die jährliche Abschreibung für das Projekt beläuft sich auf etwa 6.500 Euro. Zusätzliche Folgekosten entstehen nicht, da die Unterhaltungskosten für Spielplätze bereits in der bestehenden Spielleitplanung berücksichtigt sind. Die Entscheidung über die Annahme der Spende steht auf der Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 17. September 2026.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Förderung der Veranstaltungsreihe „Wildnistreffs Bochum-Mitte“ der Biologischen Station Östliches Ruhrgebiet e. V.Zur Vorlage · 20261985 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Biologische Station Östliches Ruhrgebiet e. V. hat einen Antrag auf Förderung der Veranstaltungsreihe „Wildnistreffs Bochum-Mitte“ gestellt. Die Maßnahme ist für den Zeitraum von September bis Dezember 2026 geplant und findet auf einer Fläche an der Kreuzung Vierhausstraße und Herner Straße im Stadtbezirk Bochum-Mitte statt. Das Programm umfasst 14 wöchentliche Naturerlebnisangebote für Kinder sowie drei bis fünf ergänzende Impulsveranstaltungen in Kooperation mit Schulen und Kindertageseinrichtungen. Die Angebote sind kostenfrei und erfordern keine Anmeldung.
Ziel des Projektes ist die Förderung der Umweltbildung, des Natur- und Klimaschutzes sowie die nachhaltige Nutzung städtischer Grünflächen. Zudem sollen die soziale Teilhabe und das Gesundheitsbewusstsein der Kinder im Quartier gestärkt werden. Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als förderwürdig, da es die Handlungsfelder der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie, wie etwa Bildung für nachhaltige Entwicklung und soziale Teilhabe, unterstützt.
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, einen Zuschuss in Höhe von 1.670 Euro aus den Mitteln der Nachhaltigkeitsstrategie des Stadtbezirks zu gewähren. Die Bezirksverwaltungsstelle soll mit der Auszahlung beauftragt werden und nach Abschluss der Veranstaltungsreihe die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel prüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Zuschussantrag für den Martinszug 2026 in Bochum-HordelZur Vorlage · 20262051 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Gewährung eines Zuschusses für den Martinsumzug 2026 in Bochum-Hordel beantragt wird. Der traditionelle Umzug ist für den 13. November 2026 geplant.
Der Förderverein für die Gemeinde Sankt Niklaus von Flüe beantragt für die Durchführung der Veranstaltung eine finanzielle Unterstützung aus bezirklichen Haushaltsmitteln in Höhe von 400 Euro. Die beantragten Mittel sollen zur Finanzierung des Posaunenchores sowie des Martinspferdes dienen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung Bochum-Mitte den Zuschuss gewährt und die Bezirksverwaltungsstelle mit der Auszahlung beauftragt. Im Anschluss an die Veranstaltung ist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gemäß den geltenden Richtlinien zu prüfen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die tatsächlichen Kosten durch Vorlage von Rechnungen und Quittungen gegenüber der Bezirksverwaltungsstelle Mitte nachzuweisen. Sollte der Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden oder die Mittel zweckwidrig verwendet werden, ist eine ganz oder teilweise Rückforderung des Zuschusses vorgesehen. Die Entscheidung über die Gewährung der Zuwendung liegt im Ermessen der Bezirksvertretung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Grüne) - 1.9Zuschussantrag für den Martinszug 2026 in Bochum-RiemkeZur Vorlage · 20262070 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses für den Martinsumzug 2026 in Bochum-Riemke vorgelegt. Die Kirchengemeinde St. Peter und Paul beantragt für die Durchführung der Veranstaltung, die am 7. November 2026 stattfinden soll, eine finanzielle Förderung aus bezirklichen Haushaltsmitteln in Höhe von 450 Euro.
Die beantragten Mittel sind für die Finanzierung eines Posaunenchores sowie eines Martinspferdes vorgesehen. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass die Bezirksvertretung Bochum-Mitte den Zuschuss bewilligt. Die Bezirksverwaltungsstelle wird beauftragt, die Auszahlung vorzunehmen und im Anschluss an die Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf Basis der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen im Stadtbezirk Mitte. Ein Verwendungsnachweis durch Vorlage von Rechnungen und Quittungen ist erforderlich. Die Verwaltung behält sich vor, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzufordern, falls die Mittel zweckwidrig verwendet werden oder der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht erbracht wird. Zudem erlischt der Anspruch auf Auszahlung, sofern der geförderte Zweck nicht mehr verfolgt wird. Die Entscheidung über die Förderung liegt im Ermessen der Bezirksvertretung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Grüne) - 1.10Zuschussantrag für den Martinszug 2026 in Bochum-Hamme (Gemeinde Herz-Jesu)Zur Vorlage · 20262073 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Gewährung eines Zuschusses für den Martinsumzug in Bochum-Hamme beantragt wird. Die katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul plant die Durchführung der Veranstaltung am 8. November 2026.
Der beantragte Betrag beläuft sich auf 350 Euro aus bezirklichen Haushaltsmitteln. Die Mittel sollen zur Finanzierung der musikalischen Begleitung sowie für ein Martinspferd verwendet werden. Die Verwaltung schlägt vor, der Kirchengemeinde den Zuschuss zu gewähren und die Bezirksverwaltung mit der Auszahlung zu beauftragen.
Nach Abschluss der Veranstaltung ist die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die entstandenen Kosten durch Vorlage von Rechnungen und Quittungen bei der Bezirksverwaltungsstelle Mitte nachzuweisen. Die Vorlage sieht vor, dass die Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann, sofern die Mittel zweckwidrig verwendet werden oder der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht erbracht wird. Zudem erlischt der Anspruch auf Auszahlung, falls der geförderte Zweck nicht mehr verfolgt wird. Die Entscheidung über den Zuschuss liegt im Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Grüne) - 1.11Zuschussantrag für den Martinszug 2026 in Bochum-HammeZur Vorlage · 20262298 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses für den Martinsumzug 2026 in Bochum-Hamme vorgelegt. Die Kindertageseinrichtung St. Anna beantragt für die Durchführung der Veranstaltung, die am 13. November 2026 stattfinden soll, eine finanzielle Unterstützung aus den bezirklichen Haushaltsmitteln in Höhe von 800 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Kindertageseinrichtung den genannten Betrag für den Martinsumzug zu bewilligen. Die Bezirksverwaltung wird beauftragt, die Auszahlung vorzunehmen. Gleichzeitig ist die Verwaltung angewiesen, nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gemäß den geltenden Zuschussrichtlinien zu prüfen. Sollte ein Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden oder die Mittel zweckwidrig verwendet worden sein, ist eine ganz oder teilweise Rückforderung des Zuschusses vorgesehen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Kosten durch die Vorlage von Rechnungen und Quittungen bei der Bezirksverwaltungsstelle Mitte nachzuweisen. Die Gewährung der Zuwendung unterliegt dem Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte. Die Vorlage basiert auf den entsprechenden kommunalen Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Grüne) - 1.12Ausbaubeschluss Josef-Anton-Gera-Platz an der AlleestraßeZur Vorlage · 20262272 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Mitte einen Ausbaubeschluss für den Josef-Anton-Gera-Platz an der Alleestraße vor. Ziel der Maßnahme ist die Aufwertung der Fläche durch Klimaanpassungsmaßnahmen sowie die Förderung der Aufenthaltsqualität, um Hitze-Hotspots im Stadtgebiet zu reduzieren.
Die Planung sieht die Pflanzung von dreizehn hochstämmigen Bäumen vor, die durch einen Schotterrasen ergänzt werden sollen. Zur weiteren Ausstattung gehören eine Calisthenics-Anlage, sechs Skate-Elemente sowie ein Basketballkorb auf der bestehenden Asphaltfläche. Eine Stahlpergola mit Sitzgelegenheiten und Pflanzkübeln soll die Abgrenzung zum angrenzenden Parkplatz bilden und durch Rankpflanzen für Schatten sorgen. Zudem ist die Bereitstellung eines Containers für Vereine oder Initiativen zur Unterbringung von Trainings- oder Reinigungsequipment vorgesehen.
Die Umsetzung erfolgt unter Verwendung von Fördergeldern aus dem Programm „Klimaanpassung Kommunen.NRW“ in Höhe von rund 374.000 Euro, bezirklichen Mitteln in Höhe von 90.000 Euro sowie einem Eigenanteil der Stadt. Die Gesamtkosten der Bausumme belaufen sich auf 458.155 Euro. Die Verwaltung plant, die Ausschreibung kurzfristig nach dem Beschluss zu veröffentlichen, wobei die Fertigstellung bis zum 30. April 202<0xC2>7 erfolgen muss. Für die künftige Unterhaltung der Grünflächen und der Ausstattung werden jährliche Kosten von etwa 6.000 Euro veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - 1.13Ausbau des Verbindungswegs im Bereich der Grünanlage zwischen Moritzstraße und Neidenburgerstraße (Veloroute 1)Zur Vorlage · 20261504/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zum Ausbau des Verbindungswegs im Bereich der Grünanlage zwischen der Moritzstraße und der Neidenburger Straße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung eines Abschnitts der Veloroute 1. Die Planung sieht vor, den derzeit überwiegend aus Dolomitsand und Asche bestehenden Weg zu verbreitern, zu asphaltieren und mit einer Beleuchtung durch elf Masten auszustatten.
Durch einen erfolgreich abgeschlossenen Grunderwerb kann die Trassenführung geradliniger gestaltet werden. Der Ausbau umfasst zudem die Anbindung eines bestehenden Trampelpfads sowie die Aufwertung eines Bankstandortes. Zur Verbesserung der Orientierung und des Miteinanders von Fuß- und Radverkehr werden zusätzliche Markierungen und Beschilderungen integriert. Im Bereich der Böschung ist eine Mulde zur Versickerung von Oberflächenwasser vorgesehen.
Die Kosten für das Projekt werden auf insgesamt 600.100 Euro geschätzt. Davon entfallen voraussichtlich 80 Prozent auf eine Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen, sodass der städtische Eigenanteil bei rund 110.000 Euro liegt. Die Baumaßnahme soll Ende 2026 beginnen und eine Dauer von etwa 13 Wochen in Anspruch nehmen. Im Zuge der Arbeiten müssen vier Bäume gefällt werden; für die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind 1950 Biotopwertpunkte vorgesehen. Die Stadtwerke Bochum Netz GmbH plant die Mitverlegung von Leerrohren auf eigene Kosten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031Zur Vorlage · 20261645/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur fünften Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bochum für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 vorgelegt. Der Plan dient als strategisches Instrument zur Steuerung und Qualitätsentwicklung in den Bereichen Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit sowie im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Er wurde in Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und integriert Ergebnisse aus der Sozialberichterstattung sowie aus Jugendbeteiligungsformaten.
Die Vorlage benennt zentrale Handlungsfelder und thematische Schwerpunkte, darunter den Fachkräftemangel, soziale Ungleichheit, Digitalisierung sowie die Umsetzung von Inklusion und Kinderschutzstrukturen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Weiterentwicklung von Beteiligungsformen, um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen durch digitale und inklusive Ansätze zu fördern. Zur Sicherung der Qualität sind zudem kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Evaluationen vorgesehen.
Der Rat der Stadt Bochum soll die fünfte Fortschreibung inhaltlich beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die im Plan aufgeführten finanziellen Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanungen anzumelden. Die langfristige Finanzierung der Maßnahmen ist an die aktive Mitwirkung der Träger und Fachkräfte sowie an die Integration der Planimpulse in die laufenden Planungen geknüpft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2(Linke)dagegen: 2(AfD)dafür:12(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:2 (Herr Währisch, Herr Hermann)Dagegen:1 (AfD)Dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, Herr Geers, Herr Kosel, Herr Mauer, FrauReuter, Herr Schlinkert.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 2 (Linke/ Migr. Linke) Dagegen - 2 (AfD/ Liste AfD) Dafür – 10 (SPD/ Liste SPD/ Grüne /Grüne Liste Vielfalt/ / CDU/CDU-Forum Integration)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (Die Linke, StG/V)Dagegen: 2 (AfD)Dafür:10 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG FB - BSW))
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Linke) Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU) - 2.2Bergstraße – FußgängerübergängeZur Vorlage · 20261808 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um in den beiden Nebenstraßen der Bergstraße zwei barrierefreie Fußgängerübergänge zu errichten. Die Planung basiert auf einem Wunsch aus der Bevölkerung, die bestehende Situation an der Höhe der Hausnummer 151 zu verbessern. Aktuell erschweren fehlende Bordsteinabsenkungen und parkende Fahrzeuge die Querung der Nebenstraßen, was insbesondere für Rollstuhlfahrer und andere mobilitätseingeschränkte Personen eine Barriere darstellt.
Die geplante Maßnahme sieht die Herstellung von barrierefreien Übergängen mit taktilen Elementen vor. In der östlichen Nebenstraße soll aus Gründen der Verkehrssicherheit der Seitenraum vorgezogen werden, während in der westlichen Nebenstraße aufgrund der Nähe zu einer bestehenden Gehwegüberfahrt auf diese Maßnahme verzichtet wird. Ziel der Umsetzung ist es, die Sicherheit und die selbstständige Nutzung der Wegeverbindungen zu gewährleisten.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf etwa 49.000 Euro netto bzw. 60.000 Euro brutto. Die Finanzierung der Maßnahme ist für das Haushaltsjahr 2027 über das PSP-Element „Barrierefreiheit Gehwege“ vorgesehen. Die Umsetzung der Bauarbeiten ist für das erste Halbjahr 2027 geplant, wobei eine voraussichtliche Bauzeit von etwa vier Wochen veranschlagt wird. Die Vorlage wird im weiteren Verfahren im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - 2.3Radkreuz: Herner Straße (zwischen Brückstr. und Nordring) – keine ErprobungZur Vorlage · 20262188 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, die den Verzicht auf eine vorgesehene Erprobungsphase für das Radkreuz im Bereich der Herner Straße zwischen Brückstraße und Nordring vorsieht. Statt der ursprünglich geplanten zweistufigen Umsetzung, die zunächst Markierungs- und Beschilderungsarbeiten umfasst hätte, soll direkt der Endausbau erfolgen. Als Gründe für den Entfall der Erprobung führt die Verwaltung das Ausbleiben von Angeboten für die Umsetzung im Jahr 2025 sowie laufende Arbeiten der Stadtwerke an Fernwärmeleitungen an, welche Teilbereiche der Straße derzeit einschränken. Zudem soll durch den direkten Baubeginn des Endausbaus der Zeitplan zur Sicherung der Städtebauförderung im Rahmen des ISEK Innenstadt eingehalten werden.
Die Planung wurde im Zuge der Detailausarbeitung erweitert. Neben der Verkehrsführung und dem Straßenbau sind nun auch der Ausbau von Gehwegen, die Schaffung von Aufenthaltsflächen, Grün- und Spielflächen sowie eine taktile Führung für Sehbehinderte vorgesehen. Auch die Erneuerung der Fahrbahndecke ist Bestandteil der Maßnahme. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 1.185.350 Euro. Davon sind 832.000 Euro als förderfähige Kosten geplant, die zu 80 Prozent durch Zuwendungen aus der Städtebauförderung gedeckt werden sollen. Die verbleibenden 353.350 Euro müssen durch Investitionsmittel der Stadt finanziert werden. Die Maßnahme umfasst zudem Entsiegelungen und Neupflanzungen zur Klimaverbesserung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (SPD)Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (SPD) Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - Radkreuz: Herner Straße (zwischen Brückstr- und Nordring)- keine Erprobung -Präsentation der Verwaltung-
- 2.4Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Alleestraße zwischen Bessemerstraße und Wattenscheider StraßeZur Vorlage · 20262116 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20262116 sieht eine Umplanung der Alleestraße im Abschnitt zwischen Bessemerstraße und Wattenscheider Straße vor. Ziel der Maßnahme ist die Neugestaltung des Straßenraums zur Stärkung des Umweltverbunds aus Fuß-, Rad- und ÖPNV sowie zur Förderung der Klimaresilienz durch Schwammstadt-Elemente. Im Rahmen der Planung soll der motorisierte Individualverkehr auf einen Geradeausfahrstreifen pro Richtung reduziert werden, während die Abbiegestreifen erhalten bleiben. Für den Radverkehr sind beidseitig 2,5 Meter breite Fahrstreifen mit einem 0,75 Meter breiten Sicherheitstrennstreifen sowie die Installation von etwa 33 neuen Fahrradbügeln für bis zu 66 Fahrräder vorgesehen. Im Bereich des ÖPNV ist eine leichte Verschiebung der Haltestelle Jacob-Mayer-Straße/Jahrhunderthalle sowie eine Verbreiterung des Gehwegs geplant.
Die Vorentwurfsplanung umfasst zudem die Reduzierung der Stellplätze für ruhenden Verkehr von 114 auf 93. Im Bereich der Bepflanzung sollen drei der 52 vorhandenen Platanen entfernt und durch sechs Neupflanzungen ersetzt werden. Eine Entsiegelung von etwa 1.135 Quadratmetern ist ebenfalls vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 16.415.000 Euro, wobei sich die Kosten für den Straßenbau auf 5.415.000 Euro, für die Entwässerung auf 10.000.000 Euro und für Baunebenkosten auf 1.000.000 Euro verteilen. Für die Regenwasserbewirtschaftung wird eine Förderung von 100 Prozent über das KRIS-Programm und für den Straßenbau von 75 Prozent angestrebt. Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll die Vorentwurfsplanung zum Vollausbau beschließen und die Verwaltung mit der weiteren Planung beauftragen. Eine Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte ist für den 17. September 2026 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - 2.7Ausbaubeschluss Josef-Anton-Gera-Platz an der Alleestraße
- Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Alleestraße zwischen Bessemerstraße und Wattenscheider Straße - Präsentation der Verwaltung -
- 2.6Beschluss zur Vorentwurfsplanung für die Straße Marienplatz zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum RuhrZur Vorlage · 20262032 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 20262032 befasst sich mit der Vorentwurfsplanung „Kirschblütenstraße“, die eine Umgestaltung der Straße Marienplatz zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum Ruhr vorsieht. Das Ziel der Planung ist die Schaffung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs als Einbahnstraße in Ost-West-Richtung. Geplant sind eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 20, die Stärkung des Radverkehrs sowie eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität. Die Entwürfe der beauftragten Landschaftsarchitekten sehen zudem Maßnahmen zur Klimaresilienz vor, darunter die Entsiegelung von Flächen, die Schaffung von Versickerungs- und Retentionsflächen sowie die Pflanzung von 17 neuen Bäumen.
Eine Umsetzung der Maßnahmen ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage und fehlender Fördermittel derzeit nicht möglich. Eine Realisierung im Rahmen der Eröffnung des Hauses der Musik im Jahr 2028 ist nach aktuellem Stand nicht absehbar. Alle weiteren Planungsschritte stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur den Vorentwurf beschließt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, Fördermöglichkeiten zu prüfen und weitere Planungsschritte einzuleiten, sobald die Finanzierung gesichert ist. Die Vorlage durchläuft die Beratungsfolge der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, des Ausschusses für Kultur und Tourismus sowie der Ausschüsse für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur und für Planung und Grundstücke.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung)
- 2.5Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße sowie der angrenzenden Stellplatzanlage an der GriesenbruchstraßeZur Vorlage · 20262096 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 20262096 sieht einen Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße sowie der angrenzenden Stellplatzanlage an der Griesenbruchstraße vor. Ziel der Maßnahmen ist eine klimaresiliente Stadtentwicklung durch naturnahe Regenwasserbewirtschaftung, die Schließung von Lücken im Radverkehr, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll die Vorentwurfsplanung zum Vollausbau der Rottstraße gemäß der vorliegenden Maßnahmenbeschreibung und dem Lageplan beschließen. Die Verwaltung erhält den Auftrag, weitere Planungsschritte einzuleiten und einen Ausbaubeschluss vorzulegen.
Die Planung umfasst eine Umgestaltung des Verkehrsraums, bei der die Gehwegbreiten auf 2,00 m bis 2,50 m angepasst werden sollen. Die Anzahl der öffentlichen Kfz-Stellplätze wird von etwa 88 auf 28 plus drei Ladezonen reduziert, wobei das Parken auf der Fahrbahn durch Parkbuchten mit Sicherheitstrennstreifen ersetzt wird. Für die Anwohner ist eine Parkscheibenregelung mit Bewohnerfreigabe vorgesehen. Im Rahmen der Klimaanpassung soll die Entsiegelungsfläche von etwa 130 m² auf circa 800 m² erhöht werden, wofür die Fällung von 29 Bäumen und die Neupflanzung von 44 Bäumen vorgesehen sind. Die Entwässerung soll durch ein Mulden-Rigolen-System und die Abkopplung von Dachflächen auf ein Trennsystem umgestellt werden.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 16.270.000 Euro, aufgeteilt in Straßenbau, Entwässerung und Baunebenkosten. Die Finanzierung soll über das KRIS-Förderprogramm sowie über Straßenbauförderung erfolgen. Mittel für die Planungsschritte sind im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2027 bis 2030 vorgesehen. Eine Bürgerbeteiligung fand im Sommer 2026 statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - Grundsatzbeschluss zur Umplanung der Rottstraße sowie der angrenzenden Stellplatzanlage an der Griesenbruchstraße - Präsentation der Verwaltung -
- 2.6Beschluss zur Vorentwurfsplanung für die Straße Marienplatz zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum RuhrZur Vorlage · 20262032/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 20262032/1 befasst sich mit der geplanten Umgestaltung des Marienplatzes im Bereich zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum Ruhr. Grundlage der Planung ist der Vorentwurf „Kirschblütenstraße“ des Büros wbp Landschaftsarchitekten. Die Maßnahmen sehen die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h vor, der als Einbahnstraße in Ost-West-Richtung geführt werden soll. Zudem ist eine Stärkung des Radverkehrs sowie eine Erhöhung der Grün- und Aufenthaltsqualität durch die Schaffung von 17 neuen Baumstandorten, Entsiegelungen sowie neuen Versickerungs- und Retentionsflächen vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Vorentwurf als Basis für die weitere Planung zu verabschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu prüfen und weitere Planungsschritte einzuleiten, sofern die Finanzierung gesichert ist. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit aufgrund der aktuellen Haushaltslage. Ziel ist die Vorbereitung eines Ausbaubeschlusses sowie einer Kostenberechnung, um diese bei den zuständigen politischen Gremien vorlegen zu können, sobald die finanziellen Vorbehalte entfallen sind. Bis dahin bleibt die Situation am Marienplatz unverändert. Der Gremienlauf umfasst die Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie die Ausschüsse für Kultur und Tourismus, Planung und Grundstücke sowie Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur im Zeitraum zwischen September und November 2026.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (9. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - Beschluss zur Vorentwurfsplanung für die Straße Marienplatz zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum - Präsentation der Verwaltung -
- Beschluss zur Vorentwurfsplanung für die Straße Marienplatz zwischen dem Haus der Musik und dem Anneliese Brost Musikforum - Präsentation der Verwaltung -
- 2.7Ausbaubeschluss Josef-Anton-Gera-Platz an der Alleestraße
- 2.8Anpassungen im ÖPNV Liniennetz ab Fahrplanwechsel zum 07.01.2027Zur Vorlage · 20262084 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die Anpassungen im Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs zum Fahrplanwechsel am 7. Januar 2027 vorsieht. Hintergrund der Vorlage sind die steigenden Defizite der BOGESTRA sowie die damit verbundene finanzielle Belastung des städtischen Haushalts. Laut der Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung ist ein Anstieg der Verluste zu verzeichnen, wobei der Finanzierungsbeitrag der Stadt Bochum von 34 Millionen Euro im Jahr 2019 auf voraussichtlich 54 Millionen Euro im Jahr 2025 gestiegen ist. Um das Defizit der BOGESTRA mittelfristig auf einen Zielwert von 95 Millionen Euro zu begrenzen, wurden Einsparszenarien entwickelt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der jährlichen Aufwendungen um etwa 912.000 Euro umfassen die Reduktion des Taktangebotes in Randzeiten sowie bei Linien mit geringer Nachfrage oder Überlagerungen. Zudem ist die Beendigung von Pilotprojekten sowie geringfügige Streckenabkürzungen vorgesehen. Die Verwaltung beantragt, diese Anpassungen im Leistungsangebot zum genannten Zeitpunkt zu beschließen. Ergänzend sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans weitere Maßnahmen zur Netzoptimierung und zur Reduzierung der Aufwendungen erarbeitet werden. Das Vorgehen wurde mit der Stadt Gelsenkirchen abgestimmt, die parallel Anpassungen im eigenen Stadtgebiet vorbereitet. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(Linke)dafür:14(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlagbei einer Enthaltung (Die Linke)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 11 (SPD, Grüne, AfD)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (Die Linke, StG/V)Dafür:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (Linke)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, AfD)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 7 (AfD, UWG:WAT, GrünLinks)Dafür: 11 (SPD, CDU, GrünLinks, WatC)
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 3 (Stadtgestalter/Volt, Linke)dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG FB-BSW)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (CDU) Dagegen: 1 (Linke) Dafür: 11 (SPD, Grüne, AfD) - 2.9Sportpark Feldmark - Errichtung eines integrierten Freiraums für Radsport, Bewegung und ErholungZur Vorlage · 20261646 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Errichtung des Sportparks Feldmark vorgelegt. Ziel des Projekts ist die Weiterentwicklung der bestehenden Rennradstrecke „Walter-Lohmann-Ring“ zu einem integrierten Freiraum für Radsport mit Schwerpunkt Mountainbike sowie für Bewegung und Erholung. Die Maßnahme ist Teil der städtebaulichen Entwicklung des Projekts „OSTPARK – Neues Wohnen“ in den Stadtteilen Altenbochum und Laer.
Der Beschluss umfasst die Umsetzung der sogenannten Basisvariante (Ausbaustufe a). Diese beinhaltet die Herstellung funktionaler Kernbestandteile, wie die flächenbezogene Errichtung eines Pumptracks, die Sanierung und Modifizierung der bestehenden Asphaltstrecke, die Schaffung einer Cross-Country-Anlage sowie die Aufstellung eines Fitnessgerätes und eines Containers für Sanitär- und Lagerzwecke. Die Umsetzung der erweiterten Ausbaustufe b, die zusätzliche Elemente wie einen Spielplatz, eine Calisthenics-Anlage und ein barrierearmes Sportheim vorsieht, ist nicht Bestandteil dieses Beschlusses und bleibt von zukünftigen Finanzierungsentscheidungen abhängig.
Für die Umsetzung der Basisvariante werden Kosten in Höhe von etwa 2,1 Millionen Euro geschätzt. Die Stadt verfügt über eine Förderung in Höhe von 500.000 Euro aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“. Der gesamte Mittelbedarf für die Maßnahmen im investiven Budget der Sportverwaltung ist mit insgesamt 4.415.000 Euro veranschlagt. Planungsrechtlich wurde durch den Bebauungsplan Nr. 1027 die Zweckbestimmung als öffentliche Grünfläche mit der Nutzung als Sportpark gesichert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
- 11.09.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung - 0Dagegen - 2 (AfD)Dafür - 13
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - Sportpark Feldmark - Präsentation der Verwaltung -
- 2.10Realisierungsbeschluss zur Schulhofgestaltung an der Hordeler Heide, ehemals Emil-von-Behring-Schule, TSO an der Hordeler Heide 169eZur Vorlage · 20262215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Realisierungsbeschluss zur klimafreundlichen Umgestaltung des Schulhofs an der Schule an der Hordeler Heide vor. Das Vorhaben ist als Pilotprojekt im Rahmen des Konzepts „Bochums schöne Schulhöfe“ geplant und verfolgt das Ziel, den Schulhof weitgehend zu entsiegeln sowie moderne Lern- und Spielbereiche zu schaffen. Die Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung werden auf rund 1,5 Millionen Euro beziffert. Davon sind etwa 0,9 Millionen Euro förderfähig, wobei die Finanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Emschergenossenschaft erfolgt. Die nicht förderfähigen Kosten in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro umfassen unter anderem die Anschaffung von Spielgeräten sowie die Anlage eines Schulgartens.
Der voraussichtliche Mittelabfluss verteilt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2028. Neben den Investitionskosten entstehen ab Mitte 2031 jährliche Unterhaltskosten in Höhe von etwa 15.000 Euro. Die finanziellen Folgelasten beinhalten zudem einen jährlichen Abschreibungsaufwand von circa 59.000 Euro sowie Zinsaufwendungen. Die Maßnahme umfasst die Entsiegelung von Flächen, die Anlage von Grünflächen und ein Mulden-Rigolen-System zur Regenwasserbewirtschaftung. Diese Maßnahmen dienen der Hitzeanpassung und der Förderung der Biodiversität und unterstützen die Schwammstadt-Strategie der Stadt Bochum. Mit dem Beschluss soll die Verwaltung mit der Durchführung des Projekts beauftragt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Rat (10. Sitzung)
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - 2.11Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Beschluss über den Wärmeplan und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20262218 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20262218) behandelt die Verabschiedung des Wärmeplans der Stadt Bochum sowie die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen. Der Plan dient als Orientierungsrahmen für eine treibgasneutrale Wärmeversorgung und unterteilt das Stadtgebiet in Bereiche für Fernwärme und dezentrale Versorgung. Im Rahmen der Beteiligungsphase gingen 12 Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie 33 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Nach Prüfung der Eingaben wurden Ergänzungen zu den Themen Biomasse, Geothermie und Fernwärme vorgenommen, während wesentliche Änderungen am Plan nicht als notwendig erachtet wurden.
Der Plan umfasst zudem Identifizierungen von Potenzialen für Freiflächen-Photovoltaik auf etwa 50 Hektar sowie Informationen zur Geothermie, wobei Bohrungen bis 100 Meter in die Basisbetrachtung einfließen. Nahwärmenetze werden als dezentrale Einheiten betrachtet. Die Stadt initiiert keine eigenen Projekte, überlässt die Planung jedoch Projektentwicklern. Für den Rückbau des Gasnetzes wird aufgrund langer Vorlaufzeiten ein strategischer Rückzug angestrebt. Die Stadtwerke Bochum haben zudem Prüfkriterien für Fernwärme-Prüfgebiete, wie Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit, ergänzt und Zieljahre für den Prüfabschluss in verschiedenen Gebieten festgelegt.
Nach dem Beschluss durch den Rat soll der Plan an Landesbehörden übermittelt, im Amtsblatt bekannt gemacht und im Internet veröffentlicht werden. Zur Information der Gebäudeeigentümer ist eine Postkartenaktion sowie sechs Informationsveranstaltungen ab November vorgesehen. Eine Überprüfung und Fortschreibung des Plans ist spätestens alle fünf Jahre verpflichtend. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Belastungsausgleich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Linke)Dagegen: 3 (AfD, FDP)Dafür: 14 (SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (CDU, AfD)Dafür 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD, Die Linke)Dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 5 (2 SPD, 3 AfD)Dafür: 7 (3 SPD, 2 CDU, 2 Grüne)
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT, WatC)Anmerkung der Schriftführung:Herr Menningmann (GrünLinks) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - 2.12Radkreuz: Massenbergstraße (Bushaltestellen Bochum Hbf./Boulevard) – Änderung der PlanungZur Vorlage · 20262193 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Änderung der Planung für die Umgestaltung der Massenbergstraße im Bereich der Bushaltestellen Bochum Hbf./Boulevard vorgelegt. Hintergrund der Neugestaltung ist, dass die ursprüngliche Planung aufgrund von Angeboten, die die Kostenschätzungen erheblich überschritten, nicht wirtschaftlich umsetzbar war. Ein geplanter Stahlbau für eine Auskragung in die Tiefgarage wird daher nicht mehr realisiert.
Die neue Planung sieht vor, auf die Auskragung zu verzichten und stattdessen die Fahrbahnen sowie die Radwege schmaler auszuführen. Im Einrichtungsverkehr wird ein hochbordgeführter Radweg zwischen der Busfahrbahn und der Tiefgaragenzufahrt angelegt. Die Fahrbahnbreite für den Bus- und Lieferverkehr wird auf 3,05 Meter reduziert. Die Radwege werden mit Breiten von 1,75 Metern und 2,0 Metern realisiert. Im Ausrichtungsverkehr wird zudem ein Radfahrstreifen geschaffen, der den Radverkehr vom Bus- und Lieferverkehr trennt.
Weitere Änderungen umfassen die Erweiterung der Bushaltestelle sowie die Aufstellung eines zusätzlichen Fahrgastunterstands. Die Kosten für die Maßnahme werden auf etwa 930.658 Euro geschätzt, was unter den Kosten der vorherigen Planungsstufen liegt. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2027 vorgesehen, wobei die Beauftragung im Jahr 2026 erfolgen muss, um Überschneidungen mit dem Schienenersatzverkehr der Bahn zu vermeiden. Die Finanzierung erfolgt über vorhandene Projektmittel sowie Umschichtungen innerhalb des Profit Centers.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- 4.1Parken auf Lehrer*innenparkplätzen außerhalb der SchulzeitenZur Vorlage · 20262361 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Grüne und Die Linke der Bezirksvertretung Bochum-Mitte haben einen Antrag zur Nutzung von Lehrerparkplätzen an Grundschulen im Stadtbezirk gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Parkplätze der Grundschulen außerhalb der Schulzeiten für die Anwohnerschaft freigegeben werden sollen. Hierzu soll eine entsprechende Beschilderung angebracht werden, die darauf hinweist, dass das Parken von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr nicht gestattet ist.
Die Antragsteller weisen darauf hin, dass in Wohngebieten ein hoher Parkdruck herrscht und die aktuelle Beschilderung teilweise zu Unklarheiten führt. Zwar hat die Verwaltung bereits bestätigt, dass das Parken für Externe in den Zeiten von 16:00 Uhr bis 7:00 Uhr des Folgetages möglich ist, jedoch wird auf das Problem hingewiesen, dass Fahrzeuge nicht immer rechtzeitig entfernt werden. Eine einheitliche Regelung und klare Beschilderung sollen diese Situation klären.
Für Fälle, in denen standortbezogene Besonderheiten einer Freigabe entgegenstehen, soll die Bezirksvertretung informiert werden, um über Einzelfallentscheidungen beraten zu können. Die Kosten für die notwendigen Verkehrszeichen sollen aus den bezirklichen Mitteln finanziert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (CDU) - 4.2Errichtung einer Tischtennisplatte GrummeZur Vorlage · 20262362 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Grüne und Die Linke der Bezirksvertretung Bochum-Mitte haben einen Antrag zur Errichtung einer Tischtennisplatte im Stadtteil Bochum-Grumme gestellt. Das Vorhaben sieht vor, dass die Verwaltung eine Tischtennisplatte sowie eine Sitzmöglichkeit auf dem Kinderspielplatz an der Heckertstraße aufstellt. Für die Umsetzung der Maßnahme stellt die Bezirksvertretung Bochum-Mitte Haushaltsmittel in einer Höhe von bis zu 16.000 Euro zur Verfügung.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Neugestaltung des Kinderspielplatzes an der Heckertstraße im Jahr 2025. Im Zuge der Spielleitplanung und der damit verbundenen Umbauarbeiten wurde die bisherige Tischtennisplatte entfernt. Laut dem Antrag wird die Rückkehr einer solchen Spielmöglichkeit sowie einer Sitzgelegenheit angestrebt, um auf die Wünsche von Familien vor Ort einzugehen. Der Antrag ist als Tagesordnungspunkt für die 8. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 17. September 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (CDU) - 4.3Aufstellung von Pollern Einmündungsbereich KlostermannstraßeZur Vorlage · 20262363 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Grüne und Die Linke der Bezirksvertretung Bochum-Mitte haben einen Antrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich der Klostermannstraße in die Hordeler Straße gestellt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die schraffierte Fläche vor der Einmündung der Klostermannstraße in die Hordeler Straße sowie der Bereich nach der Einmündung einzubuchen und mit Pollern auszustatten.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit einer eingeschränkten Sicht auf den fließenden Verkehr im Bereich der Einmündung. Laut Antrag wird die Sicht durch parkende Fahrzeuge behindert, die sich trotz bestehender Parkverbotszonen in diesem Bereich befinden. Dies erschwere die Wahrnehmung von Fußgängern, Radfahrern und herannahenden Fahrzeugen. Durch die geplante Einbuchtung und die Aufstellung der Poller soll das Parken im unmittelbaren Einmündungsbereich unterbunden werden, um die Einsehbarkeit zu verbessern.
Für die Umsetzung der Maßnahmen stellt die Bezirksvertretung Bochum-Mitte Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 2.000,00 EUR zur Verfügung. Zudem wird angeregt, diese baulichen Veränderungen in die Planungen für die Sanierung der Hordeler Straße, die voraussichtlich im Jahr 2030 stattfinden soll, einzubeziehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (CDU)Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (CDU) Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, CDU) - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Sachstand FriedhofsentwicklungskonzepteZur Vorlage · 20261684 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zum Sachstand der Friedhofsentwicklungskonzepte Informationen zur weiteren Planung der Friedhöfe Hordel und Riemke vorgelegt. Während seit dem Grundsatzbeschluss im Jahr 2017 bislang nur für den Friedhof Grumme ein Konzept verabschiedet wurde, ist für die Friedhöfe Hordel und Riemke eine Überplanung und ein Umbau in den 2030er Jahren vorgesehen.
Als Gründe für die zeitliche Verzögerung nennt die Verwaltung begrenzte finanzielle Ressourcen, eine zeitweise unbesetzte Stelle sowie die zunehmende Komplexität der Anforderungen. Die Planung müsse zudem veränderte Bestattungstrends, die Erfassung der technischen Infrastruktur wie Entwässerung und Wasserversorgung sowie die Eignung der Flächen für verschiedene Beisetzungsarten berücksichtigen.
Die künftigen Konzepte sollen den Wandel der Bestattungskultur durch Angebote wie Kolumbarien, Urnenrasengräber und naturnahe Bestattungsformen abbilden. Dabei wird eine flexible Flächennutzung angestrebt, die eine schrittweise Entwidmung bestehender Grabfelder ermöglicht. Für weniger genutzte Flächen sind die Entwicklung von Aufenthalts- und Erholungsflächen sowie eine ökologische Aufwertung durch Blühwiesen oder Baumpflanzungen geplant, teilweise in Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum. Es wird geprüft, inwieweit Flächen aus dem gebührenpflichtigen Bestand in öffentlich nutzbare Grünflächen umgewandelt werden können, sofern dies mit dem Friedhofszweck vereinbar ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Sachstand Trauerhalle HordelZur Vorlage · 20261909 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion den Sachstand zu Sanierungsmaßnahmen an der Trauerhalle Hordel sowie zum Zustand der Wasserstellen auf dem Friedhof dargelegt. Die Sanierung des Daches, der Außenfassade sowie die Innensanierung des Gebäudes sind bereits abgeschlossen. Die Entwässerung wurde ordnungsgemäß an die Kanalisation angeschlossen, wodurch der Außenbereich wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. Für das Jahr 2026 sind keine weiteren baulichen Maßnahmen geplant.
Es steht noch eine Grundreinigung der Halle durch die Zentralen Dienste an, bei der auch Ausblühungen in der Klinkersteinwand beseitigt werden sollen. Nach Abschluss dieser Reinigungsarbeiten wird der Technische Betrieb das neue Mobiliar in der Halle aufstellen. Die Nutzung der Halle wird durch die Reinigungsarbeiten nicht eingeschränkt.
Bezüglich der Wasserzapfstellen auf den Friedhöfen führt die Verwaltung auf, dass das Erscheinungsbild durch Vandalismus, Metalldiebstahl sowie natürliche Verschmutzung und Abnutzung beeinträchtigt wird. Es findet ein schrittweiser Ersatz von Wasserbecken durch Wasserzapfstellen statt, sofern die finanziellen Ressourcen dies zulassen. Eine regelmäßige Reinigung aller Brunnen ist dem Technischen Betrieb aufgrund fehlender personeller und technischer Ressourcen nicht möglich. Reinigungsschritte erfolgen in der Regel im Rahmen von Reparaturarbeiten, sofern entsprechende Meldungen eingehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Kindergräberfeld HauptfriedhofZur Vorlage · 20262026 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Grünen Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zum Kindergräberfeld auf dem Hauptfriedhof Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage war die Frage, ob das seit März 2026 bestehende Sternenkinderfeld für die Ablage kleiner Erinnerungsgegenstände grundsätzlich gesperrt sei und ob Gegenstände von den Flächen entfernt werden.
Nach Angaben der Verwaltung ist ein grundsätzliches Verbot der Ablage kleiner Erinnerungsstücke nicht korrekt. Auf der neuen Anlage sind zwei kreisförmige Bereiche mit Skulpturen als Ablageflächen vorgesehen, worauf auch hingewiesen wird. Die Verwaltung stellt klar, dass die Ablage von Gegenständen geduldet wird, solange diese den Charakter einer individuellen Grabanlage nicht verändern. Da bei den Bestattungen im Sternenkinderfeld mehrere Kinder gemeinsam in einem Sarg beigesetzt werden, ist eine eigenständige Gestaltung der Grabstellen nicht zulässig.
Es wurde bestätigt, dass Gegenstände, die den Eindruck einer gestalteten Grabanlage erwecken – etwa Pflanzen oder Einfassungen –, zurückgebaut und zur Abholung eingelagert werden. Zudem entfernt der Technische Betrieb zeitweise unansehnliche oder defekte Gegenstände und entsorgt diese. Für die neue Anlage ist zudem die Schaffung eines weiteren Bankplatzes geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Sanierung von Hochbeeten im Stadtbezirk MitteZur Vorlage · 20262130 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung Bochum-Mitte über den aktuellen Sanierungsstand der Hochbeete im Stadtbezirk. Im Nachgang zu einem Beschluss der Bezirksvertretung vom März 2026 hat das Tiefbauamt eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Dabei wurde im Bereich „Speckschweiz“, rund um die Schmechtingstraße und die Josephstraße, der größte Sanierungsbedarf festgestellt. In diesem Bereich wurden 21 Hochbeete als stark beschädigt eingestuft.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine schrittweise Erneuerung der betroffenen Beete innerhalb der nächsten vier Jahre vorgesehen. Die Planung sieht vor, jährlich durchschnittlich vier bis fünf Hochbeete zu sanieren oder vollständig zu erneuern. Hierfür werden in den kommenden Jahren jeweils 30.000 Euro aus bezirklichen Haushaltsmitteln benötigt.
Für das laufende Jahr wurden bereits 23.000 Euro bereitgestellt, um die Sanierung der drei am stärksten beschädigten Hochbeete zu finanzieren. Der Baubeginn für diese ersten Arbeiten ist für Anfang Oktober 2026 angesetzt. Die Details zur Verteilung der Sanierungsmaßnahmen sind einer beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2026/ 2027Zur Vorlage · 20262292 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über die geplanten Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum für das Winterhalbjahr 2026/2027, welches den Zeitraum von Oktober 2026 bis Februar 2027 umfasst. Die Maßnahmen beinhalten Durchforstungen im Stadtwald auf einer Gesamtfläche von 111,8 Hektar, wobei verschiedene Forstorte wie Im Hammertal, Stiepeler Straße oder Blücher Kippe betroffen sind. Darüber hinaus sind Fällungen in Park- und Grünanlagen, auf Friedhöfen, auf Schulgrundstücken, auf Sportplätzen, im Straßenbegleitgrün, an Straßenbäumen sowie auf Kinderspielplätzen vorgesehen. Das Tiefbauamt plant zudem Fällungen an Straßen wie dem Harpener Hellweg oder der Castroper Straße sowie 15 Bäume im Bereich der Großprofilreinigung.
Im Bereich der Infrastruktur sind Rodungen für den Unterhaltsweg im Waldgebiet Hinterland, die Errichtung einer vorübergehenden Baustraße für den Kanalneubau An der Papenbug sowie die Freistellung einer Stromtrasse an der Kemnader Straße vorgesehen. Die Stadtwerke Bochum planen die Fällung eines Straßenbaumes an der Hattinger Straße zur Erneuerung einer 10-kV-Stromstation.
Ergänzend zu den Fällungen sind Neupflanzungen geplant. Nachdem im Winter und Frühjahr 2026 bereits 187 Bäume in den Bezirken I bis VI gesetzt wurden, ist für die kommende Pflanzperiode die Pflanzung von weiteren 868 Bäumen vorgesehen. Die Aufforstung umfasst zudem eine Fläche von 9,4 Hektar mit insgesamt 70.500 Forstpflanzen. Die Mitteilung dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie die Bezirksvertretungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.11.2026 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (6. Sitzung)
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Herr Kamplade berichtet ausführlich und präsentationsgestützt zum Sachstand. Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem einsehbar.Er beantwortet die Nachfragen der Herren Hüsten und Finke sowie der Damen Kössler und Paul zu den Themen Baumkataster, An
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Herr Kamplade berichtet ausführlich und präsentationsgestützt zum Sachstand. Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem einsehbar.Er beantwortet die Nachfragen der Herren Hüsten und Finke sowie der Damen Kössler und Paul zu den Themen Baumkataster, An - Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2026/27 - Präsentation der Verwaltung -
- 5.6Auf dem DahlackerZur Vorlage · 20262257 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Ratsfraktion zum Gelände „Auf dem Dahlacker“ Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage stehen mögliche Bauvorhaben eines Bahnunternehmens, das eine Lok- und Reisezugwagenwartungswerkstatt auf Teilen des Geländes plant.
Nach Angaben der Verwaltung liegt derzeit kein konkreter Bauantrag vor. Da die Prüfung und Genehmigung von Anlagen auf planfestgestellten Bahnflächen dem Planfeststellungsverfahren oder der Plangenehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegt, ist die Stadtverwaltung nicht die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Wirtschaftsförderung Bochum GmbH steht dazu im Austausch mit einem Bahnunternehmen. Das Unternehmen hat zugesichert, die konkretisierte Planung nach Abschluss der Grundstücksverhandlungen der Öffentlichkeit und der Politik zur Verfügung zu stellen.
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 871 „Ehemaliger Güterbahnhof Riemke“ hat keinen Einfluss auf Vorhaben, die über ein Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Das entsprechende Bebauungsplanverfahren wird aktuell nicht aktiv fortgeführt. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 784 „Gewerbegebiet Riemke-Süd“ steht einem Vorhaben auf den nachrichtlich dargestellten Bahnflächen nicht entgegen.
Bezüglich der zu erwartenden Emissionen liegen der Verwaltung keine Informationen vor, da kein Antrag bekannt ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die rechtlichen Vorgaben zum Immissionsschutz eingehalten werden. Geplant sind laut Austausch lediglich Service-Tätigkeiten ohne Komponentenbearbeitung. Für vergleichbare Anlagen werden zwischen 60 und 100 hochqualifizierte gewerbliche Arbeitsplätze sowie bis zu 20 Verwaltungsstellen veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Fragen bezüglich des Ausfalls der durch die Stadtwerke betriebenen öffentlichen E-Ladestationen am Riemker MarktZur Vorlage · 20262001 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion den aktuellen Status der öffentlichen E-Ladestationen auf dem Riemker Markt dargelegt. Die Ladestation ist seit dem 13. April 2026 außer Betrieb. Als Ursache für den Ausfall werden Beschädigungen an der Anlage durch Vandalismus genannt, wodurch ein sicherer Betrieb nicht mehr möglich war. Ein weiterer Vorfall, bei dem Kabel von der bereits stillgelegten Station entwendet wurden, ist der Polizei bekannt.
Die Stadtwerke Bochum haben den Ausfall am ersten Werktag nach dem Vorfall, dem 14. April 2026, dem Hersteller gemeldet und die Instandsetzung eingeleitet. Ein konkreter Termin für die vollständige Wiederinbetriebnahme kann derzeit nicht genannt werden. Die Verwaltung führt hierfür Verzögerungen beim zuständigen Hersteller an, die unter anderem auf die Notwendigkeit der Abstimmung mit dem deutschen Eichamt sowie auf die hohe Anzahl an Vandalismusschäden an Ladestationen in ganz Deutschland zurückzuführen sind. Die Stadtwerke Bochum stehen laut der Vorlage in Austausch mit dem Hersteller, um eine kurzfristige Reparatur der betroffenen Anlagen in Bochum zu erwirken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Sachstandsbericht Umsetzung CarsharingkonzeptZur Vorlage · 20262168 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Carsharing-Konzepts in Bochum. Basierend auf einem Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vom Juni 2025 wird das stationsbasierte Carsharing im öffentlichen Straßenraum kontinuierlich ausgebaut. Hierfür wird ein jährliches Vergabeverfahren durchgeführt, um die Bereitstellung von Stellplätzen zu regeln.
Nach Abschluss von Pilotprojekten wurden verschiedene Standorte, darunter am Hauptbahnhof, am Bergbaumuseum und in der MARK 51°7, in den Regelbetrieb überführt. Die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse wurden jeweils für fünf Jahre erteilt. Ergänzend wurden Standorte in Wattenscheid-Mitte und am Bahnhof Höntrop realisiert, wobei für diese Standorte eine Fehlbedarfsfinanzierung nach der Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements bewilligt wurde. Aktuell stehen in der Stadt 24 Stationen mit insgesamt 51 Fahrzeugen zur Verfügung.
Die Verwaltung nutzt anonymisierte Nutzungsdaten des Anbieters Stadtmobil, um die Standorte zu evaluieren und künftige Bedarfe abzuleiten. Ziel ist es, perspektivisch in jedem Stadtbezirk mindestens eine Station zu etablieren und die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte voranzutreiben. Derzeit werden weitere Standorte für eine Bekanntmachung Ende des Jahres geprüft, damit zusätzliche Stationen im Frühjahr 2027 in Betrieb gehen können. Zudem wird die Beantragung weiterer Fördermittel für die flächendeckende Versorgung geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Bewertung der Anpassungen im ÖPNV Netz zum Fahrplanwechsel Januar 2027Zur Vorlage · 20262157 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über geplante Anpassungen im Bochumer ÖPNV-Netz zum Fahrplanwechsel im Januar 2027. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurden durch eine Arbeitsgruppe aus dem Tiefbauamt und der BOGESTRA Maßnahmen zur Einsparung entwickelt, die ab 2027 einen jährlichen Minderaufwand von etwa 912.000 Euro bewirken sollen.
Das Paket umfasst unter anderem die Einstellung der Linie SB 33 zwischen Wattenscheid und Querenburg sowie eine Linienwegänderung der Linie 365, die künftig direkt zwischen dem Südring und dem Bochum Hauptbahnhof verkehren soll. Zudem sind Fahrplanänderungen vorgesehen, bei denen einzelne Frühfahrten auf den Linien 345/355 und 364/366 sowie Nachmittagsverstärker der Linie 368 entfallen. Auch auf der Linie 390 soll der Verstärkertakt zwischen der Lohackerstraße und der Scharpenseelstraße reduziert werden. Die Verwaltung bewertet die Auswirkungen auf das Angebot als gering, da alternative Fahrtmöglichkeiten bestehen bleiben.
Für die weitere Entwicklung des Nahverkehrsplans, der zum Jahr 2028 fortgeschrieben werden soll, ist die Beauftragung eines externen Gutachters vorgesehen. Ziel ist es, umfassende Minderungsszenarien ab 2028 zu entwickeln, die Einsparpotenziale im Liniennetz identifizieren und die Wirtschaftlichkeit sowie die Fahrgastverträglichkeit prüfen. Die Kosten für das Gutachten werden aus der ÖPNV-Pauschale 2026/27 finanziert. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in die Planung des nächsten Nahverkehrsplans einfließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Verkehrskonzept Bochum-HammeZur Vorlage · 20262175 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Grüne-Fraktion zum Verkehrskonzept für Bochum-Hamme Stellung bezogen. In Bezug auf den Umsetzungsstand des Nahmobilitätskonzepts verweist das Tiefbauamt auf Anlagen, die bereits realisierte, teilweise oder in abgewandelter Form durchgeführte Maßnahmen auflisten. Bestimmte Vorhaben, wie die Erneuerung von Lichtsignalanlagen, können derzeit nicht priorisiert werden, da diese der gesamtstädtischen Planung unterliegen. Auch die Verbreiterung von Gehwegen sei aufgrund von Baumschutzbelangen und der Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit bei Wurzeleinwüchsen zu gewährleisten, nur bedingt möglich.
Für Maßnahmen, die sich aktuell in der Planung oder Ausschreibung befinden, stellt die Verwaltung eine separate Übersicht bereit. Zur Untersuchung der Beschilderung des „Grünpfeils“ für den Radverkehr im Bereich Hamme wurde mitgeteilt, dass nach einer Vorprüfung von 23 Lichtsignalanlagen 22 Zufahrten für eine detaillierte Einzelfallprüfung als geeignet eingestuft wurden.
Hinsichtlich der Parkplatzsituation für Fahrräder bestätigt die Verwaltung den hohen Bedarf. Über 100 öffentliche Abstellplätze wurden bereits im Quartier geschaffen, weitere Planungen existieren, sind jedoch aufgrund der aktuellen Haushaltslage derzeit nicht finanzierbar. Die Einrichtung zusätzlicher Anlagen im öffentlichen Raum erfordert oft die Umnutzung von Kfz-Stellplätzen, was die Parkplatzsituation für den motorisierten Verkehr verschärfen könnte. Zudem wird auf die begrenzte Flächenverfügbarkeit im Straßenraum hingewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Soziale Stadt Hamme: Grüne Wege - EingangsstelenZur Vorlage · 20261961 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Städtebaufördermaßnahme „Soziale Stadt Hamme“ plant die Verwaltung die Errichtung von Eingangsstelen und Informationstafeln an den Zugängen der Grünflächen im Bochumer Stadtteil Hamme. Dieses Vorhaben ist der dritte Teilbaustein der Maßnahme „Grüne Wege“, für die Bund und Land im Jahr 2024 Mittel in einer Gesamthöhe von rund 402.000 Euro bewilligt haben. Ziel der Maßnahme ist es, die Sichtbarkeit und Orientierung an den Grün- und Freiflächen zu verbessern, da diese vom öffentlichen Straßenraum aus oft schwer erkennbar sind.
An 16 Zugängen sollen Informationsstelen aus Cortenstahl aufgestellt werden, die als gestalterische Elemente im öffentlichen Raum dienen. Die Stelen verfügen im oberen Bereich über ein symbolisches Motiv in Form von Bäumen, welches in einem Beteiligungsprozess mit der Bürgerschaft ausgewählt wurde. Zudem sollen auf der Vorderseite der Stelen Karten zur Verzeichnung der Grünflächen angebracht werden. An sechs Standorten, an denen der Platz für eine Stele nicht ausreicht, ist stattdessen die Installation von Informationstafeln vorgesehen.
Die Kosten für die Stelen und Tafeln belaufen sich auf rund 177.100 Euro, wobei 80 Prozent der Kosten durch die Städtebauförderung gedeckt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2027 geplant. Für die Instandhaltung der Stelen wird mit einem jährlichen Aufwand von etwa 1.600 Euro gerechnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Instandsetzung Wegeverbindung vom Nebeneingang der Verkehrsstraße zum Friedhof RiemkeZur Vorlage · 20262247 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der SPD-Fraktion Bochum-Mitte bezüglich der Instandsetzung der Wegeverbindung vom Nebeneingang der Verkehrsstraße zum Friedhof Riemke Stellung bezogen. Der Weg, der im Bereich der Hausnummer 11 ansetzt, weist Unkrautbewuchs und Unebenheiten auf, was die Nutzung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erschwert.
Der Technische Betrieb plant, den Unkrautbewuchs im Herbst zurückzunehmen und die begleitenden Gehölzstreifen fachgerecht zurückzuschneiden. Im Anschluss an diese Vegetationsarbeiten soll die oberste Wegedecke auf der gesamten Verbindung neu aufgebracht werden. Die Arbeiten an den Gehölzen und Rasenflächen werden in Eigenregie durchgeführt, während die Wegebauarbeiten durch einen Fachbetrieb erfolgen sollen. Um die Einschränkungen der Wegnutzung so gering wie möglich zu halten, ist die Umsetzung der Maßnahmen in einem Durchgang vorgesehen. Die Arbeiten werden außerhalb der Brut- und Setzschutzzeiten durchgeführt.
Die Instandsetzung umfasst eine Fläche von rund 300 Quadratmetern. Die Kosten für die Wegebauarbeiten werden auf etwa 18.000 Euro geschätzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Fragen bezüglich des Sachstandes der Stadtwerke-Baustelle Bruchspitze in AltenbochumZur Vorlage · 20262002 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Ratsgruppe UWG: Freie Bürger - BSW zum Sachstand der Baustelle in der Straße Bruchspitze in Altenbochum Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 25. Juni 2026 war der Verzug bei den Arbeiten zur Herstellung eines Fernwärmehausanschlusses.
Nach Angaben der Stadtwerke Bochum konnten die Arbeiten, die ursprünglich für den 8. Juni 2026 geplant waren, aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls des vorgesehenen Baggerfahrers nicht wie angekündigt beginnen. Da der betroffene Mitarbeiter seine Tätigkeit noch nicht wieder aufnehmen konnte, musste eine andere Kolonne für die Maßnahme eingesetzt werden. Diese Kolonne musste vor der Übernahme der Arbeiten in der Bruchspitze zunächst ein anderes laufendes Projekt abschließen.
Die Ausschachtungsarbeiten wurden am 30. Juni 2026 aufgenommen. In der Folge wird eine Verlängerung der voraussichtlichen Gesamtbauzeit um zwei Wochen gegenüber dem ursprünglichen Zeitrahmen von acht Wochen erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Toilette für alleZur Vorlage · 20261864 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Ratsgruppe UWG Freie Bürger-BSW den aktuellen Zustand sowie die Hintergründe zur Nutzung einer speziellen Sanitäranlage erläutert. Anlass der Anfrage war ein Vorfall im Mai 2026, bei dem die elektronische Sicherung einer Tür durch einen mutwilligen Aufbruchversuch zerstört wurde. Die Verwaltung teilte mit, dass die Reparatur aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen verzögert wurde, die Anlage jedoch seit dem 7. August 2026 wieder in Betrieb ist.
Hinsichtlich der Bezeichnung „Toilette für alle“ stellte die Verwaltung klar, dass dieser Begriff fachsprachlich für Toiletten verwendet wird, die für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen zugänglich sind. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Nutzung auf diesen spezifischen Personenkreis beschränkt ist. Um künftige Missverständnisse zu vermeiden, soll ein spezielles Hinweisschild die Berechtigung zur Nutzung deutlich kennzeichnen.
Auf die Frage nach der rechtlichen Einordnung von Vandalismus korrigierte die Verwaltung eine fehlerhafte Formulierung aus einer vorangegangenen Antwort, in der fälschlicherweise angedeutet wurde, dass Vandalismus bei WC-Anlagen häufig „erlaubt“ sei. Die Verwaltung betonte, dass Vandalismus nicht toleriert wird und gegen solche Sachbeschädigungen sowohl straf- als auch zivilrechtlich vorgegangen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Umgestaltung des Josef-Anton-Gera-PlatzesZur Vorlage · 20261988 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Bezirk Mitte zum aktuellen Stand der Umgestaltung des Josef-Anton-Gera-Platzes Stellung bezogen. Die Planungsleistungen wurden bereits im vergangenen Jahr vergeben und durch ein beauftragtes Büro konkretisiert. Nach Abschluss einer abschließenden technischen Prüfung sollen der Baubeschluss sowie die Ausschreibung der Bauleistung folgen.
Inhaltliche Änderungen an der Planung gegenüber den bisherigen Entwürfen umfassen die Ergänzung eines Basketballfeldes im nordöstlichen Bereich der Platzfläche sowie eine optimierte Anordnung von Bäumen, Sitzgelegenheiten, einer Calisthenics-Anlage und Skate-Elementen. Eine öffentliche Vorstellung der Pläne ist für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen, sobald die technischen Prüfungen beendet sind. Beteiligungsformate mit Fachämtern und Nutzergruppen, wie etwa der Skater-Initiative oder der Jugendhilfeplanung, fanden bereits statt; weitere Termine sind aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstands nicht geplant.
Ein Baubeginn im Jahr 2026 ist nicht mehr realisierbar. Die Verwaltung strebt die Vergabe der Bauleistung noch in diesem Jahr an, um einen Baustart Anfang 2027 zu ermöglichen. Als Grund für die zeitliche Verschiebung werden Abstimmungen mit Bodengutachtern bezüglich Altlasten angeführt. Die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel des Bezirks in Höhe von 90.000 Euro sind bereits gebunden. Um eine fristenkonforme Verwendung sicherzustellen, ist eine Beauftragung des Auftragnehmers bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16AmpelschaltungZur Vorlage · 20261598 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 4. Dezember 2025 geantwortet. Gegenstand der Anfrage war die Dauer von Fußgängerampelphasen sowie die Funktionsfähigkeit von Radfahrdetektionssystemen im Bezirk Bochum-Mitte.
Hinsichtlich der Grünzeiten für Fußgänger erläutert das Tiefbauamt, dass die Ermittlung der Freigabezeiten auf den Richtlinien für Lichtsignalanlagen basiert. Dabei wird eine Gehgeschwindigkeit von 1,0 Meter pro Sekunde zugrunde gelegt. Die Verwaltung stellt klar, dass im gesamten Stadtgebiet keine Ampelanlage eine Mindestgrünzeit für Fußgänger von mehr als 30 Sekunden aufweist. In bestimmten Fällen können Grünzeiten über die Mindestfreigabe hinausgehen, sofern es sich um Nebenrichtungen an verkehrsabhängig gesteuerten Anlagen handelt. An Unfallhäufungsstellen werden Grünzeiten teilweise bewusst auf das Minimum begrenzt, um das Unfallrisiko bei Abbiegevorgängen zu reduzieren.
Bezüglich der Detektion von Radverkehr sind der Verwaltung keine Anlagen bekannt, bei denen das Auslösen der Ampel grundsätzlich problematisch ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Induktionsschleifen in der Fahrbahn primär auf magnetisierbare Materialien wie Stahl reagieren, weshalb Fahrräder aus Karbon unter Umständen nicht zuverlässig erkannt werden könnten. Bei Neubauten oder Umrüstungen werden daher vermehrt Kameras eingesetzt. Die Verwaltung bittet bei konkreten Hinweisen auf Störungen der Detektion um Mitteilung, um zeitnah reagieren zu können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Status Parkdeck AkademiestraßeZur Vorlage · 20262075 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 20262075 zum Sachstand des Parkdecks Akademiestraße Stellung genommen. Hintergrund der Anfrage der Fraktion „Die Partei“ aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte war der aktuelle Stand der Sanierungsarbeiten sowie die künftige Nutzung des Objekts.
Nach Angaben der Verwaltung wird die Sanierung des Parkdecks voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Jahres abgeschlossen sein. Über die detaillierten Planungen der privaten Eigentümerin liegen der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen vor.
Hinsichtlich der künftigen Nutzung des Parkraums wurde mitgeteilt, dass die Bereitstellung von Parkplätzen für Anwohnende zu einem späteren Zeitpunkt privatrechtlich geregelt werden muss. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Stellplatznachfrage der Büros, die zum Objekt gehören, Vorrang hat. Spezifische Informationen zu weiteren geplanten Maßnahmen, wie etwa der Installation von E-Ladesäulen oder abschließbaren Fahrradstellplätzen, liegen der Verwaltung nicht vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Alternative Parkflächen SpeckschweizZur Vorlage · 20262081 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen des Konzepts „Feierabendparken“ Gespräche mit verschiedenen Einzelhandelsbetrieben, sozialen Einrichtungen und der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) zur Nutzung von Stellplatzflächen im Quartier „Speckschweiz“ geführt. Ziel der Initiative ist es, Parkflächen außerhalb der Geschäftszeiten für die Anwohnerschaft zur Verfügung zu stellen.
Unter den kontaktierten Einzelhandelsbetrieben im Stadtteil Hamme haben Lidl und Netto grundsätzliches Interesse an einer Beteiligung signalisiert; vertiefende Gespräche sind bereits angesetzt. Auch der Betrieb TEDi bewertet das Konzept positiv und prüft die standortspezifischen Voraussetzungen, während EDEKA und PENNY eine zeitnahe Kontaktaufnahme angekündigt haben.
Bezüglich der Stellplatzanlage des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamts Westfalen teilte die WEG mit, dass eine öffentliche Nutzung aufgrund der notwendigen technischen und sicherheitstechnischen Anpassungen derzeit als wirtschaftlich nicht vertretbar eingestuft wird, eine perspektivische Umsetzung jedoch nicht ausgeschlossen ist.
Für das Familienpädagogische Zentrum besteht Interesse an einer Regelung, um die Parksituation zu strukturieren und Nutzungskonflikte zu vermeiden. Eine Nutzung durch Anwohnende in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden gilt als denkbar, sofern klare Nutzungszeiträume definiert werden. Für bauliche oder organisatorische Anpassungen stehen den Einrichtungen jedoch keine Mittel zur Verfügung. Die Verwaltung führt die Gespräche fort, um die Klärung von bauordnungs- und immissionsschutzrechtlichen Fragen sowie organisatorischen Rahmenbedingungen zu prüfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Falschparker im OstparkZur Vorlage · 20262222 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Parksituation im Bereich des Ostparks reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Beschwerden von Anwohnern über Fahrzeuge, die auf Gehwegen oder der Mittelinsel der Ostparkallee parken.
Seit Beginn des Jahres wurden in dem betreffenden Bereich keine Verwarnungen ausgesprochen. Die Verwaltung führt dies auf laufende Bauarbeiten sowie eine Prüfung der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten für eine Verkehrsüberwachung zurück, die in Abstimmung mit den zuständigen Stadtämtern erfolgt. Während die Verkehrsüberwachung den Bereich künftig regelmäßig kontrollieren und bei Verstößen gegen Parkverbote Maßnahmen ergreifen soll, kann die Nutzung der Mittelfläche nicht als Gehwegparken geahndet werden. Das zuständige Stadtamt prüft daher alternative Maßnahmen zur Entschärfung der Situation, wie etwa die Aufstellung von Pflanzkübeln und Bänken oder die Begrünung der Fläche durch Entsiegelung. Eine konkrete Aussage zur Häufigkeit der Kontrollen ist derzeit nicht möglich, da diese von den personellen Ressourcen und dem Ausmaß festgestellter Verstöße abhängt.
Im Bereich des Ostparks stehen insgesamt 110 öffentliche Stellplätze zur Verfügung. Diese verteilen sich auf die Quartiersgarage, den Maria-Merian-Weg, die Alte Stadtgärtnerei, die Ostparkallee sowie die Bereiche Feldmark Ost und West. Im Bereich Feldmark West wurde die Anzahl der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bewusst gering gehalten, um die Aufenthaltsqualität zu fördern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.20STEK Hofstede/RiemkeZur Vorlage · 20262110 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) für die Bochumer Stadtteile Hofstede und Riemke Stellung bezogen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zwischen November 2025 und Dezember 2026 haben knapp 600 Personen an der Umfrage teilgenommen, darunter 580 Bewohner der betroffenen Gebiete. Dies entspricht einer Beteiligungsquote von etwa 1 % in Hofstede und 2 % in Riemke. Die Verwaltung bewertet die Rückmeldungen als geeignete Grundlage, um Stimmungsbilder und thematische Schwerpunkte zu erfassen.
Als wesentliche Themenbereiche mit hoher Resonanz wurden Grün- und Naherholungsflächen, Wohnen, die Stadtteilmitte mit Einkaufsmöglichkeiten sowie der öffentliche Raum und das Stadtbild identifiziert. Besonders in Riemke wurde die Bedeutung der Einkaufsmöglichkeiten hervorgehoben. Die Online-Anmerkungen werden in den weiteren Analyseprozess einbezogen. Zudem plant die Verwaltung, das Wissen lokaler Akteure und Institutionen durch bestehende Formate wie die Sozialraumkonferenz sowie durch ergänzende Gespräche mit Expertinnen und Experten einzubinden.
Die Ergebnisse der Analyse werden im Jahr 2027 zur Ableitung von Zielen und Maßnahmen genutzt, woraufhin eine Abstimmung mit der Politik und der Öffentlichkeit erfolgen soll. Für das Jahr 2027 sind Vor-Ort-Formate in beiden Stadtteilen vorgesehen. Konkrete Mittelbedarfe für die Umsetzung der Maßnahmen werden im Zuge der weiteren Entwicklung erarbeitet. Die Prüfung von Fördermitteln auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene erfolgt projektbezogen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.21Radschnellweg Ruhr 1 – BA Innenstadt, Wegfall der planfreien Führung am Klever Weg nach Zerschlagung des Grundstücksgeschäfts – Untersuchung einer plangleichen LösungZur Vorlage · 20262006 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine Änderung in der Planung des Radschnellwegs Ruhr 1 im Bereich der Bochumer Innenstadt. Das im Jahr 2025 beschlossene Grundstücksgeschäft zum Erwerb eines privaten Park+Ride-Parkplatzes am Klever Weg ist nicht zustande gekommen. Der Erwerb war an ein Tauschgeschäft gekoppelt, bei dem die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH ein Parkhaus am Buddenbergplatz an den Betreiber der Park+Ride-Anlage veräußert hätte, um Ersatzparkflächen zu schaffen. Da das Unternehmen den Erwerb des Parkhauses aufgrund einer Neubewertung der Risiken nicht weiterverfolgt, konnte das Verkaufsangebot für die Fläche am Klever Weg nicht umgesetzt werden.
In der Folge steht die für ein Brückenbauwerk benötigte Fläche der Stadt Bochum nicht zur Verfügung. Damit ist die ursprünglich vorgesehene planfreie Querung der Universitätsstraße nicht mehr realisierbar. Die Verwaltung wird nun untersuchen, ob eine plangleiche Lösung für diesen Trassenabschnitt umsetzbar ist. Dabei sollen die Auswirkungen auf die Verkehrsqualität für den Rad-, Kfz-, Fuß- und ÖPNV-Verkehr an den betroffenen Knotenpunkten geprüft werden. Über die Ergebnisse dieser Untersuchung wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet. Die Planung für den vorgelagerten Abschnitt zwischen der Bessemerstraße/Grüner Rahmen und der Hermannshöhe/Klever Weg wird hingegen fortgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.11.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (9. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.22Schulstraße in Bochum-MitteZur Vorlage · 20261842 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken aus der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zum Thema Schulstraßen Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage ist der Erfolg eines Schulstraßenprojekts in Bochum-Langendreer sowie die Forderung verschiedener Schulleitungen nach ähnlichen Maßnahmen.
Im Rahmen der Bochumer Nachhaltigkeitsstrategie ist die Erstellung von Schulwegplänen für alle 81 Grund- und weiterführenden Schulen im Stadtgebiet bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Im Stadtbezirk Mitte liegt für eine Schule bereits ein Plan aus dem Jahr 2023 vor, während für drei weitere Schulen die Planung bis Ende des laufenden Jahres erfolgt. Die Pläne werden sowohl auf der Internetseite der Stadt Bochum als auch auf den Webseiten der jeweiligen Schulen veröffentlicht. Fünf Grundschulen im Bezirk Mitte haben Interesse an der Erstellung eines Schulwegplans bekundet, wobei eine explizite Anfrage zu Schulstraßen nicht vorlag.
Bezüglich der Maßnahmen gegen sogenannte Elterntaxis führt die Verwaltung aus, dass die Umsetzung konkreter Maßnahmen erst nach der Auswertung der einzelnen Schulwegpläne möglich ist. Die Kosten für die Beschilderung einer Schulstraße werden auf 750 bis 1.000 Euro geschätzt, wobei weitere Kosten für Anwohnerbefragungen, Verkehrsüberwachung und bauliche Anpassungen anfallen können. Für das Projekt T1-10 stehen im Haushalt des Tiefbauamtes 250.000 Euro zur Verfügung, um die Maßnahmen für alle Schulen im Stadtgebiet zu finanzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.23Parkdruck Ganghoferstr., Grillparzerstr., Gottfried-Keller-Str., StormplatzZur Vorlage · 20262155 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Parksituation in den Straßen Ganghoferstraße, Grillparzerstraße, Gottfried-Keller-Straße und am Stormplatz Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage waren Hinweise von Anwohnern auf einen erhöhten Parkdruck sowie verstärkte Verkehrsüberwachungen in diesem Bereich.
Nach Angaben des Tiefbauamtes lässt sich der Parkdruck nicht reduzieren, solange der Fahrzeugbestand im Viertel stabil bleibt oder steigt. Eine Ausweisung zusätzlicher Parkflächen sei aufgrund geometrischer Einschränkungen nicht möglich, da die vorhandenen Kapazitäten bereits ausgelastet seien. Insbesondere die Einhaltung der erforderlichen Fahrgassenbreiten für Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr setze Grenzen. Ein Parken auf Gehwegen sei nicht möglich, da dies die Erreichbarkeit von Grundstückseingängen beeinträchtige und die Verkehrssicherheit gefährde. In Bereichen, in denen durch parkende Fahrzeuge die erforderliche Mindestfahrbahnbreite von 3,05 Metern unterschritten wird, bestehe gemäß Straßenverkehrsordnung ein gesetzliches Parkverbot.
Bezüglich einer Verbesserung am Stormplatz plant die Verwaltung, die Sanierung der Straße und eine mögliche Verbreiterung des Straßenquerschnitts vorzuziehen, wobei die zeitliche Umsetzung aufgrund der aktuellen Haushaltssituation noch nicht feststeht. Die Umwandlung der Straßen in verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) wurde als Option geprüft. Ein solcher Umbau würde jedoch einen vollständigen Querschnittsumbau erfordern, der Kosten im Millionenbereich nach sich ziehen könnte und die Zufahrt mit motorisierten Fahrzeugen zu den Grundstücken einschränken würde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.24Autorennen auf dem Parkplatz des Hannibal-Einkaufszentrums an der Riemker StraßeZur Vorlage · 20262113 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Bezirk Mitte zur Situation auf dem Parkplatz des Hannibal-Einkaufszentrums an der Riemker Straße reagiert. Die Fraktion hatte im Juni 2026 angefragt, ob der Eigentümer des Geländes als Zustandsstörer in die Pflicht genommen werden kann, um nächtliche Autorennen und die damit verbundene Lärmbelästigung durch Reifenquietschen und Motorenlärm zu unterbinden. Konkret wurde gefragt, ob der Eigentümer Maßnahmen wie Schranken, Poller oder Sicherheitsdienste auferlegt werden können und wie die Einschätzung der Polizei sowie die Anzahl der vorliegenden Beschwerden aus der Anwohnerschaft ausfallen.
Das Ordnungs- und Veterinäramt teilte mit, dass der Polizei die Situation bekannt sei. In einem Kooperationsgespräch am 3. Juni 2026 habe der Betreiber signalisiert, von sich aus Maßnahmen zu ergreifen. Als mittelfristige Lösungen werden eine Parkraumbewirtschaftung mit Kennzeichenerfassung, die Installation von Kameratechnik sowie die Prüfung von Fahrbahnschwellen in Betracht gezogen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen müsse jedoch berücksichtigt werden, dass aufgrund öffentlicher Ladesäulen und einer DHL-Packstation ein Zugang zum Gelände rund um die Uhr gewährleistet bleiben muss. Die Verwaltung sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, dem Eigentümer entsprechende Gegenmaßnahmen aufzuerlegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Frau Laschinski bittet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei um mündliche Berichterstattung in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Frau Laschinski bittet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei um mündliche Berichterstattung in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.25StormplatzZur Vorlage · 20262186 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Bezirk Mitte zum Thema Parkdruck und Verkehrsaufkommen im Wohnquartier zwischen der I. Parallelstraße und dem Quellenweg reagiert. Im Rahmen der Antwort auf die Vorlage 20262186 erläutert das Tiefbauamt, dass im Bereich des Bochumer Stadions bei Heimspielen des VfL regelmäßig Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung stattfinden. Die Sperrung der Straßen zur Sicherstellung der Rettungswege erfolgt derzeit von zwei Stunden vor bis eine halbe Stunde nach Spielbeginn. Eine Ausweitung dieses Zeitraums wird von der Verwaltung nicht angestrebt, da dies zu weiteren Beschwerden der Anwohnerschaft führen könnte und aktuell keine Hinweise auf Probleme durch die Feuerwehr oder das Stadionmanagement vorliegen.
Bezüglich der Sorge um das Kopieren von Parkerlaubnisbescheinigungen weist die Verwaltung darauf hin, dass die Zufahrtsberechtigungen mit einem fälschungssicheren Hologramm-Siegel versehen sind. Der Verein wurde zudem angewiesen, die Zufahrtsregeln konsequent zu kontrollieren. Eine Nutzung des Parkplatzes hinter dem Parkhaus Stadionring als Quartiersparkplatz wird als schwierig eingestuft, da hierfür technische Zufahrtskontrollen und Kosten für den Umbau anfallen würden. Zudem müssten bei Großveranstaltungen Einschränkungen zur Fantrennung durch die Polizei berücksichtigt werden. Zusätzliche Straßenmarkierungen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs werden nicht als notwendig erachtet, da keine Probleme bekannt sind, die durch solche Maßnahmen gelöst werden könnten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.26Fußgängerüberquerung Riemker StraßeZur Vorlage · 20262058 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der SPD-Fraktion zur Einrichtung einer Fußgängerüberquerung an der Riemker Straße geantwortet. Hintergrund der Anfrage war die Prüfung, ob aufgrund der Nähe zum Jugendtreff Hofstede, einem Pocket-Park und einem Kinderspielplatz sowie der geänderten Richtlinien für Zebrastreifen ein Fußgängerüberweg möglich ist.
Nach Angaben der Verwaltung liegt für eine nahegelegene Stelle aus dem Jahr 2022 ein Fußgängeraufkommen von acht Personen pro Stunde vor, was als gering einzustufen ist. Aktuelle Beobachtungen vor Ort bestätigen, dass kein wesentlich höheres Aufkommen im Bereich des Jugendtreffs oder des Spielplatzes festzustellen ist.
Eine Einrichtung eines Zebrastreifens wird von der zuständigen Fachabteilung abgelehnt. Zwar erlauben die geänderten Richtlinien die Einrichtung von Überwegen auch bei geringerem Fußgängeraufkommen, jedoch liegen die örtlichen Voraussetzungen an der angefragten Stelle nicht vor. Aufgrund der Kurvenlage und unzureichender Sichtverhältnisse ist die Anordnung nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung nicht möglich. Zudem überschreitet die Kfz-Verkehrsstärke auf der Riemker Straße die zulässigen Werte für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges. Da die örtlichen Hindernisse bestehen bleiben, sieht die Verwaltung von einer neuen Verkehrszählung ab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.27Einrichtung eines Zebrastreifens am Knotenpunkt Friederikastraße/ Kulmer StraßeZur Vorlage · 20262172 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20262172 zur Einrichtung eines Zebrastreifens am Knotenpunkt Friederikastraße und Kulmer Straße mitgeteilt, dass der ursprüngliche Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Mitte nicht umgesetzt werden kann. Der Antrag der Fraktionen SPD, Grüne und Die Linke sah vor, einen Fußgängerüberweg nach einer bestimmten Variante anzulegen und hierfür Mittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro bereitzustellen.
Grund für die Nichtumsetzung ist die abgeschlossene Prüfung und die Entscheidung, im Abschnitt der Friederikastraße zwischen Romanusplatz und Hattinger Straße eine Tempo-30-Zone einzurichten. Gemäß den geltenden verkehrsrechtlichen Regelungen und Richtlinien werden Fußgängerüberwege innerhalb von Tempo-30-Zonen grundsätzlich nicht angeordnet. Die Sicherheit des Fußverkehrs soll in diesem Bereich stattdessen durch die reduzierte Fahrgeschwindigkeit und bauliche Maßnahmen gewährleistet werden.
Die Verwaltung empfiehlt jedoch, die Querungssituation am Knotenpunkt dennoch zu verbessern. Hierzu wird die Umsetzung einer alternativen Variante vorgeschlagen, die durch einen hervorgezogenen Seitenraum im Einmündungsbereich der Kulmer Straße die Fahrbahnbreite reduziert und die Sichtbeziehungen optimiert. Die Verwaltung rät dazu, die für den Zebrastreifen vorgesehenen finanziellen Mittel für diese bauliche Maßnahme einzusetzen, um die Verkehrssicherheit im Bereich der Tempo-30-Zone zu unterstützen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.28Zivil- und Bevölkerungsschutz stärkenZur Vorlage · 20260907 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion im Bezirk Mitte zur Sicherung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes im Rahmen der Umgestaltung des Amtsplatzes in Bochum-Hamme Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage stand die Frage, ob die Bausubstanz einer unterhalb der Platzfläche befindlichen alten Tiefbunkeranlage sowie deren technische Anlagen im Zuge der Planungen erhalten bleiben können und ob Ein- und Ausgänge für Schutzräume im Bedarfsfall wiederherstellbar wären.
Nach Angaben der Verwaltung sieht die aktuelle Planung vor, die Asphaltschichten über dem Bunker zu erneuern, um dort Parkraum zu schaffen. Eine Erhaltung der Bausubstanz des Bunkers im Sinne einer Nutzung als Schutzraum ist jedoch nicht vorgesehen. Das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz bewertet den Aufwand für eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands als unverhältnismäßig hoch. Da das Objekt kein offizieller Schutzraum des Bundes ist, liegt die Zuständigkeit beim Tiefbauamt als Eigentümer der Fläche.
Im Zuge einer Kanalsanierung in der Prinzenstraße wurde festgestellt, dass der Bunker sowie das angeschlossene Kanalnetz nicht erhaltenswert sind. In der Folge wird das Bauwerk inklusive des Kanals verfüllt. Durch diese Maßnahme entfallen künftige Aufwendungen für Unterhalt, Prüfung und Sanierung sowie potenzielle Kosten für die Verkehrssicherheit. Zudem entfallen für die Platzumgestaltung die Kosten für eine Abdichtung der Bunkerdecke. Eine Wiederherstellung von Ein- oder Ausgängen ist durch die Verfüllung nicht mehr möglich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.29Zuschüsse aus Mitteln der Bezirksvertretung Bochum-MitteZur Vorlage · 20262354 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Mitte hat auf eine Anfrage der Fraktion Freie Bürger – BSW aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 25. Juni 2026 zur Verwendung von Zuschüssen geantwortet. Für das zweite Halbjahr des Jahres 2026 stehen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte noch Mittel in Höhe von 27.645,93 Euro zur Verfügung.
Hinsichtlich der Verwendungsnachweise teilte die Verwaltung mit, dass für nicht alle gewährten Zuschüsse die erforderlichen Belege und Unterlagen vorliegen. Dies begründete die zuständige Fachabteilung damit, dass einige Veranstaltungen zum Zeitpunkt der Auskunft noch nicht stattgefunden hatten oder die sechs Wochen nach Veranstaltungsende für die Einreichung der Abrechnungen noch nicht verstrichen waren. In zwei Fällen wurden die Zuwendungsempfänger bereits an die Einreichung der Nachweise erinnert.
Bei den Maßnahmen, die bereits vollständig abgerechnet wurden, wurden die Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt. Zwar ergaben sich Differenzen zwischen den geschätzten und tatsächlichen Einnahmen sowie Ausgaben, diese hatten jedoch keine Auswirkungen auf die Gewährung der Zuschüsse. Durch die bezirklichen Zuwendungen wurden keine Überschüsse erzielt. Da die bisher abgerechneten Zuschüsse den geltenden Richtlinien entsprachen, waren Rückforderungen bisher nicht erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.30Vergrämung von Kanada- und Nilgänsen in GrünanlagenZur Vorlage · 20262199 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Vergrämung von Kanada- und Nilgänsen in Bochumer Grünanlagen reagiert. Im Fokus stehen dabei insbesondere der Stadtpark sowie die Grummer Teiche. Die Verwaltung beschreibt die Auswirkungen der Gänsebestände primär als ästhetische und nutzungsbezogene Probleme, da Gänsekot die Aufenthaltsqualität auf Spiel-, Liege- und Sportflächen sowie auf Wegen beeinträchtigt und den Reinigungsaufwand sowie Rutschgefahren erhöht. Ein gesundheitliches Risiko wird als gering, aber nicht völlig auszuschließen eingestuft.
Zur Reduzierung der Bestände und zur Vermeidung von Nutzungskonflikten setzt die Verwaltung auf vegetations- und habitatbezogene Maßnahmen. Hierzu gehören die Veränderung der Vegetationsstruktur im Stadtpark durch die Anlage von Barrieren und Langrasflächen sowie die Einzäunung von Staudenbeeten und Spielplätzen an den Grummer Teichen. Am Nordufer des Ümminger Sees wurden bereits landschaftsgestalterische Anpassungen vorgenommen. Weitere Möglichkeiten wie die Jagd oder der Austausch von Eiern wurden im Rahmen der Erläuterungen genannt. Die Behandlung von Gelegen durch Attrappen wird als Option zur Bestandsregulierung geprüft, wobei hierfür artenschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind und die Wirkung aufgrund der hohen Lebenserwartung der Tiere erst mittel- bis langfristig eintritt.
Zudem plant die Verwaltung, die Reinigungsintervalle auf den betroffenen Flächen zu überprüfen und das bestehende Fütterungsverbot gemäß der Bochumer Sicherheitsverordnung verstärkt zu kommunizieren und zu kontrollieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.31Durchführung und Qualität der GehwegreinigungZur Vorlage · 20262266 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Durchführung und Qualität der Gehwegreinigung im Stadtbezirk Mitte Stellung. Hintergrund der Anfrage waren Beobachtungen von Anwohnern, wonach die Reinigungswirkung von Kehrmaschinen teilweise hinter den Erwartungen zurückbleibe, insbesondere bei der Erfassung von Randbereichen, Baumscheiben und Parkbuchten.
Die Reinigung der öffentlichen Wege erfolgt auf Grundlage des Straßenreinigungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum. Die Beschäftigten der USB Bochum GmbH werden auf Basis von Arbeitszeit vergütet. Für den Einsatz von Kleinkehrmaschinen ist im Saugbetrieb eine Geschwindigkeit von maximal 15 km/h vorgesehen, wobei auf Gehwegen etwa 3 bis 8 km/h gefahren werden. Zur Erfassung von Randbereichen verfügen die Fahrzeuge über seitliche Besenaufsätze und Kamerasysteme.
Schwer zugängliche Flächen, wie Bereiche hinter Baumscheiben oder in Parkbuchten, werden ergänzend zur maschinellen Reinigung manuell durch Handreinigungskräfte mit Besen, Laubblasgeräten und Greifwerkzeugen bearbeitet. Die Reinigungsqualität wird stichprobenartig durch die Einsatzleitung des USB sowie durch die Verwaltung kontrolliert. Eingehende Beschwerden werden geprüft und bei Bedarf durch Nachreinigungen oder organisatorische Anpassungen bearbeitet. Für besonders belastete Bereiche wird die Möglichkeit temporärer Halteverbote zur Verbesserung der Erreichbarkeit in Betracht gezogen. Während der Winterdienstsaison ermöglicht ein Wechselschichtsystem zusätzliche Reinigungszeiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.32Einrichtung eines Musterbereichs zur Erprobung einer verbesserten Straßen- und Gehwegreinigung hier: Anregung der Bezirksvertretung Bochum-MitteZur Vorlage · 20262267 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte abgelehnt, einen Musterbereich zur Optimierung der Straßen- und Gehwegreinigung einzurichten. Die Bezirksvertretung hatte vorgeschlagen, über einen Zeitraum von 24 Monaten in einem festgelegten Bereich wechselnde Park- und Haltverbote einzuführen. Ziel war es, durch ein System, bei dem sich die Verbote in ungeraden und geraden Kalenderwochen zwischen den Straßenseiten mit ungeraden und geraden Hausnummern abwechseln, die Reinigung der Fahrbahnränder zu verbessern.
Nach Prüfung der Vorlage kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine solche Regelung straßenreinigungsrechtlich nicht erforderlich ist. Da parkende Fahrzeuge die Reinigung lediglich punktuell erschweren, die Reinigungsleistung sich jedoch auf die Straße als Ganzes bezieht, bestehe kein Handlungsbedarf für dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Verbote. Für spezifische Problemlagen existiert bereits das Instrument zeitlich befristeter, anlassbezogener Haltverbote durch die USB Bochum GmbH.
Zudem sieht die Verwaltung keine straßenverkehrsrechtliche Grundlage für die Umsetzung, da gemäß Straßenverkehrsordnung keine besonderen örtlichen Umstände vorliegen, die eine solche Regelung zwingend erforderlich machen. Ein regelmäßiger Wechsel der Verbote würde zudem den Verwaltungs- und Kontrollaufwand erhöhen und die Parkmöglichkeiten wiederkehrend einschränken. Ein Erfolg der Maßnahme sei zudem nicht garantiert, da die Einhaltung der Verbote eine kontinuierliche Verkehrsüberwachung voraussetzen würde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.33Veröffentlichung eines Grundstücks an der Goerdtstraße 45 für gemeinschaftliches Wohnen im ErbbaurechtZur Vorlage · 20262138 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Veröffentlichung eines Grundstücks in der Goerdtstraße 45 zur Förderung von gemeinschaftlichem Wohnen im Erbbaurecht. Da für das Grundstück und das darauf befindliche Gebäude seit der Aufgabe des Betriebshofes kein städtischer Nutzungsbedarf mehr besteht, soll eine Entwicklung durch gemeinschaftliche Wohnprojekte ermöglicht werden.
Im Rahmen einer Interessenbekundung, die zwischen Mai und Juli 2026 durchgeführt wurde, konnte ein entsprechendes Interesse an dem Objekt festgestellt werden. Darauf aufbauend wird nun ein Konzeptverfahren ausgeschrieben. Ziel des Verfahrens ist es, Projekte zu finden, die das Grundstück als Selbstnutzer entwickeln und durch ihre Konzepte Impulse für das Wohnumfeld setzen.
Das Verfahren orientiert sich am Handlungskonzept Wohnen der Stadt Bochum. Um die Entwicklung alternativer Wohnideen zu unterstützen, wird bei diesem Verfahren bewusst auf die Vorgabe verzichtet, dass 40 Prozent des Wohnraums als gefördertes Wohnen realisiert werden müssen. Dies soll den Projekten, die nicht renditeorientiert arbeiten, größere gestalterische Freiheiten lassen. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nichtöffentlichen Sitzung der zuständigen Gremien. Die Vorlage wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.34Verkauf einer Teilfläche an der „Lorenz-Rebbert-Allee“Zur Vorlage · 20262169 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant den Verkauf einer Teilfläche an der Lorenz-Rebbert-Allee im Stadtbezirk Bochum-Mitte. Bei dem städtischen Grundstück handelt es sich primär um Verkehrsflächen, angrenzende Platzflächen sowie Straßenbegleitgrün. Die Veräußerung umfasst eine Fläche von etwa 71 Quadratmetern.
Der Verkauf dient der Arrondierung eines benachbarten Grundstücks, auf dem der Eigentümer den Abriss einer Altbebauung sowie den Neubau eines Mehrfamilienhauses plant. Das Grundstück liegt zwischen dem Augusta-Krankenhaus und der Synagoge der Jüdischen Gemeinde Bochum-Herne-Hattingen. Durch den Erwerb der städtischen Teilfläche sollen die notwendigen Stellplätze für das Bauvorhaben an der direkt angrenzenden Erschließungsstraße errichtet werden können.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen erfolgt die Beschlussfassung zu diesem Vorgang im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Federführend für die Mitteilung ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.35Erwerb des unbebauten Grundstücks „Südring 6“Zur Vorlage · 20262166 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zum geplanten Erwerb des unbebauten Grundstücks „Südring 6“ vorgelegt. Das betreffende Areal umfasst eine Fläche von 710 Quadratmetern. Ziel des Erwerbs ist es, die Fläche als langfristige Baulandreserve zu sichern, um wesentliche städtebauliche Entwicklungsoptionen im Bereich der Innenstadt zu gewährleisten.
Zusätzlich sieht das Vorhaben vor, eine gastronomische Zwischennutzung des Grundstücks zu ermöglichen. Diese soll einen Mehrwert für die Stadt Bochum und die Bürgerinnen und Bürger generieren. Die Beschlussfassung über den Erwerb erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung sicherzustellen.
Die Vorlage ist für die kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses zur Kenntnisnahme vorgesehen. Federführend für das Vorhaben ist das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Hinweis:Die dazugehörige unter dem Tagesordnungspunkt 8.3 platzierte Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen.
Ergebnis: Hinweis:Die dazugehörige unter dem Tagesordnungspunkt 8.3 platzierte Beschlussvorlage wurde einstimmig beschlossen. - 5.36Querungshilfe Glockengarten am Knotenpunkt Ulmenallee/ Am PappelbuschZur Vorlage · 20262269 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Mitteilung zur Vorlage 20262269 die Umsetzbarkeit einer Querungshilfe am Glockengarten im Bereich des Knotenpunktes Ulmenallee und Am Pappelbusch bestätigt. Die Prüfung erfolgte als Reaktion auf eine Anfrage der Fraktionen SPD, Grüne und Die Linke aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 21. Mai 2026. Ziel der Anfrage war es, die Sicherheit beim Überqueren der Straße Glockengarten zu erhöhen, da dieser Bereich von Kindern genutzt wird, die Einrichtungen wie eine Kita, eine Schule, Spielplätze sowie den Vels-Hewendung-Park aufsuchen.
Nach der Prüfung durch das Tiefbauamt ist die Einrichtung einer Querungshilfe möglich. Diese soll als vorgezogener Seitenraum westlich des Einmündungsbereichs der Ulmenallee realisiert werden und mit taktilen Leitelementen ausgestattet werden. Die Fahrbahnbreite an der geplanten Stelle wird voraussichtlich zwischen 4,50 und 5,00 Metern liegen. Die Verwaltung leitet die weiteren Planungsschritte ein und plant, die Maßnahme zeitlich mit dem Projekt „F Fahrradstraße Glockengarten“ zu verknüpfen, dessen Umsetzung für das Jahr 2027 vorgesehen ist. Die zusätzlichen Kosten für diese Maßnahme werden auf etwa 12.000 Euro geschätzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.37Zukunft des Fördervereins der Zeche Hannover und Einbindung in die Weiterentwicklung des LWL-MuseumsZur Vorlage · 20262428 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Bezirksfraktion Bochum-Mitte zur Zukunft des Fördervereins der Zeche Hannover Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage war die Kündigung der bisherigen Räumlichkeiten des Fördervereins auf dem Gelände der Zeche Hannover, die dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) unterliegt. Die Bezirksfraktion hatte Fragen dazu gestellt, wie die Stadt Bochum zu dieser Kündigung stehe, ob ein Austausch mit dem LWL stattfinde und ob die Bereitstellung alternativer Räumlichkeiten auf dem Gelände oder in der unmittelbaren Umgebung geprüft wurde. Zudem wurde nach der Bedeutung des Vereins für die zukünftige Entwicklung des Geländes und die Einbindung der Bevölkerung gefragt.
Die zuständige Fachabteilung teilte mit, dass der Förderverein das Thema der Räumlichkeiten nicht an die Verwaltung herangetragen hat. Da die Zeche Hannover vom LWL betrieben wird, ist die Stadt Bochum weder an den Inhalten noch an der Förderung der Kulturarbeit auf dem Gelände beteiligt. Ein Austausch mit dem LWL zu diesem Sachverhalt findet laut Verwaltung nicht statt. Eine Prüfung alternativer Räumlichkeiten auf dem Gelände oder in der Umgebung wurde seitens der Stadt nicht durchgeführt, da die Stadt keine Zuständigkeit für die inhaltliche oder organisatorische Gestaltung der Kulturarbeit auf dem LWL-Gelände besitzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Status Parkdeck AkademiestraßeZur Vorlage · 20261996 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20261996 befasst sich ein fraktionsloses Mitglied des Rates der Stadt Bochum mit dem aktuellen Status des Parkdecks an der Akademiestraße. Bezugnehmend auf eine vorangegangene Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20260616 werden Informationen zum aktuellen Sachstand der Sanierungsarbeiten sowie zur weiteren Planung angefordert.
Die Anfrage richtet sich konkret an die Verwaltung mit der Frage, ob die Planungen der privaten Eigentümerin des Parkdecks mittlerweile bekannt sind. Sollten diese Informationen nicht vorliegen, wird nach den Gründen für das Nichtwissen gefragt. Falls die Planungen bekannt sind, werden Informationen über etwaige Abkommen zwischen der Stadt Bochum und der Eigentümerin sowie eine Einschätzung zu den potenziellen Kosten für die Bereitstellung von Parkplätzen für Anwohnende erbeten.
Darüber hinaus werden Informationen zur Ausstattung des Objekts angefragt, insbesondere im Hinblick auf die Planung von abschließbaren Fahrradstellplätzen sowie die Installation von E-Ladesäulen. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach weiteren möglichen Nutzungen oder Funktionen des Parkdecks. Federführend für die Vorlage ist die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Verkehrssituation Hofsteder BadZur Vorlage · 20262331 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Stadtbezirk Mitte hat im Rahmen einer Anfrage zur 8. Sitzung der Bezirksvertretung am 17. September 2026 die Verkehrssituation im Bereich des Hofsteder Bades thematisiert. Anlass der Anfrage sind Beschwerden von Anwohnern über die Park- und Verkehrslage in der Breslauer Straße, der Stettiner Straße und der Königsberger Straße, insbesondere während der Sommermonate.
Laut der Anfrage kommt es in diesem Bereich zu Verkehrsbehinderungen durch Stauungen, die ein Durchkommen in beide Fahrtrichtungen erschweren. Zudem wird auf verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Gehwegen, Einmündungen und Einfahrten hingewiesen. Dies führe dazu, dass Gehwege für Fußgänger, Kinderwagen oder Rollatoren blockiert seien und Betroffene auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Zudem werde die Blockierung von Rettungswegen für Feuerwehr und Rettungsdienste angeführt.
Die Fraktion stellt dazu vier Fragen an die Bezirksbürgermeisterin. Es wird nach der Möglichkeit gefragt, die Zufahrtstraße bei Überfüllung des Parkplatzes zu sperren. Zudem wird die Konsequenz der Maßnahmen des Ordnungsamtes bei Verkehrsverstößen sowie die Anwendung von Abschleppmaßnahmen bei blockierten Rettungswegen und Gehwegen erfragt. Die Anfrage bittet zudem um Informationen zu Entlastungsmöglichkeiten für das Wohngebiet, etwa durch ein Verkehrskonzept, sowie um Auskunft darüber, ob die Verwaltung bereits Gespräche mit den Anwohnern geführt hat oder bereits Verbesserungen zugesagt wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Ehemalige Versöhnungskirche HordelZur Vorlage · 20262377 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bezirk Bochum-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage zur 8. Sitzung der Bezirksvertretung am 17. September 2026 Informationen zum Zustand und zur weiteren Entwicklung der ehemaligen evangelischen Versöhnungskirche in Bochum-Hordel angefordert. Das denkmalgeschützte Gebäude weist bauliche Mängel auf, die unter anderem auf nicht genehmigte Abbrucharbeiten sowie einen Brand im Dachstuhl im Jahr 2023 zurückzuführen sind.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf die im September 2024 erteilte Baugenehmigung für die Errichtung von 20 Wohneinheiten auf dem Gelände. Da vor Ort bislang kein Baubeginn feststellbar ist, stellt die Fraktion gezielte Fragen an die Bezirksbürgermeisterin. Es wird gefragt, ob der Verwaltung aufgrund der bestehenden Baugenehmigung ein Baubeginn angezeigt wurde und ob seitens der Verwaltung Kontrollen zur Belegung eines Baustarts stattgefunden haben.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, ob der Eigentümer Maßnahmen zur Sicherung des Denkmals durchgeführt hat und ob die Stadtverwaltung weiterhin an der erteilten Baugenehmigung festhält. Die Beantwortung der Fragen wird in schriftlicher Form erbeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - keine Tagesordnungspunkte
- 6.4TrinkwasserspenderZur Vorlage · 20262378 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bezirk Bochum-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage zur 8. Sitzung der Bezirksvertretung am 17. September 2026 Informationen zum Zustand und zur Erweiterung des Netzes an Trinkwasserspendern angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Anpassung an steigende Temperaturen in den Innenstädten und die Sicherstellung der Wasserversorgung für verschiedene Bevölkerungsgruppen.
Die Fraktion bittet die Bezirksbürgermeisterin um Auskunft zum baulichen Unterhaltungszustand der Trinkwasserspender in den Stadtteilen Riemke, Grumme, Schmechtingal, Ehrenfeld und Hamme. Zudem wird nach dem aktuellen Sachstand für den geplanten Trinkwasserbrunnen am neuen Stadtparkspielplatz in der Gudrunstraße gefragt.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Informationen zu den Wartungsaufwänden der bestehenden Brunnen in den vergangenen Jahren sowie zu den anfallenden Investitionskosten pro Trinkwasserbrunnen. Die Fraktion möchte zudem erfahren, ob weitere Trinkwasserbrunnen im Bezirk Mitte geplant sind und ob die Verwaltung bereits Einschätzungen zu möglichen Standorten in den Stadtteilen Hordel, Hofstede, Altenbochum und Innenstadt-West vorliegen hat, die bislang über keine solche Einrichtung verfügen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Berliner Kissen HordelZur Vorlage · 20262379 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochum-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage zur 8. Sitzung der Bezirksvertretung am 17. September 2026 Informationen zum Zustand der sogenannten Berliner Kissen im Stadtteil Hordel angefordert. Die Fraktion weist darauf hin, dass diese verkehrsberuhigenden Maßnahmen seit 2009 sukzessive zurückgebaut wurden, da die beim Überfahren entstehenden Erschütterungen Risse in Hausfassaden verursachen können. Auf diese Problematik wird zudem unter Verweis auf ein vorliegendes Verkehrsgutgut der Ingenieurgesellschaft Brilon Bondzio Weiser verwiesen.
Die Anfrage bezieht sich konkret auf die Sechs-Brüder-Straße, die Sechs-Schwestern-Straße sowie die Berthastraße. Laut der Fraktion wurde in früheren Mitteilungen der Verwaltung bereits festgehalten, dass Aufpflasterungen, die die gesamte Straßenbreite einnehmen, langfristig umgewandelt werden sollen. In den genannten Straßen sind diese Rückbauten jedoch noch nicht erfolgt.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung nun um eine Stellungnahme dazu, wie der aktuelle Stand bezüglich der Rückbauten der Berliner Kissen an den drei genannten Straßen ist. Des Weiteren wird gefragt, welche alternativen Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an diesen Stellen umgesetzt werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6VerkehrsstraßeZur Vorlage · 20262380 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bezirk Bochum-Mitte hat im Rahmen einer Anfrage zur 8. Sitzung der Bezirksvertretung am 17. September 2026 Informationen zur Parkplatzsituation und zum Zustand der Verkehrsstraße in Bochum-Riemke angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über die Ahndung von Parkverstößen durch die Stadtverwaltung gemäß den Regelungen der Straßenverkehrsordnung. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der langjährig gelebten Praxis in der Nachbarschaft zu Unverständnis führe.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen an die zuständige Bezirksverwaltung. Zunächst wird nach dem Zeitpunkt und dem Inhalt eingegangener Beschwerden über die Situation auf der Verkehrsstraße bei der Straßenverkehrsüberwachung gefragt. Zudem wird nach dem zeitlichen Ablauf von Kontrollmaßnahmen gefragt, beginnend mit Hinweisen an parkende Fahrzeuge bis hin zur Verhängung von Verwarngeldern.
Darüber hinaus bittet die Fraktion um eine Einschätzung der Fachverwaltung zu möglichen Lösungen für die Parksituation. Konkret wird angefragt, ob das Parken entlang des Schrammbords, wie es im Bereich des Wagnerplatzes möglich ist, auch für den südlichen Verlauf der Verkehrsstraße am Gewerbegebiet umsetzbar wäre und falls nicht, aus welchen Gründen dies nicht möglich sei. Abschließend wird die Beurteilung des baulichen Zustands des Straßenbelags aus Kopfsteinpflaster durch die Verwaltung erbeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.7Zukunft des Fördervereins der Zeche Hannover und Einbindung in die Weiterentwicklung des LWLMuseumsZur Vorlage · 20262410 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20262410 an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Bochum-Mitte thematisiert ein Bezirksvertreter die zukünftige Situation des Fördervereins der Zeche Hannover. Hintergrund der Anfrage ist die Kündigung der bisherigen Räumlichkeiten des Fördervereins auf dem Gelände der Zeche Hannover durch den LWL. Als Grund für diese Maßnahme werden geplante Veränderungen auf dem Museumsgelände angeführt, insbesondere die Einrichtung eines sogenannten „Grünen Klassenzimmers“, wodurch dem Verein künftig keine dauerhafte Unterkunft auf dem Gelände zur Verfügung stehen soll.
Der Bezirksvertreter verweist auf die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements des Vereins für die Pflege der Industrie- und Knappenkultur sowie für die Vermittlung der Geschichte des Ortes. Im Rahmen der Anfrage werden die Verwaltung vier Fragen zur Position der Stadt Bochum gestellt. Es wird nach der Haltung der Stadt zur Kündigung der Räumlichkeiten durch den LWL sowie nach dem bestehenden Austausch zwischen der Stadt und dem LWL zu diesem Sachverhalt gefragt. Zudem wird angefragt, ob die Stadt bereits geprüft hat, ob dem Förderverein alternative, dauerhaft nutzbare Räumlichkeiten auf dem Gelände der Zeche Hannover oder in der unmittelbaren Umgebung zur Verfügung gestellt werden können. Abschließend wird die Bedeutung des Fördervereins für die künftige Entwicklung des Geländes und die Einbindung der Bevölkerung im Stadtteil Hordel erfragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 8.2Verkauf einer Teilfläche an der „Lorenz-Rebbert-Allee“
- 6.8Pflege- und Gestaltungskonzept für den Friedhof RiemkeZur Vorlage · 20262499 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW hat eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Bochum-Mitte gestellt, die im Rahmen der Sitzung des Bezirksvertretungsausschusses am 17. September 2026 behandelt werden soll. Hintergrund der Anfrage ist die Wahrnehmung von Besuchern des Friedhofs Riemke, wonach Teile der Anlage ungepflegt wirken könnten. Da gleichzeitig eine ökologische und insektenfreundliche Gestaltung des Friedhofs angestrebt wird, bittet die Ratsgruppe um detaillierte Informationen zum zugrunde liegenden Pflege- und Gestaltungskonzept.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen zur Umsetzung und zum Inhalt des Konzepts. Die Ratsgruppe möchte wissen, welche Ziele die Stadt mit dem Pflege- und Umweltkonzept verfolgt, seit wann dieses umgesetzt wird und welche Verantwortlichkeiten bestehen. Zudem wird nach der Identifizierung von Flächen gefragt, die bewusst naturnah oder insektenfreundlich gestaltet werden, sowie nach den konkreten Maßnahmen zum Artenschutz und deren Erfolgskontrolle.
Des Weiteren werden Informationen zu den Pflegestandards und den Intervallen für die Pflege von Wegen und Grünflächen sowie zur Anzahl der Beschwerden über den Pflegezustand in den vergangenen zwei Jahren erbeten. Die Ratsgruppe fragt zudem nach der Art der Information der Besucher vor Ort, etwa durch Hinweistafeln, und möchte wissen, welche Verbesserungen geplant sind, um eine Vereinbarkeit von Naturnähe und gepflegtem Erscheinungsbild zu erreichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.9Beschilderung öffentlicher Ladeplätze für Elektrofahrzeuge im Stadtbezirk MitteZur Vorlage · 20262511 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.10Gehwege Bergstraße zwischen den geplanten Querungsstellen und dem Kreisverkehr VierhausstraßeZur Vorlage · 20262520 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bezirksvertretungsausschuss für Bochum-Mitte eine Anfrage zur Beschaffenheit der Gehwege in der Bergstraße eingereicht. Hintergrund ist die geplante Herstellung von zwei barrierefreien Fußgängerübergängen auf Höhe der Hausnummer 151, die laut Vorlage 20261808 durch die Verwaltung vorgesehen sind.
Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass die Gehwege auf beiden Seiten der Bergstraße im Bereich zwischen den geplanten Querungsstellen und dem Kreisverkehr Vierhausstraße einen Zustand aufweisen, der die Barrierefreiheit nach Abschluss der Querungsmessnahmen nicht fortführen würde. Es wird die Frage gestellt, ob der Zustand dieser Gehwegabschnitte der Verwaltung bekannt ist und ob eine Sanierung beider Straßenseiten geplant ist. Falls keine Sanierung vorgesehen ist, wird nach den Gründen gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, wie hoch die Kosten für eine barrierefreie Instandsetzung dieses Abschnitts wären und ob die Verwaltung die Beantragung von Fördermitteln, beispielsweise aus Programmen zur Barrierefreiheit, Nahmobilität oder Klimaanpassung, geprüft hat. Abschließend wird angefragt, ob eine Zusammenlegung der Gehwegsanierung mit der für das erste Halbjahr 2027 geplanten Herstellung der Querungsstellen sinnvoll wäre, um den Aufwand für Baustelleneinrichtung, Sperrungen und Vergabe zu bündeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 9.Verkauf einer Teilfläche an der „Lorenz-Rebbert-Allee“
- 6.11bespielbare (Innen-)StadtZur Vorlage · 20262522 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Stadtbezirk Mitte hat im Rahmen einer Anfrage zur 8. Sitzung der Bezirksvertretung am 17. September 2026 Informationen zum Ausbau von Spielangeboten in der Innenstadt angefordert. Hintergrund der Anfrage ist das Konzept einer bespielbaren Stadt, bei dem kleine Spielangebote an Orten wie Bushaltestellen oder vor Geschäften die Aufenthaltsqualität erhöhen sollen. Dabei wird auf die Umsetzung ähnlicher Maßnahmen im Stadtbezirk Bochum-Ost verwiesen.
Die Fraktion bezieht sich auf einen Beschluss der Bezirksvertretung vom 11. August 2022, durch den Haushaltsmittel in Höhe von 45.000 Euro für die Instandsetzung defekter Spielpunkte in der Innenstadt bereitgestellt wurden. Im Zuge der Anfrage werden vier konkrete Punkte zur Beantwortung durch die Bezirksbürgermeisterin vorgelegt.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Spielpunkte in der Bochumer Innenstadt existieren und an wie vielen dieser Standorte sich tatsächlich Spielgeräte befinden. Zudem wird gefragt, welcher Anteil der im Jahr 2022 bereitgestellten Haushaltsmittel bislang für die Errichtung neuer Spielanlässe in der Innenstadt verwendet wurde. Abschließend wird nach der weiteren Planung für eine bespielbare Innenstadt unter Bezugnahme auf die Beispiele aus dem Bezirk Bochum-Ost gefragt. Die Anfrage sieht eine schriftliche Beantwortung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - keine Tagesordnungspunkte
- 6.12Schulweg Saladin-Schmidt-Straße / Einmündung JoachimstraßeZur Vorlage · 20262524 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ein Ratsmitglied hat am 17. September 2026 eine Anfrage an die Bezirksbürgermeisterin für Bochum-Mitte gerichtet, die die Verkehrssicherheit im Bereich der Saladin-Schmidt-Straße und der Einmündung der Joachimstraße betrifft. Der betreffende Bereich wird als Schulweg zur Friederikaschule sowie zur Don-Bosco-Schule an der Knepperstraße genutzt.
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass die Einmündung der Joachimstraße in die Saladin-Schmidt-Straße durch einen großen Aufweitungsbereich und einen spitzen Winkel der Straßenachsen geprägt ist. Laut der Anfrage führt die Geometrie der Einmündung zu einer unübersichtlichen Situation, die nach Angaben von Anwohnern wiederholt zu Gefahrenmomenten für Schülerinnen und Schüler beim Überqueren der Joachimstraße führt.
Das Ratsmitglied bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die beschriebene Situation am Einmündungsbereich bekannt ist. Zudem wird gefragt, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, um die Situation vor Ort zu verbessern und die Sicherheit auf dem Schulweg zu den beiden genannten Grundschulen zu erhöhen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.13Trinkwasserbrunnen an den Grummer TeichenZur Vorlage · 20262564 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage an die Bezirksvertretung Bochum-Mitte liegt eine Anfrage zur Situation der Grummer Teiche vor. Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Linke erkundigt sich nach dem Verbleib eines ehemaligen Trinkwasserbrunnens, der sich im Bereich des Grumbeckteiches befand.
Die Anfrage umfasst zwei spezifische Fragestellungen. Zunächst wird nach den Gründen für die Entfernung des besagten Trinkwasserbrunnens gefragt. Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, ob seitens der zuständigen Stellen die Absicht besteht, den Brunnen an dieser Stelle wieder aufzustellen. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 17. September 2026 behandelt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: (S. auch Protokollierung "Vor Eintritt in die Tagesordnung") Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Verkauf einer Teilfläche an der „Lorenz-Rebbert-Allee“Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 7.1.1Verkauf einer Teilfläche an der „Lorenz-Rebbert-Allee“ - Änderungsantrag der Bezirksfraktionen SPD, Grüne und Linke -
- Im Ausschuss für Planung und Grundstücke beschlossener Änderungsantrag
- 8.Anhörungen
- 8.1Veröffentlichung eines Grundstücks an der Goerdtstraße 45 für gemeinschaftliches Wohnen im ErbbaurechtErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür: 12 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 8.2Verkauf einer Teilfläche an der „Lorenz-Rebbert-Allee“
- 8.3Erwerb des unbebauten Grundstücks „Südring 6“Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Zuordnung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Namen und AdressenErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Besetzung des 1. Schiedsamtsbezirks Bochum-Mitte (Hamme/Hordel/Riemke/Hofstede)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- 12.1Toilettenanlage KortumstraßeErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Mitte direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz