Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- Fragen zum Verkehrsversuch Hattinger Str.Zur Vorlage · 20262093 · Einwohnerfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Einwohnerfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 16. September 2026 werden Fragen zum laufenden Verkehrsversuch auf der Hattinger Straße in Bochum Linden gestellt. Der seit Ende April 2026 durchgeführte Versuch hat laut der Anfrage bei Anwohnern, Verkehrsteilnehmern und Geschäftsinhabern unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen.
Der Fragesteller befasst sich mit der Suche nach dauerhaften Lösungen, die eine hohe Akzeptanz bei den Betroffenen ermöglichen und Kompromisse zwischen den verschiedenen Interessen berücksichtigen. In der ersten Frage wird die Verwaltung der Stadt Bochum dazu aufgefordert, die Sinnhaftigkeit einer Änderung der Beschilderung auf dem derzeit nur für Fußgänger vorgesehenen Bürgersteig zu prüfen. Konkret wird vorgeschlagen, Schilder mit dem Zusatz „Fahrräder frei“ anzubringen, um den Radverkehr auf diesem Bereich zuzulassen, während der Vorrang für Fußgänger bestehen bleibt.
In der zweiten Frage wird die Verwaltung gefragt, ob die Einführung mobiler Geschwindigkeitskontrollen zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h als sinnvoll erachtet wird. Als Referenz für eine solche Maßnahme werden bestehende Kontrollen in der Kesterkamp, der Wasserstraße und der Dr. C.-Otto-Straße angeführt. Die Parkplatzanzahl soll dabei unverändert bleiben. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung)
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bürgeranregung nach GO NRW § 24; Sanierung der Neuhofstr. 15-27/20-42Zur Vorlage · 20262011 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage Nummer 20262011 auf eine Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen reagiert. Die Antragstellenden hatten beantragt, die Sanierung der Neuhofstraße im Bereich der Hausnummern 15 bis 27 sowie 20 bis 42 als Tagesordnungspunkt in einer der kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Südwest aufzunehmen. Damit sollte die Verwaltung beauftragt werden, entsprechende Sanierungsvorschläge für diesen Straßenabschnitt zu erarbeiten.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen. Als Begründung führt die zuständige Fachabteilung des Tiefbauamtes an, dass der betreffende Bereich weder im aktuellen Um- und Ausbauprogramm enthalten ist noch eine Decken-Sanierung im Rückstellungsprogramm vorgesehen ist. Zudem ist das Gebiet nicht als Schwerpunkt für Schlaglochbehebungen deklariert, weshalb vonseiten der Straßenunterhaltung derzeit keine Maßnahmen geplant sind.
Hinsichtlich eines Teilantrags, der den Rückbau der Poller in der Schultheßstraße betrifft, verweist die Verwaltung auf die Vorlage Nummer 20262013. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 16. September 2026 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Bürgeranregung nach GO NRW § 24; Dauerhafte Entfernung der Poller Schultheßstraße/Schultheßstraße am JAWOZur Vorlage · 20262013 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Bürgeranregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Stellung zur dauerhaften Entfernung der Poller im Bereich der Schultheßstraße und Neuhofstraße bezüglich des JAWO abgegeben. Der Antrag, die Poller zwischen der Schultheßstraße und der Neuhofstraße zu entfernen, wurde von einer Siedlergemeinschaft gestellt.
Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Poller im Zuge der Baumaßnahme zur Brückensanierung auf der Wasserstraße, konkret der Sanierung der Brücke Gräbenwiese, aufgestellt wurden. Ziel der Maßnahme war es, die Bildung von Abkürzungsverkehr zwischen der Hattinger Straße und dem Am Kuhlenkamp zu verhindern. Die Verwaltung bewertet die Installation der Poller aus straßenverkehrlicher, planerischer und unterhaltungstechnischer Sicht als temporär gerechtfertigt. Die Maßnahme ist auf den Zeitraum der Brückenbaustelle begrenzt, sodass die Poller nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernt werden.
Aufgrund dieser Begründung schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag auf dauerhafte Entfernung nicht zu folgen. Bezüglich eines Teilantrages zur Sanierung der Neuhofstraße wird auf eine separate Vorlage verwiesen. Die Entscheidung über die Vorlage liegt bei der Bezirksvertretung Bochum-Südwest.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW von Herrn Philipp Boehmert zum Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-StraßeZur Vorlage · 20262234 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vorgelegt, die auf einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW basiert. Gegenstand der Anregung ist das geplante Grundstücksgeschäft an der Weitmarer-Holz-Straße, welches einen Austausch von Flächen sowie die Einräumung einer Dienstbarkeit umfasst. Der Antragsteller fordert, dass dieser Grundstückstausch nicht durchgeführt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen. Die Begründung führt aus, dass der Flächentausch die zukünftige Nutzung der ehemaligen evangelischen Kirche zum Guten Hirten als Wohnraum ermöglichen soll. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde bereits eine öffentlich-rechtliche Erschließung durch eine Zuwegungsbaulast sichergestellt; nun soll durch den Tausch und die Einräumung einer Dienstbarkeit die privatrechtliche Erschließung in Form eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts realisiert werden. Der Austausch begründet dabei kein eigenständiges Baurecht.
Zudem dient die auf die Stadt Bochum übergehende Fläche der städtischen Flächenvorratspolitik. Hinsichtlich der Fußgängerverbindung zum Wienkopp stellt die Verwaltung klar, dass diese rechtlich kein öffentlicher Weg ist, sondern über ein Privatgrundstück der Kirchengemeinde führt. Eine öffentliche Widmung sei ohne Zustimmung der Eigentümerschaft nicht vorgesehen. Die Verwaltung gibt an, die im Rahmen der Anregung gestellten Fragen bereits in einer separaten Korrespondenz beantwortet zu haben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.4Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW von Frau Christine Lingemann zum Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-StraßeZur Vorlage · 20262237 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage mit der Nummer 20262237 vorgelegt, die sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW befasst. Die Anregung wurde von einer Bürgerin eingereicht und richtet sich gegen einen geplanten Austausch von Flächen sowie die Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-Straße. Die Antragstellerin fordert, dass das betreffende Grundstücksgeschäft nicht durchgeführt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen. Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass der Grundstückstausch die Voraussetzung dafür schafft, das ehemalige Gebäude der Evangelischen Kirche zum Guten Hirten künftig als Wohnraum zu nutzen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde bereits eine Zuwegungsbaulast zur öffentlich-rechtlichen Erschließung eingeräumt; nun soll zusätzlich ein privatrechtliches Geh-, Fahr- und Leitungsrecht durch die Dienstbarkeit geschaffen werden. Der Austausch der Flächen dient zudem der städtischen Flächenvorratspolitik der Stadt Bochum.
Hinsichtlich der Fußwegverbindung zum Wienkopp stellt die Verwaltung fest, dass die bisherige Nutzung als Weg kein öffentliches Recht darstellte, da die Verbindung über ein Privatgrundstück führt. Eine öffentliche Widmung sei ohne Zustimmung des Eigentümers nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Die Verwaltung gibt an, die im Rahmen der Anregung gestellten Fragen bereits in einer separaten Korrespondenz beantwortet zu haben. Zuständig für die Entscheidung ist die Bezirksvertretung Bochum-Südwest.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.5Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW zum Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-StraßeZur Vorlage · 20262330 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Entscheidung über eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vorgelegt. Gegenstand der Anregung ist der geplante Austausch von Flächen sowie die Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-Straße. Die Antragstellenden fordern, das Grundstücksgeschäft nicht durchzuführen, um die dauerhafte öffentliche Nutzbarkeit einer Treppen- und Wegeverbindung zur Straße „Wienkopp“ sicherzustellen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen. Der geplante Grundstückstausch dient der Schaffung der Voraussetzungen für die künftige Nutzung der ehemaligen evangelischen Kirche zum Guten Hirten als Wohnraum. Durch den Austausch soll zudem die langfristige Flächenvorratspolitik der Stadt Bochum unterstützt werden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde bereits eine öffentlich-rechtliche Zuwegungsbaulast eingeräumt; nun soll zusätzlich ein privatrechtliches Geh-, Fahr- und Leitungsrecht bestellt werden. Die Verwaltung stellt klar, dass der Grundstückstausch und die Einräumung der Dienstbarkeit für sich genommen kein Baurecht begründen.
Hinsichtlich der Wegeverbindung zur Straße „Wienkopp“ führt die Verwaltung aus, dass diese rechtlich kein öffentlicher Weg war, sondern der Erschließung der Kirche diente und über ein Privatgrundstück verläuft. Eine öffentliche Widmung sei daher weder bisher erfolgt noch für die Zukunft vorgesehen, da diese ohne die Zustimmung des Eigentümers nicht möglich sei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.6Anregung und Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW zum Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-StraßeZur Vorlage · 20262371 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Behandlung einer Anregung und Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vorgelegt. Gegenstand des Verfahrens ist der Austausch von Flächen sowie die Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-Straße. Eine Antragstellerin hatte per E-Mail beantragt, dass das geplante Grundstücksgeschäft nicht beschlossen und durchgeführt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung und Beschwerde nicht stattzugeben. Die Durchführung des Grundstückstauschs sei notwendig, um die Voraussetzungen für die zukünftige Nutzung der ehemaligen evangelischen Kirche zum Guten Hirten als Wohnraum zu schaffen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde bereits eine öffentlich-rechtliche Zuwegungsbaulast eingeräumt; nun solle zusätzlich ein privatrechtliches Geh-, Fahr- und Leitungsrecht bestellt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Austausch sowie die Einräumung der Dienstbarkeit für sich genommen kein Baurecht begründen.
Darüber hinaus dient der auf die Stadt Bochum übergehende Teil der Fläche der städtischen Flächenvorratspolitik. Durch die Maßnahme soll eine funktionale Grundstücksneuordnung erreicht werden, die langfristige Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtgebiet unterstützt und die nachhaltige Nutzung des leerstehenden Kirchengebäudes ermöglicht. Die Entscheidung über die Vorlage steht für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 16. September 2026 an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.7Erneuerung/Änderung Tunnelbeleuchtung am EisenbahnmuseumZur Vorlage · 20261848 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erneuerung und Änderung der Tunnelbeleuchtung am Eisenbahnmuseum sowie am Zugang Ruhr vorgelegt. Hintergrund der Maßnahme ist die wiederholte Zerstörung der vorhandenen Beleuchtung durch Vandalismus. Da eine vertragliche Verpflichtung aus einem Förderprogramm sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit bestehen, ist ein Austausch der Leuchtmittel erforderlich.
Um die Vandalismusanfälligkeit sowie den künftigen Reparaturaufwand zu senken, sieht das Vorhaben vor, die bisherigen Wandleuchten durch LED-Stränge zu ersetzen. Diese sollen in Plexiglasröhren in einer oberen Mauernische verlegt werden. Durch diese Bauweise soll das Herunterziehen der Lichtelemente erschwert und im Schadensfall lediglich der Austausch einzelner Röhren ermöglicht werden. Die technische Änderung wurde bereits von der zuständigen Fördergeberin sowie einem beteiligten Lichtkünstler freigegeben.
Die Gesamtkosten für die Umsetzung belaufen sich auf circa 12.000 Euro brutto. Für die Finanzierung wird eine Beteiligung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest aus Mitteln der Stadtraumpflege in Höhe von 5.000 Euro beantragt. Die verbleibenden Kosten in Höhe von etwa 7.000 Euro sollen über weitere Verwaltungsmittel gedeckt werden. Durch die neue Konstruktion wird eine Reduzierung der künftigen Kosten bei etwaigen Schadensfällen angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Zuwendung Amacspor Dahlhausen 1987 e. V.Zur Vorlage · 20262185 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Südwest VI hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Bezirksvertretung Bochum-Südwest eine finanzielle Zuwendung für den Amacspor Dahlhausen 1987 e. V. beschließt. Die beantragte Summe beläuft sich auf 1.000 Euro.
Grund für die Förderung ist die Durchführung eines Trainingslagers der Herrenmannschaften des Vereins. Die Verwaltung stützt sich bei diesem Vorhaben auf die Befugnisse der Bezirksvertretungen gemäß § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie auf die entsprechenden Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung Bochum-Südwest. Der Antrag erfüllt die in den Richtlinien festgelegten Anforderungen für die Unterstützung örtlicher Vereine.
Mit dem Beschluss wird die Bezirksverwaltungsstelle Südwest beauftragt, die Auszahlung der Mittel vorzunehmen. Zudem wird die zuständige Stelle angewiesen, die Verwendung der Zuwendung nach Abschluss der geplanten Maßnahmen zu prüfen. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 16. September 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Aufstellen eines Weihnachtsbaumes vor dem Bahnhof Dahlhausen im Jahr 2026Zur Vorlage · 20262254 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Weihnachtsbaumes vor dem Bahnhof Dahlhausen für das Jahr 2026 vorgelegt. Der vorgeschlagene Standort entspricht dabei der Regelung der Vorjahre.
Mit dem Antrag wird die Bezirksvertretung beauftragt, die Durchführung der Maßnahme für das Jahr 2026 zu veranlassen. Hierfür sollen aus den bezirklichen Haushaltsmitteln des Stadtbezirks Bochum-Südwest Mittel in Höhe von 800 Euro bereitgestellt werden. Die Kostenkalkulation des Baumservices des Technischen Betriebes beläuft sich auf etwa 630 Euro für die Beschaffung des Baumes. Der beantragte Betrag beinhaltet einen zusätzlichen Puffer, um etwaige Mehrkosten nach der städtischen Ausschreibung abzufangen und die Handlungsfähigkeit des Technischen Betriebes sicherzustellen.
Die logistische Abwicklung sowie die Beschaffung des Baumes werden durch den Technischen Betrieb übernommen. Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit der Pflege des lokalen Brauchtums und der Förderung der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Stadtteil. Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt des Stadtbezirks Bochum-Südwest vorhanden. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 16. September 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Die Linke)Dafür: 15 (SPD, CDU, Grüne, AfD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (Die Linke) Dafür: 15 (SPD, CDU, Grüne, AfD) - 2.Anhörungen
- 2.1Anpassungen im ÖPNV Liniennetz ab Fahrplanwechsel zum 07.01.2027Zur Vorlage · 20262084 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die Anpassungen im Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs zum Fahrplanwechsel am 7. Januar 2027 vorsieht. Hintergrund der Vorlage sind die steigenden Defizite der BOGESTRA sowie die damit verbundene finanzielle Belastung des städtischen Haushalts. Laut der Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung ist ein Anstieg der Verluste zu verzeichnen, wobei der Finanzierungsbeitrag der Stadt Bochum von 34 Millionen Euro im Jahr 2019 auf voraussichtlich 54 Millionen Euro im Jahr 2025 gestiegen ist. Um das Defizit der BOGESTRA mittelfristig auf einen Zielwert von 95 Millionen Euro zu begrenzen, wurden Einsparszenarien entwickelt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der jährlichen Aufwendungen um etwa 912.000 Euro umfassen die Reduktion des Taktangebotes in Randzeiten sowie bei Linien mit geringer Nachfrage oder Überlagerungen. Zudem ist die Beendigung von Pilotprojekten sowie geringfügige Streckenabkürzungen vorgesehen. Die Verwaltung beantragt, diese Anpassungen im Leistungsangebot zum genannten Zeitpunkt zu beschließen. Ergänzend sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans weitere Maßnahmen zur Netzoptimierung und zur Reduzierung der Aufwendungen erarbeitet werden. Das Vorgehen wurde mit der Stadt Gelsenkirchen abgestimmt, die parallel Anpassungen im eigenen Stadtgebiet vorbereitet. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(Linke)dafür:14(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlagbei einer Enthaltung (Die Linke)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 11 (SPD, Grüne, AfD)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (Die Linke, StG/V)Dafür:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (Linke)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, AfD)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 7 (AfD, UWG:WAT, GrünLinks)Dafür: 11 (SPD, CDU, GrünLinks, WatC)
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 3 (Stadtgestalter/Volt, Linke)dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG FB-BSW)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Beschluss über den Wärmeplan und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20262218 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20262218) behandelt die Verabschiedung des Wärmeplans der Stadt Bochum sowie die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen. Der Plan dient als Orientierungsrahmen für eine treibgasneutrale Wärmeversorgung und unterteilt das Stadtgebiet in Bereiche für Fernwärme und dezentrale Versorgung. Im Rahmen der Beteiligungsphase gingen 12 Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie 33 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein. Nach Prüfung der Eingaben wurden Ergänzungen zu den Themen Biomasse, Geothermie und Fernwärme vorgenommen, während wesentliche Änderungen am Plan nicht als notwendig erachtet wurden.
Der Plan umfasst zudem Identifizierungen von Potenzialen für Freiflächen-Photovoltaik auf etwa 50 Hektar sowie Informationen zur Geothermie, wobei Bohrungen bis 100 Meter in die Basisbetrachtung einfließen. Nahwärmenetze werden als dezentrale Einheiten betrachtet. Die Stadt initiiert keine eigenen Projekte, überlässt die Planung jedoch Projektentwicklern. Für den Rückbau des Gasnetzes wird aufgrund langer Vorlaufzeiten ein strategischer Rückzug angestrebt. Die Stadtwerke Bochum haben zudem Prüfkriterien für Fernwärme-Prüfgebiete, wie Wirtschaftlichkeit und technische Umsetzbarkeit, ergänzt und Zieljahre für den Prüfabschluss in verschiedenen Gebieten festgelegt.
Nach dem Beschluss durch den Rat soll der Plan an Landesbehörden übermittelt, im Amtsblatt bekannt gemacht und im Internet veröffentlicht werden. Zur Information der Gebäudeeigentümer ist eine Postkartenaktion sowie sechs Informationsveranstaltungen ab November vorgesehen. Eine Überprüfung und Fortschreibung des Plans ist spätestens alle fünf Jahre verpflichtend. Die Finanzierung erfolgt über Mittel aus dem Belastungsausgleich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Linke)Dagegen: 3 (AfD, FDP)Dafür: 14 (SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (CDU, AfD)Dafür 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD, Die Linke)Dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 5 (2 SPD, 3 AfD)Dafür: 7 (3 SPD, 2 CDU, 2 Grüne)
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT, WatC)Anmerkung der Schriftführung:Herr Menningmann (GrünLinks) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD, Die Linke) Dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne) - 2.3Realisierungsbeschluss zum Neubau einer Stützwand zwecks Geländesicherung „Kassenberger Straße“Zur Vorlage · 20262223 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur baulichen Umsetzung einer neuen Stützwand an der Kassenberger Straße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Geländesicherung im südlichen Bereich der Straße, wo eine etwa 100 Jahre alte Mauer Abplatzungen, Auflockerungen und eine Schiefstellung aufweist. Da die Wand die öffentliche Straße stützt, liegt die Verantwortung für die Unterhaltung beim Straßenbau-Lastträger. Die Stadt Bochum hat den für die Sanierung notwendigen Grundstücksstreifen sowie die Bestandswand bereits erworben.
Der Plan sieht vor, eine neue Stützwand aus Stahlbeton vor der bestehenden Konstruktion zu errichten. Die neue Wand wird mittels Mikropfählen im Fels rückverankert, um die mangelnde Belastbarkeit des Baugrunds auszugleichen. Im Zuge dessen wird die alte Wand bis auf Gehwegniveau zurückgebaut, wodurch der Gehweg verbreitert werden kann. Die Bauarbeiten sind für den Zeitraum von August 2027 bis Juli 2028 angesetzt.
Während der Bauphase ist eine halbseitige Sperrung der Kassenberger Straße erforderlich. Es wird eine Einbahnstraßenregelung zwischen der Kassenberger Straße 16 und dem Kreisverkehr Dr.-C.-Otto-Straße eingerichtet, wobei der Linienverkehr über eine Ampelregelung in die Kassenberger Straße geleitet wird. Die geschätzten Bruttobaukosten belaufen sich auf etwa 670.000 Euro. Die Finanzierung soll durch Umschichtungen im Haushalt 2026 sowie durch Mittel aus dem Projekt Stadtbahn U35 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (Etat) (8. Sitzung)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (SPD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (SPD) - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-StraßeZur Vorlage · 20261474 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Umnutzung der ehemaligen „Evangelischen Kirche zum Guten Hirten“ an der Weitmarer-Holz-Straße zu Wohnraum plant ein Grundstückseigentümer einen Austausch von Flächen sowie die Einräumung einer Dienstbarkeit. Für das Vorhaben, für das bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde, beantragt der Eigentümer ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht über städtische Grundstücke in der Gemarkung Weitmar (Flurstücke 543 und 544).
Zusätzlich wird der Erwerb einer etwa 2.410 Quadratmeter großen Teilfläche des städtischen Grundstücks (Flurstück 556) angestrebt, um das zukünftige Hausgrundstück zu vervollständigen. Ein Bereich dieser Fläche dient als Fußweg zum Gebäudeeingang der ehemaligen Kirche über die „Wienkopp“. Im Gegenzug für diesen Flächenerwerb erhält die Stadt Bochum eine etwa 1.530 Quadratmeter große Teilfläche des Grundstücks (Flurstück 555).
Die entsprechenden Vorgänge werden gemäß der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Gremiensitzungen behandelt. Der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie die Bezirksvertretung Bochum-Südwest werden im Rahmen der Kenntnisnahme in ihre jeweiligen Sitzungen im Juli und September 2026 einbezogen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — - siehe hierzu Protokollierung unter TOP 8.5 -Die Beschlussvorlage im nichtöffentlichen Teil unter TOP 8.5 ist einstimmig nach Beschlussvorschlag angenommen worden.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 5.2Toilettenanlage am RuhrplateauZur Vorlage · 20261555 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zum Zustand und zur Nutzung der Toilettenanlage am Ruhrplateau Stellung bezogen. Die betreffende Liegenschaft wurde im Jahr 2020 im Wege eines Erbbaurechts an den Linden-Dahlhauser Schwimmverein 1921 e. V. übertragen. Mit der Übertragung des Eigentums am Gebäude ging auch die Verantwortung für die Toilettenanlage auf den Erbbaurechtsnehmer über.
Ein detaillierter Kenntnis über den aktuellen baulichen und technischen Zustand der Anlage liegt der Verwaltung nicht vor. Da das Gebäude nicht mehr im städtischen Eigentum steht, war die Toilettenanlage auch nicht Bestandteil der städtischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Projektes „Bochums stille Örtchen“.
Die Verantwortung für die Öffnung sowie die Festlegung der Öffnungszeiten der Anlage obliegt dem Linden-Dahlhauser Schwimmverein 1921 e. V. Die Umsetzung der vertraglichen Regelung, wonach die Anlage für andere Aktivitäten in Abstimmung mit der Stadt zur Verfügung gestellt werden soll, erfolgt durch den Verein in Abstimmung mit dem Bereich Liegenschaftsmanagement des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
Hinsichtlich der Nutzung durch gewerbliche Kanuanbieter weist die Verwaltung darauf hin, dass die Kunden dieser Anbieter üblicherweise die in der Nähe der Badestelle befindlichen Dixi-WCs nutzen, welche sich in etwa 200 Metern Entfernung zur Anlegestelle befinden. Für Informationen zu den Öffnungszeiten der Anlage am Ruhrplateau ist der Verein selbst verantwortlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Stand Wohnungsvermietung im Discount-Markt von Aldi Nord Hattinger Str. 620-632Zur Vorlage · 20261771 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN im Bezirk Bochum-Südwest über den Stand der Wohnungsvermietung an der Hattinger Straße Stellung bezogen. Im Rahmen des Bebauungsplans und der Baugenehmigung für den Discount-Markt wurde die Errichtung von vier kleinen Wohnungen im ersten Obergeschoss des Gebäudes festgeschrieben.
Nach Angaben der Verwaltung wurde das Unternehmen Aldi bereits im Januar 2026 bezüglich des mutmaßlichen Leerstands der Wohnungen kontaktiert. Laut Rückmeldung des Unternehmens wurden die Wohneinheiten an ein Unternehmen mit Sitz in Dortmund verkauft, was Anfang 2026 grundbuchlich erfasst wurde.
Die zuständige Fachabteilung hat im April sowie im Juni 2026 schriftliche Anfragen an das neue Eigentümerunternehmen gerichtet, um Aufklärung über den Sachverhalt zu erhalten. Eine Rückmeldung des Unternehmens steht bislang aus. Die Verwaltung hat in der jüngsten Korrespondenz darauf hingewiesen, dass eine fehlende Mitwirkung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 der Wohnraumschutzsatzung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ziel der Verwaltung ist es, auf Basis der Wohnraumschutzsatzung eine Vermietung der Wohnungen zu erreichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Anfrage zum Sachstand – Zaun am Sportplatz Lewacker in Bochum-LindenZur Vorlage · 20262012 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen“ zum Sachstand der Zaunanlage am Sportplatz Lewacker in Bochum-Linden Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage war die Sperrung eines bisher genutzten Durchgangsweges, der laut Anwohnerbeschwerden die Verbindung zwischen der Siedlung „Im Steinnocken“ und der Lewackerstraße unterbrochen hat.
Die Verwaltung begründet die Errichtung des Zaunes mit wiederholten Verunreinigungen der Sportfläche durch Hundekot und Müll. Da seit der Schließung keine weiteren Beschwerden über Verschmutzungen gemeldet wurden, sieht die zuständige Fachabteilung die Wirksamkeit der Maßnahme bestätigt an und hält die Schließung des Durchgangs für weiterhin erforderlich. Weitere Änderungen oder die Prüfung von Alternativen wie Hinweisschildern, verstärkten Reinigungsdiensten oder einem Hundeverbot werden derzeit nicht verfolgt. Die Verwaltung führt aus, dass alternative Maßnahmen als weniger wirksam oder mit zu hohem Kontroll- und Kostenaufwand verbunden eingestuft wurden.
Auch die Prüfung einer Toranlage mit Zeitsteuerung zur Ermöglichung des Durchgangsverkehrs wird abgelehnt, da dies den Zweck der Verunreinigungsprävention einschränken würde. Die Verwaltung weist darauf hin, dass trotz der Sperrung eine fußläufige Verbindung über die Straßen „Im Steinnocken“ und „Jugendheimstraße“ bestehen bleibt, sodass eine Nutzung der Hattinger Straße nicht zwingend erforderlich sei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Verkehrssituation an der Straße WienkoppZur Vorlage · 20261964 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der Vorlage 20261964 zur Verkehrssituation in der Sackgasse Wienkopp Stellung. Hintergrund der Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest vom 4. März 2026 war die Sicherheit von Fußgängern, insbesondere Kindern, sowie die Sichtverhältnisse im Bereich eines Kreisverkehrs. In der Anfrage wurde auf das Fehlen eines Bürgersteigs und die Einschränkung der Sicht durch parkende Fahrzeuge hingewiesen.
Das Tiefbauamt führt aus, dass die Straße Wienkopp als Mischverkehrsfläche konzipiert ist, auf der sich Kfz- und Fußverkehr die Fahrbahn teilen. Aufgrund von Grundstückszufahrten auf der westlichen Seite ist der ruhende Verkehr nur auf der östlichen Fahrbahnseite möglich, wodurch sich auf einer Länge von etwa 100 Metern eine Fahrgasse mit einer Breite von 3,00 Metern ergibt. Die Verwaltung stellt fest, dass ausreichende Sichtbeziehungen zwischen dem Fußgänger- und dem Kraftfahrzeugverkehr gegeben sind.
Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie etwa eine Verschwenkung der Fahrgasse, können laut Verwaltung aufgrund der vorhandenen Hauszugänge und Zufahrten nicht umgesetzt werden. Zudem würde eine solche Maßnahme zum Wegfall zahlreicher Parkflächen führen. Als verkehrsberuhigende Maßnahme wird jedoch die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für das gesamte Wohngebiet im Umfeld der Weitmarer-Holz-Straße angekündigt, wodurch künftig auch in der Straße Wienkopp eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit gilt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Verkehrsversuch Hattinger Straße in LindenZur Vorlage · 20262005 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum aktuellen Stand des Verkehrsversuchs in der Hattinger Straße in Linden reagiert. Die im Mai 2026 aufgebrachten Piktogramme für den Fuß- und Radverkehr verzögerten sich aufgrund von Lieferschwierigkeiten und Witterungseinflüssen um etwa einen Monat. Eine Markierung eines Schutzstreifens ist laut der zuständigen Fachabteilung nicht möglich, da die rechtlichen und technischen Voraussetzungen aufgrund des Fahrbahnquerschnitts und des Lichtraumprofils der Straßenbahn nicht gegeben sind.
Für die Woche vom 27. Juli bis 31. Juli 2026 plant die Verwaltung weitere Anpassungen zur besseren Orientierung. Dazu gehören größere Piktogramme, eine veränderte Radverkehrsaufleitung im Bereich der Dr.-C.-Otto-Straße sowie die Verlängerung des Radfahrstreifens vor der Kreuzung zur Hasenwinkeler Straße. Um widersprüchliche Signale zu vermeiden, werden bestehende Markierungen auf dem ehemaligen Radweg durchgestrichen und die Symbole der Furten-Signalgeber angepasst.
Zusätzliche Hinweise wie Banner oder Hinweistafeln sind nicht vorgesehen, da der Praxistest unter Alltagsbedingungen durchgeführt werden soll, um die Aussagekraft der Ergebnisse nicht durch eine besondere Hervorhebung der Versuchsstrecke zu beeinflussen. Die Polizei ist in die fachlichen Besprechungen zum Projekt eingebunden und begleitet den Prozess im Rahmen ihrer Zuständigkeiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Verkehrsversuch Hattinger Straße in Bochum-Linden - Sachstand, Evaluation und Voraussetzungen einer vorzeitigen BeendigungZur Vorlage · 20262119 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand und die Evaluation des Verkehrsversuchs auf der Hattinger Straße in Bochum-Linden. Der Praxistest, der Ende April 2026 begann, ist planmäßig bis zum 30. April 2027 befristet. Ziel der Untersuchung ist die Entscheidung über eine dauerhafte Verkehrsführung oder einen Rückbau der aktuellen Maßnahmen. Als Kriterien für die Evaluation dienen die Aufenthaltsqualität, die Trennung von Rad- und Fußverkehr, die Reduzierung der Verkehrsmenge sowie die Sicherstellung der Erreichbarkeit.
Bisherige Erkenntnisse zeigen keine signifikante Veränderung der Verkehrsmenge und eine uneingeschränkte Erreichbarkeit. Die Verwaltung hat bislang etwa 16 schriftliche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft erhalten. Im Rahmen der Untersuchung sind eine Online-Befragung der Hochschule Bochum Ende August sowie weitere Verkehrserhebungen vor den Herbstferien vorgesehen. Ein Bericht für die politischen Gremien sowie die vollständige Auswertung werden für das erste bzw. zweite Quartal 2027 erwartet.
In der Rückmeldung zur Radverkehrsführung im Mischverkehr werden Bedenken hinsichtlich der Sicherheit durch Gleise und das Risiko von Dooring-Unfällen sowie der Bedarf an zehn temporär umgenutzten Parkplätzen zwischen Hilligenstraße und Keilstraße angeführt. Es liegen Vorschläge zur Ampelgestaltung, Beschilderung oder zur Einrichtung einer Fußgängerzone vor. Ein Austausch mit der BOGESTRA, der Polizei und der Verwaltung findet statt, wobei keine Beeinträchtigungen des ÖPNV gemeldet wurden. Ein vorzeitiger Abbruch des Versuchs durch die Verwaltung ist bei Gefährdungslagen oder Beeinträchtigungen der Pünktlichkeit des ÖPNV möglich, was jedoch die Datenauswertung gefährden würde. Ein Rückbau zum Ursprungszustand wäre in diesem Fall kurzfristig umsetzbar.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Vermarktung des städtischen Grundstücks Wasserstr. 444Zur Vorlage · 20261907 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Neuausrichtung der Vermarktung des städtischen Grundstücks in der Wasserstraße 444. Da das zuvor beschlossene Grundstücksgeschäft im Rahmen eines Bestgebotsverfahrens nicht zustande gekommen ist, wird der ursprüngliche Verkaufsbeschluss aufgehoben.
Das betreffende Areal in der Gemarkung Weitmar umfasst eine Fläche von etwa 3.475 Quadratmetern und ist mit einer ehemaligen Rettungswache bebaut. Die Stadt Bochum beabsichtigt nun, das Grundstück im Rahmen eines neuen Höchstgebotsverfahrens zu vermarkten. Ziel der Maßnahme ist eine städtebauliche Entwicklung des Areals. Für potenzielle Interessenten besteht die Option, das vorhandene Gebäude zu erhalten oder einen Rückbau vorzunehmen.
Der Erwerb des Grundstücks kann entweder durch einen direkten Kauf oder durch die Einräumung eines Erbbaurechts erfolgen. Dabei gilt die Vorgabe, dass Angebote auf Basis eines Erbbaurechts gegenüber Kaufgeboten Vorrang haben, ungeachtet der Gebotshöhe. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um die Wahrung der Geheimhaltung und des Datenschutzes zu gewährleisten. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorlage zur Kenntnisnahme in die entsprechenden Gremien, darunter die Bezirksvertretung Bochum-Südwest sowie die Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Haupt-, Wirtschafts- und Finanzen, eingebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (8. Sitzung)
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Vorratsfläche für Krisen- und BevölkerungsschutzfälleZur Vorlage · 20261987 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Mitteilung Nummer 20261987 mitgeteilt, dass die geplante Herrichtung der Fläche „An der Landwehr 28“ als Vorratsfläche für den Krisen- und Bevölkerungsschutz eingestellt wird. Zuvor hatte der Rat der Stadt Bochum im April 2025 beschlossen, diese Fläche für Zwecke des Krisen- und Bevölkerungsschutzes vorzuhalten und die Verwaltung mit der Konkretisierung der Planungen zu beauftragen.
Im Zuge der weiteren Planungen durch ein Architektenbüro sowie unter Einbeziehung der zuständigen Fachämter und weiterer beteiligter Stellen wurden die technischen, infrastrukturellen und planungsrechtlichen Anforderungen für die Schaffung einer kurzfristig aktivierbaren Fläche untersucht. Die Ergebnisse der Planungen und der damit verbundenen Kostenermittlungen zeigen, dass die Anforderungen umfangreicher sind als ursprünglich angenommen. Da eine wirtschaftlich vertretbare Umsetzung des Vorhabens nicht gewährleistet werden kann, wird das Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz die Planungen für die Herrichtung der Fläche nicht weiterverfolgen. Für den Bezirk Bochum-Südwest wird nach einer neuen Vorratsfläche gesucht. Die Vorlage wird in den kommenden Sitzungen des Bezirksvertretung Bochum-Südwest, des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Anfrage zur kommunalen PflegeplanungZur Vorlage · 20262082 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur kommunalen Pflegeplanung in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest reagiert. Ein zentraler Punkt der Anfrage betraf die Realisierung von 80 zusätzlichen vollstationären Pflegeplätzen im Bochumer Südwesten. Die Verwaltung teilte mit, dass das geplante Bauvorhaben auf dem Gelände des ehemaligen St. Josefs-Hospitals in Bochum-Linden nach Informationen des zuständigen Trägers nicht realisiert werden kann.
Hinsichtlich der Ausbildungssituation in der Pflege führt die Verwaltung aus, dass zum Stichtag 31.12.2024 in Bochum 73 Träger der praktischen Ausbildung sowie sieben Pflegeschulen registriert waren. Während keine belastbaren Daten zur genauen Anzahl der vorhandenen Ausbildungsplätze vorliegen, zeigt die Statistik einen Anstieg der Ausbildungsaktivitäten: Die Zahl der Auszubildenden mit neu abgeschlossenen Verträgen stieg von 363 im Jahr 2020 auf 594 im Jahr 2024. Über mögliche Kapazitätserweiterungen der Ausbildungsträger liegen der Stadt keine Informationen vor.
Als Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel werden die Sicherung des Nachwuchses, die Gewinnung ausländischer Fachkräfte sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen angeführt. Zudem sollen Abbruchquoten gesenkt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Die Stadt Bochum ist als Partnerin am Netzwerk „Bochum bewegt Pflege“ beteiligt, das sich für die Personalgewinnung einsetzt. Um die Belastung pflegender Angehöriger zu adressieren, wird im Rahmen des Fachplans „Leben im Alter 2025-2030“ ein Unterstützungskonzept erarbeitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Sachstandsbericht Umsetzung CarsharingkonzeptZur Vorlage · 20262168 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Carsharing-Konzepts in Bochum. Basierend auf einem Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vom Juni 2025 wird das stationsbasierte Carsharing im öffentlichen Straßenraum kontinuierlich ausgebaut. Hierfür wird ein jährliches Vergabeverfahren durchgeführt, um die Bereitstellung von Stellplätzen zu regeln.
Nach Abschluss von Pilotprojekten wurden verschiedene Standorte, darunter am Hauptbahnhof, am Bergbaumuseum und in der MARK 51°7, in den Regelbetrieb überführt. Die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse wurden jeweils für fünf Jahre erteilt. Ergänzend wurden Standorte in Wattenscheid-Mitte und am Bahnhof Höntrop realisiert, wobei für diese Standorte eine Fehlbedarfsfinanzierung nach der Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements bewilligt wurde. Aktuell stehen in der Stadt 24 Stationen mit insgesamt 51 Fahrzeugen zur Verfügung.
Die Verwaltung nutzt anonymisierte Nutzungsdaten des Anbieters Stadtmobil, um die Standorte zu evaluieren und künftige Bedarfe abzuleiten. Ziel ist es, perspektivisch in jedem Stadtbezirk mindestens eine Station zu etablieren und die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte voranzutreiben. Derzeit werden weitere Standorte für eine Bekanntmachung Ende des Jahres geprüft, damit zusätzliche Stationen im Frühjahr 2027 in Betrieb gehen können. Zudem wird die Beantragung weiterer Fördermittel für die flächendeckende Versorgung geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Aufnahme vertiefender Gespräche zur künftigen Nutzung des Bahnhof DahlhausenZur Vorlage · 20261916 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant, vertiefende Gespräche zur künftigen Nutzung des denkmalgeschützten Bahnhofs Dahlhausen aufzunehmen. Das ehemalige Bahnhofsgebäude befindet sich seit dem Jahr 2020 im Alleineigentum der Stadt. Nachdem ein im Jahr 2022 durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren aus finanziellen Gründen nicht zu einem Grundstücksgeschäft geführt hatte, liegt derzeit eine Zwischennutzung der Bahnhofshalle durch die Tafel e. V. vor.
Ein Bochumer Investor hat im Jahr 2025 gegenüber der Verwaltung die Absicht bekundet, das Gebäude zu erwerben und zu einem Ärztehaus zu entwickeln. Da seitens der Stadt aktuell keine eigene Nutzungsperspektive für das Objekt besteht, beabsichtigt die Verwaltung eine Direktvergabe an diesen Investor. Innerhalb eines zwölfmonatigen Zeitraums soll die Konzeption zur Bebauung und Nutzung konkretisiert werden. Sollten die Verhandlungen mit dem Investor nicht zu einem Vertragsabschluss führen, wird die Verwaltung einen neuen Vermarktungsprozess einleiten.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für die Bezirksvertretung Bochum-Südwest sowie für den Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgesehen. Die entsprechenden Beschlussfassungen erfolgen gemäß der Geschäftsordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Verkauf eines städtischen Grundstücks im Bereich Am Kuhlenkamp/Karl-Friedrich-StraßeZur Vorlage · 20262163 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant den Verkauf eines städtischen Grundstücks im Bereich Am Kuhlenkamp/Karl-Friedrich-Straße. Das betreffende Areal befindet sich in der Gemarkung Weitmar (Flur 8, Flurstücke 1587 und 3592) und weist eine Gesamtgröße von etwa 760 Quadratmetern auf.
Der Verkauf dient der Errichtung einer 10-kV-Knotenpunktstation. Diese Station ist als Bestandteil der notwendigen Netzinfrastruktur vorgesehen und soll im Rahmen des Netzausbaus den Betrieb von Versorgungsanlagen ermöglichen.
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat hierzu eine Mitteilung der Verwaltung vorgelegt. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest sowie im Ausschuss für Planung und Grundstücke vorgesehen. Gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen erfolgt die Beschlussfassung zu diesem Vorgang im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen, um die Wahrung der Geheimhaltung und des Datenschutzes zu gewährleisten. Ein Lageplan ist der Vorlage beigefügt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 13.10.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke - Etat - (6. Sitzung)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Bewertung der Anpassungen im ÖPNV Netz zum Fahrplanwechsel Januar 2027Zur Vorlage · 20262157 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über geplante Anpassungen im Bochumer ÖPNV-Netz zum Fahrplanwechsel im Januar 2027. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurden durch eine Arbeitsgruppe aus dem Tiefbauamt und der BOGESTRA Maßnahmen zur Einsparung entwickelt, die ab 2027 einen jährlichen Minderaufwand von etwa 912.000 Euro bewirken sollen.
Das Paket umfasst unter anderem die Einstellung der Linie SB 33 zwischen Wattenscheid und Querenburg sowie eine Linienwegänderung der Linie 365, die künftig direkt zwischen dem Südring und dem Bochum Hauptbahnhof verkehren soll. Zudem sind Fahrplanänderungen vorgesehen, bei denen einzelne Frühfahrten auf den Linien 345/355 und 364/366 sowie Nachmittagsverstärker der Linie 368 entfallen. Auch auf der Linie 390 soll der Verstärkertakt zwischen der Lohackerstraße und der Scharpenseelstraße reduziert werden. Die Verwaltung bewertet die Auswirkungen auf das Angebot als gering, da alternative Fahrtmöglichkeiten bestehen bleiben.
Für die weitere Entwicklung des Nahverkehrsplans, der zum Jahr 2028 fortgeschrieben werden soll, ist die Beauftragung eines externen Gutachters vorgesehen. Ziel ist es, umfassende Minderungsszenarien ab 2028 zu entwickeln, die Einsparpotenziale im Liniennetz identifizieren und die Wirtschaftlichkeit sowie die Fahrgastverträglichkeit prüfen. Die Kosten für das Gutachten werden aus der ÖPNV-Pauschale 2026/27 finanziert. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in die Planung des nächsten Nahverkehrsplans einfließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Anfrage zur Situation an den Ruhrwiesen in Bochum DahlhausenZur Vorlage · 20262270 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Situation an den Ruhrwiesen in Bochum-Dahlhausen reagiert. Im Fokus stehen dabei Nutzungskonflikte, die insbesondere im Bereich des Kanuclubs (LDKC) und der DLRG auftreten. Die Verwaltung bestätigt, dass die Ruhrwiesen seit 2024 als ein Bereich mit Nutzungskonflikten bekannt sind und regelmäßigen Kontrollen durch das Ordnungs- und Veterinäramt unterliegen.
Die Polizei verzeichnete im Zeitraum von Mai 2025 bis Juli 2026 im Bereich der Ruhrmühle Einsätze im mittleren zweistelligen Bereich, wobei medizinische Notfälle, Hilfeersuchen, Streitigkeiten und Ruhestörungen die häufigsten Anlässe waren. Verstärkte Einsätze treten vor allem in den Sommermonaten auf. Der Kommunale Ordnungsdienst suchte die Örtlichkeit zwischen Juli 2024 und Juli 2026 insgesamt 347 Mal auf, primär im Rahmen von Streifengängen, aufgrund von Bürgerbeschwerden sowie zur Überprüfung von Grillregelungen.
Als Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sieht die Verwaltung eine Anpassung der städtischen Beschilderung vor, um durch ergänzende Verhaltensregeln die Rücksichtnahme auf den Vereinsbetrieb zu fördern. Bauliche Absperrungen wurden als problematisch eingestuft, da sie den Verlust von Spazierwegen zur Folge hätten und die Nutzung durch andere Gruppen einschränken könnten. Die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes wurde aufgrund der hohen Kosten und begrenzten Durchgriffsmöglichkeiten verworfen. Der Kommunale Ordnungsdienst wird weiterhin im Rahmen der personellen Ressourcen präsent sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum im Winterhalbjahr 2026/ 2027Zur Vorlage · 20262292 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über die geplanten Baumfällmaßnahmen im öffentlichen Raum für das Winterhalbjahr 2026/2027, welches den Zeitraum von Oktober 2026 bis Februar 2027 umfasst. Die Maßnahmen beinhalten Durchforstungen im Stadtwald auf einer Gesamtfläche von 111,8 Hektar, wobei verschiedene Forstorte wie Im Hammertal, Stiepeler Straße oder Blücher Kippe betroffen sind. Darüber hinaus sind Fällungen in Park- und Grünanlagen, auf Friedhöfen, auf Schulgrundstücken, auf Sportplätzen, im Straßenbegleitgrün, an Straßenbäumen sowie auf Kinderspielplätzen vorgesehen. Das Tiefbauamt plant zudem Fällungen an Straßen wie dem Harpener Hellweg oder der Castroper Straße sowie 15 Bäume im Bereich der Großprofilreinigung.
Im Bereich der Infrastruktur sind Rodungen für den Unterhaltsweg im Waldgebiet Hinterland, die Errichtung einer vorübergehenden Baustraße für den Kanalneubau An der Papenbug sowie die Freistellung einer Stromtrasse an der Kemnader Straße vorgesehen. Die Stadtwerke Bochum planen die Fällung eines Straßenbaumes an der Hattinger Straße zur Erneuerung einer 10-kV-Stromstation.
Ergänzend zu den Fällungen sind Neupflanzungen geplant. Nachdem im Winter und Frühjahr 2026 bereits 187 Bäume in den Bezirken I bis VI gesetzt wurden, ist für die kommende Pflanzperiode die Pflanzung von weiteren 868 Bäumen vorgesehen. Die Aufforstung umfasst zudem eine Fläche von 9,4 Hektar mit insgesamt 70.500 Forstpflanzen. Die Mitteilung dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie die Bezirksvertretungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.11.2026 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (6. Sitzung)
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Herr Kamplade berichtet ausführlich und präsentationsgestützt zum Sachstand. Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem einsehbar.Er beantwortet die Nachfragen der Herren Hüsten und Finke sowie der Damen Kössler und Paul zu den Themen Baumkataster, An
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Anfrage zur 5. Fortschreibung des Kinder- und JugendförderplansErgebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 5.18Mündliche Mitteilung des Bezirksbürgermeisters zu den Sitzungsterminen der Bezirksvertretung Bochum-Südwest 2027
- 6.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- 6.1Wiederherstellung der Beleuchtung des Fußweges durch den HedtbergZur Vorlage · 20262399 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung am 16. September 2026 die Wiederherstellung der Beleuchtung eines Fußweges durch den Hedtberg thematisiert. Der betroffene Weg befindet sich an der Straße Dalhausener Höhe zwischen den Hausnummern 30 und 32 und dient als Verbindung zu den Schulen TKS sowie der Grundschule Dalhausen sowie zum Springorum-Radweg.
Laut der Anfrage sind von insgesamt zehn Laternen derzeit nur zwei funktionsfähig. Zudem wird die vorhandene Beleuchtung durch Bäume und weiteren Bewuchs beeinträchtigt, was eine ausreichende Ausleuchtung des Weges verhindert. Die Fraktion weist darauf hin, dass der Weg insbesondere in den frühen Morgenstunden sowie in den Herbst- und Wintermonaten aufgrund der Dunkelheit nur eingeschränkt nutzbar ist.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung von drei Fragen. Zunächst wird nach den Gründen für den Defekt der Straßenbeleuchtung sowie nach dem technischen Zustand der Infrastruktur gefragt. Des Weiteren sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, welche Maßnahmen für eine Wiederinbetriebnahme, einschließlich eines notwendigen Rückschnitts des Bewuchses, erforderlich sind und mit welchen Kosten hierfür zu rechnen ist. Abschließend wird die Frage nach der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeit einer zeitnahen Wiederinbetriebnahme gestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Aufnahme Unterführung am Eisenbahnmuseum in die Bochum Strategie „Graffiti“Zur Vorlage · 20262493 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zur kommenden Bezirksvertretungssitzung am 16. September 2026 einen Vorschlag zur Erweiterung der geplanten Maßnahmen am Tunnel am Eisenbahnmuseum vorgelegt. Bezugnehmend auf die Beschlussvorlage 20261848 zur Erneuerung der Tunnelbeleuchtung regt die Fraktion an, eine künstlerische Gestaltung des Bereichs durch Graffitikünstlerinnen und Graffitikünstler in die Bochum-Strategie „Graffiti“ zu integrieren. Ziel ist es, durch eine thematische Gestaltung mit Bezug zur Eisenbahn die kulturelle Aufwertung des Stadtteils zu unterstützen.
Die Anfrage fordert die Stadtverwaltung zur Prüfung und Stellungnahme zu drei spezifischen Punkten auf. Zunächst soll geklärt werden, ob die geplante LED-Beleuchtung ausreicht, um die potenziellen Kunstwerke wirksam zu beleuchten und dabei die Anforderungen an die Verkehrssicherheit zu erfüllen. Des Weiteren wird nach den notwendigen Verwaltungsschritten gefragt, die für eine solche Integration in die bestehende Graffiti-Strategie erforderlich wären. Abschließend wird die Frage nach möglichen zusätzlichen Kosten gestellt, die durch die Ermöglichung von Graffiti-Kunst im Tunnelbereich entstehen könnten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Anfrage „Hitzeschutzräume“Zur Vorlage · 20262498 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Bezirksvertretung Bochum-Südwest vom 16. September 2026 Informationen zum Thema Hitzeschutzräume angefordert. Hintergrund der Anfrage sind die zunehmenden Hitzeperioden und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken für vulnerable Gruppen wie Kinder oder ältere Menschen.
Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung um Auskunft darüber, ob Pläne für die Bereitstellung klimatisierter Räume im Bezirk Südwest existieren, um der fehlenden Klimatisierung in vielen Privathaushalten entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang wird nach den vorgesehenen Standorten, dem zeitlichen Rahmen sowie der Barrierefreiheit dieser Räume gefragt.
Zusätzlich werden Informationen zu weiteren Maßnahmen zur Hitzeprävention angefordert. Die Anfrage umfasst die Frage, ob die Installation von zusätzlichen Trinkwasserspendern oder öffentlichen Brunnen im Bezirk Bochum-Südwest geplant ist. Hierbei wird um Details zu den potenziellen Standorten sowie zu den entsprechenden Zeitplänen der Umsetzung gebeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Online-Petition Umbau Hattinger StraßeZur Vorlage · 20262514 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung am 16. September 2026 Informationen zum geplanten Umbau der Hattinger Straße zwischen der Wasserstraße und der Kreuzung Munscheider Damm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist eine Online-Petition, die sich gegen die aktuellen Sanierungsplanungen richtet.
Die Petition fordert einen Planungsstopp und eine Überarbeitung der Baumaßnahme. Die Initiatoren der Petition führen an, dass die geplante Umsetzung die lokale Wirtschaft durch mögliche Umsatzeinbußen gefährde und die Erreichbarkeit von Geschäften sowie die Parkplatzsituation für Anwohner beeinträchtige. Zudem werden Bedenken hinsichtlich des Erhalts des Baumbestandes sowie der Lärm- und Staubbelastung während der Bauphase geäußert. Die Petition fordert zudem die Einrichtung eines runden Tisches sowie die Prüfung von Entschädigungszahlungen für geschäftsschädigende Folgen.
Die Anfrage der Fraktion umfasst konkrete Fragen an die Verwaltung: Es wird gefragt, ob die Verwaltung die vorliegende Petition kennt und aus welchen Quellen die in der Petition enthaltenen detaillierten Informationen stammen. Des Weiteren wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, ob weitere Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung geplant sind und ob die Möglichkeit bestand, mit den Urhebern der Petition in einen Dialog zu treten. Die Beantwortung der Fragen wird schriftlich erbeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Vorratsfläche für Krisen- und Bevölkerungsschutzfälle An der LandwehrZur Vorlage · 20262515 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen der Sitzung am 16. September 2026 eine Anfrage zur Nutzung einer Grundstücksfläche am Standort Ander Landwehr/Kohlenstr. gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Mitteilung der Verwaltung, dass die geplante Realisierung einer Vorratsfläche für Krisen- und Bevölkerungsschutzfälle an diesem Standort nicht weiterverfolgt wird.
Mit der Anfrage werden Informationen zur künftigen Planung der betreffenden Fläche erbeten, welche zuvor als Sportplatz genutzt wurde. Zudem wird gefragt, welche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung die Federführung für die weitere Entwicklung dieses Areals übernehmen wird. Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung der Fragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Tempoüberschreitung BrannenwegZur Vorlage · 20262528 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20262528 eine Untersuchung zu Geschwindigkeitsüberschreitungen im Brannenweg angestoßen. Die Vorlage, die am 16. September 2026 in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest behandelt wurde, bezieht sich auf die im Anhang enthaltene Anfrage zur Einführung einer Tempo-30-Zone. Ziel der Anfrage ist die Auseinandersetzung mit der aktuellen Verkehrssituation und der Prüfung von Maßnahmen zur Geschwindigkeitsregulierung in dem betreffenden Bereich. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Südwest VI.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-StraßeErgebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 8.Anhörungen
- 8.1Aufnahme vertiefender Gespräche zur künftigen Nutzung des Bahnhof DahlhausenErgebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 8.1.1Änderungsantrag zu TOP 8.1
- 8.2Verkauf eines städtischen Grundstücks im Bereich Am Kuhlenkamp/Karl-Friedrich-StraßeErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.3Vermarktung des städtischen Grundstücks Wasserstr. 444Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (Die Linke) Dafür: 15 (SPD, CDU, Grüne, AfD)
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Bürgeranregung nach GO NRW § 24; Sanierung der Neuhofstr. 15-27/20-42Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Bürgeranregung nach GO NRW § 24; Dauerhafte Entfernung der Poller Schultheßstraße/Schultheßstraße am JAWOErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.3Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW zum Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-StraßeErgebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.4Kommunale Wärmeplanung - Wärmeplan - hier: Zuordnung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu Namen und AdressenErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.5Vermarktung des städtischen Grundstücks Wasserstr. 444
- 11.6Anregung und Beschwerde gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW zum Austausch von Flächen und Einräumung einer Dienstbarkeit an der Weitmarer-Holz-StraßeErgebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Südwest direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz