Zuschussantrag für den Martinszug 2026 in Bochum-Hamme
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses für den Martinsumzug 2026 in Bochum-Hamme vorgelegt. Die Kindertageseinrichtung St. Anna beantragt für die Durchführung der Veranstaltung, die am 13. November 2026 stattfinden soll, eine finanzielle Unterstützung aus den bezirklichen Haushaltsmitteln in Höhe von 800 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Kindertageseinrichtung den genannten Betrag für den Martinsumzug zu bewilligen. Die Bezirksverwaltung wird beauftragt, die Auszahlung vorzunehmen. Gleichzeitig ist die Verwaltung angewiesen, nach Abschluss der Veranstaltung die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gemäß den geltenden Zuschussrichtlinien zu prüfen. Sollte ein Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden oder die Mittel zweckwidrig verwendet worden sein, ist eine ganz oder teilweise Rückforderung des Zuschusses vorgesehen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Kosten durch die Vorlage von Rechnungen und Quittungen bei der Bezirksverwaltungsstelle Mitte nachzuweisen. Die Gewährung der Zuwendung unterliegt dem Ermessen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte. Die Vorlage basiert auf den entsprechenden kommunalen Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen im Stadtbezirk Mitte.
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