Widmung der Stichstraßen der „Gaußstraße“ Höhe Haus-Nr. 18-26; 30-38 und 84–52 a
20250196 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.03.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Tiefbauamt eine Beschlussvorlage zur Widmung von Stichstraßen der Gaußstraße vorgelegt. Betroffen sind die Bereiche in Höhe der Hausnummern 18 bis 26, 30 bis 38 sowie 84 bis 52 a. Die Widmung als Gemeindestraße soll die Erschließung der Anwohner sicherstellen.
Die entsprechenden Flächen befinden sich in der Gemarkung Dahlhausen und umfassen die Flurstücke 271, 275 und 277. Die Stadt Bochum ist Eigentümerin der betreffenden Flächen. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung (GO NRW).
Der Beschluss über die Widmung der Stichstraßen wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 26. März 2025 beraten.
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