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Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Südwest

20250172 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.03.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III

🟢 Beschlossen 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III hat mit der Vorlage Nummer 20250172 den Antrag gestellt, Frank Riepen mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Schriftführer der Bezirksvertretung Bochum-Südwest abzuberufen. Der Beschlussvorschlag stützt sich auf die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen.

Nach den geltenden Regelungen ist für die Niederschrift der gefassten Beschlüsse eine durch das Gremium zu bestellende Schriftführung vorgesehen, die die Protokolle gemeinsam mit dem jeweiligen Bezirksbürgermeister unterzeichnet. Die zuständige Bezirksverwaltungsstelle weist darauf hin, dass für die Schriftführung in den Bezirksvertretungen die Bezirksverwaltungsstellen zuständig sind und hierfür städtische Dienstkräfte zu bestellen sind.

Die Entscheidung über die Abberufung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 26. März 2025 erwartet. Mit der Umsetzung der Maßnahme sind laut der Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten verbunden. Klimarelevante Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung)
26.03.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag