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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- keine Tagesordnungspunkte
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-SüdwestZur Vorlage · 20250172 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III hat mit der Vorlage Nummer 20250172 den Antrag gestellt, Frank Riepen mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Schriftführer der Bezirksvertretung Bochum-Südwest abzuberufen. Der Beschlussvorschlag stützt sich auf die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen.
Nach den geltenden Regelungen ist für die Niederschrift der gefassten Beschlüsse eine durch das Gremium zu bestellende Schriftführung vorgesehen, die die Protokolle gemeinsam mit dem jeweiligen Bezirksbürgermeister unterzeichnet. Die zuständige Bezirksverwaltungsstelle weist darauf hin, dass für die Schriftführung in den Bezirksvertretungen die Bezirksverwaltungsstellen zuständig sind und hierfür städtische Dienstkräfte zu bestellen sind.
Die Entscheidung über die Abberufung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 26. März 2025 erwartet. Mit der Umsetzung der Maßnahme sind laut der Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten verbunden. Klimarelevante Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Bestellung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-SüdwestZur Vorlage · 20250200 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III hat mit der Beschlussvorlage 20250200 die Bestellung einer Schriftführerin für die Bezirksvertretung Bochum-Südwest beantragt. Vorgesehen ist, Andrea Frisch mit sofortiger Wirkung als Schriftführerin für dieses Gremium zu bestellen.
Andrea Frisch bekleidet bereits die Position der Referentin für die Bezirksvertretungen Bochum-Nord und Ost. Die Bestellung stützt sich auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bochum, die eine Schriftführung für die Protokollierung von Beschlüssen vorsehen. In ihrer Funktion als zweite Vertreterin bei der Schriftführung übernimmt sie die entsprechenden Aufgaben für die Bezirksvertretung Bochum-Südwest.
Mit der Umsetzung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten verbunden. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 26. März 2025 getroffen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Kanalrenovationsmaßnahme in geschlossener Bauweise „Matthäusstraße“.Zur Vorlage · 20250179 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für eine Kanalrenovationsmaßnahme in der Matthäusstraße im Bochum-Südwest vorgelegt. Im Rahmen von Untersuchungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wurden bauliche Schäden an fünf Kanalhaltungen festgestellt, die eine Instandsetzung erforderlich machen. Die betroffenen Abschnitte weisen die Zustandsklassen 0 bis 1 auf.
Die geplante Maßnahme umfasst die Sanierung eines 70 Meter langen Mischwasserkanals der Nennweite DN 400 zwischen den Schächten 573 und 507. Die Umsetzung soll in geschlossener Bauweise erfolgen. Der Beginn der Arbeiten ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen, wobei die Bauzeit auf etwa vier Wochen geschätzt wird.
Durch die Durchführung der Arbeiten wird eine teilweise Sperrung der Straße notwendig. Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 150.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2025 vorgesehen. Die Entscheidung über den Plan der Verwaltung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 26. März 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Widmung der „Lilienthalstraße“Zur Vorlage · 20250195 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20250195 den Beschluss beantragt, die Lilienthalstraße als Gemeindestraße zu widmen. Das vom Tiefbauamt federführend bearbeitete Vorhaben betrifft ein Grundstück in der Gemarkung Dahlhausen (Flur 6, Flurstück 496). Zweck der Widmung ist die Erschließung der dort ansässigen Anwohner.
Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW. Die Fläche, die zur Gemeindestraße werden soll, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die genaue Lage der zu widmenden Fläche ist in einem beigefügten Lageplan markiert.
Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 26. März 2025 entscheiden.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Widmung der Straße „Meinholtweg“Zur Vorlage · 20250197 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20250197 den Beschluss beantragt, den „Meinholtweg“ als Gemeindestraße zu widmen. Das Vorhaben, das vom Tiefbauamt federführend bearbeitet wird, betrifft ein Teilstück der Gemarkung Dahlhausen (Flur 3, Flurstück 741).
Die Widmung soll der Erschließung der Anwohner dienen. Die betroffene Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung als Gemeindestraße bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Die genaue Ausdehnung der zu widmenden Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot markiert.
Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 26. März 2025 getroffen.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Widmung der Stichstraße der „Brantropstraße“ Höhe Haus-Nr. 6Zur Vorlage · 20250198 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20250198 den Antrag vorgelegt, die Stichstraße der Brantropstraße auf Höhe der Hausnummer 6 als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Die betroffene Fläche liegt in der Gemarkung Weitmar (Flur 4, Flurstück 2552).
Ziel der Widmung ist die Erschließung der Anwohner, weshalb die Straße den öffentlichen Status erhalten soll. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bilden das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung NRW. Die Eigentümerin der betreffenden Fläche ist die Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Widmung der Stichstraße obliegt der Bezirksvertretung Bochum-Südwest. Die Sitzung, in der über den Antrag beraten und entschieden werden soll, ist für den 26. März 2025 angesetzt. Zur Verdeutlichung der räumlichen Ausdehnung der Fläche ist der Vorlage ein Lageplan beigefügt.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.7Widmung der Stichstraße der „Rathenaustraße“ Höhe Haus-Nr. 20Zur Vorlage · 20250194 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat mit der Vorlage Nummer 20250194 einen Beschluss zur Widmung einer Stichstraße der Rathenaustraße beantragt. Betroffen ist ein Straßenabschnitt auf Höhe der Hausnummer 20 im Bereich der Gemarkung Weitmar. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Teil der Straße als Gemeindestraße zu widmen.
Ziel der Widmung ist die Erschließung der angrenzenden Anwohner. Laut der Begründung ist die betreffende Fläche im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nummer 721 bereits als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Die Flächen, die im Flur 4 des Flurstücks 2160 liegen, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bilden die Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung NRW. Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 26. März 2025 entscheiden.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Widmung der Stichstraßen der „Gaußstraße“ Höhe Haus-Nr. 18-26; 30-38 und 84–52 aZur Vorlage · 20250196 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Tiefbauamt eine Beschlussvorlage zur Widmung von Stichstraßen der Gaußstraße vorgelegt. Betroffen sind die Bereiche in Höhe der Hausnummern 18 bis 26, 30 bis 38 sowie 84 bis 52 a. Die Widmung als Gemeindestraße soll die Erschließung der Anwohner sicherstellen.
Die entsprechenden Flächen befinden sich in der Gemarkung Dahlhausen und umfassen die Flurstücke 271, 275 und 277. Die Stadt Bochum ist Eigentümerin der betreffenden Flächen. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung (GO NRW).
Der Beschluss über die Widmung der Stichstraßen wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 26. März 2025 beraten.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Umsetzung der Spielleitplanung 2025 im Bezirk SüdwestZur Vorlage · 20250250 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Spielleitplanung 2025 für den Bochumer Bezirk Südwest vorgelegt. Aus dem Gesamtkontingent der Spielleitplanung, das für das Jahr 2025 rund 1,33 Millionen Euro umfasst, sind für den Bezirk Südwest 191.814,48 Euro vorgesehen. Die Mittel sollen für bauliche Überarbeitungen sowie den Ersatz von Spielgeräten verwendet werden.
Die Planung sieht Maßnahmen an drei Spielplätzen vor. Für den Kinderspielplatz Idunaweg ist eine Investition von 121.814,48 Euro für eine vollständige Neugestaltung und Neustrukturierung vorgesehen. Am Kinderspielplatz Am Kuhlenkamp sollen für 55.000 Euro Geräte ausgetauscht werden. Zudem ist für den Kinderspielplatz Am Schamberge ein Betrag von 15.000 Euro für den Ersatz eines Spielgeräts veranschlagt. Die Realisierung der Maßnahmen ist für den Zeitraum 2025/26 geplant.
Die Vorlage wird am 26. Februar 2025 im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorberaten. Die Entscheidung über die Mittelverwendung soll anschließend in der Bezirksvertretung Südwest am 26. März 2025 fallen.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.02.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Kanalrenovationsmaßnahme in geschlossener Bauweise „Im Steinnocken“.Zur Vorlage · 20250275 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für eine Kanalrenovationsmaßnahme im Bereich „Im Steinnocken“ im Bochum-Südwest vorgelegt. Anlass für die Maßnahme ist eine Untersuchung im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, die bauliche Schäden an der betroffenen Kanalhaltung festgestellt hat. Die ermittelten Zustandsklassen zwischen 0 und 1 machen eine Instandsetzung erforderlich.
Die Sanierung umfasst einen 43 Meter langen Mischwasserkanal der Nennweite DN 250 zwischen den Schächten 023 und 026. Die Durchführung soll in geschlossener Bauweise erfolgen. Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2025 vorgesehen, wobei die Bauzeit auf etwa eine Woche geschätzt wird. Für die Dauer der Arbeiten ist eine Sperrung der Straße notwendig.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 60.000 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2025 im entsprechenden Budget vorgesehen. Der Plan der Verwaltung wird der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.11Unterflurcontainer (UFC), Standort Nevelstraße/BlumenfeldstraßeZur Vorlage · 20250413 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung von Unterflurcontainern am Standort Nevelstraße/Blumenfeldstraße vorgelegt. Im Rahmen der Kernaktivität „StadtRaumPflege“ soll die USB Bochum GmbH beauftragt werden, ein Unterflursystem für die Erfassung von Glasverpackungen zu planen und umzusetzen. Das Vorhaben sieht vor, die bestehenden Containerstandplätze durch Unterflurdepotcontainer zu ersetzen.
Durch die Umstellung sollen die Verschmutzung des Umfeldes reduziert sowie Geruchs- und Geräuschbelästigungen vermindert werden. Zudem wird ein barrierefreier Zugang durch eine geringe Einwurfhöhe sowie eine Anpassung der stadtgestalterischen Situation angestrebt. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Nutzung des öffentlichen Raums im Rahmen der StadtRaumPflege zu optimieren.
Die Kosten für die Installation von insgesamt vier Glasunterflurcontainern belaufen sich voraussichtlich auf 69.503,99 Euro brutto. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Mittel aus dem Budget der „StadtRaumPflege“ sichergestellt, wobei der Mittelabfluss im Jahr 2025 erfolgen soll. Für die jährliche Instandsetzung und Instandhaltung der Container sind zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 1.142,40 Euro vorgesehen. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 26. März 2025 erwartet.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.12Unterflurcontainer (UFC), Standort Pfarrer-Halbe-Straße Höhe Hausnr. 22Zur Vorlage · 20250412 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant im Rahmen der Kernaktivität „StadtRaumPflege“ die Installation von Unterflurcontainern an der Pfarrer-Halbe-Straße, Höhe Hausnummer 22. Die Beschlussvorlage sieht vor, die USB Bochum GmbH mit der Planung und Umsetzung eines Unterflursystems für die Sammlung von Glasverpackungen sowie von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) zu beauftragen. Das Vorhaben umfasst die Errichtung von insgesamt vier Unterflurcontainern für Glas und vier Containern für PPK.
Das Projekt sieht den Austausch bestehender Containerstandplätze vor. Die Unterflursysteme sollen durch eine geringe Einwurfhöhe einen barrierefreien Zugang ermöglichen sowie die Geruchs- und Lärmbelastung sowie die Verschmutzung im Umfeld reduzieren.
Die voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf rund 91.625 Euro brutto. Die Finanzierung ist im Rahmen der Maßnahme „StadtRaumPflege“ vorgesehen, wobei der Mittelabfluss im Jahr 2025 erfolgen soll. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 26. März 2025 erwartet.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13Zuwendungen für Zirkusprojekte der Astrid-Lindgren-Schule und der Gemeinschaftsgrundschule LindenZur Vorlage · 20250352 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest berät über die Gewährung von Zuwendungen für Zirkusprojekte an zwei Schulen im Stadtbezirk. Laut der Beschlussvorlage der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest VI sollen die Astrid-Lindgren-Schule und die Gemeinschaftsgrundschule Linden jeweils mit 1.000 Euro finanziell unterstützt werden.
Die geplanten Projekte finden im Mai 2025 statt. Das Zirkusprojekt der Astrid-Lindgren-Schule ist für den Zeitraum vom 12. bis 17. Mai angesetzt, während die Gemeinschaftsgrundschule Linden vom 19. bis 24. Mai ein entsprechendes Projekt durchführt. Die Gesamtkosten für die Durchführung belaufen sich pro Schule auf 13.000 Euro. Diese Kosten werden laut dem Dokument durch Einnahmen aus Eintrittsgeldern sowie Spenden des jeweiligen Fördervereins gedeckt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auszahlung der Mittel vorzunehmen und die Verwendung der Gelder nach Abschluss der Maßnahmen zu prüfen. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt in der Sitzung der Bezirksvertretung am 26. März 2025.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Zuwendung kfd Liebfrauengemeinde Bochum-LindenZur Vorlage · 20250355 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest beabsichtigt, der kfd Liebfrauengemeinde Bochum-Linden eine Zuwendung in Höhe von 600 Euro zu gewähren. Grundlage für diesen Antrag ist die Durchführung eines Aktionstages der Gemeinde zum Thema „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“.
Die Entscheidung über die finanzielle Unterstützung steht auf der Tagesordnung der Sitzung am 26. März 2025. Die Vorlage stützt sich auf die Befugnisse zur Förderung örtlicher Vereine und Initiativen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Bezirksältesterat hat bereits eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.
Im Falle eines Beschlusses wird die Bezirksverwaltungsstelle Südwest mit der Auszahlung der Mittel beauftragt. Nach Abschluss der Maßnahmen ist eine Überprüfung der Verwendung der Zuwendung durch die zuständigen Mitarbeitenden der Verwaltung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15Zuwendung DLRG Ortsgruppe Linden-Dahlhausen e. V.Zur Vorlage · 20250372 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest plant die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 600 Euro an die DLRG Ortsgruppe Linden-Dahlhausen e. V. Der Betrag ist für die Beschaffung einer neuen Wegweisungstafel vorgesehen, die alle an der Ruhrmühle ansässigen Vereine und Organisationen umfasst.
Die DLRG Ortsgruppe Linden-Dahlhausen e. V. übernimmt dabei die Federführung für das Projekt und wird die Anschaffung in Abstimmung mit den weiteren beteiligten Vereinen koordinieren. Die Zuwendung dient der Deckung der Materialkosten. Der Transport sowie die Montage der Tafel sollen durch die DLRG in Eigenregie durchgeführt werden.
Die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest werden beauftragt, die Auszahlung der Mittel vorzunehmen und die Verwendung der Zuwendung nach Abschluss der Maßnahme zu prüfen. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung am 26. März 2025 getroffen.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.16Zuwendung zur Förderung eines VogelhausprojektesZur Vorlage · 20250461 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest berät über eine Zuwendung zur Förderung eines Projektes der Evangelischen Kirchengemeinde Linden. In der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20250461 wird die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 350,00 Euro beantragt.
Gegenstand der Förderung ist ein Projekttag, der für den 19. März 2025 im Jugendzentrum der Kirchengemeinde geplant ist. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung von mehreren Vogelhäusern aus Holz durch etwa 15 bis 20 Kinder, um diese rechtzeitig vor Beginn der Nistzeit fertigzustellen. Die Entscheidung über die Unterstützung lokaler Vereine und Initiativen basiert auf den entsprechenden Richtlinien der Bezirksvertretung sowie der Kommunalverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Im Falle eines Beschlusses werden die Mitarbeitenden der Bezirksverwaltungsstelle Südwest VI mit der Auszahlung der Mittel beauftragt. Zudem ist eine Prüfung der Verwendung der Zuwendung nach Abschluss der Maßnahme vorgesehen. Der vorliegende Antrag folgt der Empfehlung des Bezirksältestenrates.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.17Zuwendung Ruhrlandbühne Bochum 1949 e. V.Zur Vorlage · 20250475 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest wird in ihrer Sitzung am 26. März 2025 über die Gewährung einer Zuwendung an den Verein Ruhrlandbühne Bochum 1949 e. V. beraten. Gemäß der Beschlussvorlage Nummer 20250475 wird ein Betrag von 400,00 Euro vorgeschlagen, um die Aktivitäten des Vereins im Stadtbezirk zu unterstützen. Die Mittel sind für den Kinderkarneval vorgesehen, der am 15. Februar 2025 stattgefunden hat.
Der Antrag folgt der Empfehlung des Bezirksältestenrates vom 21. Februar 2025. Die Entscheidungsgrundlage für die Förderung örtlicher Vereine und Initiativen ergibt sich aus der Gemeindeordnung sowie den entsprechenden Richtlinien der Bezirksvertretung. Im Falle einer Annahme des Beschlusses wird die Bezirksverwaltungsstelle Südwest mit der Auszahlung der Mittel sowie der anschließenden Prüfung der Mittelverwendung beauftragt.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.18Erneuerung der drei Sitz- und Ruhepodeste im Schlosspark WeitmarZur Vorlage · 20250681 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest berät über die Erneuerung von drei Sitz- und Ruhepodesten im Schlosspark Weitmar. Laut der Beschlussvorlage der Bezirksverwaltung Bochum-Südwest VI, erstellt von Thomas Fründ, sollen die hölzernen Plattformen mit den Maßen 350 x 450 cm ersetzt werden. Die Konstruktionen, die auf einbetonierten Pfostenschuhen befestigt sind, weisen nach einer mehr als zehnjährigen Bewitterung einen Zustand auf, der eine Erneuerung erforderlich macht.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 13.000 Euro. Während der Technische Betrieb bereits über Mittel in Höhe von 5.000 Euro verfügt, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass die Bezirksvertretung Bochum-Südwest die restlichen 8.000 Euro aus den bezirklichen Haushaltsmitteln des Jahres 2025 bereitstellt. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 26. März 2025 vorgesehen.
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- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt BochumZur Vorlage · 20243173 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine neue ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in Bochum zur Beschlussfassung vor. Die Vorlage dient der Überarbeitung der bestehenden Regelungen aufgrund von Veränderungen im Baumbestand sowie der Anpassung an das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz NRW.
Im Rahmen der Neufassung entfallen drei bisher geschützte Naturdenkmale, darunter eine Stieleiche in Langendreer und eine Edelkastanie in Querenburg, da diese aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden mussten oder aufgrund von Schäden nicht mehr die Voraussetzungen für einen Schutzstatus erfüllen. Gleichzeitig werden zwei neue Naturdenkmale, eine Blutbuche in Altenbochum sowie eine Eichen-Gruppe in Wiemelhausen, in das Verzeichnis aufgenommen. Damit umfasst die Verordnung insgesamt 23 Naturdenkmale.
Die Verwaltung hat zudem Änderungsvorschläge des Naturschutzbeirates geprüft. Eine Ausweitung der Schutzbereiche wurde abgelehnt, um die Eigentumsrechte der Grundstücksinhaber nicht zu beeinträchtigen. Auch die Erstellung einer verbindlichen Liste für zukünftige Schutzobjekte wird nicht verfolgt, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle. Durch die Anpassung an das aktuelle Naturschutzrecht wird der Schutzgrund bei bestimmten Objekten von erdgeschichtlichen auf naturgeschichtliche Gründe geändert. Die jährlichen Kosten für die Kontrolle und Pflege der Denkmale werden auf etwa 35.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (Frau Aksevi)
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.02.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag(4 Enthaltungen - 2 Dagegen - 5 - Dafür)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Nachhaltigkeitsstrategie Bochum hier: 3. Tranche (2025), Bezug: Beschlussvorlage der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum, Vorlage-Nr. 20232094/1Zur Vorlage · 20250211 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit hat mit der Vorlagennummer 20250211 die dritte Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum für das Jahr 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Der Entwurf umfasst 21 geplante Aktivitäten, die auf den Beschlüssen der Jahre 2023 und 2024 aufbauen. Die Strategie dient als Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Stadt zu einer klimaneutralen, erneuerbaren Schwammstadt unter Berücksichtigung der UN-Nachhaltigkeitsziele.
Zu den aufgeführten Maßnahmen gehören unter anderem die Entwicklung eines erweiterten Energieberatungsangebots in Zusammenarbeit mit der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, die Förderung von Balkonkraftwerken für Haushalte mit geringem Einkommen sowie die Ausweitung des Carsharing-Angebots. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von mobilem Grün in dicht bebauten Gebieten und der Schaffung von Schattenplätzen. Die Umsetzung einiger Projekte, wie die Ausweitung des Carsharings, ist von der Sicherung externer Fördermittel durch Bund oder Land abhängig.
Die finanziellen Ressourcen für die Umsetzung sind im Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen. Für den zentralen Ansatz der Nachhaltigkeitsstrategie stehen im Jahr 2025 nach Abzug der Kosten für die ersten beiden Tranchen etwa 1,4 Millionen Euro für konsumtive Ausgaben sowie 200.000 Euro für investive Maßnahmen zur Verfügung. Die Vorlage durchläuft verschiedene Ausschüsse und wird voraussichtlich am 3. April 2025 im Rat entschieden.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 4 (CDU)Dagegen 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Linke.)Die verwendete Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, UWG:FB)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, FASG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei, BSW)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (5 CDU und Frau Aksevi)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (CDU, FDP/UWG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Dr. Ciochon)
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 (UWG)Dagegen - 1 (BD)Dafür - 8 (SPD, Grüne)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 05.03.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1 (FASG)Dagegen:1 (BD)Dafür:9 (SPD, Grüne)Die CDU-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 04.03.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (40. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.02.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, FASG)dagegen: 1 (BD)dafür: 9 (SPD, Grüne)Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag: Enthaltungen: 4 (CDU) Dagegen 1 (BD) Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die Linke.)Die verwendete Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. - 2.3Hattinger Straße – Rückbau der Rechtsabbiegespur in die Heinrich-König-StraßeZur Vorlage · 20250229 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage (Nr. 20250229) vorgelegt, die den Rückbau der Rechtsabbiegespur von der Hattinger Straße in die Heinrich-König-Straße vorsieht. Hintergrund der Maßnahme ist der Neubau einer Rettungswache an der Hattinger Straße. Aufgrund der neuen Positionierung der Lichtsignalanlage zur Sicherstellung der Ausfahrt von Rettungsfahrzeugen mussten die Geometrie der Ampelanlagen sowie die Fußgängerüberwege angepasst werden. Da eine Kombination aus signalisiertem Fußgängerstrom und unsignalisiertem Fahrzeugverkehr nicht zulässig ist, entfällt im Zuge dieser Änderungen der signalisierte Überweg in der Heinrich-König-Straße.
Der Rückbau der Abbiegespur soll die Sichtverhältnisse für den abbiegenden Verkehr verbessern und die Sicherheit der Fußgänger erhöhen. Fahrzeuge werden künftig aus der regulären Fahrspur der Hattinger Straße abbiegen, was den Abbiegeradius vergrößert. Zudem ist eine Verbreiterung des Gehweges sowie die Ausstattung der Furt mit taktilen Leitelementen geplant. Die Maßnahme wurde mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Verkehrstechnik abgestimmt. Die Umsetzung des Projekts ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf etwa 115.000 Euro und werden aus Mitteln für Unfallschwerpunkte finanziert.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 12 (SPD, Grüne, BD, FASG, UWG:FB)
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei 5 Gegenstimmen (4 CDU und 1 BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei 5 Gegenstimmen (4 CDU und 1 BD) - 2.4Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO)Zur Vorlage · 20250165 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250165 eine Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) zur Entscheidung vorgelegt. Das Ordnungs- und Veterinäramt strebt eine umfassende Überarbeitung der Verordnung an, die zuletzt im Jahr 2012 in dieser Form neu gefasst wurde. Ziel der Neufassung ist eine ganzheitliche Betrachtung der Regelungen unter den Aspekten der Implementierung und der Deregulierung.
Der Entwurf sieht vor, neue Vorschriften dort aufzunehmen, wo ein Regelungsbedarf erkannt wurde. Gleichzeitig sollen Regelungen aufgehoben werden, die keine Praxisrelevanz mehr besitzen oder Redundanzen zu landesrechtlichen Bestimmungen darstellen. Die Vorlage umfasst verschiedene Anlagen, darunter Lagepläne für spezifische Bereiche wie das Stadion an der Castroper Straße, den Stadtpark sowie den Stadtgarten Wattenscheid.
Der Entscheidungsprozess umfasst eine Reihe von Anhörungen in den Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen, darunter der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie der Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung über die Neufassung der BOSVO durch den Rat ist für den 28. Mai 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 4 (FDP/Hohmeier)dagegen: 1 (Dahlmann)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FASG/Backs/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 1 (FDP) Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (bei 3 Enthaltungen (UWG:FB, FDP)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (FDP und Frau Aksevi)
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.5Bebauungsplan Nr. 1035 – Hüttenstraße / An der Landwehr Ost – hier: - Veröffentlichungsbeschluss - Beschluss der erneuten VeröffentlichungZur Vorlage · 20250483 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1035 – Hüttenstraße / An der Landwehr Ost dient der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für ein Büro- und Laborgebäude der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Vorhaben soll als Ersatzneubau für das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) auf einem etwa 8.553 m² großen Gelände realisiert werden, das ehemals von der Laupenmühlen Druck GmbH genutzt wurde. Der Plan sieht eine Grundflächenzahl von 0,8 sowie eine Geschossflächenzahl von 2,5 vor. Zudem ist eine Dachbegrünung auf zwei Dritteln der Dachflächen festgesetzt. Ein rechnerisches Ausgleichsdefizit von 2.920 Punkten soll über das Konzept „PIK Engelsburg Nord“ kompensiert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan inklusive Begründung und Umweltbericht im Internet zu veröffentlichen. Um Verzögerungen bei redaktionellen oder inhaltlichen Korrekturen zu vermeiden, soll bereits mit dem Veröffentlichungsbeschluss die Möglichkeit geschaffen werden, den Plan bei Bedarf ohne erneute Beschlussfassung erneut zu veröffentlichen. Die Anhörung durch die Bezirksvertretung Bochum-Südwest ist für den 26. März 2025 vorgesehen, während die Entscheidung durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke für den 29. April 2025 angesetzt ist.
Grundlagen des Verfahrens sind verschiedene Gutachten zu Themen wie Schallschutz, Artenschutz, Überschwemmung, Verkehr sowie Energie und CO2. Zudem regeln Verträge die Kostenübernahme des Verfahrens durch die DGUV sowie die Beteiligung der Stadt Bochum am Vergabeverfahren des Investors.
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Beratungsfolge
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Umsetzung der Spielleitplanung 2025; Maßnahmen an Informellen Standorten und Aktionen / Mobile AngeboteZur Vorlage · 20250511 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Spielleitplanung 2025 vorgelegt. Die Vorlage umfasst verschiedene Maßnahmen an informellen Standorten sowie mobile Angebote für Kinder und Jugendliche in Bochum. Die Projekte wurden in einem Arbeitskreis entwickelt, der sich aus Vertretern der Bereiche Streetwork, Schulsozialarbeit, Jugendfreizeithäuser und Spielmobile zusammensetzt.
Für die Durchführung der Maßnahmen ist ein Gesamtbetrag von 58.520 Euro vorgesehen, der im Haushalt für Kinder- und Jugendarbeit bereitsteht. Die Mittel sind auf drei Facharbeitskreise verteilt. Im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeithäuser sind Anschaffungen wie eine Slush-Eis-Maschine, ein Forscherkoffer sowie die Instandsetzung von Gartenhütten und Pavillons geplant. Zudem ist Budget für die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen.
Der Facharbeitskreis Streetwork, Schulsozialarbeit und Jugendmobil sieht Investitionen in Sportangebote vor, darunter Fußballligen für Mädchen und Jungen, ein Graffitiprojekt sowie die Erweiterung von Spielmaterialien in Schulen. Ein weiteres Element ist ein Action-Event in Kooperation mit dem Stadtsportbund. Der dritte Bereich umfasst die Finanzierung von Einsätzen der Spielmobile „Falken“ und „EUMEL“ sowie die Anschaffung einer Hüpfburg. Die Vorlage wird den Bezirksvertretungen zur Anhörung vorgelegt und soll anschließend im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 30.04.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD)
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk Südwest (Linden)Zur Vorlage · 20250538 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Bochumer Stadtbezirk Südwest, speziell für den Stadtteil Linden. Ziel der Vorlage ist die Ermöglichung verkaufsoffener Sonntage im Jahr 2025 im Rahmen von zwei geplanten Veranstaltungen.
Die erste Veranstaltung ist das Food-Truck-Festival „Hüftgold“ am 15. Juni 2025, das neben Food-Trucks auch einen Kunsthandwerkermarkt umfasst und mit etwa 5.000 Besuchern kalkuliert wird. Die zweite Veranstaltung, die „Lindener Meile“, findet am 14. September 2025 statt und beinhaltet einen Floh-, Trödel-, Kunsthandwerk-, Upcycling- und Pflanzenmarkt sowie eine Jobmesse. Für diesen Termin werden bei entsprechendem Wetter rund 10.000 Besucher erwartet.
Die Verwaltung empfiehlt die Freigabe der Ladenöffnungen, wobei die Öffnungszeiten räumlich auf bestimmte Teilbereiche beschränkt werden sollen. Als rechtliche Grundlage dient das Ladenöffnungsgesetz, welches Öffnungen ab 13:00 Uhr für maximal fünf Stunden an bis zu acht Sonntagen pro Jahr zulässt. Die Vorlage stellt fest, dass die jährliche Höchstgrenze von 16 Sonntagen pro Bezirk unterschritten wird. Während die Handwerkskammer Dortmund keine Bedenken äußert, lehnen die Gewerkschaften ver.di und der DGB die Öffnungen ab; auch die Evangelische Kirche nimmt eine kritische Haltung ein. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 28. Mai 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 3 (Grüne)Dagegen: 2 (Grüne und Die Linke.)Dafür: 12 (SPD, CDU, BD)
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 7 Enthaltungen (CDU,FWAT)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag: Enthaltungen: 3 (Grüne) Dagegen: 2 (Grüne und Die Linke.) Dafür: 12 (SPD, CDU, BD) - 2.8Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Stadtbezirk WattenscheidZur Vorlage · 20250534 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Erteilung einer ordnungsbehördlichen Verordnung für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Wattenscheid für das Jahr 2025 zum Gegenstand hat. Ziel der Vorlage ist es, im Rahmen von zwei spezifischen Veranstaltungen die Öffnung von Verkaufsstellen zu ermöglichen. Konkret werden das Sommer-Sportfest am 15. Juni 2025 sowie das Weinfest am 14. September 2025 angeführt.
Für das Sommerfest wird eine Besucherzahl von mindestens 15.000 Personen erwartet. Die geplante Ladenöffnung soll räumlich und zeitlich mit der Veranstaltung verknüpft werden. Für das Weinfest am 14. September werden etwa 10.000 Besucher prognostiziert. Die Öffnungszeiten sollen sich dabei auf einen räumlich begrenzten Teilbereich der Wattenscheider Innenstadt beschränken, der unter anderem den Alten Markt, Teile der Fußgängerzone sowie die Westenfelder Straße umfasst. Ein Einbezug der Hochstraße zwischen dem August-Bebel-Platz und der Einmündung Otto-Brenner-Straße ist aufgrund des fehlenden Bezugs zur Veranstaltungsfläche nicht vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt die Freigabe der Verkaufsstellenöffnung mit Verweis auf ein öffentliches Interesse zur Stärkung der Attraktivität des Stadtbezirkszentrums und zur Stabilisierung der Angebotsstruktur. Während die Handwerkskammer Dortmund keine Bedenken äußerte, lehnen die Gewerkschaften ver.di und der DGB sowie die Evangelische Kirche die Öffnungen ab. Der Entscheidungsprozess sieht Anhörungen in den Bezirksvertretungen Bochum-Wattenscheid und Bochum-Südwest sowie Vorberatungen in den Ausschüssen vor, bevor der Rat am 28. Mai 2025 entscheidet.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 3 (Grüne)Dagegen: 2 (Grüne und Die Linke.)Dafür: 12 (SPD, CDU, BD)
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 1 (FWAT)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FWAT, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag: Enthaltungen: 3 (Grüne) Dagegen: 2 (Grüne und Die Linke.) Dafür: 12 (SPD, CDU, BD) - 2.9Vorratsflächen für Krisen- und BevölkerungsschutzfälleZur Vorlage · 20250492 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz schlägt vor, die Fläche „An der Landwehr 28“ als Vorratsfläche für den Krisen- und Bevölkerungsschutz vorzuhalten. Ziel der Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit im Ereignisfall sicherzustellen. Die Fläche soll kurzfristig, innerhalb weniger Tage nach Eintritt eines Ereignisses, nutzungsfähig sein.
Die geplante Nutzung umfasst verschiedene Szenarien, darunter die Bereitstellung von Räumen für überörtliche Einsatzkräfte bei Großschadensereignissen, die Einrichtung von Test- und Impfzentren in Pandemiefällen sowie die Unterbringung von Schutzsuchenden oder von Obdachlosigkeit betroffenen Personen. Zudem soll die Fläche für die Verteilung von Jodtabletten im Störfall sowie für die Bearbeitung von Tierseuchenfällen dienen können. Für diese Zwecke ist eine Fläche von mindestens 5.000 Quadratmetern vorgesehen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Fläche während der Zeit der Vorhaltung für temporäre Zwischennutzungen zur Verfügung stehen kann. Aufgrund der Lage und der verkehrlichen Anbindung wird die Eignung der Fläche für diesen Zweck angeführt. Die notwendigen Anschlüsse für die Wasser- und Energieversorgung sollen im Zeitraum der nächsten zwei Jahre erneuert werden. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat am 3. April 2025 erwartet, nachdem sie zuvor in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Rat (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.03.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Schranke zur RuhrmühleZur Vorlage · 20242658/1 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat die Verwaltung angefragt, ob eine Schranke an der Zufahrt zur Ruhrmühle in Bochum-Dahlhausen die unbefugte Nutzung von Rettungswegen verhindern kann. Hintergrund ist die Parkierung von Fahrzeugen in Bereichen, die für die Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden müssen, sowie das Entfernen von Absperrpfosten.
Die Verwaltung lehnt die Einführung einer Schranke oder ähnlicher Zufahrtsbeschränkungen ab. Als Gründe werden die zahlreichen Anlieger wie Anwohner, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Wassersportvereine genannt, deren Kundenverkehr durch eine Beschränkung beeinträchtigt werden könnte. Zudem müssten Wartungsfirmen für Hochspannungsmasten Zugang zur Straße erhalten, was einen hohen Verwaltungsaufwand für die Vergabe von Zugangsmedien bedeuten würde.
Weitere verkehrsregelnde Maßnahmen sieht die Verwaltung derzeit nicht vor. Es ist jedoch geplant, die Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Poller zu erneuern, was witterungsbedingt voraussichtlich im Frühjahr 2025 erfolgen wird. Die Verkehrsüberwachung wird über die Situation informiert, um insbesondere an Sommertagen verstärkte Kontrollen durchzuführen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verkehrsüberwachung auf der markierten Fläche vor den Sperrpfosten aufgrund von Privateigentum keine Eingriffsmöglichkeiten hat.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (37. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Parken entlang der Straße Ruhrmühle in Richtung LDSV-aktuelle SituationZur Vorlage · 20242657 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat in der Bezirksvertretung Südwest die Parksituation entlang der Straße Ruhrmühle thematisiert. Hintergrund der Anfrage sind Beobachtungen von Fahrzeugen und Motorrädern, die trotz Halteverboten parken und dadurch die Zufahrt für den Rettungsdienst sowie den Lieferverkehr behindern könnten.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Problematik bekannt sei und im Sommer 2024 Kontrollen durch die Verkehrsüberwachung durchgeführt wurden. Dabei konnten nur vereinzelt Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung festgestellt werden. Auf der Fläche zwischen der Fahrbahnrandmarkierung und der Mauer zum Bahndamm ist das Parken grundsätzlich erlaubt. Zur Sicherung der Durchfahrt für Großfahrzeuge und Rettungskräfte wurden im Jahr 2023 sechs Poller installiert. Zudem werden aktuell verblassende Fahrbahnrandmarkierungen erneuert.
Hinsichtlich des Plateaus vor dem Vereinshaus des LDSV weist die Verwaltung darauf hin, dass dieses Gebiet durch das Verkehrszeichen 250 als Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art gekennzeichnet ist, wobei Rettungsfahrzeuge ausgenommen sind. Da die Zufahrtsperre zuletzt häufig geöffnet war, nutzten Motorradfahrer die Fläche zum Parken. Die zuständigen Personen für Unterhaltungsmaßnahmen wurden angewiesen, die Sperre nach Abschluss ihrer Arbeiten wieder zu schließen. Ein markierter Bereich vor der Sperre befindet sich in Privatbesitz, weshalb dort keine Maßnahmen der Verkehrsüberwachung möglich sind.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.12.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (37. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Barrierefreier Ausbau der HaltestellenZur Vorlage · 20250068 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet im Rahmen einer Mitteilung über den Stand des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen zum Stichtag 31. Dezember 2024. Ziel der Teilfortschreibung des Bochumer Nahverkehrsplanes ist der jährliche Ausbau von 15 Haltestellen mit insgesamt 30 Steigen. Im Jahr 2024 wurden 27 Steige fertiggestellt, bestehend aus 25 Bussteigen und zwei Straßenbahnsteigen, womit die Zielvorgabe nicht erreicht wurde. Von insgesamt 1.287 Steigen im Haltestellenkataster der BOGESTRA sind aktuell 750 barrierefrei ausgebaut, was einer Quote von 58,3 Prozent entspricht.
Die im Berichtszeitraum fertiggestellten Steige verteilen sich auf die Bochumer Bezirke Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd und Südwest. Für die kommenden Jahre sind 39 Haltestellen nach Förderung durch das ÖPNVG NRW sowie 12 Steige im Rahmen von Straßenumbaumaßnahmen vorgesehen. Zudem wird die Fortführung des Projekts zur Förderung von Planungsleistungen durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRRR) ab dem Jahr 2025 evaluiert. Die nächste Auswertung des barrierefreien Ausbaus ist für den Stichtag 31. Dezember 2025 geplant. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den entsprechenden Gremien.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.02.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Erste Ergebnisse der Haushaltsbefragung zur Mobilität in Bochum – SrV 2023Zur Vorlage · 20250118 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die Ergebnisse der Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten in Bochum aus dem Jahr 2023 vor. Die Untersuchung basiert auf einer Stichprobe von 4.000 Personen und ermöglicht eine Auswertung auf Stadtbezirksebene. Im Vergleich zum Erhebungszeitraum 2018 ist ein Rückgang des Anteils des motorisierten Individualverkehrs von 53,7 % auf 49,2 % zu verzeichnen. Gleichzeitig stieg der Anteil des Fußverkehrs von 24,4 % auf 29,8 %. Der Anteil des Radverkehrs erhöhte sich von 6,7 % auf 7,7 %, während der öffentliche Verkehr von 15,1 % auf 13,3 % sank. Zudem stieg die Homeoffice-Quote von 2,6 % auf 14,1 %, während der Anteil der Haushalte ohne Pkw von 19,9 % auf 15,3 % zurückging.
Die Auswertung der sechs Stadtbezirke zeigt, dass das im Leitbild Mobilität 2030 festgelegte Zwischenziel erreicht wurde, den Anteil des Umweltverbundes zu erhöhen. Aktuell wird eine etwa gleichmäßige Verteilung zwischen dem Umweltverbund und dem motorisierten Individualverkehr dokumentiert. Die Ursachen für diese Entwicklungen, wie etwa Einflüsse der Stadtplanung oder gesellschaftliche Veränderungen, sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt. Weitere Vergleichswerte sollen durch einen Städtevergleich sowie eine Auswertung der TU Dresden bereitgestellt werden. Die Vorlage dient der Kenntnahme in den zuständigen Gremien im Zeitraum zwischen Februar und März 2025.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.02.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Kampagne Bochum blüht und summt – 2025 (Biologische Station östliches Ruhrgebiet)Zur Vorlage · 20250408 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Fortsetzung der Kampagne „Bochum blüht und summt“ im Jahr 2025. In diesem Jahr übernimmt die Biologische Station östliches Ruhrgebiet die Durchführung der Kampagne im Auftrag des Umwelt- und Grünflächenamtes. Ziel der Maßnahmen ist die Vermittlung von Informationen zu Biodiversität und dem Insektensterben.
Ein zentraler Bestandteil bleibt die Verteilung von Samentütchen mit zertifiziertem regionalem Saatgut. Die Aktion beginnt am 6. März 2025. Die Ausgabe erfolgt an der Infotheke im Technischen Rathaus sowie in den Bürgerbüros der Bezirksverwaltungsstellen. Zudem werden Schulen, Offene Ganztagsbetreuung (OGS) und städtische Kitas mit Saatgut versorgt. Die Biologische Station wird zudem themenbezogene Inhalte in bestehende Veranstaltungen, wie etwa an den Flächen der „Wildnis für Kinder“, integrieren.
Parallel dazu planen das Umwelt- und Grünflächenamt und der Technische Betrieb eine Aktion zur Vergabe von Hochbeeten. Diese richtet sich an Wohngemeinschaften, Vereine und Kitas und soll im Zeitraum April/Mai 2025 stattfinden. Die Förderung umfasst dabei auch die Erstbepflanzung. Ein weiteres Ereignis ist der „Lange Tag der StadtNatur“, der am 14. und 15. Juni 2025 stattfindet und von der Biologischen Station organisiert wird.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.03.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Evaluation der im Bochumer Stadtgebiet aufgestellten stationären GeschwindigkeitsanzeigetafelnZur Vorlage · 20250436 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit der 36 stationären Geschwindigkeitsanzeigetafeln im Bochumer Stadtgebiet evaluiert. Die Untersuchung ergab, dass die solarbetriebenen Anlagen in der dunklen Jahreszeit aufgrund unzureichender Akkukapazitäten zeitweise nicht einsatzbereit waren. Um die dauerhafte Funktionsfähigkeit sicherzustellen, wird die Verwaltung sämtliche Standorte sukzessive mit Laternenstrom versorgen.
Hinsichtlich der Wirksamkeit der Tafeln lieferte die Evaluation gemischte Ergebnisse. Während an einigen Standorten das Geschwindigkeitsniveau sank, konnte an anderen keine Wirkung festgestellt werden oder die Geschwindigkeit stieg an. Vor diesem Hintergrund plant die Verwaltung, vorerst keine weiteren stationären Tafeln anzuschaffen. Stattdessen sollen die zwei vorhandenen mobilen Tafeln verstärkt auf Anfragen der Bezirksvertretungen hin für jeweils etwa zwei Wochen eingesetzt werden. Eine Erweiterung des mobilen Angebots um zwei weitere Einheiten wird geprüft.
An Standorten, an denen ein erhöhtes Geschwindigkeitsniveau festgestellt wurde, sollen zudem verstärkt mobile Geschwindigkeitskontrollen durch Messfahrzeuge oder Trailer durchgeführt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, weiterhin eine Kombination aus präventiven Maßnahmen durch Anzeigetafeln und sanktionierenden Kontrollen einzusetzen. Nach der Umrüstung auf Laternenstrom und einer einjährigen Betriebsphase soll eine erneute Evaluation stattfinden, um die Standorte bei Bedarf anzupassen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.03.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Denkmalförderprogramm 2024Zur Vorlage · 20250441 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Denkmalförderung im Jahr 2024 sowie die finanziellen Rahmenbedingungen für das Jahr 2025. Im Rahmen der Pauschalförderung für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen, einer Kooperation zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Bochum, wurden im vergangenen Jahr insgesamt 20.000 Euro für sechs Denkmäler im Stadtgebiet eingesetzt. Die Mittel stammten zu gleichen Teilen aus den Haushalten der Bezirksregierung und der Stadt. Zu den geförderten Maßnahmen gehörten die Aufarbeitung einer Haustür im Stadtbezirk Ost, die Sanierung von Fenstern und Türen in einer Kindertagesstätte in Bochum-Südwest sowie die Instandsetzung der Eingangstür des Lennershofs in Bochum-Süd. Zudem wurden Arbeiten an den Kunstverglasungen der Kapelle Höntrop in Wattenscheid, Fassadenarbeiten an einem Jugendstilgebäude in Bochum-Südwest sowie der Austausch von Dachsparren im Stadtparkviertel finanziert.
Für das Jahr 2025 verdoppelt sich das Budget der Pauschalförderung auf insgesamt 40.000 Euro, da die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt Bochum jeweils 20.000 Euro bereitstellen. Ergänzend wurden im Jahr 2024 Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für ein Gebäude an der Hattinger Straße sowie Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz für die Sanierung des Fördergerüsts am Deutschen Bergbaumuseum eingesetzt. Zudem stellte die Verwaltung denkmalrechtliche Steuerbescheinigungen für private Eigentümer aus, wobei die anerkannten Summen im siebenstelligen Bereich lagen.
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Beratungsfolge
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Errichtung einer Elternhaltestelle an der Köllerholz-SchuleZur Vorlage · 20250456 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat die rechtlichen Voraussetzungen sowie die Machbarkeit einer Elternhaltestelle an der Köllerholz-Schule angefragt. In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20250456 wird darauf hingewiesen, dass die Straßenverkehrsordnung keine offizielle rechtliche Grundlage für die Beschilderung von Elternhaltestellen vorsieht. Bei der Beurteilung von Standorten orientiert sich das Amt für Stadtplanung und Wohnen stattdessen an den Leitfäden und Checklisten des ADAC.
Die Einrichtung einer solchen Haltestelle sollte in ein umfassendes Mobilitätsmanagement eingebettet sein, wobei die Initiative idealerweise von der Schule ausgehen sollte. Derzeit ist die Köllerholz-Schule nicht Teil der laufenden Erarbeitung von Schulwegplänen in Kooperation mit der Hochschule Bochum, da die Schule sich nicht für dieses Verfahren gemeldet hat. Eine Auswertung der Polizeidirektion Verkehr ergab zudem, dass die Verkehrssituation vor der Köllerholz-Schule aktuell nicht als auffälliger im Vergleich zu anderen Schulstandorten eingestuft wird.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Mündlicher Bericht des Bezirksbürgermeisters zur Verwendung der Spenden aus dem Adventskonzert der Bezirksvertretung Bochum-Südwest 2024
- 5.10Mündlicher Bericht zum Umbau des Südbades
- 6.Anfragen
- 6.1Zufahrt NatorpschuleZur Vorlage · 20250790 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Anfrage zur Situation der Zuwegung der Natorpschule eingereicht. Anlass sind steigende Schülerzahlen, die eine verstärkte Nutzung von Containern auf dem Außengelände sowie von Nebengebäuden zur Folge haben. Da auch umliegende Wege als Schulgelände genutzt werden, kommt es zu einer erhöhten Frequenz auf den Wegen zwischen den Unterrichtsräumen.
Die Anfrage thematisiert die Verkehrsführung auf dem Schulhof, der gleichzeitig als Zufahrt für das Walter-Gropius-Berufskolleg dient. Durch die Nutzung der Wege als Park- oder Wendeplatz durch PKW sowie den Durchgangsverkehr des Berufskollegs entstehen Überschneidungen zwischen dem Schulbetrieb und dem Berufsverkehr. Die Fraktion weist auf die Situation bei eingeschränkter Lichtverhältnissen in den Wintermonaten hin.
Im Rahmen der Anfrage werden die Verwaltung nach ihrem Kenntnisstand zur Problematik sowie nach möglichen alternativen Fluchtwegen und Feuerwehrzufahrten für das Berufskolleg befragt. Zudem werden Maßnahmen zur kurzfristigen und dauerhaften Unterbindung der Zufahrt durch Kraftfahrzeuge sowie zur Schaffung einer autofreien Fläche angefragt. Die Anfrage umfasst ferner die Prüfung von Neuregelungen für Lehrerparkplätze und eine Anpassung der Beschilderung an die aktuellen Gegebenheiten.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Bebauungsplan Nr. 1035 – Hüttenstraße / An der Landwehr Ost – hier:Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Ausreisepflichtige Personen im Stadtbezirk SüdwestErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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