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Antwort der Verwaltung

Vergrämung von Kanada- und Nilgänsen in Grünanlagen

20262199 17.09.2026 Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Vergrämung von Kanada- und Nilgänsen in Grünanlagen · 21.05.2026
🟡 In Beratung Nächste Station: 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Vergrämung von Kanada- und Nilgänsen in Bochumer Grünanlagen reagiert. Im Fokus stehen dabei die zunehmende Verschmutzung von Wegen und Liegewiesen sowie die Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität in Parks wie dem Stadtpark oder den Grummer Teichen.

Als fachliche Grundlage dient ein Gutachten der Biologischen Station, das verschiedene Strategien beschreibt. Dazu gehören die Vergrämung durch Jagd, um die Scheu der Tiere zu erhöhen, sowie Habitatveränderungen. Letztere zielen darauf ab, die Attraktivität der Flächen als Lebensraum zu senken. Im Stadtpark werden derzeit Maßnahmen zur Veränderung der Vegetationsstruktur umgesetzt, indem Kurzrasenflächen in Wiesenbereiche umgewandelt und Barrieren aus Sträuchern und Gräsern angelegt werden. An den Grummer Teichen wurden bereits Staudenbeete und ein Spielplatz eingezäunt, um die Besiedlung zu erschweren. Am Ümminger See wurden durch gezielte Bepflanzungen die Sichtbeziehungen zwischen Wasser und Wiese unterbrochen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass optische oder akustische Reize sowie der Einsatz von Greifvögeln aufgrund von Gewöhnungseffekten oft nur begrenzt wirksam sind. Ein weiterer Faktor ist das Fütterungsverbot gemäß der Bochumer Sicherheitsverordnung, welches durch verstärkte Information und Kontrollen unterstützt werden soll, da die Fütterung das natürliche Meideverhalten der Tiere reduziert. Ein Austausch von Eiern gegen Attrappen wurde als Möglichkeit zur Nachwuchsreduzierung genannt, erfordert jedoch artenschutzrechtliche Prüfungen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 203 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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