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Widmung der Stichstraße der „Rathenaustraße“ Höhe Haus-Nr. 20

20250194 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.03.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Das Tiefbauamt hat mit der Vorlage Nummer 20250194 einen Beschluss zur Widmung einer Stichstraße der Rathenaustraße beantragt. Betroffen ist ein Straßenabschnitt auf Höhe der Hausnummer 20 im Bereich der Gemarkung Weitmar. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Teil der Straße als Gemeindestraße zu widmen.

Ziel der Widmung ist die Erschließung der angrenzenden Anwohner. Laut der Begründung ist die betreffende Fläche im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nummer 721 bereits als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Die Flächen, die im Flur 4 des Flurstücks 2160 liegen, befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.

Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bilden die Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung NRW. Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Südwest in ihrer Sitzung am 26. März 2025 entscheiden.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung)
26.03.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag