Schranke zur Ruhrmühle
20242658/1 · Antwort der Verwaltung · 26.03.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat die Verwaltung angefragt, ob eine Schranke an der Zufahrt zur Ruhrmühle in Bochum-Dahlhausen die unbefugte Nutzung von Rettungswegen verhindern kann. Hintergrund ist die Parkierung von Fahrzeugen in Bereichen, die für die Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden müssen, sowie das Entfernen von Absperrpfosten.
Die Verwaltung lehnt die Einführung einer Schranke oder ähnlicher Zufahrtsbeschränkungen ab. Als Gründe werden die zahlreichen Anlieger wie Anwohner, Gastronomiebetriebe, Campingplätze und Wassersportvereine genannt, deren Kundenverkehr durch eine Beschränkung beeinträchtigt werden könnte. Zudem müssten Wartungsfirmen für Hochspannungsmasten Zugang zur Straße erhalten, was einen hohen Verwaltungsaufwand für die Vergabe von Zugangsmedien bedeuten würde.
Weitere verkehrsregelnde Maßnahmen sieht die Verwaltung derzeit nicht vor. Es ist jedoch geplant, die Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Poller zu erneuern, was witterungsbedingt voraussichtlich im Frühjahr 2025 erfolgen wird. Die Verkehrsüberwachung wird über die Situation informiert, um insbesondere an Sommertagen verstärkte Kontrollen durchzuführen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Verkehrsüberwachung auf der markierten Fläche vor den Sperrpfosten aufgrund von Privateigentum keine Eingriffsmöglichkeiten hat.
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