Bebauungsplan Nr. 1035 – Hüttenstraße / An der Landwehr Ost – hier: - Veröffentlichungsbeschluss - Beschluss der erneuten Veröffentlichung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 1035 – Hüttenstraße / An der Landwehr Ost dient der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für ein Büro- und Laborgebäude der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Vorhaben soll als Ersatzneubau für das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) auf einem etwa 8.553 m² großen Gelände realisiert werden, das ehemals von der Laupenmühlen Druck GmbH genutzt wurde. Der Plan sieht eine Grundflächenzahl von 0,8 sowie eine Geschossflächenzahl von 2,5 vor. Zudem ist eine Dachbegrünung auf zwei Dritteln der Dachflächen festgesetzt. Ein rechnerisches Ausgleichsdefizit von 2.920 Punkten soll über das Konzept „PIK Engelsburg Nord“ kompensiert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan inklusive Begründung und Umweltbericht im Internet zu veröffentlichen. Um Verzögerungen bei redaktionellen oder inhaltlichen Korrekturen zu vermeiden, soll bereits mit dem Veröffentlichungsbeschluss die Möglichkeit geschaffen werden, den Plan bei Bedarf ohne erneute Beschlussfassung erneut zu veröffentlichen. Die Anhörung durch die Bezirksvertretung Bochum-Südwest ist für den 26. März 2025 vorgesehen, während die Entscheidung durch den Ausschuss für Planung und Grundstücke für den 29. April 2025 angesetzt ist.
Grundlagen des Verfahrens sind verschiedene Gutachten zu Themen wie Schallschutz, Artenschutz, Überschwemmung, Verkehr sowie Energie und CO2. Zudem regeln Verträge die Kostenübernahme des Verfahrens durch die DGUV sowie die Beteiligung der Stadt Bochum am Vergabeverfahren des Investors.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.04.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.03.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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