Widmung der Stichstraße der „Brantropstraße“ Höhe Haus-Nr. 6
20250198 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.03.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20250198 den Antrag vorgelegt, die Stichstraße der Brantropstraße auf Höhe der Hausnummer 6 als Gemeindestraße zu widmen. Das Tiefbauamt ist für diesen Vorgang federführend. Die betroffene Fläche liegt in der Gemarkung Weitmar (Flur 4, Flurstück 2552).
Ziel der Widmung ist die Erschließung der Anwohner, weshalb die Straße den öffentlichen Status erhalten soll. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bilden das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Gemeindeordnung NRW. Die Eigentümerin der betreffenden Fläche ist die Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Widmung der Stichstraße obliegt der Bezirksvertretung Bochum-Südwest. Die Sitzung, in der über den Antrag beraten und entschieden werden soll, ist für den 26. März 2025 angesetzt. Zur Verdeutlichung der räumlichen Ausdehnung der Fläche ist der Vorlage ein Lageplan beigefügt.
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