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Beschlussvorlage der Verwaltung

Widmung der „Lilienthalstraße“

20250195 26.03.2025 Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20250195 den Beschluss beantragt, die Lilienthalstraße als Gemeindestraße zu widmen. Das vom Tiefbauamt federführend bearbeitete Vorhaben betrifft ein Grundstück in der Gemarkung Dahlhausen (Flur 6, Flurstück 496). Zweck der Widmung ist die Erschließung der dort ansässigen Anwohner.

Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung NRW. Die Fläche, die zur Gemeindestraße werden soll, befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die genaue Lage der zu widmenden Fläche ist in einem beigefügten Lageplan markiert.

Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 26. März 2025 entscheiden.

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Dokumente

Ort

📍 Lilienthalstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Lilienthalstraße.

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