Widmung der „Lilienthalstraße“
20250195 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.03.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20250195 den Beschluss beantragt, die Lilienthalstraße als Gemeindestraße zu widmen. Das vom Tiefbauamt federführend bearbeitete Vorhaben betrifft ein Grundstück in der Gemarkung Dahlhausen (Flur 6, Flurstück 496). Zweck der Widmung ist die Erschließung der dort ansässigen Anwohner.
Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW. Die Fläche, die zur Gemeindestraße werden soll, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die genaue Lage der zu widmenden Fläche ist in einem beigefügten Lageplan markiert.
Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 26. März 2025 entscheiden.
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