Widmung der Straße „Meinholtweg“
20250197 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.03.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20250197 den Beschluss beantragt, den „Meinholtweg“ als Gemeindestraße zu widmen. Das Vorhaben, das vom Tiefbauamt federführend bearbeitet wird, betrifft ein Teilstück der Gemarkung Dahlhausen (Flur 3, Flurstück 741).
Die Widmung soll der Erschließung der Anwohner dienen. Die betroffene Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung als Gemeindestraße bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW. Die genaue Ausdehnung der zu widmenden Fläche ist in einem beigefügten Lageplan rot markiert.
Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 26. März 2025 getroffen.
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